Doch einige Journalisten zu Mordprozess
Ulm / Eislingen Der Eislinger Vierfachmord wird ab 12. Oktober vor der Großen Jugendkammer in Ulm verhandelt. Das Ulmer Landgericht hat dazu jetzt Beschlüsse zur Verfahrensweise gefasst. Obwohl der Prozess gegen die beiden tatverdächtigen Heranwachsenden aus Eislingen im Prinzip unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, sollen nun zumindest
zeitweise einige wenige Journalisten als Prozessberichterstatter zugelassen werden. Damit will das Gericht dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit Rechnung tragen. Am 12. Oktober beginnt die Hauptverhandlung, für die bisher elf weitere Verhandlungstage bis Ende Januar vorgesehen sind. Zahlreiche Zeugen und Sachverständige sollen geladen werden.
Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht zum 10. April zuerst die beiden Schwestern und später die Eltern des einen angeklagten jungen Mannes getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von gemeinschaftlichem Mord aus Heimtücke und Habgier aus. Neben anderen Einbrüchen sollen die beiden Angeklagten zwischen dem 4. und 8. Oktober 2008 in das Vereinsheim der Schützengilde Eislingen eingestiegen sein, wo sie 17 groß- und kleinkalibrige Kurz- und Langwaffen, darunter die beiden späteren Tatwaffen, und etwa 1700 Schuss Munition entwendet haben.