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22.02.2009, 15:20
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Registriert seit: 09.11.2008
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Beiträge: 171
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Wo steht denn nun geschrieben, daß eine Verfassung (welchen Namen sie auch immer tragen mag) zwingend einen Geltungsbereich benötig?
Irgendwie ist diese Frage total untergegangen, obwohl mit ihr doch die gesamte reichsdeutsche Argumentation steht und fällt.
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22.02.2009, 17:20
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 15.02.2009
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 507
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Hallo Viola,
ich habe etwas im I-net recherchiert und folgendes gefunden:
http://www.lexexakt.de/glossar/geltungsbereichgg.php
Darüber hinaus wird der Geltungsbereich für Personen, Sachen oder Befugnisse sehr wohl räumlich und/oder zeitlich definiert, damit ein Gesetz überhaupt angewendet werden kann.
Ich bin kein Jurist oder ähnliches aber es leuchtet ein daß ein Gesetz/Verordnung/Verfassung in irgendeiner Weise einen Geltungsbereich benötigt. Oder sollen wir jetzt auch auf der Rennstrecke Strafzettel verteilen (StVG, im Fahrerlager gilt z.B meistens die StVO).
Ich finde diese Informationen über die Souveränität der BRD GmbH sehr interessant und erschreckend zugleich. Daß unsere Regierung ein korrupter Haufen ist, war mir schon länger bewusst. http://de.wikipedia.org/wiki/Korruption
Grüsse Dr.Schnackels
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22.02.2009, 17:24
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Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 03.09.2008
Beiträge: 88
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Brd ad
Zitat:
Zitat von Viola
Wo steht denn nun geschrieben, daß eine Verfassung (welchen Namen sie auch immer tragen mag) zwingend einen Geltungsbereich benötig?
Irgendwie ist diese Frage total untergegangen, obwohl mit ihr doch die gesamte reichsdeutsche Argumentation steht und fällt.
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Du Redest von Verfasung ist das so schwer zu vertehen wir
haben ein Grundgesetz (Gesetz) Und ein gesetz muß einen
Geltungsbereich haben übriegens auch eine Verfasung braucht
einen Definierten Geltungsbereich sonst weis man nicht wo sie
gelten soll.
hanss
__________________
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22.02.2009, 17:33
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Zitat:
Zitat von Guybrush
Das ergibt sich aus der Logik.
Wenn ein Gesetz keinen Geltungsbereich hat dann Gilt es nirgends und ist desshalb ungültig.
Desshalb ist eine Verfassung ohne Geltungsbereich auch keine Verfassung.
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In unserer steht doch aber gleich zu Beginn:
"Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."
Sollte das nicht als Geltungsbereich genügen?
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22.02.2009, 17:33
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Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 03.09.2008
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Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Hallo Viola,
ich habe etwas im I-net recherchiert und folgendes gefunden:
http://www.lexexakt.de/glossar/geltungsbereichgg.php
Darüber hinaus wird der Geltungsbereich für Personen, Sachen oder Befugnisse sehr wohl räumlich und/oder zeitlich definiert, damit ein Gesetz überhaupt angewendet werden kann.
Ich bin kein Jurist oder ähnliches aber es leuchtet ein daß ein Gesetz/Verordnung/Verfassung in irgendeiner Weise einen Geltungsbereich benötigt. Oder sollen wir jetzt auch auf der Rennstrecke Strafzettel verteilen (StVG, im Fahrerlager gilt z.B meistens die StVO).
Ich finde diese Informationen über die Souveränität der BRD GmbH sehr interessant und erschreckend zugleich. Daß unsere Regierung ein korrupter Haufen ist, war mir schon länger bewusst. http://de.wikipedia.org/wiki/Korruption
Grüsse Dr.Schnackels
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Damit fehlt dem GG jetzt aber nicht eine Bestimmung seines Geltungsbereiches. Dieser ergibt sich nun aus der Präambel:
Was soll den dieser Blödsin die Präambel ist ein Vorwort zu einem Gesetz Vertrag Vereibarug
und kein Bestanteil eines Gesetzes und so weiter
da kanste jeden mist reinschreiben in einer Präambel
hanss
__________________
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22.02.2009, 17:37
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Benutzer
Infokrieger
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Zitat:
Zitat von Viola
In unserer steht doch aber gleich zu Beginn:
"Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."
Sollte das nicht als Geltungsbereich genügen?
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Das steht nicht im GG sondern im Vorword zu Grundgesetz ( Präambel )
Grüße hanss
__________________
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22.02.2009, 17:43
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Hallo Herr Doktor,
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Daß unsere Regierung ein korrupter Haufen ist, war mir schon länger bewusst.
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Keine Frage, Macht korrumpiert. Wer erst einmal an der Macht ist, wird alles tun, sie nicht mehr herzugeben.
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22.02.2009, 17:50
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Zitat:
Zitat von hanss
Das steht nicht im GG sondern im Vorword zu Grundgesetz ( Präambel )
Grüße hanss
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Hi hanss,
die Präambel ist selbstverständlich ebenso Teil eines Gesetzes wie seine Schluss- und Übergangsbestimmungen.
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22.02.2009, 17:57
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Zitat:
Zitat von Guybrush
Desshalb ist eine Verfassung ohne Geltungsbereich auch keine Verfassung.
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Das erzähle besser nicht einem Franzosen. Die sind stolz auf ihre libertäre Verfassung, obwohl in ihr kein Geltungsbereich festgehalten ist. Schau selber:
http://archiv.jura.uni-sb.de/BIJUS/constitution58/
edit: kurzes googeln hat ergeben:
-ebenfalls ohne Geltungsbereich: z.B. die polnische und die spanische Verfassung
-der Vatikan nennt seine Verfassung ebenfalls "Grundgesetz"
Irgendwie verstehe ich also die Aufregung nicht.
Geändert von Viola (22.02.2009 um 18:17 Uhr)
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