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26.02.2009, 16:32
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Infokrieger
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Zitat:
Zitat von Lucyfer
Ich hatte die Konvention von Montevideo erwähnt, die Du in´s Spiel gebracht hast. Also soll er evtl. Einwände an Dich richten.
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Dann hör doch bitte auf zu lügen.
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26.02.2009, 16:38
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Zitat:
Zitat von Milan
Dann hör doch bitte auf zu lügen.
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Wo soll ich das getan haben?
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27.02.2009, 00:27
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Zitat:
Zitat von Viola
Willst Du etwa bestreiten, daß es diese Besatzungsbehörden gab und nach deren erfolgter Auflösung die Rechtsgültigkeit ihrer Entscheidungen geregelt werden muß? Sowas muß der Gesetzgeber nun mal berücksichtigen.
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Die letzte Rettung ist immer, man versteht plötzlich kein Deutsch mehr.
Ich weiss nicht, was man bei "nach deutschem Recht in Kraft" missverstehen kann.
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27.02.2009, 07:02
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Zitat:
Zitat von Viola
Willst Du etwa bestreiten, daß es diese Besatzungsbehörden gab und nach deren erfolgter Auflösung die Rechtsgültigkeit ihrer Entscheidungen geregelt werden muß? Sowas muß der Gesetzgeber nun mal berücksichtigen.
Was ist z.B. mit jemanden, der aufgrund eines Urteils einer Besatzungsbehörde enteignet worden ist? Die Enteignung bleibt rechtskräftig, er könnte jetzt jedoch vor einem deutschen Gericht gegen diese Enteignung klagen und dieses Gerichtes könnte den Rechtsakt aufheben, ohne die ehemaligen Besatzer fragen zu müssen.
Was Lucyfer dazu schreibt, ist also völlig korrekt. Souveränität bedeutet nämlich nicht, daß automatisch alles null und nichtig ist, was vor ihrem Inkrafttreten beschlossen wurde. Sowas nennt sich Rechtssicherheit und ist Merkmal eines Rechtsstaates.
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Netter versuch Viola aber trotzdem daneben,denn Dr.Schnackels postete :
Art 2 (1) Überleitungsvertrag Artikel 2
(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Und nicht wie du jetzt versuchs Ihn in Wiedersprüche zu legen.
Nicht "gab" sondern immer noch gibt!
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Glücklich, wem es gelang, den Grund der Dinge zu erkennen.
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27.02.2009, 09:09
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Viola und Luzyfer, Ihr seid Desinformanten im Dienst der BRD-Diktatur.
Die BRD war nie souverän und ist es auch heute nicht.
Ihr lügt uns an, ebenso wie uns die Parlamentarier und die Regierung anlügen.
Die haben uns an die EU-Diktatur verraten und verkauft - im Auftrag der Besatzer.
Von Deutschland darf nie wieder Krieg ausgehen, doch die Hochverräterin Merkel schickt Soldaten nach Afghanistan und läßt sie dort für die dreckigen Interessen des Terror-und Mörderstaates USA verbluten.
Ihr seid also Unterstützer von Mördern.
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27.02.2009, 13:34
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Das nennt man Arbeitsteilung. Die "ernsthaften" Reichler versuchen es mit Wortverdrehungen und der putzige "nordstern" macht den Treppenterrier.
Mit diesen Behörden ist das so eine Sache. Niemand hat eine gesehen. Niemand kennt einen "Hohen Kommissar" oder etwas in der Art. Das ist wie bei "Nibiru". Niemand hat in je gesehen, aber es ist ganz sicher, dass er existiert.
Der Begriff SHAEF ist inzwischen zu einer Zauberformel mutiert. Mit SHAEF kann man alles und jedes erklären ... und wenn es das Wetter ist.
Dabei war SHAEF nur eine Einrichtung, die die militärischen Aktionen der Briten und Amerikaner in Europa koordinierte. Zwei Monate nach Kriegsende wurde SHAEF aufgelöst, weil seine Aufgabe erfüllt war. Interessanterweise stürzt sich alles auf SHAEF, obwohl der Kontrollrat für die unmittelbare Nachkriegszeit eine viel grössere Bedeutung hatte. Die meisten "SHAEF-Spezialisten" scheinen vom Alliierten Kontrollrat noch nie gehört zu haben.
Hier gibt es eine ziemlich ausführliche Dokumentation über die amerikanischen Aktivitäten während des Krieges in Europa. Darunter auch die Ziele und Operationen von SHAEF. Die zwei Monate nach der Kapitulation bilden dabei nur eine Nebensächlichkeit.
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27.02.2009, 14:11
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Moins,
Zitat:
Als Ergebnis wurde Schalck-Golodkowski im Januar 1996 (wegen des Verstoßes gegen das Militärregierungsgesetz der Alliierten) zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt.
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Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Alexand...ck-Golodkowski
Wie kann das sein, wenn die Shaftgesetze nicht mehr gelten ???
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Gruß Gerd
§328 Stgb
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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27.02.2009, 14:57
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Die Gesetze galten offiziell nur bis 1990 - wie kann jemand aufgrund abgeschaffter Gesetze verurteilt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Alliiertes_Vorbehaltsrecht
Und den Locus als verlässliche Quelle zu diesen Sachen anzugeben geht garnicht. Da wird der Bock zum Gärtner.
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Gruß Gerd
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Geändert von Silent Green (27.02.2009 um 15:14 Uhr)
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27.02.2009, 16:29
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Zitat:
Zitat von Silent Green
Und den Locus als verlässliche Quelle zu diesen Sachen anzugeben geht garnicht.
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Was soll denn der Quark nun wieder? Da geht es nicht um sprachlich korrekte Gesetzestexte, sondern darum, dass und warum Schalck-Golodkowski verurteilt wurde.
Ansonsten gilt:
Zitat:
§ 2 Zeitliche Geltung
(1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
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Quelle
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27.02.2009, 16:52
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Zitat:
Zitat von Viola
Hallo? Zum Zeitpunkt der Tat waren sie in Kraft, und er hat gegen sie verstoßen.
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Mag sein - nur wurden die Taten in einem anderen Staat verübt in den diese Gesetze niemals galten.
Kann man aufgrund abgeschaffter Gesetze rückwirkend verurteilt werden ??
Habe die Frage mal ebend in einem Juraforum gestellt.
Auf die Antwort bin ich gespannt.
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Geändert von Silent Green (27.02.2009 um 17:08 Uhr)
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