Umfrageergebnis anzeigen: Anzeige wegen Hochverrat gegen Merkel und Co.
|
Ich mache mit
|
|
10 |
71,43% |
Habe Schiss, mache nicht mit
|
|
1 |
7,14% |
So ein Blödsinn, mache nicht mit
|
|
3 |
21,43% |
|
|
03.04.2008, 12:07
|
Neuer Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 26.03.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 21
|
|
muss man persönlich mit irgendwelchen finanziellen Aufwendungen rechnen, wenn wir gemeinsam den Schritt machen werden?? zb wenn man sich vor Gericht wiederfinden sollte und verliert????
grüße
|
03.04.2008, 13:15
|
Moderator
|
|
Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 1.955
|
|
Vorher wird die Klage abgewiesen. Wenn es überhaupt zu einer Klage kommt. Momentan handelt es sich um eine "Anzeige" und die sind kostenfrei. Die Staatsanwaltschaft muss nach der Anzeige erstmal ermitteln und dann wird über das Erheben einer Anklage entschieden. So wasserundicht wie diese Anzeige ist werden die "Ermittlungen" nicht lange dauern und von "Medieninteresse" können wir höchstens träumen.
|
03.04.2008, 13:17
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 22.01.2007
Ort: WK 190
Beiträge: 591
|
|
Zitat:
Zitat von denjoman
muss man persönlich mit irgendwelchen finanziellen Aufwendungen rechnen, wenn wir gemeinsam den Schritt machen werden?? zb wenn man sich vor Gericht wiederfinden sollte und verliert????
grüße
|
ME nach hast Du nur finanzielle Nachteile zu befürchten, wenn Du jemanden ungerechtfertigt anzeigst. Dann kannst Du wegen falscher Verdächtigung belangt werden. Hier könnte es sich aber nicht um eine falsche Verdächtigung handeln, sondern der Anschein weist auf die Unterlaufung des Grundgesetzes hinaus und Du bist durch Grundgesetz Artikel 20 geschützt!!!. Dies ist anhand gelaufener und noch zu erkennender Tatsachen (wie z.B. Beteiligung an Kriegsverbrechen, an Angriffskriegen und Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten zum EU Reformwerk) nachvollziehbar und belegbar. Sozusagen ergibt sich selbst aus dem Grundgesetz für jeden Einzelnen sogar die Verpflichtung gegen die Unterlaufung der Demokratie vorzugehen. Natürlich mit Hilfe des Gesetzes, und wenn dies' nicht hilft sogar mit Gewalt. ( GG Artikel 20 Abs. 1-4
Zitat:
Zitat von Wiki insbes. zum GG Artikel 20, Absatz 4 besagt
Absatz 4
Das Widerstandsrecht ist mit der Einführung der Notstandsgesetzgebung in das Grundgesetz 1968 eingefügt worden. Der Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die Grundfesten der Bundesrepublik Deutschland zu zerstören, ist somit rechtlich abgesichert, und zwar noch bevor die Ordnung gefährdet worden ist; schon die Vorbereitungen zu einem solchen Umsturz dürfen bekämpft werden. Deutsche, also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen.
|
weiterlesen hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_GG)
Inwieweit jedoch Recht gebeugt wird, bin ich mir nicht sicher. Man kann das Verfahren einstellen, man kann es gar nicht erst eröffnen, man kann falsche Freisprüche produzieren, man kann aussitzen, verschleppen und letztlich Verfahren bewußt fehlerhaft gestalten. Ein Verfahren kann genauso korrupt, betrieben, beeinflußt und beendet werden so, wie wir es bereits in Politik gewohnt sind. Auch in Verfahren selbst. Jüngstes Beispiel ist die korrupte, rechtsbeugende Behandlung des nichtigen Umsatzsteuergesetzes, wie hier z.B. beschrieben:
Beispiel:
http://testberichte.ebay.de/Die-Steu...00000005487405
weiterführende Links zu dieser Problematik "gesetzloses Finanzamt":
http://www.gesetzloses-finanzamt.info/
oder Curare, welche diesen Fall ebenfalls minutiös aufgelistet haben und folgendes Resümee gezogen haben:
Zitat:
Zitat von Curare
"Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 20.2.2008 die Verfassungsbeschwerde (AZ folgt) in der darüber eine Entscheidung zu fällen war, ob ein Beamter der bewusst Akten fälscht und ein nichtiges Steuergesetz anwendet der Strafverfolgung unterliegt, nicht angenommen. Dies erfolgte durch Drei Richter und ohne Begründung
Dies zeigt das die Verfassung durch die Verletzung der Gewaltentrennung in Deutschland schon längst ausgehebelt wurde.
Das Ergebnis in Bezug auf die angebliche Steuerhinterziehung betrachtet, läßt erkennen, das hier durch Politiker der Gesetzgebungsorgane bewusst Opfer zu Tätern stilisiert werden um sich selbst jeglicher Kontrolle zu entziehen."
|
:
weiterlesen:
http://www.curare-ev.de/43701.html
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ende dieses Beispiels derer gäbe es noch mehr.
Somit kann von uns getrost geurteilt werden, das Recht wird durch die Staatsmacht und deren Hintermänner unterlaufen und entsprechend der " Erfordernisse" angepaßt, verbogen und diktiert. Dies ist nicht nur eventuell eine Diktatur, dies' ist definitiv schon eine.
Recht wird damit rein offiziell zur Hure erklärt und das Volk zu den Deppen der Nation, bald ja zu denen einer globalisierten Nation!
Es gilt daher, das Parlament und dieses Land zurückzuerobern und es denen aus den Händen zu reißen, welche in zwiedenkender Manier sagen, daß sie Demokraten sind, aber handeln wie Marionetten, Abnicker und Diktatoren.
Zitat:
Zitat von D-Style
...So wasserundicht wie diese Anzeige ist werden die "Ermittlungen" nicht lange dauern ...
|
...also gilt es diese wasserdicht zu machen.
k.goldmull
|
03.04.2008, 13:30
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 24.11.2007
Beiträge: 667
|
|
@danjoman,das kann ich dir nicht sagen,mir persönlich ist das fast egal-die sache ist m.e. zu wichtig,um sich sorgen über mögliche folgen zu machen.falls der anklage überhaupt gehör geschenkt wird werden die volksverräter alles tun,um die anklagenden zu diffamieren-im schlimmsten fall würden wir uns wegen aufstand und widerstand gegen die staatsgewalt im gefängnis wiederfinden....deswegen sollten die medien vorher auch informiert werden...mal sehen,was ich tun kann...!-- frag doch mal bei gert nach...: Email: gert@flegel-g.de l.g.
__________________
Die Guten müssen den Mut zu genügend Schlechtem finden, um gut genug gut sein zu können.
Mit zu vielen Skrupeln, wenn und abern, können die Bastarde und das Böse in der Welt nicht nachhaltig besiegt werden.
http://www.sgipt.org/politpsy/recht/tyrannm0.htm
|
03.04.2008, 13:39
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 24.11.2007
Beiträge: 667
|
|
@ goldmull --wieso soll die anklage nicht wasserdicht sein???-die fakten sind doch EINDEUTIG ! ZITAZ-Goldmull---:ME nach hast Du nur finanzielle Nachteile zu befürchten, wenn Du jemanden ungerechtfertigt anzeigst. Dann kannst Du wegen falscher Verdächtigung belangt werden. Hier könnte es sich aber nicht um eine falsche Verdächtigung handeln, sondern der Anschein weist auf die Unterlaufung des Grundgesetzes hinaus und Du bist durch Grundgesetz Artikel 20 geschützt!!!. Dies ist anhand gelaufener und noch zu erkennender Tatsachen (wie z.B. Beteiligung an Kriegsverbrechen, an Angriffskriegen und Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten zum EU Reformwerk) nachvollziehbar und belegbar. Sozusagen ergibt sich selbst aus dem Grundgesetz für jeden Einzelnen sogar die Verpflichtung gegen die Unterlaufung der Demokratie vorzugehen. Natürlich mit Hilfe des Gesetzes, und wenn dies' nicht hilft sogar mit Gewalt. (GG Artikel 20 Abs. 1-4
Wiki insbes. zum GG Artikel 20, Absatz 4 besagt hat Folgendes geschrieben:
Absatz 4
Das Widerstandsrecht ist mit der Einführung der Notstandsgesetzgebung in das Grundgesetz 1968 eingefügt worden. Der Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die Grundfesten der Bundesrepublik Deutschland zu zerstören, ist somit rechtlich abgesichert, und zwar noch bevor die Ordnung gefährdet worden ist; schon die Vorbereitungen zu einem solchen Umsturz dürfen bekämpft werden. Deutsche, also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen...ZITAT ENDE...
.......wie du doch selbst festgestellt hast,---also,HANDELN !
__________________
Die Guten müssen den Mut zu genügend Schlechtem finden, um gut genug gut sein zu können.
Mit zu vielen Skrupeln, wenn und abern, können die Bastarde und das Böse in der Welt nicht nachhaltig besiegt werden.
http://www.sgipt.org/politpsy/recht/tyrannm0.htm
|
03.04.2008, 13:39
|
|
Zitat:
Im Absatz 2 wird das Volk als konstitutiver Begründer der Staatsgewalt definiert. Durch die Formulierung „Alle“ wird festgehalten, dass es keine Gewalt mehr geben darf, die nicht vom Volk begründet ist.
|
Quelle: Kopie von Goggle
Also wäre es doch für Die besser gewesen, man hätte diesen Paragraphen abgeschafft.
Somit sehe ich persönlich eine gute Chance, doch was tun zu können. Wie man es auslegen könnte/würde/sollte ist Ermessenssache.
|
03.04.2008, 13:42
|
Moderator
|
|
Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 1.955
|
|
Zitat:
Zitat von ANTIsamIT
im schlimmsten fall würden wir uns wegen aufstand und widerstand gegen die staatsgewalt im gefängnis wiederfinden....
|
Solange keiner versucht dich festzunehmen ist es äußerst schwierig Widerstand gegen die Staatsgewalt zu leisten. Und aus welchem Grund sollte man uns festnehmen wollen? Wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt"? Zirkuläre Logik gibts hier zum Glück noch nicht.
|
03.04.2008, 13:48
|
Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 23.03.2008
Beiträge: 48
|
|
Man könnte auch die APPD wählen wenn se ihr Parteiprogramm durchziehen will uns bestimmt keiner mehr haben xDD
Ein anarchistisches Deutschland xD
naja...;D aber ob das die lösung is
|
03.04.2008, 14:11
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 22.01.2007
Ort: WK 190
Beiträge: 591
|
|
Zitat:
Zitat von ANTIsamIT
@ goldmull --wieso soll die anklage nicht wasserdicht sein???-die fakten sind doch EINDEUTIG ! ZITAZ-Goldmull---:...
.......wie du doch selbst festgestellt hast,---also,HANDELN !
|
Da hast Du was falsch verstanden, denn das angeführte Zitat stammt von D-Style und wenn was wasserundicht ist, muß es dicht gemacht werden. Ich selbst stehe zu meiner von mir gemachten Aussage, für mich, und mit den durchs Grundgesetz "geblendeten" Augen ist die Anzeige wasserdicht.
@nofretete1969
Artikel 1-20 GG ist festgeschrieben und kann weder geändert noch weggestrichen werden, Pech für die Despoten, Marionetten und Abnicker. man macht es durch die Hintertür und läßt uns in europäisiertem und dann globalisiertem Unsinn auferstehen. - Eben ein Verbrechen gegen das Grundgesetz.
k.goldmull
|
03.04.2008, 14:24
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 24.11.2007
Beiträge: 667
|
|
@d-style,--das anklagen der bestehenden regierung wegen hochverrat ist in den augen der regierung sicher ein "widerstand gegen die staatsgewalt!" könnte man auch revolte,unruhe,protest,aufruhr oder aufstand nennen -denen wird schon was einfallen...und --was soll daran nicht "wasserdicht" sein, ganz im gegenteil,alle fakten schreien ja förmlich danach diesen volksvertretern ENDLICH paroli zu bieten ! !--wenn du ES besser formulieren kannst,--bitteschön,mach es besser ! hier nochmal der link für alle die etwas ändern wollen...: http://www.flegel-g.de/Strafanzeige-hochverrat.html
__________________
Die Guten müssen den Mut zu genügend Schlechtem finden, um gut genug gut sein zu können.
Mit zu vielen Skrupeln, wenn und abern, können die Bastarde und das Böse in der Welt nicht nachhaltig besiegt werden.
http://www.sgipt.org/politpsy/recht/tyrannm0.htm
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:07 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.1 (Deutsch) Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
|