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10.12.2007, 21:24
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hey voltaire. Ich bin fast täglich auf weimar1919 am lesen.
Ich hab ja schon nach Infos gefragt. Ich muss mich erst mal richtig einlesen und für mich abwägen, ob es Sinn macht oder nicht, weil mir immer noch nicht klar ist, was die Konsequenzen der Selbstverwaltung für mich als Angestellten sind. Ich werde bestimmt die nächste Zeit mal auf dich zurück kommen. Keine Angst, das Thema geht ganz und gar nicht verloren... zumindest bei mir mal nicht.
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11.12.2007, 18:27
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Benutzer
Infokrieger
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Kann mir eigentlich jemand sagen in welchem Artikel der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 der Geltungsbereich festgelegt wird? Sind da die Ostgebiete mit einbegriffen?
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14.12.2007, 21:51
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Registriert seit: 21.03.2007
Beiträge: 3.484
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Zitat:
Zitat von Illuminat
Kann mir eigentlich jemand sagen in welchem Artikel der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 der Geltungsbereich festgelegt wird? Sind da die Ostgebiete mit einbegriffen?
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http://www.verfassungen.de/
http://www.verfassungen.de/de/de19-33/verf19.htm
Zitat:
Artikel 2. Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder. Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt.
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Aktuelles GG
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html
Zitat:
Eingangsformel
1Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
2Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
3Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Abs. 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
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Zitat:
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
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Das ist gelogen, das Volk wurde von den BRD-Politikern als Handlangern der Siegermächte nie befragt.
Außerdem ist die Präambel kein Artikel.
Zitat:
Art 22
(1) 1Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. 2Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. 3 Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
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Dazu habe ich eben im Spiegel gelesen dass Gysi ein Gesetz für das Nähere vorgeschlagen hat. Vermutlich u.a. deshalb weil Berlin wie alle anderen total Pleite ist. Der Bund sieht keinen Handlungsbedarf.
Könnte noch ein paar Dinge aufzählen wo der Bund gegen das GG verstoßt..
1) z.B. Soldaten im Ausland..
2) Schornsteinfeger und die "Unverletzlichkeit der Wohnung" wegen Auschwitz..
3) Bundeswehr gegen die eigene Bevölkerung..
.... wer macht weiter?
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14.12.2007, 21:56
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Registriert seit: 21.03.2007
Beiträge: 3.484
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Zitat:
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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15.12.2007, 01:22
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Benutzer
Infokrieger
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Zitat:
Zitat von Clemens
Zitat:
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Ist doch soweit ich dir, Clemens, folge sowieso ungültig. Oder versteh ich da nicht was du ausdrücken möchtest?
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15.12.2007, 12:26
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Bin gerade dabei mich in das Thema einzulesen. Wieder mal heftig, was man alles nicht weiß.
@Acheron
Habe bei weimar1919.de eine Rede von Carlo Schmid gefunden,
http://www.weimar1919.de/Index_Dat/i...ndsatzrede.mp3
http://de.wikipedia.org/wiki/Carlo_Schmid
aus der eindeutig hervorgeht, dass die BRD nicht identisch mit dem deutschen Reich ist, sondern ein "Staatsfragment" ist. Da er laut Wiki "zu den Vätern des Grundgesetztes" gehört, wird er wissen, wovon er redet. Er stellt dem Grundgesetz auch eine Vollverfassung gegenüber. Also ist das Grundgesetz auch keine vollwertige Verfassung.
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ein R_ing, sie zu knechten,
sie alle zu F_inden,
I_ns D_unkel zu treiben und ewig zu binden
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15.12.2007, 12:53
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Hallo Leute,
da ich mich auch schon seit einiger Zeit mit diesem Thema beschäftige und mich brennend interessiert was rechtlich gesehen denn nun war oder falsch ist oder einfach nur Auslegungssache (denn Juristen sind wohl die wenigsten von uns) habe ich, das für mich wichtigste mal von allen Internetseiten zusammengetragen und meinem Arbeitskollegen gegeben. Sein Vater ist ehemaliger Bundesverfassungsrichter und er wird, das hoffe ich jedenfalls seinen Kommentar dazu abgeben, und diesen auch begründen. Ich bin mal gespannt was dabei rauskommt.
Über Neuigkeiten werde ich euch natürlich informieren. Wird wohl aber bis nächstes Jahr dauern da ich jetzt erst mal in meinen wohlverdienten Urlaub gehe.
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Buchempfehlung: Das schwarze Reich Geheimgesellschaften von E.R.Carmin
UNBEDINGT EMPFEHLENSWERT
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Weil die klugen ständig nachgeben, regieren die dummen die Welt.
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15.12.2007, 15:59
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Infokrieger
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Zitat:
Zitat von Acheron
@rauchschimme
Nach der Wiedervereinigung hat man das GG, für meine Sicht, aus pragmatischen Gründen beibehalten. Es hat sich einfach bewährt und ganz nach den Worten eines Informatikers "never change a running system".
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Das mag vielleicht sein, aber warum betitelt man es öffentlich nicht so? Außerdem sind mir pragmatische Gründe keine plausible Erklärung. Das Volk will eine Verfassung und es kriegt einfach keine. Zumindest in Deutschland nicht. Das Volk lehnt die bekloppte EU-Verfassung ab, aber es bekommt sie durch die Hintertür. Nun, nicht nur wir, sondern alle in diesem Konstrukt Europa. Eben nur unter anderem Namen, aber eine Verfassung ist es eben nicht. Die sollte nämlich das Volk vor Übergriffen des Staates schützen, da wird aber mal ganz klammheimlich was umgedreht. Auf einmal wird der Staat (EU) vorm Volk geschützt, da sollen ganz sicher nämlich Machtstrukturen zementiert werden, die keiner mehr dann ändern kann.
Das Grundgesetz selber, empfände ich noch nicht mal als so problematisch. Übel ist was man daraus für ein Flickwerk macht. Hat es eigentlich mal jemand gezählt, wie oft man es geändert hat? - Die Verfassung hingegen bewirkt nach meinem Rechtsverständnis, was zugegebenermaßen nicht unermeßlich ist, daß jede Änderung des "Vertrages zwischen Volk und Regierenden" auch durch das Volk selber abgesegnet werden muß. Da spart man sich den "Aufwand" und bestimmt lieber selber was gehauen und gestochen wird. Ein Sack voll Abgeordneter ist nämlich schneller einzutüten als so ein quirliges blödes Volk.
@ neo3477
Deine Idee ist sehr gut und ich bin mal gespannt auf das Ergebnis.
k.goldmull
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15.12.2007, 16:59
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Zitat:
Zitat von Acheron
Ist wie bei Verträgen, z.B. AGBs, der nichtige Teil fällt weg, der Rest bleibt gültig.
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In Verträgen triff das nur dann zu wenn sie salvatorische Klausel vereinbart wurde.
Die BRD kann als provisorisches Konstrukt der Siegermächte nicht mit dem besiegten Deutschen Reich "indentisch" sein.
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08.01.2008, 09:42
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Zitat:
Zitat von Acheron
Dann begründe das doch mal.
Das Grundgesetz ist provisorisch, nicht die BRD, die sich zwar auf dem GG als allerhöchste Rechtsgrundlage stützt, aber den Staat selbst berührt es nicht. Wenn ich das Provisorium gegen eine entgültige Verfassung austausche, die auch identisch sein können, bleibt der Staat selbst identisch mit dem auf dem Provisorium gestützten. Wo ist hier nun das Problem.
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Die BRD ist kein "Staat". Welchen "Staat" berührt das nicht?
http://rsv.daten-web.de/Germanien/ID...LUEGE_-_V4.pdf
http://nwo-fighter.info/blog/rechtli...k-deutschland/
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