Zitat:
Zitat von joblack
Du sprichst im Video dass jede Kreditrückzahlung eine 'Minideflation' ist.
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Genau das ist der Fall. Die Rückzahlung eines Kredites ist eine Verkürzung der Bankbilanz (ob Geschäftsbanken(GB)-Bilanz oder Zentralbanken(ZB)-Bilanz ist egal) und ist damit eine Geldvernichtung. Das weiß sogar die Mainstream-Volkswirtschaftslehre.
Im letzteren Fall verschwindet ZB-Geld im ersten Fall verschwinden kurzfristig fällige Sichtguthaben. Natürlich führt nicht jede Bankbilanzverkürzung zu einer Geldvernichtung in diesem Sinne, da weder alle Passiva noch alle Aktiva zur kaufkraftwirksamen Geldmenge zu rechnen sind.
Da kommt es dann halt auf den "Geldmengenbegriff" (M1, M2, M3 - oder wie auch immer) an ob es sich um "Geld" gehandelt hat.
Zitat:
Zitat von joblack
Das gilt doch nur für den Fall dass die Geschäftsbank ihr Zentralbankguthaben vermindert?
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Die Geschäftsbank vermindert ihr Guthaben bei der Zentralbank dann, wenn sie Bargeld benötigt und sich dieses gegen dieses Guthaben liefern lässt. Sie darf dabei aber nicht unter die gesetzliche Mindestreserve gehen (zu bestimmten Stichtagen jedenfalls, sonst drohen Strafzinsen).
Ansonsten hat das nur mittelbar mit der Kreditvergabefähigkeit der Bank zu tun.
Mglw. verstehe ich aber deinen Gedankengang auch nicht richtig. Vielleicht könntest du das noch etwas genauer ausführen.
Zitat:
Zitat von joblack
Sehe ich das richtig dass die Geschäftsbank Zinsen für das Zentralbankgeld an die Zentralbank zahlt (und das obwohl von Zentralbankguthaben gesprochen wird)?
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Nicht so ganz.
Man muss unterscheiden:
"
Zentralbankgeldvermögen"_insgesamt =
Zentralbankguthaben +
Kassenhaltung (Bargeld)
Für das
ZBgeld, das die Bank in Form von
Zentralbankguthaben (logischerweise bei der ZB) hält,
bekommt die GB Zinsen. Für das Geld, das sie in
Bar hält
bekommt sie keine Zinsen.
Zinsen
zahlen muss sie in dem Sinne auf ihr gesamtes
ZB-Geld Vermögen, dass an die Papiere, die die GB an die ZB geliefert hat um überhaupt
Zentralbankguthaben eingeräumt zu bekommen eine Rückkaufvereinbarung gebunden ist (sog. Repos - bzw. Wertpapierpensionsgeschäfte) - und der Rückkaufspreis den Zins impliziert.
Daraus ergibt sich logisch, dass die GB bemüht ist ihren Bargeldbestand so gering wie nur irgend möglich zu halten, da sie für Bargeld keine Zinsen erhält für ZB-Guthaben jedoch schon (deshalb wird nachts Bargeld, welches 'übrig' ist auch in die ZB gekarrt).
Im Übrigen ist die Situation durchaus mit der eines Privatmannes vergleichbar:
Wer heute zur Bank geht und einen Kredit beantragt und diesen eingeräumt bekommt zahlt Zinsen auf den Nennbetrag dieses Kredits.
Lässt er sein dadurch geschöpftes, nigelnagelneues Geld einfach auf seinem Konto liegen, so erhält er für dieses neue Geld bei manchen Banken sogar auf dieses täglich verfügbare - sogar sofort verfügbare (z.B. über ec-Karte) - Sichtguthaben Zinsen. Was völlig absurd ist, da es sich nicht um Sparen in dem Sinne handelt. Natürlich erhält dieser Kunde hier auch nicht netto Zinsen. Sondern er zahlt mehr als er erhält. Für die Bank wäre dies ein sog. Arbitragegeschäft (wenn sicher ist, dass das Geld die ganze Zeit liegen bleibt - sehr hypothetisch alles gebe ich zu - aber vielleicht dient es der Veranschaulichung
)
Genauso absurd ist eigentlich auch, dass die GB, die auch jederzeit auf das ZB-Guthaben zugreifen können Zinsen erhalten (natürlich nicht netto, da diese Zinsen niedriger sind als der Zins, den sie insgesamt zahlen müssen - aber dadurch reduziert sich der zu zahlende Nettozins für die Banken für den größten Teil ihres
ZB-Geldvermögens auf etwa 1% momentan).
Zitat:
Zitat von joblack
Sie bekommt doch auch Zinsen/Dividenden von den entsprechenden Sicherheiten - das sollte dann doch eher ein Nullsummenspiel sein?
Oder sind diese zu zahlenden Zinsen/Dividenden möglicherweise höher als die bekommenden Zinsen der Sicherheiten?
Falls ja dürfte es einen Sinn ergeben das direkte Zentralbankguthaben so klein wie möglich zu halten ...
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siehe oben.
Zitat:
Zitat von joblack
Gruss und danke
jb
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Bitte gern und Gruß zurück,
nic