hier erstmal der grobe text:Millionen von Autokennzeichen werden jährlich in Deutschland unbemerkt erfasst,um sie mit dem Fahndungscomputer abzugleichen.Bereits in acht Bundesländern setzt die Polizei auf dieses"Automatische Kennzeichen-Lese-System"(AKLS)-und verstößt damit in vielen Fällen gegen die Verfassung.(!)Das ergab ein Rechtsgutachten der Kasseler Uni für den ADAC.Der Autor,Prof. Alexander Roßnagel,sieht gleich mehrere verfassungsmäßige Mängel der Video-Überwachung:Sie ignoriert das Grundrecht(!)des Bürgers,selber über die Preisgabe personenbezogener Daten bestimmen zu können.Die Länder haben zwar die Kennzeichen-Erfassung in ihren Polizeigesetzen berücksichtigt,dabei aber in sechs Fällen die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes missachtet.(!) Die Kontrollen erfolgen ohne jeden Anlass und ohne jeden Verdacht;der Autofahrer hat keine Möglichkeit der Überwachung auszuweichen.Der Grunsatz der Verhältnismäßigkeit ist zudem verletzt,wenn z.B.Rheinland-Pfalz alle erfassten Nummernschilder noch zwei Monate lang speichert.Im Frühjahr wird das Bundesverfassungsgericht über die Praxis der Kennzeichen-Überwachung entscheiden.-Die neue ADAC-Studie kann per Mail(
verkehr.team@adac.de )....bestellt weden.---dreimal dürfen wir raten,wie dieses "urteil"wohl ausfallen wird...(?)...(?)...(?)...ein hoch auf grundrechte und verfassung...
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Die Guten müssen den Mut zu genügend Schlechtem finden, um gut genug gut sein zu können.
Mit zu vielen Skrupeln, wenn und abern, können die Bastarde und das Böse in der Welt nicht nachhaltig besiegt werden.
http://www.sgipt.org/politpsy/recht/tyrannm0.htm