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Alt 13.09.2006, 17:14
Schwabio
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Standard GEZ noch??!!

Quelle: www.bild.de

ARD will Gebühr für Internet-PCs
und Handys kassieren

Wird der heimische PC beruflich genutzt, muss zusätzlich gezahlt werden



Auch das noch! Besitzer eines internetfähigen PCs, Laptops oder UMTS-Handys sollen ab 1. Januar 2007 GEZ-Gebühren in Höhe von 5,52 Euro pro Monat zahlen. Das haben die ARD-Intendanten auf einer Tagung in Schwerin beschlossen.


In ARD-Kreisen hieß es, auch das ZDF habe dieser Regelung zugestimmt. Die endgültige Entscheidung müssen die Bundesländer treffen. Zuvor war sogar über eine Gebühr in Höhe der Fernseh-Gebühr (17,03 Euro pro Monat) diskutiert worden.

Die gute Nachricht für alle, die bisher schon brav GEZ-Gebühren zahlen: Privathaushalte, die bereits für TV oder Radio eine Gebühr bezahlen, sollen von der Neuregelung nicht betroffen sein. Grundsätzlich gilt, dass pro Haushalt nur für ein Gerät GEZ-Gebühren zu zahlen sind.

Wird der PC aber beruflich genutzt, muss zusätzlich gezahlt werden. Es trifft also Unternehmer, die bislang keine GEZ-Gebühr für ihre Büros entrichten. Auch Selbstständige sollen künftig für ihren gewerblich genutzten Heim-Computer zusätzlich zahlen.

Verbraucherschützer und Wirtschaft laufen Sturm gegen die geplante Gebühr, befürchten weitere Belastungen für Selbstständige und kleinere Unternehmen. Denn neben dem heimischen TV-Gerät müsste künftig für das internetfähige Handy im Firmenwagen und den Computer im Büro gezahlt werden.

Experten zufolge dürfte die zusätzliche Gebühr auch auf viele jugendliche Handynutzer zukommen. Betroffen wären außerdem zum Beispiel Kleingärtner, die auf dem Freizeitgrundstück ein UMTS-Handy nutzen.

Und das selbst dann, wenn Handy oder Laptop gar nicht zum Radio- oder Fernsehempfang genutzt werden. Wie beim heimischen Fernseher genügt es, wenn technisch die Möglichkeit zum Empfang besteht.


P.S Es wird Zeit sich gegen diese Abzocke zu wehren. Wie begründet die GEZ eigentlich Ihre Legitimation?? Ist da Artikel 23 GG im Spiel??...
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  #2  
Alt 13.09.2006, 17:24
Schwabio
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http://www.infobitte.de/free/lex/wpd...e/g/ge/GEZ.htm

Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland) zieht die Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein. Die Rechtsform der GEZ ist eine nicht selbstständig rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft. Sie ist demzufolge keine Behörde oder juristische Person.



Die Gebühren (die eigentlich abgabenrechtlich Beiträge sind) tragen zur Finanzierung des durch den Rundfunk-Staatsvertrag geregelten Grundversorgungs-Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei. Ein Teil der Gebühren wird u.a. zur Finanzierung des Verwaltungsapparates, der Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk (den Landesmedienanstalten) sowie zur Finanzierung der GEZ verwendet.



Die Gebühren für einen oder mehrere Fernsehempfänger (Fernsehgeräte und Videorekorder) betragen pro Haushalt zurzeit (Feb. 2004) 16,15 € monatlich, für Radioempfänger 5,32 € monatlich. Die Gebühren für Fernsehempfänger schließen die Gebühren für Radioempfänger ein. Gebühren sind sowohl für privat als auch geschäftlich genutzte Geräte zu entrichten.



Durch "Beitreibung von Forderungen" verfügt die GEZ so über jährliche Gesamteinnahmen von 6,75 Milliarden € (Stand 2002). Dabei werden rund 40 Mio Teilnehmerkonten verwaltet. Zum Vergleich: Das durch Werbung finanzierte Budget aller anderen privaten Rundfunkanbieter in Deutschland betrug zur selben Zeit nur ca. 4 Milliarden € In den konjunkturell besseren Jahren 1999 und 2000 allerdings lagen die Werbeeinnahmen des privaten Rundfunks sehr deutlich über den gesamten Einnahmen des ÖRR.



Zwecks Adressermittlung und Gebühreneintreibung wurden im Jahr 2002 von den bundesdeutschen Meldebehörden über 12 Mio. Datensätze von Bürgern an die GEZ übermittelt.



Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) sind Rundfunkteilnehmer gesetzlich zur Auskunft gegenüber der GEZ verpflichtet. Ebenfalls auskunftspflichtig sind Haushaltsangehörige von Rundfunkteilnehmern und Personen, bei denen Hinweise vorliegen, dass sie Rundfunkgeräte zum Empfang bereit halten. Mit einigen Ausnahmeregelungen (z.B. Gebührenbefreiung von Sozialhilfe- oder BAföG-Empfängern) ist prinzipiell jeder, der ein funktionierendes Empfangsgerät (bzw ein mit geringem Aufwand funktionierend zu machendes Empfangsgerät) besitzt, verpflichtet Rundfunkgebühren zu entrichten.



Nach dem RGebStV gehören zu den anmeldepflichtigen Empfangsgeräten auch nicht im Betrieb befindliche Geräte - der alleinige Besitz eines entsprechenden Gerätes verpflichtet somit zur Zahlung der Rundfunkgebühren (Ausnahme: ein außerhalb des Wohnraums, z.B. im Keller oder auf dem Dachboden eingelagertes Gerät gilt nicht als "zum Empfang bereit gehalten).



Unternehmen und Händler, die sich mit der Herstellung und dem Verkauf, dem Einbau oder der Reparatur von Rundfunkempfangsgräten befassen, sind nach Anmeldung bei der GEZ mit der sog. "Händlerpauschale" von der Zahlung für weitere Geräte in den Geschäftsräumen ausgenommen, sofern diese nur zu Vorführ-oder Prüfzwecken in den Verkaufsräumen betrieben werden (§5 Abs.3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag - RGebStV).



Pro GEZ
Die Kritik gegen die GEZ konkret und die Rundfunkgebührenpflicht allgemein ist sehr diffus und zieht sich über verschiedene Rechtsnormen. Wichtigste Kritikpunkte liegen in falschen Vorstellungen der Begriffe Grundversorgung und Unabhängigkeit und im Vorwurf der unkontrollierten Datenerhebung und Speicherung der Daten.



Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen keineswegs unabhängig und neutral sein. Dies gilt sowohl für die Anstalten insgesamt als auch für einzelne Beiträge im Rundfunk. Vielmehr soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als ein Medium der Bürger die aktuellen politischen Strömungen widerspiegeln, und soll gerade durch eine Vielfalt der Blickweisen auf ein Thema den Bürgern ermöglichen, sich ein eigenes Bild zu machen.



Dies steht nicht in Widerspruch zu einer Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch mehrheitlich parteipolitisch gebundenene Rundfunkräte. Im Gegenteil sichert die Zusammensetzung dieser im Proporz der jeweiligen Wahlergebnisse die demokratische Legitimation der Kontrollorgane. Es versteht sich von selbst, dass bei einer solchen Konstruktion erst eine breite Vielfalt die gewünschte Ausgewogenheit ermöglicht, die - anders als die schimärenhafte Unabhängigkeit - erst die Lebensverhältnisse und Meinungsvielfalt der Bürger einer föderalen Republik widerspiegelt.



Unter diesem Diktat der Vielfalt und Ausgewogenheit ist auch der Begriff Grundversorgung zu prüfen. Darüber hinaus aber ist der Grundversorgungsauftrag auch unter den Verpflichtungen zu sehen, die die Konstruktion des Dualen Systems aus öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten begründen. Um die Meinungsherrschaft von Einzelpersonen oder Gruppen zu verhindern, die beim privaten Rundfunk schon aus Gründen der marktwirtschaftlichen Dynamik jederzeit entstehen kann, wurde im Rahmen des Dualen Systems als Existenzberechtigung eines privaten Rundfunks die gesicherte Existenz eines dem privaten Rundfunk mindestens ebenbürtigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks festgeschrieben.



Die GEZ erhebt und speichert Daten der Rundfunkteilnehmer, die für die gesetzliche Wahrnehmung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks notwendig sind. Die GEZ bezieht ihre Daten sowohl aus öffentlichen als auch privaten Datenquellen und unterscheidet hierbei von anderen Datensammlern mit gesetzlichem Auftrag, wie etwa den Einwohnermeldeämtern, den Finanzämtern, oder den KFZ-Zulassungsstellen. Die GEZ unterliegt dabei den Datenschutzgesetzen und hat eigene betriebliche Datenschutzbeauftragte bestimmt, allerdings existiert keine generelle Kontrolle (mit Ausnahme der Daten von Gebührenpflichtigen aus den Ländern Berlin, Bremen, Brandenburg, Hessen) durch unabhägige Instanzen wie etwa den Landes- oder Bundesdatenschutzbeauftragten, wie sie für alle sonstigen Behörden und privaten Unternehmen besteht. Diese Praxis steht nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten im Widerspruch zur europäischen Datenschutzrichtlinie und es wurden Vorschläge unterbreitet die Rundfunkstaatsverträge entsprechend abzuändern.



Die GEZ wäre obsolet, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ähnlich wie beispielsweise die BBC in Großbritannien aus Steuermitteln alimentiert würde. Es ist jedoch der besonderen Geschichte Deutschlands geschuldet, dass für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland eine möglichst große Staatsferne vorgeschrieben wurde. Diese auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Verpflichtung zur Staatsferne führt in der Konsequenz zu einem Verbot der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus Steuermitteln. Eine Ausnahme bildet dabei die Deutsche Welle, die als Rundfunkanstalt des Bundesrechts alleine aus Steuermitteln alimentiert wird.



Eine oft von Kritikern der Struktur des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks geforderte freie demokratische Wahl der Rundfunkräte durch die Gebührenzahler würde die Kontrolle des ÖRR nur auf den ersten Blick scheinbar demokratisieren. Solche öffentlichen Wahlen würden sich an parteipolitischen Inhalten ausrichten und damit den Parteien ein zu großes Gewicht einräumen. Der ÖR Rundfunk aber hat sehr weit über Politik hinausreichende Aufgaben der kulturellen Entwicklung unserer Gesellschaft. Es ist deshalb verständlich, dass neben den jeweils im Proporz der Landtagswahlen vertretenen Parteien auch die großen kulturtragenden Bürgerorgansiationen an der Kontrolle des ÖR Rundfunks teilhaben. Wenn für die Zusammensetzung der Rundfunkräte mehr Einfluss der Gebührenzahler erwünscht wird, dann bestünde eine Möglichkeit in der Wahl der Bürgerorganisationen, die Vertreter in die Rundfunkräte entsenden.



Als Fazit sichert die GEZ, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ein freies Medium freier Bürger darstellt, dessen Bedeutung für unsere freiheitliche Demokratie unverzichtbar ist.



Kritik an der GEZ
Die Gebührenerhebung durch die GEZ ist in der Öffentlichkeit und der Rechtsdiskussion umstritten.



Heute werden durch die Gebühren auch Angebote wie Gewinnshows, Übertragungsrechte von Sportereignissen, welche für immer neue Rekordsummen den privaten Sendern "abgejagt" werden, und Moderatorengehälter in teilweise mehrstelliger Millionenhöhe sowie zahlreiche Lokal-, Landes- und Auslandsstudios finanziert. Alleine der Bestand von analoger Satelliten-Übertragungskapazität mit mindestens 15 Transpondern würde das Budget von nahezu jedem pivaten Sender übersteigen.



Auch die Ausweitung der Verbreitungskanäle auf das Internet, und die Finanzierung dieser durch die Rundfunkgebühren, sind umstritten und durch den Rundfunkstaatsvertrag nicht abgedeckt.



Der Grundkonflikt bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch staatliche Rundfunkgebühren ist in diesem Zusammenhang die Auslegung des Begriffes "Grundversorgung" und die Frage, ob die öffentlich-rechtlichen Sender mit werbefinanzierten Privatsendern in direkte Konkurrenz treten sollten, beispielsweise beim Erwerb teurer Übertragungsrechte von Sportereignissen.



Die Pflicht doppelte Gebühren bezahlen zu müssen ist vielen Menschen nur schwer zu vermitteln. So müssen beispielsweise Gewerbetreibende (egal ob haupt- oder nebenberuflich) das Autoradio zusätzlich anmelden oder Gartenlaubenbesitzer ihr zusätzliches Radio. Viele Menschen empfinden dies als ungerecht, da ja nur eine Nutzung möglich ist. Offensichtlich gelingt der GEZ bzw den Landesrundfunkanstalten nicht, die Bemessungsgrundlage der Gebühren (die Zahl der zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte und nicht, wie oft geglaubt wird, die Nutzung) in ausreichendem Maße zu vermitteln.



Befürworter der GEZ argumentieren, dass nur durch die Rundfunkgebühren unabhängige Rundfunkveranstalter existieren können, da sie dadurch die Inhalte nicht dem Werbemarkt anpassen müssen. Diese Aussage wird inzwischen aber dadurch relativiert, dass ein Teil der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender durch Werbeeinnahmen und Sponsoring gedeckt wird. Laut Aussage des Verbandes der privaten deutschen Fernsehanbieter führt dies zu Wettbewerbsverzerrungen. Als Hintergrund muss hierzu erwähnt werden, dass derzeit (2004) konjunkturbedingt die Gebühreneinnahmen der öffentlich-Rechtlichen Anstalten die Einnahmen durch Werbung aller privaten deutschen Fernsehanbieter in ihrer Gesamtheit übersteigen.



Für die, nach Auffassung des FoeBuD e.V. in Bielefeld z. T. sehr fragwürdigen und rechtlich anzweifelbaren Methoden erhielt die GEZ den Big Brother Award 2003 in der Kategorie Lifetime. Die Preisverleihung wurde damit begründet, dass das Datenschutzrecht von Millionen von Menschen missachtet wird. Laut Laudator Thilo Weichert sammeln die Beauftragten der GEZ dabei "in einem Übermaß Daten, dringen unter Überrumpelung von Menschen in deren Wohnung ein und nötigen die Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Offenbarung von eigenen Daten". Auch das konsequente Anschreiben jeder irgendwo auffindbaren Adresse (schon die Registrierung einer Internet-Domain führt oftmals zu einem Schreiben an die angeblich hier beheimatete Firma), ob diese Person denn auch ihre Geräte ordnungsgemäß angemeldet habe, ohne die eigenen Datenbestände diesbezüglich abzugleichen führt zu starker Ablehnung der GEZ. Zusätzlich werden diese Schreiben bei Nichtbeachtung unter Missachtung der nicht vorhandenen Auskunftspflicht (so nichts anzumelden ist) in regelmäßigen Abständen wiederholt.



Desweiteren verzichtet die GEZ auch sowohl in den vorgenannten Briefen, wie auch auf ihrer Internetseite auf jedweden Hinweis, wann ein Gerät nicht anmeldepflichtig ist, sondern weist nur auf Zahlungsverpflichtungen in unklaren Fällen hin, wie etwa ein Autoradio in dem Fahrzeug eines Gewerbetreibenden zusätzlich angemeldet werden muss. Auch sonst werden immer wieder Fälle diskutiert, in denen die GEZ angeblich selbst dann versucht Gebühren einzutreiben, wenn sie zu diesen nicht (mehr) berechtigt ist.



Zudem werden die von der GEZ eingesetzten "Fahnder" stark unter Druck gesetzt, angeblich auch mit zweifelhaften Methoden (s. o.) neue Gebührenzahler zu aquirieren, indem man sie auf Provisionsbasis beschäftigt. Jegliche Auskünfte über ihr Beschäftigungsverhältnis und den dem zugrunde liegenden Vertrag sind GEZ-Mitarbeitern angeblich untersagt und sollen mit hohen Geldstrafen belegt sein.



Eine Wahl der Rundfunkräte durch die die GEZ-Zahler als Geldgeber, wie sie sonst (z.B. Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften, Vorständen genossenschaftlich organisierter Banken) selbstvertändlich ist, könnte aber sowohl die "Verbände-Demokratie" zurückdrängen und die Unabhägigkeit der Rundfunkanstalten als auch die Akzeptanz der GEZ-Gebühren erhöhen und zudem die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten als wirkliche Alternative zu den privaten Sendern festigen. Auch öffentlicher freier Zugriff auf die Senderarchive, wie es etwa die britische BBC plant, oder gar die generelle Anwendung einer "Open Content"-Lizenz auf mit öffentlichen GEZ-Geldern produzierten Sendungen könnte die Akzeptanz der GEZ Gebühren erhöhen.



Weblinks
http://www.gez.de
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/
http://www.gez-abschaffen.de/
http://www.big-brother-award.de/2003/.life/
http://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm
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  #3  
Alt 13.09.2006, 17:30
Schwabio
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http://www.recht.de/phpbb/viewtopic....91de7e07dcb7ad

Gem. § 78 Abs. 1 Nr. 1 2.Hs VwGO genügt zur Bezeichnung des Beklagten die Angabe der Behörde.

Hierzu führt die Kommentierung aus:
"Um dem Kläger die Schwierigkeiten der Feststellung, gegen welchen Rechtsträger die Klage zu richten ist, zu ersparen, lässt Nr. 1. 2. Hs auch bei einer Klage gegen den Rechtsträger die Angabe der Behörde als Bezeichnung des Beklagten im Hinblick auf § 82 genügen; die getroffene Regelung bzw. jedenfalls der Rechtsgedanke ist auch auf andere Klagen entspr. anwendbar." (Anmerk. § 78 gilt ansonsten nur für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen).

Demnach müsste gelten, dass es genügt die GEZ als Beklagter im Sinne des § 82 zu benennen.

...

"Nun, weder die Landesrundfunkanstalten, noch die bundesweiten sind Verwaltungsbehörden, weshalb sie wohl (soweit zu meiner eigenen Frage) auch keine Verwaltungsakte, geschweige denn Strafverfolgungsmaßnahmen, durchführen können.

Dies hängt auch mit dem durch das BVerfG immer wieder verlangten Staatsferne des Rundfunks zusammen."
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  #4  
Alt 13.09.2006, 17:36
Schwabio
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Also wenn ich mir als Laie das so durchlese komme ich zu dem Fazit, dass die GEZ vergleichbare Geschäftspraktiken an den Tag legt, wie früher diverse Strukturen, die Geld eingetrieben haben. Denn gesetzlich scheint diese Zentrale nicht so legitimiert zu sein, wie viele denken. Ihre Bescheide sind definitiv keine Verwaltungsakte, da es sich hier um keine Behörde handelt. Auf die Bezeichnung m**fia verzichte ich jetzt mal, man weiß ja nie, wer so mitliest.
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  #5  
Alt 13.09.2006, 19:26
Schwabio
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Zitat:
Zitat von ferret
Wer wissen will wie man sich erfolgreich abmeldet, die GEZ Geier dauerhaft los wird oder sonstige Fragen zur GEZ hat -> fragt mich, bin momentan gut informiert.

Lang nicht mehr GEZahlt!


Solange es keine offizielle Steuer vom Staat (selbst dann fragwürdig, da Art. 23 GG seit 1990 gestrichen ist; ich würde auch deswegen persönlich gegen diesen Verwaltungsakt vorgehen) darauf gibt, sehe ich die GEZ-Gebühren als Abzocke an. Rein rechtlich haben die auch keine Chance etwas einzuklagen, denn dann müssten sie zunächst mal beweisen (Hypothese ---> Verifizierung), dass die Leistung genutzt wurde (aus Datenschutzgründen unmöglich). Es gilt immer noch die Beweislastumkehr, also muß der Kläger beweisen, dass Ich/Du/Er/Sie/Es ??!! diese Leistung genutzt hat. Die Schreiben von der GEZ sind weiterhin keine Verwaltungsakte, also nur ein Druckmittel ohne offiziellen Charakter.
Jeder kann sich jetzt mal selbst eine Meinung bilden, was für ein Geschäftsgebahren die GEZ hat. Der Pate läßt grüßen...
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  #6  
Alt 13.09.2006, 19:26
lmet lmet ist offline
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Es hat bestimmt jeder Interesse die GEZ zu umgehen. Nur her damit...
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  #7  
Alt 13.09.2006, 20:29
Schwabio
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http://www.vrgz.org/html/info/beschwerde.html

Es gibt zwei Thesen: «Auf Gesetze hat man als Bürger keinen Einfluss» und «Die Titanic ist unsinkbar». Unter dieser Prämisse bringen wir eine Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebühr für Internet-PC auf den Weg.



Gute Sache
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  #8  
Alt 14.09.2006, 15:32
Schwabio
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Selbst Dreck am Stecken (Ullrich- und Marienhofskandal) haben, aber abkassieren wollen, solche Organisationen liebe ich *ironisch gemeint*

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23551/1.html

Das Internet gehört nicht den Rundfunkbeamten
Horst Müller 14.09.2006

...
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  #9  
Alt 14.09.2006, 18:02
Schwabio
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Wie ist denn die Rechtslage, wenn das mit dem Art. 23 GG stimmt?? Ist dann eine Ordnungswidrigkeit überhaupt rechtskräftig???

http://www.ra-kotz.de/bussgeldsachsen.htm


Ich denke, dass es generell mal interessant wäre, sowas rauszubekommen...
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  #10  
Alt 14.09.2006, 18:07
Schwabio
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Zitat:
Zitat von ferret
Bisher wurde ausnahmslos so entschieden.
Allein aus Kostengründen würde ich es nicht drauf anlegen, aber ist ja wie gesagt auch nicht notwendig.

Aber meine Schilderungen im letzen Post waren gut oder?
Ja, ich glaub Dir schon, allerdings wie heißt es so schön, wo keine Kläger, da kein Richter. Mir stellt sich die Frage, ob die GEZ als nicht selbständige öffentlich rechtliche Organisation überhaupt rechtsgültige Bußgeldbescheide ausstellen darf. Sie ist keine Behörde. Außerdem, wer legitimiert eigentlich den Richter, der das Urteil festsetzt?? Les mal den Fall "Bussgeldsachsen" http://www.ra-kotz.de/bussgeldsachsen.htm
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