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07.07.2009, 19:16
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Der erste Artikel der Konvention legt die vier Kriterien der Souveränität fest, die auch häufig als Normen des Völkergewohnheitsrechts angesehen werden:
“The state as a person of international law should possess the following qualifications: (a) a permanent population; (b) a defined territory; (c) government; and (d) capacity to enter into relations with the other states.”
„Der Staat als Subjekt des internationalen Rechts sollte folgende Eigenschaften besitzen: (a) eine ständige Bevölkerung; (b) ein definiertes Staatsgebiet; (c) eine Regierung; und (d) die Fähigkeit, in Beziehung mit anderen Staaten zu treten.“
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Konvention_von_Montevideo
Stimmt schon,nicht Verfassung sondern Staatsgewalt.Aber es gibt auch noch die Statuslehre(Jellinek) und der Möglichkeitsvorbehalt aus dem Hause Peter Häberle.
Natürlich ganz zu schweigen davon,das sich dieses Gebilde gerne des Gewohnheitsrecht bedient.
Zu Unterscheiden ist auch der Umstand des de facto und des de jure zustandes eines Staates,dabei ist Anzumerken, das die BRD weder das eine noch das andere laut der Völkerrechtslehre ist.Den de facto Status hat die BRD 1990 verloren,weil es eine Wesentliche veränderung gab.Der Status de jure gilt auch nicht,aus viellerlei gründen
wie z.B. die nicht Ratifizierung des GG durch das Volk,keinen Friedensvertrag (HLKO).
__________________
Glücklich, wem es gelang, den Grund der Dinge zu erkennen.
Geändert von Rebel (07.07.2009 um 19:18 Uhr)
Grund: Ups,verschrieben
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07.07.2009, 19:27
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Zitat:
Zitat von Rebel
wie z.B. die nicht Ratifizierung des GG durch das Volk,keinen Friedensvertrag (HLKO).
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Wo schreibt das Völkerrecht vor, dass eine Verfassung durch das Volk ratifiziert werden muss und wie das geschehen muss?
Und in welchem Artikel der HLKO wird denn ein Friedensvertrag vorgeschrieben? Ich finde den gerade nicht.
Geändert von derLeser (07.07.2009 um 19:41 Uhr)
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07.07.2009, 20:20
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Zitat:
Zitat von Rebel
Der erste Artikel der Konvention usw.
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Wenn Du schon Wiki zitierst, solltest Du auch alles lesen. Was ein paar amerikanische Staaten untereinander vereinbaren, gilt nicht für die Welt.
Zitat:
Stimmt schon,nicht Verfassung sondern Staatsgewalt.Aber es gibt auch noch die Statuslehre(Jellinek) und der Möglichkeitsvorbehalt aus dem Hause Peter Häberle.
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Wo hast du denn das abgeschrieben? *g*
Ich hoffe, Du kannst den Satz auch erklären.
Zitat:
Zu Unterscheiden ist auch der Umstand des de facto und des de jure zustandes eines Staates
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Es gibt keinen "de jure" Zustand eines Staates.
Nachdem Mao in China die Macht übernommen hatte, gab es kein Kaiserreich mehr, sondern die Volksrepublik China.
Zum Rest hat der Leser schon eine Frage gestellt.
PS: Du solltest weniger abschreiben und mal selbst denken.
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08.07.2009, 06:31
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Und was kommt von dir? So gut wie nix an Quellnachweise,immer den Klugs.... spielen und nix wirklich erhellendes von deinen Posting her.
Bitte schön: http://books.google.com/books?id=co4...sult&resnum=10
Einen Friedensvertrag können nur die Krieg führenden Staaten schließen – die BRD wie die DDR waren keine Kriegsteilnehmer, können also auch nicht über einen Friedensvertrag verhandeln und keinen Friedensvertrag schließen.
HLKO :
Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkrieges vom 18. Oktober 1907 Reichsgesetzblatt, 1910, Nr. 2, S. 132ff.
Viertes Kapitel: Kapitulation Artikel 35 Die zwischen den abschließenden Parteien vereinbarten Kapitulationen sollen den Forderungen der militärischen Ehre Rechnung tragen. Einmal abgeschlossen, sollen sie von beiden Parteien gewissenhaft beobachtet werden.
Fünftes Kapitel: Waffenstillstand Artikel 36 Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen, doch nur unter der Voraussetzung, daß der Feind, gemäß den Bedingungen des Waffenstillstandes, rechtzeitig benachrichtigt wird.
Artikel 37 Der Waffenstillstand kann ein allgemeiner oder ein örtlich begrenzter sein. Der erstere unterbricht die Kriegsunternehmungen der kriegführenden Staaten allenthalben, der letztere nur für bestimmte Teile der kriegführenden Heere und innerhalb eines bestimmten Bereichs. Artikel 38 Der Waffenstillstand muß in aller Form und rechtzeitig den zuständigen Behörden und den Truppen bekanntgemacht werden. Die Feindseligkeiten sind sofort nach der Bekanntmachung oder zu dem festgesetzten Zeitpunkt einzustellen. Artikel 39 Es ist Sache der abschließenden Parteien, in den Bedingungen des Waffenstillstandes festzusetzen, welche Beziehungen etwa auf dem Kriegsschauplatze mit der Bevölkerung und untereinander statthaft sind. Artikel 40 Jede schwere Verletzung des Waffenstillstandes durch eine der Parteien gibt der anderen das Recht, ihn zu kündigen und in dringenden Fällen sogar die Feindseligkeiten unverzüglich wieder aufzunehmen. Artikel 41 Die Verletzung der Bedingungen des Waffenstillstandes durch Privatpersonen, die aus eigenem Antriebe handeln, gibt nur das Recht, die Bestrafung der Schuldigen und gegebenen Falles einen Ersatz für den erlittenen Schaden zu fordern.
Art. 43 [Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung]. Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
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Glücklich, wem es gelang, den Grund der Dinge zu erkennen.
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08.07.2009, 10:37
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Zitat:
Zitat von Rebel
HLKO :
Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkrieges vom 18. Oktober 1907 Reichsgesetzblatt, 1910, Nr. 2, S. 132ff.
Viertes Kapitel: Kapitulation Artikel 35 ...
Fünftes Kapitel: Waffenstillstand Artikel 36 ...
Artikel 37 ...
Artikel 38 ...
Artikel 39 ...
Artikel 40 ...
Artikel 41 ...
Art. 43 ...
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Wie man sehen kann, geht aus der HLKO nicht ausdrücklich hervor, dass ein Krieg ausschließlich durch einen Friedensvertrag beendet werden muss.
PS:
OffTopic, aber erheiternd:
Art. 32
Als Parlamentär gilt, wer von einem der Kriegführenden bevollmächtigt ist, mit dem anderen in Unterhandlungen zu treten, und sich mit der weissen Fahne zeigt. Er hat Anspruch auf Unverletzlichkeit, ebenso der ihn begleitende Trompeter, Hornist oder Trommler, Fahnenträger und Dolmetscher.
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08.07.2009, 11:33
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Vitruv Palladio: ...An alle, die sich für diesen vom rechten Rand einer dreckigen Dixiklobrille aus der Sächsischen Schweiz gekratzten Mist interessieren, können der BRD ja gerne Au revoir sagen und sich einen KRR-Pass kaufen..oder schaltet euer Gehirn ein... (sehr amüsant)
Ich habe mal gelesen das langanhaltender Sauerstoffmangel zu irreparabelen Hirnschäden führt.
Hier geht es um das Thema "Die BRD Lüge" und nicht um "Was ist der Sinn meiner geistigen Umnachtung".
"Die Bundesrepublik Deutschland ist die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft"
Dies sagte Carlo Schmid 1948 vor dem parlamentarischen Rat in Bonn, im Bezug auf die noch andauernde Besatzungsrechte der Siegermächte und deren Kontrollgewalt.
Und wie ist es heute ? Die Besatzungsmächte sind immernoch im Land. Wir zahlen nach wie vor Reparationen an die Siegermächte. Es gibt keinen Friedensvertrag, wobei die BRD ja auch nicht am Krieg teilgenommen hat, logischerweise. Der Artikel 146 GG wurde immernoch nicht erfüllt, und daß
nach !!! 60 Jahren !!!
Diese Regierung verarmt die Bevölkerung und führt uns ins Unglück. Aber denoch halte einige an der rechtmässigkeit der BRD fest, nach dem Motto: "Wenn die da oben es sagen, wird es schon stimmen."
Achja, Nero hat nicht Rom angezündet das waren ja die Christen. Nicht die braunen Vollspacken haben damals den Reichstag angezündet sondern ein geistig verwirrter Mann, und zwar an mehreren Stellen gleichzeitig.
Soviel zum Thema "Hirn einschalten". Aber das Atmen dabei nicht vergessen.
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08.07.2009, 12:04
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Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
"Die Bundesrepublik Deutschland ist die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft"
Dies sagte Carlo Schmid 1948 vor dem parlamentarischen Rat in Bonn, im Bezug auf die noch andauernde Besatzungsrechte der Siegermächte und deren Kontrollgewalt.
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Ja 1948 hat er das gesagt. Hat er diese Feststellung auch noch nach 1954 getätigt?
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Die Besatzungsmächte sind immernoch im Land.
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Sie haben aber keine Kontrollgewalt usw. Siehe 2+4-Vertrag und daher Trifft die Bezeichnung Besatzungsmächte nicht mehr ganz zu
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Es gibt keinen Friedensvertrag, ...
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Hättest du hier mitgelesen, hätte dir auffallen können, dass ein Friedensvertrag nicht notwendig ist, um einen Krieg für beendet zu erklären.
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Der Artikel 146 GG wurde immernoch nicht erfüllt, und daß
nach !!! 60 Jahren !!!
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Und solange bleibt das GG weiterhin die bestehende Verfassung.
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08.07.2009, 12:23
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DerLeser, warum bezahlen wir immernoch die Besatzungsmächte von GB und USA ? Warum haben die USA immernoch "Atomwaffen" auf unserem sogenannten souveränen Territorium herumliegen ? Warum wird der Volkswillen immernoch ignoriert ?
Und hör auf das Grundgesetz als eine Verfassung darstellen zu wollen. Im Artikel 146 GG ist von einer Verfassung die Rede, welche das deutsche Volk erstnoch in freier Entscheidung bestimmen und beschliessen muss. Bis dahin ist das Grundgesetz keine Verfassung, sondern nur ein Provisorium welches nicht dem Wohle des Volkes dient sondern nur der Obrigkeit.
Von wegen das GG hat uns bisher gut gedient. Der blanke Hohn.
Setz dich mal mit der sozialen Situation im laufe der letzten 60 Jahre in Deutschland zusammen und dann sag mir ob des eine gute Entwicklung ist und wie es weitergehen wird.
Wie kann man nur so naiv sein.
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08.07.2009, 13:01
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Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Und hör auf das Grundgesetz als eine Verfassung darstellen zu wollen. Im Artikel 146 GG ist von einer Verfassung die Rede, welche das deutsche Volk erstnoch in freier Entscheidung bestimmen und beschliessen muss. Bis dahin ist das Grundgesetz keine Verfassung, sondern nur ein Provisorium welches nicht dem Wohle des Volkes dient sondern nur der Obrigkeit.
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In Art. 146 steht, wann die Gültigkeit des GG endet. Sobald sich das Volk ein freier Entscheidung eine Verfassung gibt. Da steht nirgends, dass das GG keine Verfassung ist.
Und solange kein Interesse besteht, dies zu tun bleibt das GG eben gültig.
Und nur weil Truppen unserer Nato-Bündnispartner(!) auf deutschem Staatsgebiet stationiert sind, ändert das nichts am Verfassungsstatus des GG.
Bald ist Bundestagswahl. Wenn sich das Volk ignoriert fühlt, muss es das dort zum Ausdruck bringen.
Geändert von derLeser (08.07.2009 um 13:04 Uhr)
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08.07.2009, 13:19
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Zitat:
Zitat von derLeser
Wie man sehen kann, geht aus der HLKO nicht ausdrücklich hervor, dass ein Krieg ausschließlich durch einen Friedensvertrag beendet werden muss.
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Das wurde schon mehrfach erkannt.
Hast Du eine Ahnung, was er jetzt seit zehn Postings zu erklären versucht?
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