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24.02.2009, 19:37
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Infokrieger
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Viola, ich unterstelle dir mal ganz einfach desinteresse am Thema, vorgespielte Ahnungslosigkeit.
Spanien -> Parlamentarische Erbmonarchie (=Souverän)
Wie es beim Rest aussieht kümmert mich wenig.
Auszug aus Urteil 2Bvf1/73:
“... Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein westdeutscher Staat gegründet, sondern nur ein Teil Deutschlands neu organisiert.
... Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland. Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, ...”
Der alte § 23 GG:
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern,
Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Wurde 1990 geändert, nach der sogenannten "Wiedervereinigung".
Neue Fassung des § 23 GG hier: http://dejure.org/gesetze/GG/23.html
Die ganzen KKRs sind meiner Meinung überflüssig wenn nicht sogar idiotisch. Und ich bin kein Reichsspinner, ich will nur das wir in einem geeinten Deutschland (ja auch Preussen und Schlessien gehören dazu, siehe Völkerrecht) mit einer Verfassung und keiner Räuberbande leben.
Dr.Schnackels
PS: Solltest du dich jetzt angepisst fühlen, Viola, dann tut's mir leid.
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24.02.2009, 23:40
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Hallo Herr Doktor,
ich beginne mal mit dem ps, welches Du wohl als disclaimer verstanden wissen wolltest:
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
PS: Solltest du dich jetzt angepisst fühlen, Viola, dann tut's mir leid.
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Warum sollte ich das? Du versuchst wenigstens sachbezogen zu argumentieren, während andere nicht mal dazu in der Lage sind und außer unverstandenen Hypothesen nur plumpe Unterstellungen und Nebelkerzen anzubieten haben. Während z.B. nordstern ungeniert ganze Verleumdungsarien singt, formulierst Du Deine Annahmen meistens so, daß sie auch noch als solche zu erkennen sind:
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Viola, ich unterstelle dir mal ganz einfach desinteresse am Thema, vorgespielte Ahnungslosigkeit.
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Nun, diese "Ahnungslosigkeit" müßte ich, wenn ich es denn wirklich wollte, tatsächlich vorspielen.
(das war nicht gegen Dich gerichtet, ich hatte dabei hanss im Sinn, wegen dem mein noch nicht ganz 4 Monate alter Spamfilter bald seine Keuschheit verlieren wird)
Wieso Du allerdings bei mir plötzlich Desinteresse am Thema festzustellen meinst ist mir rätselhaft, vorgestern erst hast Du mich noch als "ziemlich hartnäckig" eingeschätzt. Habe ich etwa nachgelassen? Nein, mein Interesse am Topic ist nach wie vor groß.
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Spanien -> Parlamentarische Erbmonarchie (=Souverän)
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Kein Problem, heben wir uns Spanien für später auf. Aber auch dann widerlegt Tschechien Deine Behauptung, ein Geltungsbereich könne niemals in einer Präambel zu finden sein, und Polen ist ein gutes Gegenbeispiel dafür, daß eine Verfassung überhaupt einen definierten Geltungsbereich beinhalten muß. Bei einer weltweiten Suche lassen sich sicher weitere Gegenbeispiele finden. Aber lohnt es sich überhaupt, Dich mit etwas zu konfrontieren, was Deine Meinung zu einem Irrtum degradiert?
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Wie es beim Rest aussieht kümmert mich wenig.
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Schade, offensichtlich lohnt es sich nicht.
Darf ich Deine anmaßende Selbsteinschätzung "Wir legen hier Tatsachen auf den Tisch mit Begründungen" um ein "... und ignorieren standhaft alles, was dagegen spricht" ergänzen?
Du kannst natürlich auch einräumen, daß zumindest diese eine Deiner Behauptungen so nicht haltbar ist.
Das würde immerhin beweisen, daß Du die Größe besitzt, einen erkannten Fehler dann auch zuzugeben.
Wenn es dazu jetzt noch nicht reicht, dann gestehe es zumindest vor Dir selber ein und streiche diese Annahme aus Deiner inneren Bibliothek der "Tatsachen mit Begründungen". Damit machst Du Deinen Standpunkt auch ein bißchen weniger angreifbar.
Wie Du siehst, will ich nur Dein Bestes!
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25.02.2009, 16:09
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Infokrieger
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Ich bin's wieder,
mit Desinteresse meinte ich das du dir mit Sicherheit nicht die Mühe machst die Links/.pdf Dateien durchzulesen um die Situation aus Sicht der Anti-BRDler zu sehen. Es ist wichtig, auch für einen Kritiker, sich in die Materie einzulesen um den Standpunkt des anderen zu verstehen. Sonst latschen wir nur auf der Stelle.
Ich greife die ganzen Argumente auch nicht aus der Luft und musste mich auch erst in die Materie einarbeiten und am Ende war meine bisherige Weltanschauung im Eimer.
Und ich bin weiss Gott nicht leicht zu beeinflussen.
Mit dem Rest meinte ich die anderen Länder welche du und Lucyfer rauskrammt. Wir reden hier von Völkerrecht/Haager Landkriegsverordnung/SHAEF Gesetze/Besatzungsrecht/Grundgesetz.
Denn Rechtsstatus der anderer Verfassungen interessieren hier nur wenig.
Oh, mir ist aufgefallen das weiter oben im Forum ebenfalls über das gleiche Thema disputiert wird: --> "Ist die BRD Souverän?"
Im übrigen bist du Jurist oder ähnliches ?
Gruss Dr.Schnackels
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25.02.2009, 16:31
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Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Mit dem Rest meinte ich die anderen Länder welche du und Lucyfer rauskrammt. Wir reden hier von Völkerrecht/Haager Landkriegsverordnung/SHAEF Gesetze/Besatzungsrecht/Grundgesetz.
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Damit habe ich kein Problem. Es reicht allerdings nicht, ein paar Schlagworte zu nennen. Was genau steht in der HLKO, in den SHAEF-Gesetzen, auf die Dich beziehst?
Zitat:
Denn Rechtsstatus der anderer Verfassungen interessieren hier nur wenig.
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Es ist insofern interessant, dass Deutschland nicht im luftleeren Raum schwebt. Und wenn jemand behauptet, dass GG sei keine Verfassung, weil es nicht Verfassung heisst, ist es legitim darauf hinzuweisen, dass dies bei anderen Staaten auch der Fall ist.
Völkerrechtlich hat eine Verfassung keinerlei Bedeutung. Sie ist nur für den Staat massgeblich, in dem sie besteht.
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25.02.2009, 17:09
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Infokrieger
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Zitat:
Im übrigen bist du Jurist oder ähnliches ?
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Diese Frage an Viola oder Lucyfer wird nicht beantwortet.
Weshalb nicht ?
Steht in Euren Handbüchern drin, welche Fragen Ihr ignorieren müßt ?
Es stehen noch andere Fragen an Euch im Raum:
- Wieviel Geld bekommt Ihr für Eure BRD-Lügen-Propaganda ?
- Von wem bekommt Ihr das Geld ?
- Wo bleibt Euer Gewissen ?
- Werden Euch die Millionen von Justizopfern der BRD verschwiegen oder ist das Euch ohnehin egal ? Die Stasi-Schweine hatten ja auch kein Gewissen oder waren sogar Überzeugungstäter.
Gehört Ihr in dieselbe Kategorie - und falls ja - in welche ?
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26.02.2009, 19:08
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Zitat:
Zitat von nordstern
Steht in Euren Handbüchern drin, welche Fragen Ihr ignorieren müßt ?
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Schließe doch bitte nicht von Dir auf andere. Handbücher sind für Leute, die ihre Behauptungen abpinseln müssen, weil sie sie selber nicht verstanden haben und daher auch nicht mit eigenen Worten wiedergeben, geschweige denn belegen oder zumindest genauer erklären können. Für Leute wie Dich also.
Zitat:
Zitat von nordstern
Es stehen noch andere Fragen an Euch im Raum:
- Wieviel Geld bekommt Ihr für Eure BRD-Lügen-Propaganda ?
- Von wem bekommt Ihr das Geld ?
- Wo bleibt Euer Gewissen ?
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Da Dir zum Topic regelmäßig die Felle wegschwimmen versuchst Du nun wohl, Dich krampfhaft ins Offtopic zu retten?
Gern, aber ohne mich. Hier geht es momentan um Behauptungen wie z.B. "Sämtliche Wahlen seit 1956 sind ungültig, null und nichtig. Sie verstossen gegen Artikel 38 GG."
Wer mit den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl absolut nicht vertraut ist, der könnte schon auf diese Idee kommen. Deshalb beschäftigen sich mit diesen nichttrivialen Fragen ja auch Leute, die etwas vom Wahlrecht verstehen. Es steht Dir daher frei, Deine lustige Hypothese dem BVerfG vorzutragen und diese Leute davon zu überzeugen, daß Deine Laienmeinung rechtliches Gewicht hat. Viel Vergnügen dabei.
WAS also bleibt von Deiner Behauptung übrig?
Eben: nichts.
Du willst nur mal wieder Deine irrealen Wunschvorstellungen zu Tatsachen machen.
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26.02.2009, 19:32
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Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
mit Desinteresse meinte ich das du dir mit Sicherheit nicht die Mühe machst die Links/.pdf Dateien durchzulesen um die Situation aus Sicht der Anti-BRDler zu sehen.
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Ich kenne die Sicht der "Anti-BRDler", seit der Reichsbahner Ebel sich seine 21 Punkte zusammenfabuliert hat. Viel substanziell Neues ist seither nicht hinzugekommen, weder in der Jahrhundertlüge noch im DDP oder auf irgendeiner der größtenteils ohnehin nur voneinander abgeschriebenen Reichs-Seiten. Du kannst Dir also gewiß sein: Ich habe mir die Mühe bereits gemacht.
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Es ist wichtig, auch für einen Kritiker, sich in die Materie einzulesen um den Standpunkt des anderen zu verstehen.
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Wem sagst Du das... Zu Beginn wollte ich eigentlich nur wissen, wie ein gesunder Geist auf so etwas kommen kann, wo denn sein grundlegender Denkfehler liegt (damals wußte ich noch nicht, daß Ebel alles mögliche war, aber nicht geistig gesund). In der Zwischenzeit mußte ich feststellen, daß die reichsdeutsche Ideologie nicht auf einem eingrenzbaren Denkfehler aufbaut, sondern ein wirrer Mix aus vielen verschiedenen ist.
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Mit dem Rest meinte ich die anderen Länder welche du und Lucyfer rauskrammt.
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Alle diese Länder haben eine Gemeinsamkeit: Ihre Verfassungen weisen dieselben "Mängel" auf, die zumindest im Falle Deutschlands angeblich schwerwiegende völkerrechtliche Folgen haben sollen, seltsamerweise offenbar jedoch nicht für diese anderen Länder. Aber solche Widersprüche werden in reichsdeutschen Kreisen - wie so vieles andere auch - leider stillschweigend ignoriert.
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Wir reden hier von Völkerrecht/Haager Landkriegsverordnung/SHAEF Gesetze/Besatzungsrecht/Grundgesetz.
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Das ist ein weiteres Problem: Sobald sich die Unhaltbarkeit einer eurer Behauptungen abzeichnet, schwenkt ihr sofort auf eine der diversen anderen um. Laß uns daher doch bitte zunächst mal diese eine Frage klären: Die formale Rechtsgültigkeit unserer gegenwärtigen Verfassung.
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Denn Rechtsstatus der anderer Verfassungen interessieren hier nur wenig.
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Es gibt also irgendwelche völkerrechtlichen Sonderregelungen, die nur für die Verfassung der Deutschen gilt? Die hätte ich dann doch gern mal gesehen.
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Im übrigen bist du Jurist oder ähnliches ?
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Welchen Unterschied würde es für die Diskussion in diesem Forum bedeuten, ob ich ein Staatsexamen abgelegt habe oder nicht? Hier sollen doch wohl Argumente zählen und nicht die Ehrfurcht vor irgendwelchen Titeln.
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26.02.2009, 20:15
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Infokrieger
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Sodele,
wie schon in dieser Disskusion erwähnt geht es mir nicht darum, von heute auf morgen, das zweite/dritte Reich wieder zum leben zu erwecken.
Es geht darum das wir Deutschen seit 1949 mächtig angelogen und an der Nase herumgeführt werden und zwar von den Politikern damals und gegenwärtig.
Unser Grundgesetz ist nur als Provisorium, nicht als Verfassung gedacht. (siehe Carlo Schmidt und andere).
Desweiteren fehlt dem GG seit 1991 der Geltungsbereich und wurde ausserdem "überblendet" mit Änderungen (Alles andere als Rechtstaatlich!!).
Dann die ganzen irrsinnigen Gesetze aus dem dritten Reich (Kammernzwang, Rechtsberatungsgesetz, Schornsteinfegerzwang, ect.), desweiteren ist die BRD nicht Rechtsnachfolger des deutschen Reichs (siehe entpsrechende Gerichtsurteile). Was ist die BRD dann ?!?!
Ein Verwaltungsapparat der Besatzungsmächte welcher mutiert ist und sich selbstständig gemacht hat. Unser Recht auf eine vom Volk gewählte Verfassung wird uns seit !!60 Jahren!! vorhenthalten (siehe § 146 GG). Geht's noch.
Unsere notorischen Lügenmärchenerzähler (Politiker) bereichern sich schamlos mit ihren Vorgesetzten (denn Großkonzernen und Banken) an uns und unserem Staatseigentum.
Und könnte mir jemand das hier Erklären: http://dejure.org/gesetze/StGB/129.html
Vor allem den 2 Absatz 1,2.
Dieses Land und diese Regierung erfüllt nie und nimmer die Auffassung die man von einem Rechtsstaat erwartet.
Kurzes Beispiel: Personalausweis. Warum steht dort bei Staatsangehörigkeit DEUTSCH ?!?!
Deutsch ist eine Sprache oder ethnischer Hintergrund aber kein Land.
Wir sind das einzigste "Staatsvolk" wo so eine ungereimtheit vorkommt.
Ich bin jetzt kein Experte für dieses Thema aber das was ich in Erfahrung gebracht habe reicht mir jetzt schon.
Diesen Ebel Knilch kenn ich nur vom Namen, scheint ein Gauner zu sein oder ein V-Mann des Verfassungsschutzes. (siehe REPs oder NPD)
Dr.Schnackels
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26.02.2009, 20:35
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Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Unser Grundgesetz ist nur als Provisorium, nicht als Verfassung gedacht.
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Unser Grundgesetz IST eine Verfassung. Ebenso wie die Verfassungen all der anderen Länder, die sich ebenfalls "Grundgesetz" nennen.
Aber sowas willst Du ja nicht hören, weil es Deine Argumentation ad absurdum führt.
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Desweiteren fehlt dem GG seit 1991 der Geltungsbereich
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Wie mehrfach belegt, hat unsere Verfassung das mit denen etlicher anderer Staaten gemein, ohne daß sich dieser Umstand in irgendeiner Weise auf die völkerrechtliche Existenz dieser Staaten auswirken würde. Auch diesen Fakt versuchst Du nach Leibeskräften zu ignorieren.
Warum? Nur um längst widerlegte Behauptungen stets aufs Neue herbeten zu können?
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26.02.2009, 20:38
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Du bist aber schnell mit Antworten
Was ist dann mit dem § 146 GG ?!?!
Artikel 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Wozu brauchen wir diesen Paragraphen wenn das GG eine Verfassung darstellt ?
Dr.Schnackels
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