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26.06.2009, 05:55
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Infokrieger
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Dieser Artikel besagt folgendes:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Die betonung liegt hier ganz klar dar:Für das gesamte Deutsche Volk,um diesen Anspruch überhaupt ins Auge fassen zu können fehlt ja wohl noch was!
Es gibt auch darüber ein Urteil des BvGe,das die Grenzen von 31.12.1937 festgestellt wurden sind.Daran hat sich nix geändert.
So oder so,schau über über den Tellerrand hinaus das ganze ist nur ein Teil der Globalen vera....
__________________
Glücklich, wem es gelang, den Grund der Dinge zu erkennen.
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26.06.2009, 10:13
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Wusst ichs doch. Da will einer wieder die Wehrmacht losschicken.
Wieso muss diese Volksentscheidung in diesen Grenzen stattfinden? Ist dort überall überhaupt noch das Volk vertreten? Und was für ein Urteil des BVerfG ist das genau? Das würde ich gerne nachlesen können.
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26.06.2009, 12:20
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@derLeser:
Du befindest dich hier in einem Forum, in dem davon ausgegangen wird, daß dessen Mitglieder der eigenen Recherche fähig sind.
Das soll heißen:
Wenn du dir sicher bist, daß vorangegangene Beiträge unvollständig oder unwahr sind und du das widerlegen willst, fürchte ich, bist du in der Bringschuld der widerlegenden Quellen!
Für kindische zweideutige Anspielungen ist dieses Thema (wie eigentlich jedes hier) viel zu ernst.
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26.06.2009, 13:41
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Zitat:
Zitat von d0dge
@derLeser:
Du befindest dich hier in einem Forum, in dem davon ausgegangen wird, daß dessen Mitglieder der eigenen Recherche fähig sind.
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Dann sollte es ja kein Problem sein, mir zu zeigen, wo das BVerfG etwas mit den Grenzen von 1937 festgestellt hat.
Zitat:
Zitat von d0dge
Für kindische zweideutige Anspielungen ist dieses Thema (wie eigentlich jedes hier) viel zu ernst.
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Wenn jemand die Grenzen von 1937 haben will, muss er Krieg führen. Wie soll man denjenigen, der das behauptet ernst nehmen?
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26.06.2009, 13:44
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keine sorge - keiner wird sich wehren!
http://217.150.244.72/forum/showthre...t=6703&page=26
aspartam, mindcontrol, chem-trails wirken schon lange und haben den willen schon längst zerfressen...
Wichtige Frage:".. hat einer lady gagas neues lied schon gehört?....voool geil-die brille hab ich aauchh....wow und ich habe wieder mc-donnalds gutscheine
im briefkasten..mhhhh lecker...morgen ist suff-kumpane-treffen im stadthaus, und der ulli bring vodka und eistee mit..feette subwofer im mazda...eeey im h&m gibt neue
hose und so...dann gema fette parti mache!"
Geändert von KSKosman (26.06.2009 um 13:49 Uhr)
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26.06.2009, 14:00
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@derLeser:
...dann nehm ich dir mal wieder die Arbeit ab:
Der Beschluß des BVG bezieht sich nicht auf die Grenzen des dt. Staatsgebietes, sondern auf das de jure Bestehen des Deutschen Reiches als Staat, jedoch handlungsunfähig in Ermangelung einer Staatsgewalt (hat aber Staatsvolk - daher das "deutsch" und auch eine Verfassung -Weimarer Reichsverfassung v. 1919)
Dieser Beschluß stammt aus dem Jahre 1973.
Bin leider nicht zu Hause, kann daher die näheren Angaben nicht bringen.
Das Staatsgebiet des Deutschen Reiches wurde in den Begriffsbestimmungen des S.H.A.E.F Gesetzes Nr. 52 festgelegt - in den Grenzen vom 31.12.1937.
Zitat:
Wenn jemand die Grenzen von 1937 haben will, muss er Krieg führen. Wie soll man denjenigen, der das behauptet ernst nehmen?
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Ist eine recht einseitige Einstellung.
Keine Sau, außer "die ewig gestrigen" wollen dieses Gebiet zurück.
Es geht im genaueren darum, dieses alte Reich endlich ordentlich abzuwickeln.
Das wird nur in Zusammenarbeit mit den west-alliierten, Russland (wegen Nordost Preußen) und Polen (wegen Ostdeutschland) und mit Volksentscheiden funktionieren.
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26.06.2009, 14:21
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Zitat:
Zitat von d0dge
Das wird nur in Zusammenarbeit mit den west-alliierten, Russland (wegen Nordost Preußen) und Polen (wegen Ostdeutschland) und mit Volksentscheiden funktionieren.
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Also es soll z.B. in Polen einen Volksentscheid geben, ob sie weiterhin zu Polen gehören sollen oder eben zu Deutschland?
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26.06.2009, 14:35
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@derLeser:
Das mag völlig durchgeknallt klingen, aber so ähnlich wird es wohl laufen müssen.
Ansonsten wäre das polnische Protektorat eine Annexion und völkerrechtswidrig.
So lange ist das mit den Volksentscheiden noch gar nicht her.
Das Saarland konnte auch entscheiden und eine Entscheidung für Frankreich hätte
genauso akzeptiert werden müssen.
Ich bin mir auch darüber im Klaren, daß mit den derzeitigen Regierungen der BRD und Polen (beide komplett "off the wall") solch eine Sache nicht durchzuziehen ist.
Daher steht an erster Linie die Rückgewinnung der Staatsgewalt in der BRD durch
die Abwehr des EU-Reformvertrages und die Einführung von Volksentscheiden auf
Bundesebene für Änderungen am GG -was i. d. Folge die Einleitung eines neuen,
diesmal tatsächlich in freier Selbstbestimmung stattfindenden- verfassungsgebenden
Prozesses führen könnte (hoffentlich).
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26.06.2009, 14:48
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Zitat:
Zitat von d0dge
@derLeser:
Das mag völlig durchgeknallt klingen, ....
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Höflich ausgedrückt ja
Die Regierung Polens? Und die Bevölkerung Polens erst... die werden sich das Lachen kaum verdrücken können.
Die werden dir dann erstmal den 2+4 zur Lektüre empfehlen.
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26.06.2009, 14:50
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@derLeser:
den hab ich schon durch, mit drei verschiedenfarbigen Markern.
Und die andern alle auch.
Brauchst mir hier keine "Winke mit Zaunpfählen" geben.
Da du sowieso nix zum Sachverhalt beitragen kannst, wanderst du zum "Geist von Lucyfer" auf die Ignor List
Servus
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