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  #71  
Alt 26.01.2009, 19:54
Milan Milan ist offline
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Wieder so ein Thread der Zeit kostet und ziemlich viel Unwissenheit an die Oberfläche spült.

Die BRD kann solange nicht souverän sein solange kein Friedensvertrag mit Deutschland als Ganzes geschlossen wurde.

Punktum

Jetzt kommt sicher wieder die Erwähnung des 2+4-Vertrages, dann die Zusatzbemerkungen aus den Protokollen dazu, wo eindeutig geschrieben wurde das kein Friedensvertrag angestrebt wird...

Die Behauptungen das die Weimarer Verfassung eine echte Verfassung sei ist leicht zu wiederlegen, weil das Versailler Diktat dies schon im vornhinein unmöglich machte.

Auch die Verfassung von 1871 hat völkerrechtlich gesehen Problembereiche die ich nicht weiter ausführen werde.
Daher reicht auch die Behauptung es hätte einen Kaiser gegeben als Souverän nicht aus.

Wer sich mal die Studie von Herrn Barth durchließt ist wenigstens ein wenig besser informiert und muß nicht so dummes Zeug aus irgendwelchen Lexikons zitieren.

Stellungnahme des unabhängigen Völkerrechtlers Prof. Dr. jur. Bracht

Allerdings ist in diesem Text immernoch nicht alles berücksichtigt und daher hier noch einen Verweis auf ein anderes Forum der die Angelegenheit zum selbst weiter erforschen von einm anderen Blickwinkel untersucht: (bitte nicht nur den ersten Beitrag lesen) europaverschwörung

Wer allerdings der Sache wirklich auf den Grund gehen will sollte sich zuerst mal mit dem heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen beschäftigen.

Und weiterhin auch mit der Geschichtserfindung. In meinm Bitrag Die Idee eines jüdischen Volkes ist erfunden - Ein Einzelfall? (besonders der 2.Beitrag beschreibt ein wenig was Souveränität und die Vernichtung derselben bedeutet)

Ein Gedanken-Zitat von Schachtschneider: "Souveränität ist heute kaum mehr erreichbar, daher ist es mir wichtig, das wenigstens der existenzielle Staat erhalten bleibt"

Gute Besserung
Milan
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  #72  
Alt 26.01.2009, 23:03
Lucyfer Lucyfer ist offline
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Zitat:
Zitat von Milan

Die BRD kann solange nicht souverän sein solange kein Friedensvertrag mit Deutschland als Ganzes geschlossen wurde.

Punktum
Weshalb ist das so? Weil Du es sagst? Ich kenne weder einen Artikel bei der UNO noch sonst irgendwo, der das besagt.

Auf "informier dich mal da und da" reagiere ich grundsätzlich nicht.

Es heisst "Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation" und war erstens kein Nationalstaat und deutsch schon gar nicht.
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  #73  
Alt 27.01.2009, 00:25
Grilleau Grilleau ist offline
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Auf Anfrage an das Bundesministerium der Justiz, inwieweit Besatzungsrecht heute noch Gültigkeit hat, hat ergeben.

- mit Artikel 4 des „Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ (Bundesgesetzblatt 2007, Teil I, Seite 2614) ist das restliche möglicherweise noch bestehendes Besatzungsrecht bis auf einer Ausnahme pauschal aufgehoben worden. Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35-



Jetzt müsste man nur wissen was für Ausnahmen sind denn das.

http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz35.htm


"Artikel XI. 1 . Kein Schiedsspruch eines ordnungsmäßig errichteten Schiedssausschusses kann von einer deutschen Behörde aufgehoben worden, es sei denn, daß ein Schiedsspruch gegen eine gesetzliche Bestimmung der Alliierten Kontrollbehörde oder der Militärregierung verstößt, oder :m Widerspruch zu den Zielen der Alliierte n Besetzung steht oder bei dessen Zustandekommen Betrug oder andere Gesetzesverletzungen mitgewirkt haben.

2. Die Zonenbefehlshaber haben das Recht, in ihrer Zone die Schiedssprüche nachzuprüfen, um sich davon zu überzeugen, daß sie nicht den Bestimmungen und den in diesem Gesetz dargelegten Zielen widersprechen.

Artikel XII. Die Alliierte Kommandatura in Berlin wird beauftragt, die notwendigen Maßnahme zur Einführung von Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Berlin gemäß den Grundsätzen dieses Gesetzes zu treffen

Artikel XIII. Sämtliche deutschen gesetzlichen Bestimmungen, die mit diesem Gesetz unvereinbar sind, werden aufgehoben oder in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Gesetzes geändert."

Grilleau
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  #74  
Alt 27.01.2009, 13:24
ron ron ist offline
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Standard Besatzungsrecht heute

Grilleau hat Folgendes geschrieben:

Auf Anfrage an das Bundesministerium der Justiz, inwieweit Besatzungsrecht heute noch Gültigkeit hat, hat ergeben.

- mit Artikel 4 des „Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ (Bundesgesetzblatt 2007, Teil I, Seite 2614) ist das restliche möglicherweise noch bestehendes Besatzungsrecht bis auf einer Ausnahme pauschal aufgehoben worden. Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35-

wer es glaubt wird ....!
siehe zu beispiel: dokument von 2008, seite 3, 1. sonstige schulden nach Militärregierungsgesetz Nr.67

http://www.deutsche-finanzagentur.de...ld_quartal.pdf

Schuldverschreibung
Wertpapier, in dem sich der Aussteller zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder zu einer sonstigen Leistung an den Gläubiger verpflichtet

Mit freundlichen Grüßen
ron
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  #75  
Alt 27.01.2009, 17:25
hanss hanss ist offline
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[quote="Milan"]Wieder so ein Thread der Zeit kostet und ziemlich viel Unwissenheit an die Oberfläche spült.

Die BRD kann solange nicht souverän sein solange kein Friedensvertrag mit Deutschland als Ganzes geschlossen wurde.

Punktum
Zitat:

Gans Recht Milan aber einen Friedensvertrag Können die
Sieger des WK2 nur mit einen souveränen Deitschen Reich
abschlisen nicht mit sich selber da die sogenate souveräne BRD
kein Staat ist nur ein Verwaltugsorgan der 3 Alleierten.

Liebe grüße hanss
__________________
<a>
<img></a>
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  #76  
Alt 27.01.2009, 23:52
Silent Green Silent Green ist offline
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Moins,

hier ein Auszug aus der Rede zum GG von Carlo Schmid 1948:

Dauert 4 Minuten

http://de.youtube.com/watch?v=DGWRj4...ki/Grundgesetz
__________________
-------------------------------
Gruß Gerd

§328 Stgb
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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  #77  
Alt 28.01.2009, 18:03
d0dge d0dge ist offline
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@Milan:

Wegen der Problematik bei der bismarckschen RV und der WRV gebe ich
dir völlig recht. Gescheite Demokratien waren das bei weitem nicht.
Die eine ein Parlament der Fürsten und die andere ein Parlament mit
Bajonett im Rücken.

...deswegen hatte ich ja auch schon mal in Bezug aufs völkerrecht hier geschrieben:

Zitat:
Zitat von d0dge
P.S. ich habe nie behauptet, daß die Dinge "so und so sein MÜSSEN, weil das so irgendwo festgeschrieben wurde".
Merk dir das, Kollege...wenn's ums Völkerrecht geht, dann frag lieber den Milan hier im Forum. Der kennt sich damit bestens aus.
@Lucy:

Ich glaub' mittlerweile hat echt jeder deine Taktik durchschaut.
Zeit Feierabend zu machen.
__________________
"Understanding is a three-edged sword. Your side, their side AND THE TRUTH."
- Charakter "Sheridan" in Babylon 5

Mein "unbequem" queue @ U-tube | Fakten über Churchill
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  #78  
Alt 28.01.2009, 20:45
Milan Milan ist offline
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Zitat:
Zitat von Lucyfer
Zitat:
Zitat von Milan

Die BRD kann solange nicht souverän sein solange kein Friedensvertrag mit Deutschland als Ganzes geschlossen wurde.

Punktum
Weshalb ist das so? Weil Du es sagst? Ich kenne weder einen Artikel bei der UNO noch sonst irgendwo, der das besagt.
Mache bitte nicht den Fehler Rechtsprinzipien zu vrnachlässigen.

Schau dir das Urteil an:

Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 31. Juli 1973
-- 2 BvF 1/73 --
Leitsätze:
4. Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde.

5. Die Verfassung verbietet, daß die Bundesrepublik Deutschland auf einen Rechtstitel aus dem Grundgesetz verzichtet, mittels dessen sie in Richtung auf Verwirklichung der Wiedervereinigung und der Selbstbestimmung wirken kann, oder einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtstitel schafft oder sich an der Begründung eines solchen Rechtstitels beteiligt, der ihr bei ihrem Streben nach diesem Ziel entgegengehalten werden kann.


Solange es kein Deutschland als Ganzes gibt ist kein Friedensvertrag möglich bzw. wird verhindert, wenn als Basis 1871/1919/1945/1948/1955!1990 genommen wird. Daher wird in Art.146 GG extrem deutlich , das das Ende der Besetzung markiert wird durch das Ende des GG durch eine Verfassung die vom Volk in freier Selbstabstimmung konstituiert wird.
Bewußt ist in HRRDN - Prinzip ein hinzutreten zum Bund in Art.23 geregelt gewesen und der Artikel 146 regelt eine zulünftige Verfassung. Eben das, auch wenn es damals vielleicht nur für 1937 bezogen war, was ein römisch-deutsches-, Mittelmeer- und Nordmeer- Europa in freier und friedlicher Gesinnung sein könnte.

Ich will damit sagen, das es zwar Möglichkeiten gäbe (good will) aber sie sind verhinderbar und revidierbar.<- organisiertes Verbrechen mag sowas!

Das liegt an der einfachen Tatsache das manches in Vergessenheit geraten kann aber noch nicht außer Kraft gesetzt wurde.
Lehensrecht, Kirchenrecht

Szenario 1
Die jetzigen Grenzen können nach Völkerrecht angezweifelt werden. BRD-GmbH - in kürze wird vermutlich von Seiten der BRD-GmbH-Geschäftsleitung das Deutsch Reich ausgerufen. entgegen den Dokumenten, aber das ist denen egal. Der Polit-wirtschaft-justiz-banken-polizei-militär-Komplex versucht mit allen Mitteln das angestrebte EU.Konstrukt zu verwirklichen unter Kontrolle verschiedener Familien.

Szenario 2
Grenzen von 1937 können nach Völkerrecht angezweifelt werden. Versailler-Diktat
Wer sich nur halbwegs in der Geschichte auskennt wird die Bedingungen auch für völlig absurd halten, und doch zahlen wir immer noch. Böses Blut ist vorpropgrammiert.

Szenario 3
Grenzen von 1871 können nach Völkerrecht angezweifelt werden, weil hier ein nationales Kunstvolk geschaffen wurde. Nachdem Napoleon den Kaiser dazu brachte abzudanken war der erste Angriff auf das HRRDN erfolgt, das Ergebnis der Deutsche Bund woraus das Deutsche Reich wurde. Ein deutsches Volk gab es nie - Es gab immer nur deutsche Völker!
Wir können also ruhig noch ein paar Jahrhunderte das nationale Spiel spielen und uns dabei von den Neoliberalen-Faschisten an der Nase herum führen lassen oder ...

Szenario 4
Das Völkerrecht kommt im Sinne von Völker und nicht im Sinne von Nationen in den Einsatz
D.h. das Selbstbestimmungsrecht der Völker, ein sogenanntes Hard Law, wird beachtet.
Dadurch sind unter bestimmten Bedingungen Separationen von der BRD-GmbH-Diktatur völkerrechtlich korrekt durchführbar, wenn eine Rechtsbasis gefunden wird, die höherwertig ist als das BRD-GmbH-Recht.
Und sie wurde gefunden!

Szenario 5
zusätzlich zur Bedingung in 4 wird das Menschenrecht vom Kriegsrecht abgekoppelt und Artikel 29 Abs 3 aus der UN-Menschenrechts-Charta entfernt.
Dadurch wird das Menschenrecht an die Spitze des Rechts gestellt und wird zum Menschheitsrecht.
Dieses hat drei Anforderungen zu bewerkstelligen:
1. Den Mensch in seinen Grundwerten zu Schützen
2. Die Gemeinschaft zu stabilisieren und ihr Entfaltung zu sichern
3. Die planetare Basis zu schützen und gerechte Verteilung zu stärken

Ich schreib dir das alles damit dir mal die Dimensionen deiner Worte etwas klarer werden.

VG
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  #79  
Alt 29.01.2009, 12:18
Grilleau Grilleau ist offline
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@Milan,

das habe ich so eben entdeckt, ich will noch dazu sagen das ich hier Informationen einstelle die sich nicht unbedingt mit dem decken müssen wie ich über die BRD denke!
Mir geht es in erster Linie darum die Wahrheit herauszufinden, weil doch alles sehr sehr neblig gehalten wird , warum auch immer.
9/11



Zitat:
Sehr geehrter Herr Ströbele,

in seinem jüngst in Österreich erschienenen Buch »Die deutsche Karte – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste« schreibt Gerd-Helmut Komossa, der ehemalige Amtschef des MAD:

»Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde vom Bundesnachrichtendienst unter „Strengste Vertraulichkeit“ eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewußt sein dürfte. Danach wurde einmal „der Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien“ bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, daß jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sogenannte „Kanzlerakte“ zu unterzeichnen hatte. Darüber hinaus blieben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.« (Die deutsche Karte, Graz 2007, ISBN 978-3-902475-34-3, Seite 21 f.)

Eigentlich müßten Politik und Medien, ja die ganze Bundesrepublik auf dem Kopf stehen. Der Bundespräsident müßte eine Ansprache an die Nation halten und die Kanzlerin unter strafbewehrtem Eid eine Erklärung abgeben – oder der Generalmajor a.D. Komossa müßte gezwungen werden, sein Wissen zu beeiden oder seine Tatsachenbehauptung zu widerrufen. Denn wenn es stimmen sollte, was er preisgibt, wäre dem Staatswesen das Fundament entzogen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung wäre dann nur die Maske einer Fremdherrschaft – undenkbar!

Wenn nun ein früherer Amtschef des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) diese bisherigen Gerüchte bestätigt, erinnern sich politisch wache Deutsche daran, daß angehende Kanzler tatsächlich immer vor Ihrer Vereidigung und nicht nach ihrem Amtsantritt in die USA reisten.

Was ist wahr an die Geschichte?

Ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort.

Ihr M.



Zitat:
Sehr geehrter Herr .

Bei der Durchsicht der nicht beantworteten Fragen, die offenbar bei mir verloren gegangen sind, bin ich auch auf Ihre gestoßen. Es ist jetzt fast ein Jahr her und Sie haben keine Antwort.
Ich bitte um Nachsicht, aber leider sind einige Fragen im Gestrüpp der Rechner im Bundestag verborgen gewesen und ich mußte sie mir jetzt erst bei abgeordnentenwatch neu zumailen lassen.
Ich weiß nicht, ob Sie inzwischen schon auf anderem Wege Näheres über die Existenz des "Geheimen Staatsvertrages" herausfinden konnten. Ich kann Ihr großes Intersesse verstehen und nachvollziehen.
Das Buch von Herrn Komossa kenne ich nicht und deshalb wußte ich auch von den von Ihnen wiedergegebenen Zitate nichts.
Ich halte die Existenz eines "Geheimen Staatsvertrages" aus der damaligen Zeit für möglich. 1949 war die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland erheblich eingeschränkt und auch die Westalliierten hatten sich wichtige Rechte vorbehalten. Das ist bekannt. So gab es zum Beispiel den Polizeibrief der Allierten, der die Trennung von Polizei und Geheimdiensten für die Bundesrepublik verbindlich festschrieb. Ob ein Vertrag mit dem beschriebenen Inhalt existierte und ob die deutschen Kanzler tatsächlich solche Vereinbarungen unterzeichnen mußten, weiß ich nicht. Ich werde der Frage nachgehen durch eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung und weiteren Nachfragen bei den Nachrichtendiensten. Über das Ergebnis werde ich Ihnen berichten.
Bitte übermitteln Sie mir noch Einzelheit zur Identifizierung des Buches: Erscheinungsjahr, Verlag, Seitenzahlen der Zitate usw.

Spätestens nach der Wende 1990 dürfte ein solcher "Geheimer Staatsvertrag" gegenstandslos geworden sein, denn damals wurde die volle Souveränität Deutschlands durch die Allierten auch ganz formal wiederhergestellt.

Mitb freundlichem Gruß
Ströbele

Quelle:
http://www.abgeordnetenwatch.de/hans...tml#frage90428

Grilleau
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  #80  
Alt 29.01.2009, 13:32
Lucyfer Lucyfer ist offline
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Zitat:
Zitat von Milan
Mache bitte nicht den Fehler Rechtsprinzipien zu vrnachlässigen.
Es gibt keine Rechtsprinzipien. Das schöne Urteil, aus dem Du zitierst, war die damalige "Meinung" der BRD als Sonderfall im Verhältnis zur DDR. Man musste irgendeine Übereinkunft finden, damit die beiden de facto Staaten BRD und DDR in die UNO aufgenommen werden konnten. Die BRD wollte einerseits nicht auf den Gesamtvertretungsanspruch verzichten, musste aber gezwungenermassen mit der DDR einen Modus Vivendi aushandeln - den Grundlagenvertrag. Die Realität sah so aus, dass sowohl BRD als auch DDR von den knapp zweihundert Mitgliedern der UNO als Staaten anerkannt wurden.

Auf Rechtsprinzipien kannst Du innerhalb eines Staates bauen. Zwischen den Staaten gelten sie nur so lange, wie die Beteiligten sich daran halten.

Wie schnell Staaten entstehen können, sah man nach dem Zerfall des Ostblocks. Da wurde einfach die Unabhängigkeit proklamiert und fertig war der neue Staat. Ohne Rücksicht auf Deine formalistischen Einwände.

Ist Deiner Meinunung nach Taiwan ein "richtiger Staat"? Offiziell nein. Mit Rücksicht auf das mächtige China unterhält so gut wie kein Staat diplomatische Beziehungen mit Taiwan. De facto wird es jedoch als Staat behandelt. Oder Tibet, welches von China einfach annektiert wurde. So viel zu Deiner These "Grenzen können nach Völkerrecht angezweifelt werden".

Ebenso könnten nach Deiner These keine Diktaturen entstehen. Das wäre ja verboten.

Lehensrecht kann es schon deshalb nicht mehr geben, weil es keinen Adel mehr gibt.

Wo wir gerade bei dem berühmt-berüchtigten Urteil von 1973 sind. Was sagst Du denn zu diesem Satz?

"Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich"

Der letzte Teil wird bei der "Reichsargumentation" gern unterschlagen. Und es wir weiter unterschlagen, dass sich die Situation seit damals grundlegend geändert hat.

Unter Punkt 5 Deines Zitats wird übrigens vom GG als Verfassung gesprochen.

Ach ja ... auf meine eigentliche Frage hast Du leider keine Antwort gegeben. Es gibt keine gültige, ungültige, rechtmässige oder unrechtmässige Verfassung. Nach dem GG haben sich alle Gesetze und Verordnungen zu richten. Das kannst Du jeden Tag in der Realität verfolgen.

PS: Das Gerede von "BRD-GmbH" hätte ich Dir nicht zugetraut. Das trauen sich eigentlich nur die ganz dummen Reichsfreunde.
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