dann möchte ich mal meinen senf auch dazu gebe.
heute (am 20.12.200
in unserer tageszeitung (NRZ).
auf der titelseite ist ein artikel über das neue bka gesetz, auch wenn es "entschärft" ist. natürlich kein einziges kritisches wort in dem beitrag..
aber:
Zitat:
Etwas milder-mit drei Jahren Gefängnis- kommt davon,wer eine Anleitung zu einer Terrorakion ins Internet stellt oder von dort herunterlädt,etwa eine Erklärung zum bau einer Bombe auf einer rechtsextremen Seite oder n einem Jihad Internetforum.Straflos sind Anleitungen in Chemiebaukästen, Lehrbüchern, Patentschriften; ebenso sonstige Pflichten in Forschung, Wissenschaft und Lehre.(NRZ
|
jetzt stell ich mir folgende frage: wie wollen die das hinbekommen. und da gibt es ja jetzt grob gesagt zwei mglichkeiten.
1. man überwacht ALLE menschen in deutschland, ob sie eine solche "verbotene" seite ansurfen
oder
2. man überprüft nur die leute, die auf eine der "verbotenen seiten" surfen. welche möglichkeit warscheinlicher ist, darf sich jeder selbst aussuchen.
wen nun aber der staat uns beschützen will, warum sperrt er nicht diese pösen terrorseiten?.
auch im neuen § 89a werden einzelpersonen von dem neuen gesetz berührt.man darf sich nicht mehr in einem terorcamp ausbilden lassen und man darf kein geld mehr für eine tat sammeln oder spenden(was genau als "tat" definiert ist,hab ich selbst nicht verstanden). das lustige ist : man darf sich aber in einem terrorcamp aufhalten ohne befüchten zu müssen ins gefängnis gesteckt zu werden. und wer kontrolliert das alles, ob man sich nur aufhält oder sich ausbilden lässt?
EDIT:achja...da terroristen bekanntlicherweise immer alleine operieren (wie jedes kind weiß) ist §129a wirkungslos und deshalb war es unbeding erforderlich dass §89a und §91 eigeführt wird.
Zitat:
Doch ein Aufenthalt etwa in einem Camp des Terrornetzwerks Al Qaida kann nach Paragraf 89a nur dann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden, wenn der Nachweis gelingt, dass mit der Ausbildung eine schwere terroristische Gewalttat vorbereitet werden sollte. Gelingt dies nicht, bleibt die eigentliche Terrorausbildung straflos.
|