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Zitat von Lucyfer
Zitat:
Zitat von Milan
Die BRD kann solange nicht souverän sein solange kein Friedensvertrag mit Deutschland als Ganzes geschlossen wurde.
Punktum
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Weshalb ist das so? Weil Du es sagst? Ich kenne weder einen Artikel bei der UNO noch sonst irgendwo, der das besagt.
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Mache bitte nicht den Fehler Rechtsprinzipien zu vrnachlässigen.
Schau dir das Urteil an:
Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 31. Juli 1973
-- 2 BvF 1/73 --
Leitsätze:
4. Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde.
5. Die
Verfassung verbietet, daß die Bundesrepublik Deutschland auf einen Rechtstitel aus dem
Grundgesetz verzichtet, mittels dessen sie in Richtung auf Verwirklichung der Wiedervereinigung und der Selbstbestimmung wirken kann, oder einen mit dem
Grundgesetz unvereinbaren Rechtstitel
schafft oder sich an der Begründung eines solchen Rechtstitels
beteiligt, der ihr bei ihrem Streben nach diesem Ziel entgegengehalten werden kann.
Solange es kein Deutschland als Ganzes gibt ist kein Friedensvertrag möglich bzw. wird verhindert, wenn als Basis 1871/1919/1945/1948/1955!1990 genommen wird. Daher wird in Art.146 GG extrem deutlich , das das Ende der Besetzung markiert wird durch das Ende des GG durch eine Verfassung die vom Volk in freier Selbstabstimmung konstituiert wird.
Bewußt ist in HRRDN - Prinzip ein hinzutreten zum Bund in Art.23 geregelt gewesen und der Artikel 146 regelt eine zulünftige Verfassung. Eben das, auch wenn es damals vielleicht nur für 1937 bezogen war, was ein römisch-deutsches-, Mittelmeer- und Nordmeer- Europa in freier und friedlicher Gesinnung sein könnte.
Ich will damit sagen, das es zwar Möglichkeiten gäbe (good will) aber sie sind verhinderbar und revidierbar.<- organisiertes Verbrechen mag sowas!
Das liegt an der einfachen Tatsache das manches in Vergessenheit geraten kann aber noch nicht außer Kraft gesetzt wurde.
Lehensrecht, Kirchenrecht
Szenario 1
Die jetzigen Grenzen können nach Völkerrecht angezweifelt werden. BRD-GmbH - in kürze wird vermutlich von Seiten der BRD-GmbH-Geschäftsleitung das Deutsch Reich ausgerufen. entgegen den Dokumenten, aber das ist denen egal. Der Polit-wirtschaft-justiz-banken-polizei-militär-Komplex versucht mit allen Mitteln das angestrebte EU.Konstrukt zu verwirklichen unter Kontrolle verschiedener Familien.
Szenario 2
Grenzen von 1937 können nach Völkerrecht angezweifelt werden. Versailler-Diktat
Wer sich nur halbwegs in der Geschichte auskennt wird die Bedingungen auch für völlig absurd halten, und doch zahlen wir immer noch. Böses Blut ist vorpropgrammiert.
Szenario 3
Grenzen von 1871 können nach Völkerrecht angezweifelt werden, weil hier ein nationales Kunstvolk geschaffen wurde. Nachdem Napoleon den Kaiser dazu brachte abzudanken war der erste Angriff auf das HRRDN erfolgt, das Ergebnis der Deutsche Bund woraus das Deutsche Reich wurde. Ein deutsches Volk gab es nie - Es gab immer nur deutsche Völker!
Wir können also ruhig noch ein paar Jahrhunderte das nationale Spiel spielen und uns dabei von den Neoliberalen-Faschisten an der Nase herum führen lassen oder ...
Szenario 4
Das Völkerrecht kommt im Sinne von Völker und nicht im Sinne von Nationen in den Einsatz
D.h. das Selbstbestimmungsrecht der Völker, ein sogenanntes Hard Law, wird beachtet.
Dadurch sind unter bestimmten Bedingungen Separationen von der BRD-GmbH-Diktatur völkerrechtlich korrekt durchführbar, wenn eine Rechtsbasis gefunden wird, die höherwertig ist als das BRD-GmbH-Recht.
Und sie wurde gefunden!
Szenario 5
zusätzlich zur Bedingung in 4 wird das Menschenrecht vom Kriegsrecht abgekoppelt und Artikel 29 Abs 3 aus der UN-Menschenrechts-Charta entfernt.
Dadurch wird das Menschenrecht an die Spitze des Rechts gestellt und wird zum Menschheitsrecht.
Dieses hat drei Anforderungen zu bewerkstelligen:
1. Den Mensch in seinen Grundwerten zu Schützen
2. Die Gemeinschaft zu stabilisieren und ihr Entfaltung zu sichern
3. Die planetare Basis zu schützen und gerechte Verteilung zu stärken
Ich schreib dir das alles damit dir mal die Dimensionen deiner Worte etwas klarer werden.
VG