Impressumspflicht für Webseiten neu geregelt!
Stephan Ott 26.02.2007
Ab voraussichtlich dem 1. März schreiben Bestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag und im Telemediengesetz die Angaben vor, die Webmaster über sich preisgeben müssen. Rechtlich zugelassene Anonymität bleibt die große Ausnahme
Die 50.000 Euro-Frage von "Wer wird Abmahnopfer?" lautet:
Für Betreiber eines Blogs gilt ab 1.3.2007
keine Impressumspflicht mehr
eine vollständige Impressumspflicht
eine eingeschränkte Impressumspflicht
eine erweiterte Impressumspflicht
Weiter:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24689/1.html