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  #2221  
Alt 02.08.2009, 23:02
francine francine ist offline
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Gut, spielen wir das durch, schauen wir von der Seite, so als ob sie es gewesen wären:

dann könnte man sagen, sie hätten doch wohl abzulenken versucht: es gab keine eindeutigen Spuren, die Tatwaffen waren unauffindbar, beide ließen sich im Marstall blicken, beide waren bei F über Nacht und gingen erst am folgenden Vormittag nach Hause. Sie kamen also nicht in Frage.

Die Spur der Hunde führte in die Irre - nämlich zum Baustoffhandel, wo es nichts gab. Vielleicht ein Ablenkungsmanöver. Ein Motiv gab es auch nicht, jedenfalls sprachen die meisten zu Beginn so, als könne dies niemals auf A zutreffen. An dem Abend waren beide in der Zwischenzeit im Marstall als unauffällig bezeichnet worden. Auch der vorangegangene Tagesablauf schien für die Umwelt völlig normal.

Wir alle gehen hier doch auch davon aus, dass es nicht sein kann: beide intelligent, reflektiert, nette und aufgeschlossene Menschen. Vollendete Blender?

Ende des Blickes aus der anderen Richtung.
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Buddha
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  #2222  
Alt 02.08.2009, 23:25
Wahrheitssucherin Wahrheitssucherin ist offline
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Standard Werden wir je die Wahrheit erfahren?

Ich möchte Folgendes zu bedenken geben!

Es wurden alle Register gezogen, dass die beiden voraussichtlich nicht (nie wieder) öffentlich reden können:

"Allerdings wird nicht öffentlich verhandelt, das sei zwingend. 'Die Rechtslage ist eindeutig', sagt dazu der Vorsitzende Richter am Ulmer Landgericht, Wolfgang Fischer. Weil Andreas und Frederik bei einem Teil der ihnen jetzt zur Last gelegten Einbrüche noch minderjährig waren, müsse die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden." Quelle: http://www.suedwest-aktiv.de/region/geislingerzeitung/aus_stadt_und_kreis/4511415/artikel.php?SWAID=b092396607e289aebd9ce9fb8b08dae7

- Anklage wegen heimtückischem Mord an 4 Personen aus niederem Motiv
(Habgier) -> das bedeutet höchstwahrscheinlich lebenslänglich nach Erwachsenenstrafrecht mit anschl. Sicherheitsverwahrung (die hängt aber noch vom psychiatr. Gutachten ab, aber wer zweifelt daran noch?)

Und nun können wir durch die Umstrukturierung der Polizei-Website auch diese angeblich vorher verübten Straftaten nicht in Bezug auf ein Alibi und Plausibiliät überprüfen.

Weiterer Kommentar überflüssig.

Geändert von Wahrheitssucherin (02.08.2009 um 23:27 Uhr) Grund: -
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  #2223  
Alt 03.08.2009, 20:27
Wahrheitssucherin Wahrheitssucherin ist offline
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Standard Auch in Eislingen glaubt keiner an das angebliche Motiv "Habgier"

Wir sind nicht allein mit der Vermutung, dass uns im Fall Eislingen ein Märchen aufgetischt wird...

Stuttgarter Nachrichten, 1.8.09

"Motiv der Habgier macht die Tat nicht plausibler"

Von Daniela Reichart

Nach der Anklage wegen heimtückischen Mordes aus Habgier gegen den 18-jährigen Sohn und seinen Freund reagiert das Umfeld der getöteten vierköpfigen Familie in Eislingen (Kreis Göppingen) bestürzt.

"Die Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag hat einen grauen Schleier über die Schule geworfen", formuliert es Oberstudiendirektor Werner Stepanek, Leiter der kaufmännischen Berufsschule Göppingen. Die beiden Angeklagten haben diese Schule besucht. Stepanek beschreibt Andreas H. (18 ) und Frederik B. (19) als freundliche Jungen, deren Familie sehr engagiert und offen in der Gemeinde und gegenüber der Schule waren. Der Schulleiter kann sich deren Tat nur dadurch erklären, dass sie in einer Scheinwelt gelebt hätten. "Was sich hinter dieser vordergründigen Harmonie abgespielt hat, kann ich mir nicht vorstellen." Es müsse etwas gewesen sein, das sehr viel Hass und Habgier verursacht habe, damit es in so einer brutalen Tat enden konnte, sagt er. "Was uns als Kollegium so belastet, ist, dass diese Scheinwelt so unglaublich perfekt gespielt war." Die Heranwachsenden müssten eine Art Doppelleben geführt haben. "Auf der einen Seite die freundlichen, engagierten Jungen. Auf der anderen Seite diese Vorstellungen und Umtriebe, von denen wir nichts ahnen. Davon hat kein Lehrer etwas mitbekommen. Das Motiv der Habgier macht die Tat nicht plausibler."

Genauso geschockt ist Kirchengemeinderatsvorsitzender Horst Haide: "Mit Habgier als Motiv hätte ich nie gerechnet." In Eislingen sei viel über mögliche Motive diskutiert worden - etwa darüber, ob die beiden ein homosexelles Verhältnis hatten oder ob der Vater zu dominant und übermächtig war. Oder warum die Tat ausgerechnet an einem hohen religiösen Feiertag, dem Karfreitag, verübt wurde. "Habgier als Hauptursache für einen Mord, begangen von so jungen Menschen, ist unglaublich", sagt der Kirchenmann. Andere aus der Gemeinde reagierten ebenfalls mit Fassungslosigkeit.

Bekannte und Freunde der Angeklagten vom DLRG und von der Eislinger Christuskirche können nicht glauben, dass die beiden die Tat allein aus Habgier begangen haben. So, wie sie die jungen Männer kennengelernt hätten, könnten sie sich einen finanziellen Hintergrund für den Mord an der eigenen Familie nicht vorstellen."

Geändert von Wahrheitssucherin (03.08.2009 um 20:29 Uhr) Grund: -
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  #2224  
Alt 03.08.2009, 21:12
francine francine ist offline
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Habgier ist das konstruierte Motiv der Ermittler. Beide Jungs schweigen bisher dazu!
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  #2225  
Alt 03.08.2009, 23:55
netzmeister netzmeister ist offline
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Standard Anklage im Eislingener Mordfall

http://www.swr.de/mediathek/sendungs...nup/index.html

ggf. sichern, hin und wieder sind Beiträge in der Mediathek ziemlich schnell wieder weg.
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  #2226  
Alt 04.08.2009, 00:44
Wahrheitssucherin Wahrheitssucherin ist offline
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Standard 200 000 € !!

@netzmeister

Vielen Dank!

Also sind auf dem Konto in der Schweiz gerade mal schlappe 200 000 €.
Hmmm...

Und weil in der Vollmacht stand, dass er nach dem Tod der anderen Familienmitglieder über das Geld alleine verfügen könne, sollte also diese Idee in Andreas gereift sein.
Und das bei einem Schüler des Wirtschaftsgymnasiums, der (vermutlich) gut in Mathe ist.

Noch mal hmmm...

Für wie dumm halten die Staatsanwälte heutzutage eigentlich die Menschen? Ein Auto und ein bisschen Geld auf der Hand sollen jemanden verlocken, seine Familie umzubringen???

Wenn einer etwas unterbelichtet ist, dann kann ich mir das ganz entfernt vielleicht noch vorstellen (siehe Raubmord in Bad Buchau, wobei da kein Familienmitglied umgebracht wurde, sondern die Nachbarin).

Aber nicht bei einem "mutmaßlich" überdurchschnittlich intelligenten jungen Mann! Und der angebliche Mittäter ist ja auch nicht auf den Kopf gefallen!

Hinzu kommt, dass bei der ganzen (Märchen-) Anklageschrift ja berücksichtigt werden muss, dass weder mit Andreas noch mit Frederik über ein Motiv gesprochen wurde, dass keine Zeugen gehört wurden etc.

Nur weil man also eine Vollmacht irgendwo in den Papieren der Häusslers gefunden hat, konstruiert man so ein niederträchtiges Motiv.

Was wäre eigentlich gewesen, wenn die Ermittler in den Papieren der Häusslers die Beweise für eine Haufen Schulden gefunden hätten? Würden sie dann jetzt behaupten, dass Andreas seine Familie aus Scham umgebracht haben könnte, weil er es nicht hätte ertragen können arm zu sein, oder was wäre dann gekommen....?

Geändert von Wahrheitssucherin (04.08.2009 um 00:44 Uhr) Grund: -
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  #2227  
Alt 04.08.2009, 13:10
HeidelCement HeidelCement ist offline
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Die sogenannte "Pressemitteilung" über die Anklage gegen Andreas entstammt nicht von Juristen der STA Ulm

Die Frage ist, wer schreibt soviel Unsinn und wo werden die Dinger ins Internet gestellt werden: Hier ein Beispiel, wie eine Pressemitteilung zu einer der Generalstaatsanwaltschaft
wird:

Wir lassen mal die große Überschrift "Staatsanwaltschaft Ulm" verschwinden

http://www.staulm.de/servlet/PB/menu...l?ROOT=1177277


und jetzt zrückzaubern:

http://www.staulm.de/servlet/PB/menu...l?ROOT=1177278


Interessant auch die Ortsangabe Ulm Eislingen
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  #2228  
Alt 04.08.2009, 15:10
HeidelCement HeidelCement ist offline
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Aus den sogenannten Pressemitteilungen, die wahrscheinlich von der dpa geschrieben werden, vgl. Pressesprecher des Justizministeriums in Düsseldorf, "früher Mitarbeiter" bei dpa , ....... vom 17.04.09, ist im Strafprozess nicht verwertbar folgendes Strafverteidigergeständnis und die Verwertbarkeit ist nicht wieder herstellbar:

"Noch am Mittwoch Abend dieser Woche gab er über seinen Verteidiger den Hinweis zum Versteck der mutmaßlichen Tatwaffen. In einem Waldstück am Stadtrand von Eislingen schlug ein Sprengstoffspürhund im Rahmen einer noch am späten Abend des selben Tages durchgeführten Suchaktion an einem Erdloch an."


Hierbei handelt es ich um ein "Strafverteidigergeständnis", was im Prozess als Geständnis nicht verwertbar ist.

Im Strafprozess gilt der unbedingte Grundsatz des direkten Beweises. Es gilt das nicht als Beweis, was auf andere Art und Weise und zumutbar auf direktere Weise bewiesen werden kann.

Dieses Strafverteidigerschreiben ist im Prozess als Geständnis nicht verwertbar. Der direktere Beweis,

nämlich Kenntnis von dem Versteck einer Tatwaffe in einem Erdloch, kann nur dann zugordnet werden, wenn der Geständige nachweist, dass er das Versteck auch tatsächlich kennt.

Dies hätte hier im Vorfeld der Ermittllungen in der Weise erbracht werden müssen, dass der Geständige vor Ort und ohne Hilfe sonstiger Personen den Ermittler an den Ort des Versteckes führt, um so praktisch zu zeigen, dass er tatsächlich von dem Versteck Kenntnis hatte.

Wer ist denn dieser Strafverteidiger, der muss doch sowas wissen, denn wenn er schon mildernd auf das Strafmaß aus ist, muss das "Geständnis" auch verwertbar sein.



Geändert von HeidelCement (04.08.2009 um 15:13 Uhr)
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  #2229  
Alt 04.08.2009, 17:00
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Standard Juristisches und Ungereimtes

@HeidelCement

Vielen Dank für Deinen aufschlussreichen Beitrag!

Leider ist der Name des Strafverteidigers von Frederik nicht offiziell bekannt (wir haben nur indirekten Kontakt über einen Mittelsmann).

Wir fragen uns hier im Forum auch schon lange, warum Frederik überhaupt irgendwelche Hinweise über seinen Anwalt gegeben haben soll, obwohl er auch schweigen könnte, was ihm jeder vernünftige Anwalt empfehlen würde (Schweigeverteidigung).

Zu diesem Waffenversteck im Wald gibt es noch weitere Ungereimtheiten.

- Ursprünglich hieß es, dass es von Andreas alleine angelegt worden sei, seltsamerweise konnte dann aber angeblich Frederik den Tipp auf dessen Lage/Ort geben.

- Die Spürhunde konnten dieses Versteck anscheinend gar nicht finden, obwohl sie an einem Bettlaken (von Andreas) geschnüffelt hatten. (Siehe hier)

- Es stellt sich auch die Frage, warum überhaupt ein solches Waffendepot aufwändig im Wald angelegt wurde, wenn es doch ein sicheres Dachbodenversteck gab, das die Polizei laut eigenen Worten "niemals gefunden hätte": "Der 19-Jährige nannte den Ermittlern das Versteck der meisten anderen Waffen. Die lagen unter den Holzdielen eines Dachbodens, zu dem der 19-Jährige Zugang hatte. 'Die Waffen hätten wir niemals gefunden', sagt Reutter." Siehe: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/2002627


Dieses Versteck im Wald könnte demnach auch von einem (unbekannten) Dritten angelegt worden sein. Desweiteren stellt sich die Frage, warum die Spürhunde auch das Dachbodenversteck (das sich vermutlich ganz in der Nähe von Frederiks Elternhaus befindet) nicht finden konnten, wenn dort doch die Tatverdächtigen kurz vor der Tat die Waffen hätten holen müssen (frische Geruchsspuren)? Eine Spur bis zu Frederiks Elternhaus konnten die Spürhunde dagegen aber verfolgen (dort übernachteten die beiden Jungs). Warum aber nicht bis ins nahe Versteck?

Dies sind nur einige der Ungereimtheiten dieses Falls....

P.S.: Eine Frage an Dich HeidelCement:

Muss ein "Geständnis" mündlich vor Gericht vom Angeklagten wiederholt werden damit es gültig ist?


Zitat:
Zitat von HeidelCement Beitrag anzeigen
Aus den sogenannten Pressemitteilungen, die wahrscheinlich von der dpa geschrieben werden, vgl. Pressesprecher des Justizministeriums in Düsseldorf, "früher Mitarbeiter" bei dpa , ....... vom 17.04.09, ist im Strafprozess nicht verwertbar folgendes Strafverteidigergeständnis und die Verwertbarkeit ist nicht wieder herstellbar:

"Noch am Mittwoch Abend dieser Woche gab er über seinen Verteidiger den Hinweis zum Versteck der mutmaßlichen Tatwaffen. In einem Waldstück am Stadtrand von Eislingen schlug ein Sprengstoffspürhund im Rahmen einer noch am späten Abend des selben Tages durchgeführten Suchaktion an einem Erdloch an."


Hierbei handelt es ich um ein "Strafverteidigergeständnis", was im Prozess als Geständnis nicht verwertbar ist.

Im Strafprozess gilt der unbedingte Grundsatz des direkten Beweises. Es gilt das nicht als Beweis, was auf andere Art und Weise und zumutbar auf direktere Weise bewiesen werden kann.

Dieses Strafverteidigerschreiben ist im Prozess als Geständnis nicht verwertbar. Der direktere Beweis,

nämlich Kenntnis von dem Versteck einer Tatwaffe in einem Erdloch, kann nur dann zugordnet werden, wenn der Geständige nachweist, dass er das Versteck auch tatsächlich kennt.

Dies hätte hier im Vorfeld der Ermittllungen in der Weise erbracht werden müssen, dass der Geständige vor Ort und ohne Hilfe sonstiger Personen den Ermittler an den Ort des Versteckes führt, um so praktisch zu zeigen, dass er tatsächlich von dem Versteck Kenntnis hatte.

Wer ist denn dieser Strafverteidiger, der muss doch sowas wissen, denn wenn er schon mildernd auf das Strafmaß aus ist, muss das "Geständnis" auch verwertbar sein.



Geändert von Wahrheitssucherin (04.08.2009 um 17:02 Uhr) Grund: -
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  #2230  
Alt 04.08.2009, 17:55
HeidelCement HeidelCement ist offline
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P.S.: Eine Frage an Dich HeidelCement:

Muss ein "Geständnis" mündlich vor Gericht vom Angeklagten wiederholt werden damit es gültig ist?


Die Frage kann ich nur beantworten für reguläre rechtsstaatliche Verfahren.


Die Antwort lautet klar: JA

Es wird also kein "Geständnis" wiederholt, Nur das in der mündlichen Verhandlung vorgetragene Geständnis darf verwertet werden.


Es gilt das ausschließliche Gebot der Mündlichkeit im Strafprozess. Die eigentliche Wortwahl kann aber auch vom authorisierten Strafverteidiger vorgetragen werden.


Wenn es ein Geständnis im Vorfeld gegeben hat, so dass die Strafkammer damit rechnen kann, dass ein Geständnis im Prozeß kommt, dann hätte es hier nur einen Weg gegeben,

den Gestehenden in die Gegend führen und unter Anwesenheit des ermittelnden Staatsanwalt das "Versteck" zeigen lassen. Da das nicht geschehen ist, war in dieser Sache kein Staatsanwalt eingeschaltet. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
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