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22.02.2009, 18:05
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Zitat:
Zitat von hanss
Du Redest von Verfasung ist das so schwer zu vertehen wir
haben ein Grundgesetz
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Eben deshalb schrieb ich auch "eine Verfassung (welchen Namen sie auch immer tragen mag)"!
Die Verfassung der Dänen z.B. nennt sich auch "Grundgesetz" und hat trotzdem Verfassungsrang.
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22.02.2009, 18:47
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Benutzer
Infokrieger
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Zitat:
Zitat von Viola
Eben deshalb schrieb ich auch "eine Verfassung (welchen Namen sie auch immer tragen mag)"!
Die Verfassung der Dänen z.B. nennt sich auch "Grundgesetz" und hat trotzdem Verfassungsrang.
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Aber das GG hate nimals Verfasungsrang bekommen
und hat es auch heute nicht da nutzt es auch nicks
Wen man es gebetmülenhaft runter Labert
wir haben ein Gesetzeswerk zur aurecht erhaltung
von Ruhe und Ortnung in einen Verwaltugsgebiet das
sich selber Staat nent und keiner ist aber doch so gerne sein möchte.
__________________
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<img></a>
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22.02.2009, 18:54
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Ich bin's,
dazu nochmal ein Auszug aus unserem GG
Artikel 146, GG "für die BRD"
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in
freier Entscheidung beschlossen worden ist. http://dejure.org/gesetze/GG/146.html
Da verschlägt es doch einem die Sprache.
Zum meinem Post Nr. 43: Mit der Definition des Geltungsbereiches des GG meinte ich daß es einen solchen für das GG nicht gibt. Will sagen GG ungültig.
Für die falsche Formulierung bitte ich um nachsehen.
Dr.Schnackels
Geändert von Dr.Schnackels (22.02.2009 um 19:01 Uhr)
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22.02.2009, 19:09
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Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
IMit der Definition des Geltungsbereiches des GG meinte ich daß es einen solchen für das GG nicht gibt. Will sagen GG ungültig.
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Würde das stimmen, dann wären die Verfassungen vieler Staaten ungültig. Ein paar davon habe ich bereits aufgezählt, in denen der Geltungsbereich ebenfalls fehlt.
Irgendwas kann an dieser Begründung also nicht ganz stimmen.
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22.02.2009, 19:16
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Benutzer
Infokrieger
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Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Ich bin's,
dazu nochmal ein Auszug aus unserem GG
Artikel 146, GG "für die BRD"
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in
freier Entscheidung beschlossen worden ist. http://dejure.org/gesetze/GG/146.html
Da verschlägt es doch einem die Sprache.
Zum meinem Post Nr. 43: Mit der Definition des Geltungsbereiches des GG meinte ich daß es einen solchen für das GG nicht gibt. Will sagen GG ungültig.
Für die falsche Formulierung bitte ich um nachsehen.
Dr.Schnackels
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Man könnte nun auch Agumentiren; das dies der Geltugsbereich sei "für die BRD"
aber von wo bis wo ist "für die BRD" in welchen Grenzen ist die BRD, für welchen
Geltugsbereich ist "für die BRD"
VON BERLIN BIS WIEN oder von WIEN BIS MOSKAU
von Duisburg bis Hamburg ?????????
Grüße hanss
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22.02.2009, 19:31
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Zitat:
Zitat von hanss
Aber das GG hate nimals Verfasungsrang bekommen
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Das GG der Esten, der Niederländer, der Schweden oder der Dänen auch nicht. Warum auch, es IST ja schließlich deren Verfassung und muß es nicht erst werden, nur weil es einen anderen Namen trägt.
Zitat:
Zitat von hanss
wir haben ein Gesetzeswerk zur aurecht erhaltung
von Ruhe und Ortnung in einen Verwaltugsgebiet das
sich selber Staat nent und keiner ist aber doch so gerne sein möchte.
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Merkmale eines Staates im völkerrechtlichen Sinne sind Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Was davon soll der BRD fehlen?
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22.02.2009, 19:40
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Interessant in diesem Zusammenhang ist der "Chiemseer Entwurf" des Grundgesetzes, da stehen noch Dinge drin wie
"Artikel 1. (1) Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen."
oder
"Artikel 2. (2) Jedermann hat die Freiheit, innerhalb der Schranken der Rechtsordnung und der guten Sitten alles zu tun, was anderen nicht schadet."
http://www.verfassungen.de/de/de49/c...rentwurf48.htm
Erstellt wurde dieser Entwurf übrigens von einem Verfassungsausschuss.
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22.02.2009, 20:30
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Benutzer
Infokrieger
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Brd ad
Zitat:
Zitat von Viola
Das GG der Esten, der Niederländer, der Schweden oder der Dänen auch nicht. Warum auch, es IST ja schließlich deren Verfassung und muß es nicht erst werden, nur weil es einen anderen Namen trägt.
Merkmale eines Staates im völkerrechtlichen Sinne sind Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Was davon soll der BRD fehlen?
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Erstenz die BRD hat kein Staatsvolk da jeder in deutschland in den grenzen von 37
Geborene Staatzbürger des DR ist nach dem Völkerrecht.
Zweitens die BRD hat kein Eiegenes Staatzgebiet das sie nur ein Teilgebiet des DR Verwaltet
im auftrageg der Allirten.
Zum drieten die BRD hat keine eigene Staatsgewalt da von den Alleirten
zur Verwaltung nur Eingesetzt
gruß hanss
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<img></a>
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22.02.2009, 21:08
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Infokrieger
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Gruß Gerd
§328 Stgb
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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22.02.2009, 21:12
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Nabend Viola,
lies dir bitte in aller Ruhe nochmal den § 146 GG durch und dann sage mir bitte, was du nach deinem Rechtverständnis daraus ableitest.
Deine kritische Äusserung gegenüber diesem Thema verdient Anerkennung und Respekt.
Die Wahrheit liegt leider nicht vor uns und schreit "Hallo, hier bin ich!". Wir müssen danach suchen, fragen und manchmal auch graben. Am Anfang wirkt alles sehr befremdlich und verschwörerrisch. Aber die Mühe lohnt den Aufwand.
Grüsse Dr.Schnackels
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