Umfrageergebnis anzeigen: Anzeige wegen Hochverrat gegen Merkel und Co.
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Ich mache mit
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71,43% |
Habe Schiss, mache nicht mit
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7,14% |
So ein Blödsinn, mache nicht mit
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3 |
21,43% |
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23.04.2008, 10:52
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Moderator
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Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 1.955
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Zitat:
Es war wie Advent. Plötzlich brannte ein Lichtlein. Die eigentliche Aussage des Schreibens war der Hinweis auf die Nichtzuständigkeit, da es sich um keinen terroristischen Angriff handelte und Landesverrat sich auf die Bundesländer, nicht aber die BRD bezieht. Es ist das gleiche Spielchen, das wir auch vom BVerfG her kennen. "Klage nicht angenommen; der Instanzenweg ist einzuhalten."
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Na jetzt wirkt er doch etwas verzweifelt.... Im Brief steht zwar es sei nicht der Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts, aber das ist eben nicht die "eigentliche Aussage des Schreibens". Vielmehr das simple Argument, dass "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte [...] [v]orliegen".
Was mich aber doch ein wenig verwundert ist, dass man den Begriff "Staatsschrutzstraftat" vergeblich googlen kann und nur paar nutzlose Ergebnisse bekommt.
Wie auch immer: Wenns denn wirklich um die Zuständigkeit ginge, was ich nicht glaube, bei wem sollte man denn dann sonst Klage einreichen? Laut Wikipedia ist die lautende Anklage "Landesverrat" ein gegen "den Staat" gerichtetes Verbrechen. Nun sind die Bundesländer zwar auch Staaten (Frei"staat" Bayern etc.), doch genauso die BRD. Wieso er dann behauptet die Zuständigkeit liege beim Bundesrat, ist mir schleierhaft, schliesslich ist ganz Deutschland betroffen (und nein, mit "Deutschland" meine ich diesmal BRD, ich hab grad keine Lust auf Diskussionen wie "die BRD gibts gar nichts" oder sowas).
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23.04.2008, 14:14
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Beiträge: 1.946
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Kann man da nicht mal anrufen und nachhaken was die denn meinen mit Staatsschutzstraftat und wo man eine definition finden kann und wenn das Gericht nicht zuständig ist welches dann? Aber ich glaub man wird da nich weitergeleitet. Weil wo kämen wir hin wenn man einfach so schnelle Antworten bekommen könnte. Und falls man durchkommt immer aufzeichnen.
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23.04.2008, 14:56
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 04.12.2007
Beiträge: 208
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baut mal ein chat hier ins forum oder so ein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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23.04.2008, 15:22
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 132
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Zitat:
baut mal ein chat hier ins forum oder so ein!
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=D> IRC ist bei mir und anderen eher unbelibt. ich wäre stark für eine shoutbox! ist für phpBB doch kein problem, notfalls könnte ich helfen.
sorry, ist ein wenig OT
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Bertolt Brecht:
„Bankraub ist eine Unternehmung von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank.“
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23.04.2008, 15:26
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Neuer Benutzer
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Beiträge: 3
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Das das nicht wirklich etwas grundlegendes verändert denke ich mir auch. Es gab ja auch schon genug andere ähnliche Aktionen wie diese hier. Die alle auf das selbe hinausliefen: Kein Erfolg!
Muss man denn erst mit einem bewaffnetem Mob vor der Haustür der Chefetage stehen, bevor sich was verändert ???
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.Mein Leben war eine große Lüge.
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23.04.2008, 16:43
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Beiträge: 732
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Shoutbox lol IRC ist besser mehr möglichkeiten etc.
kannst auch javaplugin verwenden als Client für IRC ...
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23.04.2008, 17:14
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Beiträge: 391
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23.04.2008, 19:07
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 24.11.2007
Beiträge: 667
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...folgende antwort habe ich mir zum thema gedacht.....: Sehr geehrter(räusper) Dr.Schultheis,Bezugnehmend auf Ihre Antwort,die Prüfung der Strafanzeige hätte von Ihrer Seite keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer "Staatsschutzstraftat" ergeben,weise ich und mindestens 76 Mitkläger Ihre Antwort entschieden zurück ! Wieso nehmen Sie keine Stellung zu den explizit durch das Grundgezetz vorgeschriebenen und von mir angezeigten Zuwiderhandlungen durch die Bundesregierung,von Ihnen im Betr. des Antwortschreibens lediglich "u.a." genannt,zum vorbezeichnetem Fall? 76 Mitkläger und Ich sehen den Tatbestand des Hochverrates als absolut gegeben an . Hochverrat bezieht sich nicht nur auf Länder,sie umfasst die ganze Republik.Daher ist ihre Vermutung,hierbei handele es sich um eine Staatsschutzstraftat völlig gegenstandslos.Wenn Sie ,als Vertreter der Budesrepublik Deutschland,im Auftrag der Generalbundesanwatschaft beim Bundesgerichtshof handelnd,sich in diesem Fall nicht zuständig fühlen,teilen Sie mir bitte mit,bei welchem Gericht ich die Klage erneut einreichen kann.Sollte ich keine befriedigende Antwort von Ihnen erhalten,sehe ich mich gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und erneut zu klagen. Mit freundlichen (KOTZ) Grüßen,wahrscheinlich ohne "räusper & kotz.... -was ist eure meinung?
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Die Guten müssen den Mut zu genügend Schlechtem finden, um gut genug gut sein zu können.
Mit zu vielen Skrupeln, wenn und abern, können die Bastarde und das Böse in der Welt nicht nachhaltig besiegt werden.
http://www.sgipt.org/politpsy/recht/tyrannm0.htm
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28.04.2008, 16:19
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Moderator
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Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
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Hier mal ein nettes Beispiel, wie die Bundesanwaltschaft
mit derartigen Anzeigen umzugehen pflegt.
Vor einigen Jahren wurde Strafanzeige gegen Herrn Bundeskanzler Schröder
und die Herren Bundesminister Scharping und Fischer wegen des Verdachtes
der Vorbereitung eines Angriffskrieges nach § 80 StGB gestellt. Diese Anzeige
wurde von vielen Leuten aufgegriffen und als eigene Anzeige an den
Generalbundesanwalt gesandt. Aufgrund der Tatsache, daß sowohl die
ermittelnden Behörden und die Staatsanwaltschaft als auch die RichterInnen
vom Staat bezahlt werden, war es von Anfang an klar, daß diese Anzeige
abgewiesen würde. Gewartet wurde daher vor allem auf die juristische
Begründung der Ablehnung.
Hier kann man die Ablehnungsbegründung nachlesen:
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
_________________________________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.
Hilbert Meyer
No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel
No Party - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Parteiendiktatur für alle Ewigkeit" aristo
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