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  #1  
Alt 06.01.2010, 04:20
infowauzi infowauzi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 1
Frage Mikrozensus - Stichprobenerhebung - zulässig ?

Hallo leute,


Zitat:
Statistische Ämter
des Bundes und der Länder

Stichprobenerhebung über die
Bevölkerung und den Arbeitsmarkt
Mikrozensus 2009

und Arbeitskräftestichprobe 2009
der Europäischen Union


ich habe das große los gezogen und vom statistischen landesamt
hessen (wiesbaden) ein nettes formular bekommen.

ist schon fast ein kleines buch - 52 seiten !!!
in dem soll ich über alles mögliche über mich und meinem haushalt
auskunft geben:

was ich verdiene, meine arbeitszeiten, wo mein arbeitgeber ist,
wie groß mein AG ist, wann ich geboren bin, wo, und überhaupt,
ob ich rauche und wieviel, über allg. gesundheit, urlaub, schulabschluß,
ob ich VWL habe, lebensversicherung, ob ich behindert bin,
wann ich krank war, wie groß ich bin, was ich wiege........


die fragen mir da echt löcher in meinem bauch.
ich glaub ich kann die nicht mal ernsthaft richtig beantworten.


ich habe da eine gewisse abneigung meine daten offen zu legen
für eine "statistik".


hier die neueste version für 2010, ich habe noch die von 2009.
https://www.datenschutzzentrum.de/mi...fragebogen.pdf


und hier der gesetzestext dazu:
http://www.statistik-hessen.de/filea...05_ab_2009.pdf


mir persönlich gefällt das überhaupt nicht, da ich auch meinen namen,
adresse, geburtsort usw. angeben muss.



nun meine fragen an euch :

1. bin ich nun dazu verpflichtet auskunft zu geben ?
2. kann ich mich davon entziehen alle fragen zu beantworten ?
3. müßte ich mit irgend welchen folgen rechnen, bußgeld oder ähnliches ?
4. was passiert wenn ich unwissentlich fragen falsch beantworte ?

ich hoffe ihr könnt mir helfen


gruß
infowauzi
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  #2  
Alt 06.01.2010, 09:55
Kay Kay ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 17.03.2008
Beiträge: 2.611
Standard

Aus dem Gesetzestext : (Btw ... dein EIGENER LINK ;OP )

Zitat:
§ 7
Auskunftspflicht
(1) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht, soweit in Absatz
4 nichts anderes bestimmt ist.


(2) Auskunftspflichtig sind:
1. zu den Erhebungsmerkmalen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 13,
Abs. 2 Nr. 2 und 4; Abs. 4 sowie den Hilfsmerkmalen nach § 5
Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 alle Volljährigen oder einen eigenen
Haushalt führenden Minderjährigen, auch für minderjährige
Haushaltsmitglieder und für volljährige Haushaltsmitglieder, die
wegen einer Behinderung nicht selbst Auskunft geben können;
in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften ist für Minderjährige
und für volljährige Personen, die wegen einer Behinderung
nicht selbst Auskunft geben können, die Leitung der Einrichtung
auskunftspflichtig; die Auskunftspflicht für Minderjährige
oder die Personen, die wegen einer Behinderung nicht selbst
Auskunft geben können, erstreckt sich nur auf die Sachverhalte,
die dem Auskunftspflichtigen bekannt sind; sie erlischt,
soweit eine von der behinderten Person benannte Vertrauensperson
Auskunft erteilt;
2. zu den Erhebungsmerkmalen nach § 4 Abs. 3 sowie den Hilfsmerkmalen
nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 die Wohnungsinhaber, ersatzweise
die nach Nummer 1 Auskunftspflichtigen.
3. anstelle von aus dem Auswahlbezirk fortgezogenen Auskunftspflichtigen
die nach Beginn der Erhebung zugezogenen Personen.
(3) Zu den Hilfsmerkmalen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 sind die
Angaben von den angetroffenen Auskunftspflichtigen auch für andere
in derselben Wohnung wohnende Personen mitzuteilen.
(4) Die Auskünfte über das Erhebungsmerkmal Wohn- und
Lebensgemeinschaft nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, das Erhebungsmerkmal
vermögenswirksame Leistungen und angelegter Gesamtbetrag nach
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 sowie die Erhebungsmerkmale nach § 4 Abs. 1 Nr. 2
Buchstabe b und Nr. 14, Abs. 2 Nr. 1 und 3, Abs. 5 und die Hilfsmerkmale
nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 sind freiwillig

Ich hab die wichtigen stellen mal breitgequotet. Soll heissen : Auskunftspflicht ja,aber nur bedingt.

UND :

Gabs ne Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Anschreiben ?
Frag einfach telefonisch nach,und leg dar,dass du sowas ungern machst,ganz "persoenlich" betroffenheit zeigen ueber deine Aengste...

Manchmal reicht ein netter Wortwechsel mit der "Behoerde"...
__________________
Remember remember...the 5th of November...
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