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  #2871  
Alt 12.11.2009, 12:13
wgsp wgsp ist offline
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na toll, jetzt war es nur der freund alleine.
hat A. in der "zarten homoerotischen" beziehung
nur soviel gegeben das es ausreichte den F. zu ködern????
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  #2872  
Alt 12.11.2009, 13:00
HeidelCement HeidelCement ist offline
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Zitat:
Zitat von endless _summer Beitrag anzeigen
Während der Vernehmung seines Freundes war Andreas H. am Mittwoch zeitweise von der nicht-öffentlichen Sitzung ausgeschlossen worden. Einer der Verteidiger von Frederik B. hatte nach Angaben des Gerichts einen entsprechenden Antrag gestellt, da sein Mandant nicht in der Lage sei, in der Gegenwart von Andreas H. weiter auszusagen. Diesem Antrag gab die Jugendkammer statt. Andreas H. wollte sich anschließend nicht äußern. Das Gericht will ihm den Angaben zufolge am 25. November erneut die Gelegenheit dazu haben.

http://www.rp-online.de/panorama/deu...id_781758.html

Das Verfahren Ulmer Rechtsstaatlichkeit wird immer lächerlicher, auch das ist im Gesetz nicht vorgesehen, das einer in einem gegen ihn geführten Verfahren von der Verhandlung ausgeschlossen wird, mal eben so.

Das übertrifft wirklich alles, das sind Nazi-Verfahren im inhaltlichen Stile ... solche Juristen gehören aus dem Land gejagt.

Dazu die Norm:

"Das Gericht kann anordnen, daß sich der Angeklagte während einer Vernehmung aus dem Sitzungszimmer entfernt, wenn zu befürchten ist, ein Mitangeklagter oder ein Zeuge werde bei seiner Vernehmung in Gegenwart des Angeklagten die Wahrheit nicht sagen"

Das heißt, das das Gericht der Überzeugung sein muss, dass Frederik bislang in seinen Angaben gelogen hat.

und es muss materiell Einwirkungen des Andreas feststellbar gewesen sein. Davon haben wir durch den Sonderberichter, der Ersatz für die Öffentlichkeit in dem Geheimverfahren der unzulässig Beschuldigten, nichts gehört. Der MainStream schreit uns seit Tagen die Ohren voll von Geständnis und wer weiß was und die Tatsache, dass Andreas aus der Verhandlung ausgeschlossen ist, ist gesetzlich die Vorraussetzung, dass Frederik die Unwahrheit gesagt hat.

ein Schmierenprozeß



Geändert von HeidelCement (12.11.2009 um 13:34 Uhr)
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  #2873  
Alt 12.11.2009, 14:24
pfeiffer pfeiffer ist offline
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Bis jetzt hat immer Wahrheitssucherin diese Links reingestellt, aber die ist irgendwie abhanden zur Zeit. Also vertret ich Sie mal kurzfristig in diesem "Job"

: http://www.lgulm.de/servlet/PB/show/...eilung%205.pdf

und davor: http://www.lgulm.de/servlet/PB/show/...eilung%204.pdf
__________________
Wer die Wahrheit nicht weiß, ist ein Dummkopf.
Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.
Bertolt Brecht
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  #2874  
Alt 12.11.2009, 14:35
endless _summer endless _summer ist offline
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toller jo8. das steht schon n paar posts vorher da
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  #2875  
Alt 12.11.2009, 14:43
pfeiffer pfeiffer ist offline
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Zitat:
Zitat von endless _summer Beitrag anzeigen
toller jo8. das steht schon n paar posts vorher da
wen willst Du eigentlich hier ärgern? und warum? der Pressebericht ist vom 11.11.
außerdem wärs schnurz wenns 2x gepostet wär
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Bertolt Brecht
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  #2876  
Alt 12.11.2009, 14:51
HeidelCement HeidelCement ist offline
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Zitat:
Zitat von HeidelCement Beitrag anzeigen



Das Verfahren Ulmer Rechtsstaatlichkeit wird immer lächerlicher, auch das ist im Gesetz nicht vorgesehen, das einer in einem gegen ihn geführten Verfahren von der Verhandlung ausgeschlossen wird, mal eben so.

Das übertrifft wirklich alles, das sind Nazi-Verfahren im inhaltlichen Stile ... solche Juristen gehören aus dem Land gejagt.

Dazu die Norm:

"Das Gericht kann anordnen, daß sich der Angeklagte während einer Vernehmung aus dem Sitzungszimmer entfernt, wenn zu befürchten ist, ein Mitangeklagter oder ein Zeuge werde bei seiner Vernehmung in Gegenwart des Angeklagten die Wahrheit nicht sagen"

Das heißt, das das Gericht der Überzeugung sein muss, dass Frederik bislang in seinen Angaben gelogen hat.

und es muss materiell Einwirkungen des Andreas feststellbar gewesen sein. Davon haben wir durch den Sonderberichter, der Ersatz für die Öffentlichkeit in dem Geheimverfahren der unzulässig Beschuldigten, nichts gehört. Der MainStream schreit uns seit Tagen die Ohren voll von Geständnis und wer weiß was und die Tatsache, dass Andreas aus der Verhandlung ausgeschlossen ist, ist gesetzlich die Vorraussetzung, dass Frederik die Unwahrheit gesagt hat.

ein Schmierenprozeß




Jetzt muss man sich schon selbst zitieren, um tatsächliche Blicksichten zu veröffentlichen.


Statt wie im Grundgesetz die Staatsgewalt wird ausgeübt .... vom Volk durch Wahl und Abstimmung kriegt einer das allhochherrliche Zepter wie folgt in die Hand, seit Mai 2009:

Lebenslauf PräsLG Lutz-Rüdiger von Au

Geboren am 17. November 1956 in Ulm, trat der in Kuchen wohnhafte verheiratete Vater von drei Kindern nach dem Jurastudium in Freiburg und Tübingen am 1. Februar 1985 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart in den höheren Justizdienst des Landes ein. Nach einer kurzen Verwendung beim Verwaltungsgericht Stuttgart wurde von Au dem Amtsgericht Geislingen und dem Landgericht Ulm zugewiesen. Dort war er in der 1. Zivilkammer unter dem Vorsitz des damaligen Ulmer LG- und späteren Stuttgarter OLG- sowie BGH-Präsidenten Karlmann Geiß tätig. Im Jahr 1992 folgte die Erprobungsabordnung von Aus an das Oberlandesgericht Stuttgart und sein Einsatz als Präsidialrichter. Von 1999 bis 2004 war er an das Justizministerium abgeordnet, wo er das Referat für Strafprozessrecht übernahm und Stellvertreter des Abteilungsleiters für Strafrecht wurde. Im September 2004 wechselten von Au als Vizepräsident an das Landgericht Stuttgart, bevor er nun neuer Ulmer Landgerichtspräsident wurde."

Das ist die Biografie eines untänigsten Beamten, Hacken zusammen und gehorchen was der Chef ein Rechtsanwalt Goll sagt .... Tim Kretschmer hätte sofort erschossen werden müssen .....
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  #2877  
Alt 12.11.2009, 16:15
Wahrheitssucherin Wahrheitssucherin ist offline
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Zitat:
Zitat von pfeiffer Beitrag anzeigen
Bis jetzt hat immer Wahrheitssucherin diese Links reingestellt, aber die ist irgendwie abhanden zur Zeit. Also vertret ich Sie mal kurzfristig in diesem "Job"

: http://www.lgulm.de/servlet/PB/show/...eilung%205.pdf

und davor: http://www.lgulm.de/servlet/PB/show/...eilung%204.pdf
@pfeiffer: Danke!
Wusste gar nicht, dass das Posten der Links zu relevanten Artikeln hier mein "Job" ist?
Da andere das Verlinken auch beherrschen, kann ich mich ja aufs Nachdenken verlegen...

Für mich wird der Fall Eislingen mit jedem Verhandlungstag (noch) rätselhafter und merkwürdiger.

Dieses Mal merkwürdig:
- Der zeitweilige Ausschluss von Andreas aus der Verhandlung gegen ihn (vgl. HeidelCements Beiträge).
- Andreas schweigt noch immer.
- Frederik "blubbert" angeblich nun viel (warum aber stundenlang? Was gibt es da alles zu erzählen???).
- Angebliche Mordpläne seit 2008:
Im Jahr 2008 pilgerte Andreas auf dem Jakobsweg und hielt einen Vortrag darüber.
Im Jahr 2008 ist Frederik mit der Familie H. in Urlaub gefahren und alles war angeblich ganz harmonisch.
Die Anklageschrift mit dem Motiv Habgier ist für die Katz, wenn Andreas erst Anfang 2009 von dem Geld in der Schweiz erfahren hat (und dass er es da erfahren hat, ist ja noch nicht einmal sicher, weil er sich dazu noch nicht geäußert hat).

.....

Fazit: Die Anklage wird in dieser Form (-> Motiv) immer merkwürdiger.

By the way: Und dann würden mich mal die Kriterien interessieren, woran ein Gutachter erkennen kann, dass ein Angeklagter schuldfähig ist (oder nicht).

Geändert von Wahrheitssucherin (12.11.2009 um 16:17 Uhr) Grund: -
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  #2878  
Alt 12.11.2009, 17:26
francine francine ist offline
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Zitat:
Zitat von Wahrheitssucherin Beitrag anzeigen
Fazit: Die Anklage wird in dieser Form (-> Motiv) immer merkwürdiger.

By the way: Und dann würden mich mal die Kriterien interessieren, woran ein Gutachter erkennen kann, dass ein Angeklagter schuldfähig ist (oder nicht).
http://www.juraforum.de/lexikon/Schuldf%C3%A4higkeit
§§ 20 f. StGB
§ 3 JGG

Der strafrechtliche Begriff der Schuld betrifft die Frage der Vorwerfbarkeit der Tat, die wiederum Voraussetzung für strafrechtliche Sanktionen ist (Strafen).
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Zwischen dem vierzehnten und dem achtzehnten Lebensjahr muss die Schuldfähigkeit festgestellt werden, sie setzt die sittliche und geistige Reife voraus, das Unrecht der Tat einzusehen, Jugendgerichtsgesetz (JGG). Bei Erwachsenen wird die Schuldfähigkeit vermutet, in § 20 StGB werden Fälle der Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen aufgeführt.
In Kapitalstrafverfahren (Mord, Totschlag etc.) wird der Beschuldigte grundsätzlich von einem psychologischen/psychiatrischen Sachverständigen auf die Möglichkeit des Vorliegens einer verminderten Schuldfähigkeit/Schuldunfähigkeit im Tatzeitpunkt überprüft. Der Strafverteidiger hat seinen Mandanten daher auf die Untersuchung vorzubereiten und ihn insbesondere über sein Schweigerecht zu belehren.
Das spätere Gutachten eines Sachverständigen über die Schuldfähigkeit eines Beschuldigten sollte von dem Strafverteidiger insbesondere auf folgende Punkte hin überprüft werden:
· Es fehlt an einer neutralen Einstellung des Gutachters:
o Es bestehen die Persönlichkeit oder die Tat abwertende Ausführungen.
o Das Gutachten enthält Vorschläge über die Bestrafung.
o Die Tatschilderung des Beschuldigten wird nicht neutral wiedergegeben.
· Es bestehen Mängel in der Form des Gutachtens:
o Der Aufbau ist nicht klar gegliedert.
o Es fehlt der Hinweis an den Beschuldigten über sein Schweigerecht.
· Es bestehen Mängel bei der Erhebung der Anamnese:
o Es wurden bestimmte Vorerkrankungen etc. nicht verwertet.
o Es fehlt eine Auseinandersetzung mit ggf. früher bestehenden Gutachten.
o Es fehlt eine Befindlichkeitserhebung sowie eine Erhebung über eine mögliche Alkohol- oder Medikamenteneinwirkung zur Tatzeit.
· Es bestehen Mängel bei der Befunderhebung:
o Es wurde keine körperliche Untersuchung durchgeführt.
o Es wurde ein nicht anerkanntes Untersuchungsverfahren verwendet.
o Es fehlt an einer Befunderhebung.
· Es bestehen Mängel in den Ergebnissen des Gutachtens:
o Es fehlt an einer wissenschaftlich begründeten Diagnose bzw. das Ergebnis ist nicht ausreichend begründet
o Das Gutachten weist Widersprüche auf.
Eine Form der verminderten Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit ist das Vorliegen einer (nicht krankhaften) Bewußtseinsstörung (Affekt) im Tatzeitpunkt, d.h. die Tatbegehung wurde im Zustand eines außergewöhnlichen Gefühlszustandes begangen. Dabei ist auch die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zu beachten. Die Auswirkungen der Blutalkoholkonzentration auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten können nur durch einen psychiatrischen Sachverständigen beurteilt werden.
Eine Affekttat ist insbesondere durch folgende Merkmale charakterisiert:
· Vorliegen eines Mißverhältnisses zwischen dem tatauslösenden Geschehen und der Reaktion,
· abrupter Tatverlauf,
· Erinnerungsstörungen des Täters.
Eine aggressive Tatanlaufzeit, ein lang hingezogener Tatverlauf und/oder ein detailliertes Erinnerungsvermögen sprechen grundsätzlich gegen eine Affekttat.

Für mich gibt es da ein großes Fragezeichen bezüglich des Schweigerechtes.........
__________________
Glaubt nicht bedingungslos den alten Manuskripten, glaubt überhaupt nicht an etwas, nur weil die Leute daran glauben - oder weil man es Euch seit Eurer Kindheit hat glauben lassen.
Buddha
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  #2879  
Alt 12.11.2009, 19:44
HeidelCement HeidelCement ist offline
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Zitat:
Zitat von pfeiffer Beitrag anzeigen
wen willst Du eigentlich hier ärgern? und warum? der Pressebericht ist vom 11.11.
außerdem wärs schnurz wenns 2x gepostet wär

Das wichtigste vom heutigen Tage. Es liegt die Bestätigung vor, dass die sogenannten "Pressemitteilungen" im Fall Eislingen

von keinem "PresseRichter" verfasst geschweige denn autorisiert sind, weil keiner dieser Juristen im Gerichtssaal sitzt, geschweige denn dort das nötigste mitschreibt.


Das hatte ich schon vor einiger Zeit gepostet. Wer immer irgendwas hier postet, diese Sache ist jetzt ein für alle Male geklärt.


Die große Frage, die sich stellt, wer verfasst das. diese Frage konnte heute nicht geklärt werden, unsere Jungjournalistin von dpa, wenn du noch mal abschreibst, wird die Prügelstrafe wieder eingeführt.


Desweiteren liegt jetzt die Zusage vor, ich hoffe die hält, dass die Anklage veröffentlicht wird. Erst dann kann geklärt werden, ob Golls Superjuristen die Ihnen gesetzlich auferlegte Pflicht erfüllt haben, alle Beweise zur Entlastung der Angeklagten zu ermitteln.

Da davon ausgegangen wird, gehört als erster auf den Zeugenstuhl der Herr Ulrich Goll.

Denn das, die Ermittlung der entlastenden Momente, ist hier sehr offensichtlich nicht geschehen.
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  #2880  
Alt 12.11.2009, 20:26
Denkender Denkender ist offline
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Geheimprozess unter Ausschluss von den wenigen zugelassenen Journalisten.
Das ist die Verhöhnung eines Rechtsstaates.
Lt. Wikipedia nur möglich in totalitären Regimen und faschistischen Staaten.

Bei jedem normalen Kriminalfall in dem es um Mord geht , gehen solche untergeordneten Straftaten wie Diebstahl einfach unter, da es für die Strafbemessung keinerlei Rolle spielt.

Hier wird ein Geheimprozess durchgeführt und mit begangenen Diebstahl argumentiert. Damit wird gezielt einer rechtsstaatlichen Gerichtsverhandlung die öffentlich lt. StPO stattzufinden hat, der Boden entzogen.

Dieser Prozess ist eine Farce und die Verantwortlichen dafür gehören auf die Anklagebank.
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