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  #2951  
Alt 02.12.2009, 00:20
Micha71 Micha71 ist offline
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Nur den entscheidenden Punkt des Textes vergisst du natürlich mal wieder.

Zitat:
Dies ist regelmäßig bei Jugenddelikten der Fall um die Interessen der Opfer zu schützen.
Ist das denn alles so schwer?!
Hier wurde schon der exakte Wortlaut des Gesetzestextes verlinkt.

Es gibt jeden Tag unzählige nicht öffentliche Verhandlungen gegen junge Menschen bis max. 21 J, ohne jeden Journalisten. Selbst wenn sie wollten sind sie in der Regel nicht zugelassen.
Sind das alles Geheimprozesse?
Soviel Vernageltheit kann es IMO gar nicht geben. Dieses ständige leugnen und von Geheimprozess schwadronieren ist IMO pure Absicht und billige Stimmungsmache.
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  #2952  
Alt 02.12.2009, 00:32
Denkender Denkender ist offline
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Welche Interessen der Opfer gilt es deiner Meinung nach durch diesen Geheimprozess zu schützen?
Der gute Ruf der Familie?
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  #2953  
Alt 02.12.2009, 00:55
Micha71 Micha71 ist offline
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Vergiss es einfach. Ich halte es für sinnvoller du fragst eine Parkuhr.
Das wurde hier alles schon verlinkt und eigentlich weiß das auch jeder was der Unterschied zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht ist.
Nur du eben nicht.
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  #2954  
Alt 02.12.2009, 12:43
HeidelCement HeidelCement ist offline
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Zitat:
Zitat von Denkender Beitrag anzeigen
Welche Interessen der Opfer gilt es deiner Meinung nach durch diesen Geheimprozess zu schützen?
Der gute Ruf der Familie?


Für Heranwachsende gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit des Strafverfahrens:



Jugendgerichtsgesetz
Ausfertigungsdatum: 04.08.1953 (und damit in Zeiten der Alliierten Besatzung Westdeutschlands)


"§ 48 Nichtöffentlichkeit
(1) Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen ist nicht öffentlich.
(2) Neben den am Verfahren Beteiligten ist dem Verletzten, seinem Erziehungsberechtigten und seinem gesetzlichen Vertreter und, falls der Angeklagte der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers oder der Betreuung und Aufsicht eines Betreuungshelfers untersteht oder für ihn ein Erziehungsbeistand bestellt ist, dem Helfer und dem Erziehungsbeistand die Anwesenheit gestattet. Das gleiche gilt in den Fällen, in denen dem Jugendlichen Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder einer vergleichbaren Einrichtung gewährt wird, für den Leiter der Einrichtung. Andere Personen kann der Vorsitzende aus besonderen Gründen, namentlich zu Ausbildungszwecken, zulassen.
(3) Sind in dem Verfahren auch Heranwachsende oder Erwachsene angeklagt, so ist die Verhandlung öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Erziehung jugendlicher Angeklagter geboten ist."




Noch mal für alle: Im Zeitpunkt der Tötungsdelikte gegen die Familie Häußler, war Andreas 18 Jahre alt, und damit im Sinne des Gesetzes Heranwachsender. Damit handelt es sich um eine gesetzeswidrigen Trick des Insolvenzrechtsanwalts Ulrich Goll (Anordnung nach § 152 GVG an die Staatsanwaltsschaft Ulm).


Das was hier viele bewertet haben, es handelt sich um einen rechtsstaatswidrigen Geheimprozess, das ist typisch für Diktaturen und Unrechtsregime.
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  #2955  
Alt 02.12.2009, 18:00
Powers Powers ist offline
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Standard No names

Viele Online Medien berichten, Andreas habe ausgesagt. Kein Journalist mit Namen hat eine solche Meldung verbreitet, alles AP Meldungen.
Mich friert.
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  #2956  
Alt 02.12.2009, 22:43
Tryggva Tryggva ist offline
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In den nächsten Sitzungen werden wieder Journalisten zugelassen.
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  #2957  
Alt 03.12.2009, 01:25
Blickpunkt Blickpunkt ist offline
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Zitat:
Zitat von Powers Beitrag anzeigen
Viele Online Medien berichten, Andreas habe ausgesagt. Kein Journalist mit Namen hat eine solche Meldung verbreitet, alles AP Meldungen.
Mich friert.
Das ist das Manipulationssystem, daß sich unsere "Befreier" für das zu vereinnahmende und zu versklavende Volk ausgedacht haben.
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  #2958  
Alt 03.12.2009, 01:31
INP INP ist offline
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Ort: Düsseldorf
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Zitat:
Zitat von Blickpunkt Beitrag anzeigen
Das ist das Manipulationssystem, daß sich unsere "Befreier" für das zu vereinnahmende und zu versklavende Volk ausgedacht haben.
Vollste Zustimmung.

Wie das System funktioniert wurde in diesem und im Winnenden Thread zu 100% dokumentiert. Periode.

INP
__________________
Zitat:
Zitat von The_End
"Paranoia - das heißt doch nur, die Wirklichkeit realistischer zu sehen als andere."
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  #2959  
Alt 03.12.2009, 04:35
mono mono ist offline
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Die Frage nach der Identität von A+F vor Gericht ist immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet. Ich bitte, das ist ein sehr wesentlicher Punkt.

Für mich sind Aussagen, welche vor Gericht A+F gemacht haben solange nicht verwertbar, solange nicht die Identität des Aussagenden unzweifelhaft geklärt ist. Leider muß ich sogar sagen, daß hierbei auch die Presse dabei nicht hilft.

Wessen Interessen die Presse vertritt, sollten wir eigentlich zwischenzeitlich wissen. Wir haben keine unabhängige Presse mehr. Die Presse kann dank ihrer Macht behaupten was sie will. Der Einzelne kann sich nicht dagegen wehren, wenn er falsch zitiert wird. Er wird einfach nicht gehört.

Wenn die Polizei schon in der Lage ist, eine Spielzeugpistole als Tatwaffe zu präsentieren, ist alles möglich.

Es gab mit Sicherheit aufsehenerregende Prozesse, wo der Täter gestanden hat, zu 20 Jahren verurteilt wurde und das Gerichtsgebäude durch die Hintertür als freier Mann wieder verlassen hat. Es ist so einfach, die Öffentlichkeit zu täuschen, wenn sie derartiges einfach nicht für möglich hält. Es ist möglich.
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  #2960  
Alt 03.12.2009, 10:28
Fuchseck Fuchseck ist offline
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Beiträge: 92
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Zitat:
Zitat von mono Beitrag anzeigen
Die Frage nach der Identität von A+F vor Gericht ist immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet. Ich bitte, das ist ein sehr wesentlicher Punkt.

Für mich sind Aussagen, welche vor Gericht A+F gemacht haben solange nicht verwertbar, solange nicht die Identität des Aussagenden unzweifelhaft geklärt ist. Leider muß ich sogar sagen, daß hierbei auch die Presse dabei nicht hilft.

Wessen Interessen die Presse vertritt, sollten wir eigentlich zwischenzeitlich wissen. Wir haben keine unabhängige Presse mehr. Die Presse kann dank ihrer Macht behaupten was sie will. Der Einzelne kann sich nicht dagegen wehren, wenn er falsch zitiert wird. Er wird einfach nicht gehört.

Wenn die Polizei schon in der Lage ist, eine Spielzeugpistole als Tatwaffe zu präsentieren, ist alles möglich.

Es gab mit Sicherheit aufsehenerregende Prozesse, wo der Täter gestanden hat, zu 20 Jahren verurteilt wurde und das Gerichtsgebäude durch die Hintertür als freier Mann wieder verlassen hat. Es ist so einfach, die Öffentlichkeit zu täuschen, wenn sie derartiges einfach nicht für möglich hält. Es ist möglich.
Ich hab von Gerüchten gehört, dass das Gericht getäuscht wurde. Nicht Andreas und Frededrik wurden vorgeführt, sondern Michalski und Heckhoff. Hinter dem Gerichtsgebäude soll auch eine Perücke gefunden worden sein. Alles sehr merkwürdig. Mich friert.
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