|
|
| |
|
|
|
19.06.2009, 16:19
|
Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 21.02.2009
Beiträge: 94
|
|
Zitat:
Zitat von Barbarossa
Eine Gesellschaft steht unter dem Gesetz einer weiteren Gesellschaft, die sie eigentlich selbst ist. Oder eine Gesellschaft steht im Handelsregister einer anderen Gesellschaft. Merkst Du nicht, dass das Kokolores ist?
Ich fragte nach dem Staat. Wozu soll man eine Gesellschaft gründen, wenn es keinen Staat gibt, nach dessen Gesetzen man diese Gesellschaft gründet und betreibt?
|
Ihr habt doch einen. Egal, wenn er vielleicht nicht korrekt gegründet wurde, aber mach doch ein Geschäft auf und dann schau mal wie lange es geht, bis der lange Arm des Gesetzes dich packt. Mal schauen wie weit du kommst, mit der Argumentation
Nanign
|
19.06.2009, 16:24
|
Gesperrt
|
|
Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 1.215
|
|
Du kannst die Frage also nicht beantworten. Womit sich die BRD-GmbH erledigt hätte.
|
19.06.2009, 16:55
|
Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 21.02.2009
Beiträge: 94
|
|
Zitat:
Zitat von Barbarossa
Du kannst die Frage also nicht beantworten. Womit sich die BRD-GmbH erledigt hätte.
|
Ja richtig.
|
19.06.2009, 18:38
|
Gesperrt
|
|
Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 1.215
|
|
Etwas ist mir doch noch aufgefallen. Wie kommst Du auf die Idee, die HLKO hätte heute noch eine Bedeutung, obwohl sie nur während eines Krieges gilt?
Wo steht in der HLKO der Artikel, aus dem hervorgeht, dass eine Besatzungsmacht ein Grundgesetz zu schaffen habe?
Welche Besatzungsmacht hat das Grundgesetz der Niederlande verordnet?
|
19.06.2009, 23:58
|
Neuer Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 16
|
|
Zitat:
Zitat von Barbarossa
Du kannst die Frage also nicht beantworten. Womit sich die BRD-GmbH erledigt hätte.
|
ich gehe davon aus das es damit etwas zu tun hat:
---------------------------------------------------------
(2Bvf1/73, BVerfGE 36, 1): „Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist, das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367])."
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
da das deutsche reich noch existent und rechtskräftigkeit besitzt laut der vorliegenden urteile ist anzunehmen das es auch handelsregister beeinhaltet....
somit liesse sich sehr wohl erklären wie die Brd - gmbH gegründet wurde,
interessant ist das gründungsdatum: 29.08.1990
Auszug grundgesetz urfassung 1949:
artikel146:
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an
dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen
Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
noch einmal zurück auf das datum zu kommen:
Seit 29.08.1990 finden sich die Finanzämter unter dem Dach der BRD Finanzagentur GmbH, wie dem dazugehörenden HR- Auszug HRB51411 des Amtsgerichtes ...
Ist die BRD überhaupt ein Staat oder nur noch eine GmbH? ... steht dort aber ein ganz anderes Datum, nämlich “Gesellschaftsvertrag vom 29.08.1990″. ...
... aller Finanzämter ist somit die BRD Finanzagentur GmbH. ... Die Gesellschaft wurde am 29.08.1990 im Handelsregister Berlin (HRB 40774 ...
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
das sind nur ein paar dinge die auftauchen bei google unter dem suchbegriff
29.08.1990 brd...
da nun aber jeder lesen kann und google kennt darf gerne mitgesucht werden, ich bin sicher es findet sich noch eine ganze menge...
aber fakt ist seit der widervereinigung ist diese gmbh gegründet, aus meinen ersten
beitrag zu dem thema ist genug zu finden unter den angegeben links um die zusammenhänge zu verstehen.
wer horizontal nur in eine politische richtung denken kann der sollte einfach weiter wählen und eine der systemparteien anbeten, ich bin parteilos und gehe allem nach was es wert scheint.
Mfg
|
20.06.2009, 00:03
|
Neuer Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 16
|
|
Zitat:
Zitat von Barbarossa
Etwas ist mir doch noch aufgefallen. Wie kommst Du auf die Idee, die HLKO hätte heute noch eine Bedeutung, obwohl sie nur während eines Krieges gilt?
Wo steht in der HLKO der Artikel, aus dem hervorgeht, dass eine Besatzungsmacht ein Grundgesetz zu schaffen habe?
Welche Besatzungsmacht hat das Grundgesetz der Niederlande verordnet?
|
hör dir doch mal die rede von carlo schmid an (ehemals spd) bei dem video an, gut zuhören
ist auch text eingeblendet, was es unmissverständlich machen dürfte.
http://video.google.com/videoplay?do...35004054272044
Geändert von FreierGeist1919 (20.06.2009 um 00:04 Uhr)
Grund: Link vergessen
|
24.06.2009, 02:44
|
Gesperrt
|
|
Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 1.215
|
|
Zitat:
Zitat von FreierGeist1919
ich gehe davon aus das es damit etwas zu tun hat
|
Das ist leider keine Antwort, sondern nur ein paar kopierte Texte, die ebenfalls keine Antwort liefern.
|
24.06.2009, 02:47
|
Gesperrt
|
|
Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 1.215
|
|
Zitat:
Zitat von FreierGeist1919
hör dir doch mal die rede von carlo schmid an
|
Schmitts Rede kenne ich wahrscheinlich länger als Du!
Es gibt in ihr keinen Bezug zu den von mir angesprochenen Themen.
Also hast Du auch in diesen Punkten keine Antworten. Das bringt mich zu der Annahme, dass Du nur kopiert, Dich aber nie mit dem Thema beschäftigt hast.
|
24.06.2009, 09:55
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 15.02.2009
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 507
|
|
Ich denke er will hiermit nur sagen daß der BRD keine Staatsgründung vorausging sondern nur eine Neuorganisation eines Teiles des deutschen Reiches. Also ist das Grundgesetz auch keine Verfassung. Dafür war dieses auch nie vorgesehen sondern nur als vorläufiger Ersatz (Stichwort: § 146 GG, Rede von Carlo Schmid, Grundsatzurteile des BVerfGE). Hatten wir aber schon alles bis zum erbrechen in den Threads: BRD Ade! und Ist Deutschland Souverän?
|
24.06.2009, 14:31
|
Neuer Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 16
|
|
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Ich denke er will hiermit nur sagen daß der BRD keine Staatsgründung vorausging sondern nur eine Neuorganisation eines Teiles des deutschen Reiches. Also ist das Grundgesetz auch keine Verfassung. Dafür war dieses auch nie vorgesehen sondern nur als vorläufiger Ersatz (Stichwort: § 146 GG, Rede von Carlo Schmid, Grundsatzurteile des BVerfGE). Hatten wir aber schon alles bis zum erbrechen in den Threads: BRD Ade! und Ist Deutschland Souverän?
|
richtig, jedes system birgt aber auch seine fehler. es liegt nahe sich zu erkundigen welche hürden gegeben sind um ein volksbegehren in bezug auf gg 146 einzuleiten, glaube 20000unterschriften müssens sein bis es einen landtag oder gar den bundestag vorliegt.
selbst wenn sich über diese gesetze hinweggesetzt werden würde, so gäbe es dennoch medienrummel, da man beim unterschriften sammeln eben juristisch korrekt verpackt informationen in form von flugblättern rausgeben kann, somit liesse sich das nicht mehr so einfach totschweigen.
leider bin ich kein jurist, aber werde mich erkundigen.
bezüglich gg20 abs1 und 2 müsste geprüft werden ob ein "gg-bruch" seitens des bundestages vorliegt (durch den versuch den lissabon-vertrag zu ratifizieren) und ob man als bürger gebrauch machen darf von gg 20 abs 4.
ob das funktioniert ist schwer zu sagen ohne juristische prüfung der pkt, es würde jedoch sicherlich dienen um die menschen der aufklärung ein stück näher zu bringen.
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:23 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.1 (Deutsch) Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
|