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  #31  
Alt 01.07.2009, 11:03
kleriker kleriker ist offline
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moin,
der spieglefechter hat auf telepolis einen guten artikel geschrieben, den ich genauso sehe. ich wollte damit nur noch mal meine meinung im vorherigen beitrag unterstreichen. das urteil von gestern hat den diktatorischen vertrag für die eliten unbrauchbar gemacht.

Zitat:
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht wird die Demokratie gestärkt

In anderen Ländern entscheidet das Volk, in Deutschland entscheidet Karlsruhe. Mit seinem Urteil zu den Klagen gegen den Lissabon-Vertrag hat das Bundesverfassungsgericht einmal mehr seine überragende Bedeutung für die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland unter Beweis gestellt. Sind die Verträge von Lissabon, die ursprünglich eine EU-Verfassung werden sollten, mit dem Grundgesetz zu vereinbaren? Ja, aber ... und das "aber" aus Karlsruhe ist gewichtig, gewichtiger, als Beobachter erwartet hatten. Der Bundestag muss nun sein "Begleitgesetz" zum Vertragswerk von Grund auf neu formulieren - eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe.
ebenso möchte ich auf einen leserkommentar von berger(seine antwort ist in rot markiert) hinweisen der wie folgt lautet:

Zitat:
Mehrheitsentscheid schrieb am 1. Juli 2009 06:32

> > Die Bundesregierung darf also nicht ohne formelle Zustimmung des
> > Parlaments durch ihren Abgesandten im Brüsseler Ministerrat
> > EU-Gesetzen zustimmen, die zuvor nicht demokratisch verabschiedet wurden.
>
> Wie leicht diese formelle Zustimmung erreicht werden kann, das
> erleben wir doch täglich.
>
> Siehe Zenurgesetz. Ohne daß die einzelnen Abgeordneten sich in der
> Materie auch nur ansatzweise auskennen, stimmen sie für den Entwurf
> von Zensursula.

Der Umstand, dass etwas demokratisch legitimiert ist, heißt ja nicht,
dass es sich dabei um eine kompetente Entscheidung handelt. Jedes
Volk hat die Parlamentarier, die es verdient und wenn man hierzulande
endlich aufwachen würde, könnte man auch Politikern á la Zensursula
den Saft abdrehen. Das ist das Gute an der Demokratie - die Brüsseler
Bürokraten kann man nämlich nicht so einfach abwählen.


> Solang wir als Abgeordnete mehrheitlich nur Marionetten und Huren im
> Parlament sitzen haben, die sich für ihre monatlichen Diäten den
> Schneid abkaufen lassen und sich gegenüber der Regierung [...]

Tja Kinders, dann wählt diese Huren und Marionetten doch nicht. Es
ist müßig - vollkommen zurecht - über die Politiker zu schimpfen.
"Wir" haben sie gewählt - Du und Ich vielleicht nicht, aber ein
Großteil unserer Nachbarn. Das ist nun einmal Demokratie, so
schmerzlich das auch ist.
man muss das alles nicht immer aus unseren, die da ganz andere einblicke und aufklärungen genossen haben, augen sehen, sondern aus den augen der breiten masse. natürlich wäre es noch besser, wenn karlsruhe gesagt hätte, dass dieser drecksvertrag nicht mit dem GG vereinbar ist. doch letztlich ist das urteil besser als ich es persönlich erwartet hätte.
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  #32  
Alt 01.07.2009, 13:26
Soundchiller Soundchiller ist offline
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Bundesverfassungsgericht gestattet keine Einreichung der Ratifizierungsurkunde


Das traurige Fazit:
Zitat:
Zitat von ASR
"Der Lissabon-Vertrag ist nicht gestorben, sondern die deutschen Gesetze müssen angepasst werden. Heisst, jetzt ist erstmal Pause, bis der Bundestag das Mitspracherecht sichert, die erweiterte parlamentarische Beteiligung geregelt ist. Damit haben die Antragssteller einen Teilsieg erreicht, denn es muss nachgebessert werden, aber der Lissabon-Vertrag ist danach durch. Verhindert wurde er nicht."
Mh, also evt. etwas Zeit, aber wir wissen ja das die langsamen deutschen Behörden auch mal zügig arbeiten können, je nach dem wer oder was bearbeitet werden soll, mit einem kleinem Zwinkern Richtung Zumwinckel

Also für mich stinkt das gewaltig, man kann jetz wunderbar in der Presse die Emotionen runter kochen und gar nicht so viel Wind um den Reformvertrag aufkommen zu lassen, denn wenn das BverfG-Gericht urteilt, ach ist nicht so schlimm, dazu noch schöne Sätze von Souveränität und GG vorträgt,dann reiht sich der Mob ganz schnell wieder in Reih und Glied ein. Aber bitte bedenkt, an dem eigentlichen Vertrag wird 0, niente, nichts nachgebessert oder verändert!!! Selbst wenn der Bundestag mehr Mitspracherecht erhalten sollte, müssen da erst mal Leute rein die auch für uns sprechen oder warum wird Deutschland immer noch am Hindukusch verteidigt. Also wenn die solche Kampfeinsätze beschließen, Themen wie "Depleted Uranium" völlig aus den Medien raushalten, dann möchte ich gar nicht wissen, was die unter einem gültigen Lissabonner Vertrag noch beschließen werden. Das das durchwinken von Gestzen unter den fadenscheinigsten Gründen wunderbar funktioniert und dabei die Meinung des Pöbels, äh Volk, nicht interessiert, wurde doch nun schon oft genug bewiesen.

Mich würde eine Stellungnahme von Herrn Schachtschneider zum Urteil interessieren, was ist mit den vielen Punkten auf die in der Verfassungsklage nicht direkt eingegangen wurde. Was ist mit der Legalisierung der Todesstrafe, mit dem Militäretat der EU-Armee?

Außerdem stand die Merkel gestern mit nem fetten Grinsen in der Tagesschau und sagte sie habe sich ja von Anfang an für den Lissaboner Vertrag eingesetzt und wir werden nun schnellstmöglich die Gesetztesänderungen beschließen, um den Reformvertrag endgültig unter den Auflagen des BverfG-Gerichts zu ratifizieren. Also wenn sich die Merkel so freut macht mir das Bauchschmerzen. Wenn dieser Vertrag gültig ist, benötigen wir 1 Millionen Unterschriften, falls uns eine Entscheidung der EU nicht passen sollte (und diese vom Bundestag abgesegnet wurde). Das bei der derzeitigen Medien- und Meinungskontrolle zu erreichen, ist wohl schier unmöglich.

Die Frage ist, wie sollen wir uns jetzt darauf einstellen, alles auf Direktkandidaten setzten, um so eine Stimme des Volkes im Bundestag zu ereichen.

Was ist mit dem Warnen vor dem undemokratischen EU-Vertrag? Sollte man nicht weiter auf eine Volksentscheidung drängen? Wird es nun durch das aktuelle Medienspektakel nicht schwieriger auf die Brisanz dieses Vertragswerks und den möglichen Folgen aufmerksam zu machen?

Hierzu mal passend:

95 Prozent der Mitgliedsländer würden den Vertrag von Lissabon ablehnen


Außerdem zeigt doch der Umgang mit Vacláv Klaus oder die Missachtung der Entscheidung des irischen Souveräns, dass die EU großen Druck auf ihre Mitglieder ausübt, wenn diese sich nicht richtig, sprich integrationskonform (vielfach interpretierbarer Begriff) verhalten.
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"Der Gebrauch des Wortes Verschwörungstheorie dient all zu oft zum Erhalt gesellschaftlicher Dogmen und verhindert jegliche rationale und logische Auseinandersetzung mit überprüfbaren Fakten."

Esoteric Agenda(!Vorsicht! Durch eine separierte Betrachtung der Aussagen im letzten Kapitel, ohne Kontextbezug der Sätze zur Gesamtintention der Doku, entsteht die Gefahr betäubender Esoterik zu unterliegen)

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Geändert von Soundchiller (01.07.2009 um 13:32 Uhr)
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  #33  
Alt 01.07.2009, 18:15
derLeser derLeser ist gerade online
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Da der Vertrag aber keinen Verfassungsrang hat ist alles halb so schlimm. BVerfG hat ja klar gemacht, dass die nationale Souveränität erhalten bleibt bzw. bleiben muss.
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  #34  
Alt 01.07.2009, 18:21
Schakal Schakal ist offline
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Schachtschneider: BVerfG hat die Demokratie nicht verteidigt

Kaum jemand ist ein besserer Fachmann in Sachen Vertrag von Lissabon als der Staatsrechtler Prof. Karl Albrecht Schachtschneider. In einem Gastartikel für die Junge Freiheit äußert sich der Mann, der seit Jahren juristisch gegen die Entmachtung des deutschen Nationalstaates kämpft, kritisch über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Schachtschneider hat eine Reihe von Verfassungsbeschwerden mit unterschiedlichem Ausgang beim deutschen Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dabei fanden insbesondere die Verfassungsklagen, die sich gegen bestimmte Schritte der europäischen Integration richteten – etwa gegen den Vertrag von Maastricht oder die Einführung des Euro – auch in den Medien große Aufmerksamkeit. Zuletzt hatte er im Auftrag von Peter Gauweiler (CSU) Verfassungsbeschwerde in Verbindung mit einer Organklage gegen das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon (200 eingereicht.

Zum gestrigen Ausgang des Verfahrens sagte Schachtschneider, das BVerfG habe die Demokratie, den Rechtsstaat und auch den Sozialstaat nicht gegen die “Diktatur der Bürokraten” verteidigt. Er hofft jetzt auf ein Nein bei der Volksabstimmung in Irland.


Das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts läßt erwartungsgemäß den Vertrag von Lissabon passieren, macht aber dessen Ratifikation von einem neuen Begleitgesetz abhängig, welches die Gesetzgebung gegenüber der Regierung stärkt. Die Demokratie, den Rechtsstaat und auch den Sozialstaat hat das Gericht jedoch nicht gegen die ´Diktatur der Bürokraten‘ verteidigt.

Die Subsumtion unter seine dogmatisch weitgehend richtigen Rechtssätze ignoriert die Machtfülle der Union. Die Wirtschaftsordnung schützt es nach wie vor nicht vor dem Marktradikalismus des Binnenmarktprinzips, zumal die Finanzmärkte nicht vor der weltweit wirksamen Kapitalverkehrsfreiheit. Die Handelspolitik überläßt es weiterhin der ausschließlichen Zuständigkeit der Union, welche sich einseitig dem Freihandel verpflichtet. Die Bundeswehr wird zu Kriegen in aller Welt verpflichtet.

Die wesentliche Rechtsetzung ist Sache der Union, deren Organe nicht demokratisch zu legitimieren vermögen, auch nicht das Europäische Parlament. Das sieht der Senat nicht anders. Von den wichtigsten Politiken bleibt dieses „Parlament“ ohnehin ausgeschlossen, vor allem von der Militär-, Wirtschafts- und Währungspolitik. Der Europäische Rat wird ermächtigt, die vertragliche Verfassungspolitik (außer der Außen- und Sicherheitspolitik) ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments durch Beschluß zu ändern, wenn alle Mitgliedstaaten zustimmen.

Gericht stärkt die Legislative

Für dieses vereinfachte Vertragsänderungsverfahren verlangt das Gericht ein Gesetz von Bundestag und Bundesrat. Diese Verfassungskorrektur ist ein Erfolg der Verfassungsbeschwerden, ändert freilich im Parteienstaat wenig an der Entmachtung des Volkes. Das Gericht stärkt die Legislative, entgegen dem Vertragstext, auch, wenn die familienrechtlichen oder die strafrechtlichen Befugnisse der Union erweitert werden sollen. Zudem wird der militärrechtliche Bundestagsvorbehalt aufrecht erhalten.

Auch die Flexibilitätsklausel darf ohne Zustimmung der Legislative nicht derart genutzt werden, daß sie weitere Hoheitsrechte auf die Union überträgt. „Die Integrationsverantwortung“ sollen „die staatlichen Vertretungsorgane der Völker“ wahrnehmen. Aber das Defizit demokratischer Legitimation des mächtigen Gerichtshofs spricht der Senat gar nicht erst an.

Das Gericht hat nicht zugestanden, daß die Union spätestens mit dem Reformvertrag ein Staat, ein Bundesstaat, wird, aber eingeräumt, daß sie „inzwischen in einigen Politikbereichen einem Bundesstaat entsprechend – staatsanalog – ausgestaltet ist“. Im Widerspruch dazu „bleiben die internen Entscheidungs- und Ernennungsverfahren überwiegend völkerrechtsanalog dem Muster einer internationalen Organisation verpflichtet“. Das ist der rechtliche Widerspruch, über den das Wort „supranational“ nicht hinweghilft.

Kein einheitliches europäisches Volk

Die Mitgliedstaaten werden zu Verwaltungsprovinzen, weitaus weniger eigenständig als die Länder in Deutschland. Einen Staatsbegriff hat das Gericht nicht zu definieren versucht. Wenn und weil der Staat als Republik „die Vereinigung einer Menge von Menschen unter Rechtsgesetzen“ (Kant) ist, kann die Staatseigenschaft der Union nicht bestritten wer-den. Für die eigenständige Legitimation der Unionsgewalt fehle „ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt“ – richtig! Deswegen ist diese Gewalt nicht legitimiert. Die „in den Mitgliedstaaten verfaßten Völker“ sollen „die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt“ bleiben. Dann muß ihnen die existentielle Staatsgewalt verbleiben.

Die nationalen Parlamente würden die Rechtsetzung der Union legitimieren. Dafür müssen sie deren Politik verantworten und darum voraussehen können. Das gewährleiste „das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung“, das im Vertrag stehe und nach wie vor nicht verletzt werde. Das ist die demokratiedogmatische Lebenslüge des Integrationismus.

Das Gericht hat nicht zugestanden, daß die Union spätestens mit dem Reformvertrag ein Staat, ein Bundesstaat, wird, aber eingeräumt, daß sie „inzwischen in einigen Politikbereichen einem Bundesstaat entsprechend – staatsanalog – ausgestaltet ist“. Im Widerspruch dazu „bleiben die internen Entscheidungs- und Ernennungsverfahren überwiegend völkerrechtsanalog dem Muster einer internationalen Organisation verpflichtet“. Das ist der rechtliche Widerspruch, über den das Wort „supranational“ nicht hinweghilft.

Kein einheitliches europäisches Volk

Die Mitgliedstaaten werden zu Verwaltungsprovinzen, weitaus weniger eigenständig als die Länder in Deutschland. Einen Staatsbegriff hat das Gericht nicht zu definieren versucht. Wenn und weil der Staat als Republik „die Vereinigung einer Menge von Menschen unter Rechtsgesetzen“ (Kant) ist, kann die Staatseigenschaft der Union nicht bestritten wer-den. Für die eigenständige Legitimation der Unionsgewalt fehle „ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt“ – richtig! Deswegen ist diese Gewalt nicht legitimiert. Die „in den Mitgliedstaaten verfaßten Völker“ sollen „die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt“ bleiben. Dann muß ihnen die existentielle Staatsgewalt verbleiben.

Die nationalen Parlamente würden die Rechtsetzung der Union legitimieren. Dafür müssen sie deren Politik verantworten und darum voraussehen können. Das gewährleiste „das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung“, das im Vertrag stehe und nach wie vor nicht verletzt werde. Das ist die demokratiedogmatische Lebenslüge des Integrationismus.

Parteiliche Besetzung des Gerichts

Mit der Offenheit und Breite der einzelnen Ermächtigungen in den Texten und erst recht deren extensiver Handhabung hat sich das Gericht wiederum, wie schon im Maastricht-Urteil von 1993, nicht auseinandergesetzt. Das hätte seine Erkenntnisse ad absurdum geführt. Mit der erneuten Mahnung, die Ermächtigungen eng zu handhaben, ist nichts getan. Deren Grenzen sind gänzlich ungewiß.

Das Urteil überrascht angesichts der parteilichen Besetzung des Gerichts nicht. Karl Jaspers hat vor einem halben Jahrhundert gewarnt: „Von der Demokratie zur Parteienoligarchie. Von der Parteienoligarchie zur Diktatur“. Der zweite Schritt ist die rechtlose Politik der europäischen Integration. Das Integrationsprinzip darf nicht über das Rechtsprinzip gestellt werden. Wer ein europäisches Europa gestalten will, muß aus der Union ausscheiden, um neue Verträge zu erzwingen.

Nur die Völker sind befähigt, das Recht zu verwirklichen. Große Politik bedarf der Volksabstimmungen. Als Wächterrat des Parteienstaates hat sich der Zweite Senat bestens bewährt, als Gericht des Volkes hat es sich verabschiedet.

Hoffnungsvoll schauen wir nach Irland.

Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider war von 1989 bis 2006 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er formulierte eine Vielzahl von Verfassungsklagen, unter anderem gegen den Vertrag von Maastricht sowie gegen die Einführung Euro.

Junge Freiheit: Hoffnungsvoll nach Irland schauen
Wikipedia: Pro. Karl Albrecht Schachtschneider


http://deutschlandpolitik.wordpress....igt/#more-8838
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  #35  
Alt 03.07.2009, 16:14
Barbarossa Barbarossa ist offline
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Zitat:
Zitat von Soundchiller Beitrag anzeigen
Was ist mit der Legalisierung der Todesstrafe?
Diese Frage impliziert eine unwahre Tatsachenbehauptung!

Es wird allenthalben von mehr direkter Demokratie durch Volksabstimmungen bzw. -entscheide gesprochen. Dies setzt allerdings eine möglichst objektive Information voraus, nach der die Menschen sich richten können.

Den Medien wird oft vorgeworfen, sie informierten einseitig. Wobei dieser Vorwurf noch zur harmloseren Art gehört.

Was Du mit der o. g. Frage tust, ist genau das, was den Medien vorgeworfen wird. Du manipulierst und verbreitest Angst, um Menschen in ihrer Einstellung zu beeinflussen.
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  #36  
Alt 03.07.2009, 18:08
Soundchiller Soundchiller ist offline
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Zitat:
Zitat von Barbarossa
Diese Frage impliziert eine unwahre Tatsachenbehauptung!
Zitat:
Wussten Sie, dass der "EU-Reformvertrag" / "Lissabonner Vertrag" die Wiedereinführung der Todesstrafe durch die Hintertür ermöglicht? (Schlussakte, Erklärung 12, Art. 2, S. 434)
Einführung der Todesstrafe wieder möglich?

Nun Todesstrafe in einem Rechtsstaat würde ja bedeuten das man zuvor verklagt wird und einem Prozess erhält in dem einem die Schuld nachgewiesen wird und die somit vorhandenen Rechtmittel angewandt werden.

In dem Fall des EU-Reformvertrages handelt es sich aber um die Erlaubnis zur Niederstreckung Aufständischer. Nun wäre die Fragen

(1) Wer legt fest wann eine Demo keine Demo mehr ist, sondern ein Aufstand?
(2) Kann die Grundlage zur Anwendung der Todesstrafe nicht auf vielfältige Art und weise erzeugt werden bzw. wird hiermit nicht einem herschenden Regime das Mittel in die Hand gegeben seine Macht zu verteidigen, zu stärken und Oppositionen in Keim zu ersticken? Eben allein schon durch die Möglichkeit der Anwendung von schwerster Gewalt?

Wer hier länger an Board ist dem dürfte das Problem->Reaktions->Lösungsprinzip vertraut sein. Somit ist es für eine Regierung kein Problem durch geschaffene Krisen (Bspw. hervorgerufen durch steigende Arbeitslosigkeit, Bankenrun, zunehmende Unzufriedenheit mit der Politik und den Entscheidungen der eigenen Regierung, False Flag ...) Aufstände zu erzeugen.

Mein Fazit:

Die da oben haben Schiss das die Leute ne scheiß Wut kriegen könnten und dazu gibt es eine Vielzahl von Ursachen. Nun auf mich wirkt das ganze wie eine Legalisierung zum Töten da ja ein Prozess vor einem Gericht nicht mehr stattfindet. Mit solchen Aussagen möchte ich keine Angst schüren, sondern den Weg aufzeigen den wir momentan mit der europäischen Integration verfolgen. Man kann das noch in so hübsche Worte packen, der EU-Reformvertrag stinkt gewaltig und diese Entwicklungen erinnern einfach mal an undemokratische Zustände und Unterdrückung von Großstaaten.
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  #37  
Alt 03.07.2009, 23:15
Barbarossa Barbarossa ist offline
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Zitat:
Zitat von Soundchiller Beitrag anzeigen
Einführung der Todesstrafe wieder möglich?
Du wiederholst nur das, was Schachtschneider auch sagt. Und dass gerade er das so platt formuliert, ist um so bedauerlicher, da man von ihm erwarten kann, dass er die Hintergründe kennt. Ich hatte Schachtschneider bisher für einen integeren Menschen gehalten, der eben seine Vorbehalte hat, die er wie jeder andere Mensch auch vertreten darf und soll. In diesem Fall werfe ich ihm platte Propaganda vor.

Auf welcher Grundlage sollte ein Ministerrat in einem beliebigen Mitgleidstaat die Todesstrafe einführen können? Das ist blanker Unsinn. Davor steht immer noch die Verfassung des jeweiligen Staates. In unserem Fall das Grundgesetz.

Im Lissaboner Vertrag steht über die Todesstrafe erst einmal nichts. Er bezieht sich allerdings in seinen Erläuterungen auf die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) von 1950 sowie der diversen Zusatzprotokolle. In diesem Fall Nr. 6.

Dieses Vertragswerk gilt für alle Staaten des Europarates ausser Russland, welches den Vertrag nicht ratifiziert hat. Bekanntlich existiert dort auch noch die Todesstrafe.

In dem Vertrag wird festgelegt, dass die Todesstrafe in den Unterzeichnerstaaten verboten ist. Ferner findet man dort die berühmt/berüchtigten Ausnahmen, auf die in Diskussionen Bezug genommen wird.

Zitat:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer
Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in
Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden“
Dies gilt für alle Unterzeichnerstaaten, dazu gehören alle Staaten der EU, sowohl vor Ratifizierung des Lissaboner Vertrages als auch danach. Es ändert sich nichts.

Ein Staat kann, er muss nicht. Er kann auch nicht gezwungen werden.

Es geht in diesem Fall nicht darum, ob man diese Bestimmungen gutheisst oder nicht, sondern um die Frage, ob sich mit dem Lissaboner Vertrag etwas ändert. Und das ist nicht der Fall.

Aber das ist noch nicht alles. Es wird zwar immer auf das Zusatzprotokoll Nr. 6 verwiesen, das Zusatzprotokoll 13 wird jedoch unterschlagen. In diesem Zusatzprotokoll verpflichten sich alle Staaten, die es ratifiziert haben, darunter Deutschland, auch in den o. g. Ausnahmefällen, nicht von der Möglichkeit der Todesstrafe Gebrauch zu machen.

Von einem Prof. Schachtschneider kann man erwarten, dass ihm dieser Punkt bekannt ist.

Aus den angegebenen Gründen halte ich daher die "Drohung mit der Todesstrafe" für Desinformation und Beeinflussung!
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  #38  
Alt 04.07.2009, 14:05
rauchschimme rauchschimme ist offline
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Das 13. Zusatzprotokoll kann aber ohne Probleme wieder zurückgenommen werden,
indem man das Hoheitsgebiet streicht, in dem es gilt.

Zitat:
Artikel 4 – Räumlicher Geltungsbereich

1. Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde einzelne oder mehrere Hoheitsgebiete bezeichnen, auf die dieses Protokoll Anwendung findet.

2. Jeder Staat kann jederzeit danach durch eine an den Generalsekretär des Europarats gerichtete Erklärung die Anwendung dieses Protokolls auf jedes weitere in der Erklärung bezeichnete Hoheitsgebiet erstrecken. Das Protokoll tritt für dieses Hoheitsgebiet am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Eingang der Erklärung beim Generalsekretär folgt.

3. Jede nach den Absätzen 1 und 2 abgegebene Erklärung kann in Bezug auf jedes darin bezeichnete Hoheitsgebiet durch eine an den Generalsekretär gerichtete Notifikation zurückgenommen oder geändert werden. Die Rücknahme oder Änderung wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär folgt.
__________________
ein R_ing, sie zu knechten,
sie alle zu F_inden,
I_ns D_unkel zu treiben und ewig zu binden
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  #39  
Alt 04.07.2009, 22:38
Denkender Denkender ist offline
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Zitat:
Zitat von ANTIsamIT Beitrag anzeigen
...damit "Sie" sich mit irgendwas beschäftigen, sind 1Mio. Unterschriften nötig??
ist das noch Demokratie---wo das Volk noch- wenn überhaupt-nach ner pro mille
gefragt wird? Hä?
(4) Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei
denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss,
können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer
Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener
Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen.

Also 1Million Bürger reicht noch nicht , die müssen auch noch aus einer Vielzahl von verschiedenen Staaten kommen und wenn die Vorschläge nicht in das Konzept passen , kommen sie eben gleich wieder in die Tonne.
Das geht in Richtung faschistisches Paneuropa. Die Restdemokratie wird systematisch liquidiert und die paar vorhandenen fähigen Politiker werden durch käufliche Deppen ersetzt.

Hier der ganze Schwachsinn der Idioten:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...045:grin:E:PDF
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  #40  
Alt 04.07.2009, 23:52
Epikur Epikur ist gerade online
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[quote=Denkender;Das geht in Richtung faschistisches Paneuropa. Die Restdemokratie wird systematisch liquidiert und die paar vorhandenen fähigen Politiker werden durch käufliche Deppen ersetzt.

[/quote]

Hi Denkender,

diese Aussage finde ich n i c h t übertrieben!!!

MFG und mehr!
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