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  #1  
Alt 03.12.2006, 23:25
lmet lmet ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 18.06.2006
Beiträge: 1.036
Standard Bundesamt für Verfassungsschutz

Interssante Texte sind auf der Seite des Bundesamtes für Verfassungsschutzes zu finden.

Amtsleitung

Präsident Heinz Fromm - gibt öfters Terrorwarnungen raus-zuletzt diese Woche
Vizepräsident Hans Elmar Remberg - Von 1974 bis 2006 war er in unterschiedlichen Verwendungen für den Bundesnachrichtendienst tätig, zuletzt als Leiter der Abteilung Internationaler Terrorismus / Organisierte Kriminalität. (mit solchen Menschen also wird unsere Verfassung geschützt)


Kontrolliert wie kaum eine andere Behörde

Zitat:
die kritische Kontrolle durch die Massenmedien Presse, Rundfunk und Fernsehen.
Alles in allem kann man sagen, dass der Verfassungsschutz eine der bestkontrollierten Institutionen unseres Staates ist. Er tut nicht, was er will, sondern nur was er in unser aller Interesse muss und darf. Der Verfassungsschutz beschränkt nicht die Freiheit der Bürger. Er schützt sie.
Quelle

Recht und Freiheit für uns alle

Zitat:
Presse, Funk und Fernsehen unterliegen keiner Zensur. Die jeweils Regierenden werden vielfältig in ihrer Macht kontrolliert: Von Parlament, Opposition, unabhängigen Gerichten, von der öffentlichen Meinung und nicht zuletzt von den Wählern.
Quelle

Schutz der Verfassung ist Schutz für alle Bürger.

Zitat:
...Kritische Bürger und "radikale" Ansichten sind jedoch kein Anlass für den Verfassungsschutz tätig zu werden. In der Bundesrepublik ist Kritik nicht verpönt, sondern erwünscht...
Quelle

Bundesverfassungsschutzgesetz


Ich denke wir werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz noch so einige relevante News im Bezug zur NWO hören.
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  #2  
Alt 04.12.2006, 00:03
Nyarla
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Fromm befürwortet Folter

Das ist doch der Herr Fromm, der auch Folter-"Geständnisse" für ok hält:

http://www.tagesschau.de/aktuell/mel...155526,00.html

Rechtsstaatlichkeit ist kein Prinzip, das man dem Volk kulanterweise gewährt und dann nach belieben wieder entziehen kann!
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  #3  
Alt 05.12.2006, 00:54
lmet lmet ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 18.06.2006
Beiträge: 1.036
Standard

Grundgesetz gebietet Widerstand gegen Folter(nutzungs)befürworter

http://whistleblower-netzwerk.de/cgi...index.php?p=65
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