Ich belebe kurz mal diesen alten Thread, diese Nachricht ist es einfach Wert.
http://jungefreiheit.de/Single-News-...3ce7b77.0.html
Hier geht es um die Einstellung eines Verfahrens wegen begangenen Massaker der roten Armee während des zweiten Weltkriegs...
Wie der stellvertretende Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Lange auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT mitteilte, könne seine Behörde die Ermittlungen nicht fortsetzen, da ein sogenanntes Strafverfolgungshindernis vorliege. Nach Artikel III des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 vom 20. Oktober 1945 sind „strafbare Handlungen, in die Militärpersonen der Alliierten Streitkräfte oder Alliierte Staatsangehörige verwickelt sind“, von der Zuständigkeit deutscher Gerichte ausgenommen.
Könnte es sein das diese Gesetze immernoch in unserem freien, souveränen und demokratischen Deutschland Geltung haben ? Wer jetzt noch an diese BRD glaubt dem kann man nicht mehr helfen.
Achja, schaut euch mal auf NouViso:
Beraten und Verkauft an. Achtet vor allem mal auf den Teil wo der Staatsanwalt sich demokratisch gibt.