|
|
| |
|
|
|
25.05.2009, 11:48
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 02.11.2008
Beiträge: 473
|
|
__________________
Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen.
Hermsdorf
Es ist mein fester Glaube, das das Einzigste, was wir zu fürchten haben, die Furcht an sich ist - namenslose, vernunftlose, ungerechtfertigte Furcht, die unser Bemühen lahmlegt, Rückschläge in Fortschritte umzuwandeln.
Roosevelt
http://i42.tinypic.com/io2oop.gif
www.fallhaider.at.tf
|
25.05.2009, 12:11
|
Neuer Benutzer
|
|
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 9
|
|
Heute war in der Nürtinger Zeitung ein kleiner Bericht über das Benefizkonzert vom vergangenen Freitag/Samstag für die beiden Witwen der Wendlinger Getöteten. Lt. Pressebericht kamen nicht wie erwartet "tausende von Besuchern", sondern es wurden nur ca. 150 Karten verkauft. Die Veranstalter beziffern ihre Aussenstände aktuell mit ca. 20.000 EUR. Im Vorfeld kam es mehfach zu kritischen Berichten zu diesem Event, weil sich keiner so recht als Sponsor betätigen wollte. Ich hatte auch gelesen, dass das VW-Autohaus sich nicht am Event beteiligen werde, auf dem offiziellen Flyer war jedoch dann ein VW-Logo drauf.
Außerdem widmete sich die gesamte Seite 3 den Eltern von Steffi K., die mit Sorge dem Verfahren gegen Jörg K. entgegensehen. Sie befürchten, dass die StA als Ziel einen akzeptierten Strafbefehl will und es damit nicht zum Prozess kommt (-> keine Chance auf Akteneinsicht als Nebenkläger). Interessant ist, dass die beiden sich die Frage stellen, wie der Täter so effizient morden konnte. Evtl. bestehen ja bei den beiden auch Zweifel an einer Täterschaft von Tim K und sie kriegen die anderen Weiler' Betroffenen ebenfalls dazu, sich dieser Frage/Unklarheit anzunehmen oder sie anzusprechen. Leider biegt das Interview dann ziemlich schnell in eine andere Richtung ab.
Wenn es mir heute noch reicht, stelle ich noch einen Scan zur Verfügung, ansonsten reiche ich ihn morgen nach.
|
25.05.2009, 12:25
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 10.01.2009
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 848
|
|
@Zwacker:
Deine Motivation bleibt mir verborgen, es kräht leider kaum ein Hahn danach ob die StA und das Cop-Corps schlampig gearbeitet haben, es wurde ein Täter präsentiert, der ist mausetot und für das Gros der Bevölkerung ist es unerheblich ob selbst- oder hingerichtet.
---
Wenn man mit dem "Unbedarften" in Dialog treten will ist das Motiv der Knackpunkt. Waffengesetz verschärfen ist zu diffus, weil der "normale" Bürger keinen wirklichen Bezug dazu hat.
Beispiel: Kirmes, auch Schützenfest genannt, da muß man leider erst den Hinweis bringen, woher dieses Happening stammt und das es Brauchtum ist.
Es gibt ein politisches, ein psychologisches und ein wirtschaftliches Motiv.
Den Amoklauf in einer 'alternativ' Variante darzulegen wie es Carnica sehr anschaulich tut ist die halbe Miete, den es zeigt das es auch anders gewesen sein kann, und die nachgewiesenen Ungereimtheiten sind dann eher der Beleg das die 'alternativ' Version tatsächlich so stattgefunden hat.
Die wirklichen Tatausführenden werden wir nicht benennen können, ihre politischen Handlanger aber sehr wohl. Ebenso ist dieser Fall eine gute Möglichkeit die Verstrickungen der Geheimgesellschaften [Logen] mit Politik, Wirtschaft und der s.g. organisierten Kriminalität aufzuzeigen.
Bzgl. Karl-Heinz Kurras:
Das ist doch nur eine PsyOp um die nach links tendierende Bevölkerung zu vernebeln. Zumindest wenn man begriffen hat das ALLES Etikettenschwindel ist. Und dazu wird 60 Jahre Grundgesetz [Nix Verfassung!] zelebriert und man lenkt ab von der eigenen Unzulänglichkeit und dem Leben am Gängelband der US/UK/Israelischen Zionistenbrüder.
Schuld sind die Anderen, in diesem Fall die Stasi, obgleich auch die DDR ebenso wie die Sowjetunion unter der Kontrolle der gleichen Elite war wie die 'westlichen' Länder.
Nur manchmal, wie beim Celler Loch oder einigen enttarnten 'agent provocateur' kommt die Verarschungsscheiße mal an die Oberfläche.
Wenn die ZDF 'his story'ker mal wieder etwas sensationelles ausgegraben haben, brennen bei mir die Relaise der Warnlampen durch!
Hat jemand von den alten Hasen hier Informationen bzgl. Heckler und Koch und ihre dunklen Machenschaften? Mir dünkt, das selbst das RAF 'Logo' eine HK MP zeigte die man gerne als AK 47 verkauft hat. Bitte um Input.
INP
__________________
Zitat:
Zitat von The_End
"Paranoia - das heißt doch nur, die Wirklichkeit realistischer zu sehen als andere."
|
|
25.05.2009, 12:52
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 234
|
|
Zitat:
Die wirklichen Tatausführenden werden wir nicht benennen können, ihre politischen Handlanger aber sehr wohl. Ebenso ist dieser Fall eine gute Möglichkeit die Verstrickungen der Geheimgesellschaften [Logen] mit Politik, Wirtschaft und der s.g. organisierten Kriminalität aufzuzeigen.
|
Nun gut, INP, in Deinem Posting benennst Du recht umfassend Deine Weltsicht. Ich sehe sie anders, sehr anders, werde aber hier nicht mit Dir darüber diskutieren. Ich beziehe mich auf das enge Thema "Ungereimtheiten+Tim", und was andere leute sonst noch so glauben ist mir egal.
Was wir NICHT können, darin sind uns übrigens einig. Wir sind nicht Polizei, Ermittler, Staatsanwaltschaft, verfassungsschutz etc. in einer Person, in einem Forum.
Mir liegt es aber daran, aufzuzeigen WAS wir können. Und das ist weit mehr als "Geheimgesellschaften zu entlarven" und anderen Mumpitz zu treiben. Wir sind hier in der Lage, deutlich aufzuzeigen, dass die deutsche Exekutive ihren Job nicht erledigt, und die medien ebenso nicht. Dass Tim K ein weiteres Opfer war, und dasss ein oder mehrere Massenmörder frei rumlaufen und von bestimmbaren Personen GEDECKT werden. Was dann wiederum deren Motivation war und ist, mögen die gerichte klären. Ich halte fest, dass die Winnender, Wendlinger, leutenbacher Menschen, insbesondere die Opferangehörigen, ein Recht darauf haben, zu erfahren, dass sie belogen wurden und werden. Und dass dies im gesamten Ländle Konsequenzen für die politische Liga haben wird.
|
25.05.2009, 13:16
|
Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 05.04.2009
Beiträge: 74
|
|
Heute in den Stuttgarter Nachrichten
|
25.05.2009, 13:20
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 27.10.2008
Ort: Frankfurt
Beiträge: 1.155
|
|
Zitat:
Zitat von 7L carnica
Ein Beispiel anhand dessen man erkennen kann, wie die Polizei und die Gerichtsbarkeit im Interesse ausländischer, feindlicher Mächte und gegen das eigene Land agieren.
Die Ermordung Benno Ohnesorg hat eine Radikalisierung zwischen der Jugend und dem Staat bewirkt an dessen Ende die RAF, "Bewegung 2 Juni" stand, die GSG die SEK die Notstandsgesetzt und was noch ist unter anderem, diesem Vorfall und deren Folgen zuzuschreiben. "Wenn du ein Volk vernichten willst, so musst du es teilen und die Teile in einen Krieg führen. Auf diese Art vernichtet sich das Volk selber"
Der Polizist Karl Heinz Kurras der B. Ohnesorg erschoss war wie sich der zeit herausstellt, Stasi-Spitzel und SED Mitglied, er wurde damals natürlich freigesprochen.
Darauf wäre damals niemand gekommen, man hätte diejenigen die so etwas nur andachten, als absoluter krankhafter Verschwörungsspinner bezeichnet. Angenommen man hätte damals von Seiten der Gerichtsbarkeit objektive ermittelt und der Fakt wäre aufgeklärt worden, wie anders wäre die Geschichte wohl verlaufen?
|
Was m.W. z.B. nie diskutiert wurde, ist die naheliegende und besonders clever eingefädelte Volksverdummungsaktion, in der Willy Brandt als hochrangiger Sowjetagent Bundeskanzler der BRD war und über die SED-zugeordnete Guilleaume-Affäre "gekippt" wurde, um dann als Sozialisten-Messias mit dem Friedensnobelpreis durch die Welt gereist ist und ihm alle Türen und Tore offenstanden.
|
25.05.2009, 14:16
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 19.10.2008
Beiträge: 539
|
|
Zitat:
Zitat von winn-mops
|
Auszüge daraus, mein Kommentar dazu in blauer Schrift:
„Dieter Kleisch: Wenn wir die Zeichen richtig deuten, müssen wir aber befürchten, dass die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren mit einem Strafbefehl beenden möchte. Falls der Vater zustimmt, gibt es eine Geld- oder Haftstrafe - aber keinen Prozess.“
Da sollte sich Herr Kleisch fragen, warum der Staatsanwalt keinen Prozess möchte.
„Dieter Kleisch: Einsicht in Ermittlungsakten erhalten wir als Nebenkläger erst, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.“
Wenn meine Tochter umgebracht werden würde, würde ich das nicht so ohne Weiteres akzeptieren.
„Dieter Kleisch: Die Frage nach der Schuld ist für uns zweitrangig. Dafür habe ich viele Fragen: Ich will zum Beispiel verstehen, warum man einem Jugendlichen das Schießen mit einer Neun-Millimeter-Pistole beibringt. Wieso konnte der Täter so perfekt schießen? Wieso konnte er so effektiv morden? Wir haben mit einem Mädchen gesprochen, das im Klassenzimmer am Boden lag und sich tot gestellt hat, während der Täter Schuss um Schuss auf ihre Klassenkameraden abgefeuert hat. Diese Kaltblütigkeit - wo hat er das gelernt?“
Na, ein paar Fragen hat er also doch, leider stellt er sich nicht die entscheidende: War es wirklich Tim K., der die Menschen in der Schule erschossen hat?
„Doris Kleisch: Wir haben den Sarg bei der Trauerfeier bewusst offen gelassen, weil wir Steffi nicht verstecken wollten. Ein Polizeibeamter hat deshalb die ganze Zeit neben dem Sarg gestanden um sicherzustellen, dass niemand Fotos von unserer Tochter macht. Es ist schade, dass solche Schritte nötig waren. Aber es hat seinen Zweck erfüllt, und wir sind dem Beamten sehr dankbar. Dieser Mann war von Anfang an immer für uns da.“
Dieser nette Polizeibeamte könnte aber neben der Einflussnahme auf die Eltern noch ganz andere Aufgaben gehabt haben, vielleicht sollte niemand auf die Idee kommen, sich den Leichnam des Mädchens einmal näher anzusehen? Und warum gab es keine Obduktion, hat ihnen dieser nette Polizeibeamte davon abgeraten?
Geändert von freischütz (25.05.2009 um 14:29 Uhr)
|
25.05.2009, 15:17
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 18.03.2009
Ort: dort, wo es still ist
Beiträge: 1.125
|
|
Auch aus dem o.g Interview:
Inwieweit wurden Sie in die bisherigen Ermittlungen der Polizei eingebunden?
Dieter Kleisch: Einsicht in Ermittlungsakten erhalten wir als Nebenkläger erst, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ein paar Wochen nach dem Verbrechen durften wir allerdings mit der Polizei den Tatort besichtigt.
Da sieht man mal wieder, wie lange es dauern kann, Spuren zu beseitigen.
__________________
Zitat von cogito_ergo_sum Ich habe Meditiert,Yoga,Posturale Integration,Meridian Masage,usw... gemacht.Habe an Aussererdische geglaubt,usw... Alles Zeitverschwendung
|
25.05.2009, 17:12
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 24.10.2008
Ort: Europa
Beiträge: 1.378
|
|
Verfahren
1. Zuständigkeit zur Gewährung von Akteneinsicht
Die Frage der Zuständigkeit ist in § 147 Abs. 5 StPO geregelt, und zwar gilt je nach dem Verfahrensabschnitt:
Im vorbereitenden Verfahren und im Ermittlungsverfahren entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Akteneinsicht (s. auch Nr. 183 Buchst. a RiStBV). Die Staatsanwaltschaft ist auch dann für die Entscheidung zuständig, wenn die Akten nicht ihr, sondern dem Gericht zur Vornahme einer richterlichen Handlung oder für eine Entscheidung vorliegen (OLG Hamm NStZ 1982, 348; OLG Saarbrücken StV 1991, 265 m. w. N.).
Vom Eingang der Anklage bei Gericht an bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ist der Vorsitzende des jeweils mit der Sache befassten Gerichts zuständig. Das gilt auch für die Hauptverhandlung, da § 238 Abs. 2 StPO nicht gilt.
Ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen, ist nach § 147 Abs. 5 S. 1 StPO wieder die Staatsanwaltschaft zuständig.
Zusatz:§ 475 StPO [Auskünfte und Akteneinsicht für Privatpersonen]
(1) Für eine Privatperson und für sonstige Stellen kann, unbeschadet der Vorschrift des § 406e, ein Rechtsanwalt Auskünfte aus
Akten erhalten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, soweit er
hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Auskünfte sind zu versagen, wenn der hiervon Betroffene ein schutzwürdiges Interesse
an der Versagung hat.
(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 kann Akteneinsicht gewährt werden, wenn die Erteilung von Auskünften einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder nach Darlegung dessen, der Akteneinsicht begehrt, zur Wahrnehmung des
berechtigten Interesses nicht ausreichen würde.
(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 können amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigt werden. Auf Antrag können
dem Rechtsanwalt, soweit Akteneinsicht gewährt wird und nicht wichtige Gründe entgegenstehen, die Akten mit Ausnahme der
Beweisstücke in seine Geschäftsräume oder seine Wohnung mitgegeben werden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
(4) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 können auch Privatpersonen und sonstigen Stellen Auskünfte aus den Akten erteilt
werden.
>Einsicht in Ermittlungsakte
In § 147 Abs. 2 StPO heißt es:
Ist der Abschluß der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, so kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenstücke sowie die Besichtigung der amtlich verwahrten Beweisstücke versagt werden, wenn sie den Untersuchungszweck gefährden kann.
Das bedeutet wenn der Untersuchungszweck VERTUSCHUNG ist , kann die Einsicht versagt werden.
|
25.05.2009, 20:32
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 20.12.2008
Beiträge: 493
|
|
... wie konnte der täter so perfekt schießen, wenn er doch nur zweimal mit seinem vater in dem schützenverein war?
herr kleisch, warum stellen Sie sich diese frage nicht?
grüße
Geändert von hulla (25.05.2009 um 20:34 Uhr)
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:07 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.1 (Deutsch) Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
|