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10.10.2009, 09:36
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Zitat:
Zitat von freestyle
also, nix da mit freiwillig, es liegt ausschließlich in den händen der eliten, was hier abgeht. alles nur noch definitionssache und dann kommt der beschluß. Es wird nur so getan als ob es noch individuelle entscheidungen möglich wären, um die horde der sheeples nicht aufzuschrecken. schön ruhig zur schlachtbank führen, bloß kein stress, genau wie im schlachthof.
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letzteres hast du gut gesagt.
trotz deines zitates zum impfzwang wird es aller voraussicht nach keinen geben. ich hatte bereits darauf hingewiesen, daß nicht alles, was im gesetz vorgesehen ist, auch umgesetzt wird.
Zitat:
Zitat von freestyle
die STIKO hat erstaunlicherweise ihr bullentin seit 8.10. online, mit datum 12.okt. also vorausdatiert...
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danke für dieses wirklich interessante dokument! darin wird aber lediglich eine empfehlung ausgesprochen. wo steht, daß die leute gezwungen werden?
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10.10.2009, 18:14
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Zitat:
Zitat von plankton
l
danke für dieses wirklich interessante dokument! darin wird aber lediglich eine empfehlung ausgesprochen. wo steht, daß die leute gezwungen werden?
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das spielt läuft überall (EU, Codex, Impfplan, Hartz, Bundeswehreinsätze, Energie u.u.u.) genauso:
ein Komittee von EXPERTEN wird auf ein Thema angesetzt. Die Auswahl dieser Experten ist natürlich von vornherein auf das Ergebnis hin gestylt bzw. es sind von vorherein Lobby-Mitmäuler. Die Experten schreiben einen Bericht und eine EMPFEHLUNG. Diese Empfehlung geht an die zuständigen Minister und Ausschüsse, die in der Regel diese 1:1 umsetzen, bzw. es versuchen, soweit politisch machbar. Das gibt dann einen BESCHLUß. und dieser Beschluß wird dann von den Behörden und Institutionen umgesetzt, soweit es eben die Bevölkerung mitmacht. Und wenn die nicht mitmacht, gibts Sanktionen, Strafen, Verweise, Ausschlüse und Inhaftierung. Das werden im Rahmen der Pandemie neue KZs werden, die heißen nur anders, nämlich Quarantäne zum Schutz der Bürger.
Also, Plankton, woher weißt du so genau, daß das alles nicht so passiert? Hast Du direkten Draht zu Merkel oder bist Du hier installiert worden, um die Infokrieger in Sicherheit zu wiegen? Gibt genügend Kohle auf dem Internet-Agit-Prop Markt für solche Strategien.
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10.10.2009, 21:31
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über das, wie es i.w. immer läuft, da stimme ich dir zu.
ich meine aber, daß es bei so einer aufgebauschten sache, wie der schweinegrippe schwerfallen wird einen zwang zu konstruieren. ja, ich habe mich umgehört: den zwang durchzusetzen ist mit unserem rechtssystem nicht vereinbar. wenn überhaupt, dann nur wenn sich der verlauf noch ändert. aber vielleicht warten wir die beschlüsse der konferenz am 12.10.09 ab. bitte posten, freestyle.
nachtrag: keine sorge, ich arbeite nicht für dritte. ich sehe die sache nur differenzierter (man könnte auch sagen, ich bin nicht so leichtgläubig).
z.b. bundeswehr, energie o.a. es gibt m.e. genug bereiche, wo man sich wehren kann.
Geändert von plankton (10.10.2009 um 21:44 Uhr)
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12.10.2009, 12:33
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Ich habe freitag nachmittag mti meinem Anwalt telefoniert,bzw,er hatte angerufen ,und mir versichert,nach ruecksprache mit einem kollegen,dass es wohl derzeit keine Situation gaebe,in der eine ZWANGSIMPFUNG durchzusetzen waere.
Das finge an bei Strafkatalog bei nicht-hingehen oder aber auch verhaeltnismaessigkeit der mittel etc.
Bin etwas beruhigt
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12.10.2009, 16:27
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Neue Kritik an Schweinegrippe-Impfung
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12.10.2009, 17:58
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Zitat:
Zitat von Kay
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tja, entweder spricht die merkel die impfpflicht aus, oder die einzelnen landesfürsten:
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden.
(7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden.
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12.10.2009, 22:49
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Leute...
Zum Thema Zangsimpfung: Wenn es soweit kommen sollte (halte ich für unwahrscheinlich) wird es massiven Protest geben und das Ganze wird nicht im Supermarkt um die Ecke laufen.
Ergo: Jetzt mit anwälten und Co. zu sprechen ist ziemlich sinnlos... EInfach so Gel erzeugen etc. ist sicherlich auch nicht Gesetzeskonform...
SOll sagen: Wenn "die" es wollen wird es zwar kommen, aber der Protest wird ziemlich groß sein. (in Deutschland)
Man sieht ja wie unbeliebt die Impfung bereits ist, hoffen wir dass es nicht umschlägt.
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12.10.2009, 23:45
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großer protest ? in den medien kommt das eher rüber als obs den leuten egal wär und sie sich nicht impfen lassen aber ich hab noch nichts gehört das sich die leute wehren werden falls es zu einer zwangsimpfung kommen wird
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13.10.2009, 11:01
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Zitat:
Ergo: Jetzt mit anwälten und Co. zu sprechen ist ziemlich sinnlos... EInfach so Gel erzeugen etc. ist sicherlich auch nicht Gesetzeskonform...
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?!? Gel erzeugen ? höh ?
Ich steh grad wohl auf dem Schlauch.
klar JETZT Anwalt. Oktober den 19. Sind die Impfstoffe doch laut Nachrichten verfuegbar.
Tjaha...meinst ich warte solange ? Nö..Jeder Anwalt,der "sensibilisiert" ist,und kram,wird an Gerichten darueber reden. Umso mehr geredet wird,umso besser.
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