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Alt 06.05.2009, 16:55
madurskli madurskli ist offline
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Standard Mundraub legal?

Im Rahmen der Strafrechtsreform wurde der Mundraub zum 1. Juli 1975 als eigenständiges Delikt abgeschafft. Nach heute geltendem Recht werden Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gemäß § 248a StGB grundsätzlich nur noch auf Strafantrag verfolgt.(die änderung erfolgte mit der begründung,DAS heutzutage niemand mehr hungern müsse) Das österreichische und das Schweizer Strafrecht kennen den Begriff des Mundraubes nicht, hingegen gibt es in der Schweiz eine ähnliche Regelung bei geringfügigen Vermögensdelikten (Art. 172ter StGB; Bestrafung nur auf Antrag und mit Buße).
http://de.wikipedia.org/wiki/Mundraub


die behaubtung,das die schweiz diesen begriff nicht kennt ist nicht richtig!
in meiner jugend habe ich oft,nachts ,an bereitgestellten lebensmitteln bedient.
an einem ort zu oft,der ladenbesitzer lauerte mir auf und ich landete auf der polizei.
mein vater musste mich dort abholen.
er verlangte von den polizisten,mich zu arretieren,oder in ein jugendheim zu überstellen.
darauf erklärten sie meinem perplexen vater:die ca.60lt gestohlene milch,gelten als MUNDRAUB und da ich geltend gemacht hatte,das ich zuhause zuwenig zu essen bekomme.sei der vorgang strafrei!

würde mich interessieren wieviel spielraum,in kommenden schwierigen zeiten, bleibt?

auch,wie die genaue juristische lage ist?
ich las etwas über ein GLOBALES"RECHT auf MUNDRAUB",welches aber haubtsächlich wasser betrift?

Aschersleben - Am 28. September des letzten Jahres sind 6 aktive Mitglieder die IG Contra Sozialabbau aus Aschersleben in das örtlichen Edeka-Geschäft gezogen und haben dort öffentlich Speisen ohne Bezahlung verzehrt, um auf die prekäre Lage und die Einkommensarmut von Empfänger/innen des Arbeitslosengeld II aufmerksam zu machen.
Die Staatsanwaltschaft hat mit ihren Strafantrag jede „Verhältnismäßigkeit“ verlassen: Für einen demonstrativen Verzehr von Lebensmittel im Werte von 95 Cent will sie eine von einem Hartz IV-Empfänger eine Geldstrafe von insgesamt 243 Euro.
http://www.elo-forum.net/hartz-iv/ha...070625677.html

"Eigentum ist eine Funktion rational-egoistischen Denkens und kein natürlicher Impuls. Naturvölker haben entweder gar keinen oder einen auf wesentliche persönliche Bedürfnisse eingeschränkten Eigentumsbegriff. Ein Löwe frißt sich an der Beute satt und überlässt den Rest den anderen. Primär der denkende Mensch wird zum gierigen Nimmersatt, der selbst im Überfluss nicht genug bekommt. Denken ist nicht - wie Hegel meint - primär der Schlüssel zur Freiheit. Denken schafft eine Alternative zum biologisch verankerten Handeln, aber primär entsteht dabei ein "rationaler Egoismus", der zwar die individuellen Lebenschancen erhöht, aber kein angenehmes Gesicht besitzt. Erst wenn das Denken sozial verträgliche Alternativen entwickelt und bevorzugt, entsteht ein gemeinschaftlicher Lebensvorteil. Dies kann durchaus zu einer Rückkehr zu biologisch verankertem Handeln (einem Leben im Einklang und unter Schonung der Natur) führen.

In einem globalen Kontext hätten Millionen verhungernder Menschen das Recht zum Mundraub an uns, sind jedoch nicht in der Lage diesen durchzuführen, weil Ihnen der Zugang fehlt."http://www.coforum.de/?4347

möglicherweise stellt das:
Recht auf angemessene Ernährung, das recht auf mundraub wieder in die straffreiheit,was wiederum durch notrecht negiert wird?

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Recht auf Nahrung, zutreffender Recht auf angemessene Ernährung genannt, ist als Menschenrecht völkerrechtlich verankert in Artikel 11 des Sozialpakts. Das Recht auf „ausreichende Ernährung“ findet sich dort in Absatz 1 als Teil des Rechts auf angemessenen Lebensstandard, sowie in Absatz 2 noch einmal herausgehoben als „grundlegendes Recht eines jeden, vor Hunger geschützt zu sein“. Es ist außerdem enthalten in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf angemessene Ernährung ist Olivier de Schutter, sein Vorgänger bis 2008 war Jean Ziegler. Mehrere Staaten haben das Recht auf angemessene Ernährung in ihren Verfassungen verankert.

Das Recht auf angemessene Ernährung gilt als verletzt, wenn durch dauerhaften Entzug von Nahrung oder Ernährungsgrundlagen die Würde des Menschen verletzt ist. Umgekehrt ausgedrückt heißt es im Allgemeinen Kommentar Nr. 12 des Sozialausschusses der Vereinten Nationen: „Das Recht auf angemessene Nahrung ist dann verwirklicht, wenn jeder Mann, jede Frau und jedes Kind, einzeln oder gemeinsam mit anderen, jederzeit physisch und wirtschaftlich Zugang zu angemessener Nahrung oder Mitteln zu ihrer Beschaffung haben.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_a...Ern%C3%A4hrung )



kennt sich da jemand aus?
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DAS IST DOCH MAD!

NICHT SO WICHTIGiii


Soziologisch lässt sich der Infokrieg klar auf den Begriff bringen: als Zwergenaufstand eines frustrierten und verstörten Kleinbürgertums

ed2k://|file|Weisser.Koenig,.roter.Kautschuk.schwarzer.To d.avi|723829262|B1C09D1C1E7C1554D62E3B7872D3237F|h =GWA3SDIR75IDCT7Y5X3Y3EU4NIKMFGZY|/
urheberrecht;

Die Anzahl der Atome auf meiner HDD bleibt konstant, nur deren magnetische Ausrichtung ändert sich.

WIE WIR ZU DEM GELANGEN WAS HEUTE IST

Geändert von madurskli (06.05.2009 um 16:59 Uhr)
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Alt 25.12.2009, 20:17
madurskli madurskli ist offline
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«Herr Pfarrer, darf man aus Not stehlen?»


«Du sollst nicht stehlen» lautet das achte Gebot. Doch sogar Pfarrer machen da Ausnahmen. 20 Minuten Online hat bekannte Schweizer Seelsorger gefragt, ob sie den Ärmsten ihrer Schäfchen den Segen zum Diebstahl geben würden.




http://www.20min.ch/news/schweiz/sto...len---14372656
Am vierten Adventssonntag predigte Reverend Tim Jones seinen von der Rezession gebeutelten und arbeitslosen Schäfchen: «Es ist besser, Ladendiebstahl zu begehen, als sich auf Prostitution, Strassenraub oder Einbruch zu verlegen.» Seither hat der Priester der anglikanischen Gemeinde in York Ärger mit halb Grossbritannien und der Polizei von North Yorkshire. Da half ihm auch der Zusatz «Ich rate freilich, nicht mehr zu nehmen als benötigt» nicht mehr viel.

«Das Recht auf Leben hat weitaus grösseres Gewicht als das Recht auf Eigentum.» Das Leben eines Menschen, ist Burr überzeugt, zähle mehr, als die gesellschaftliche Übereinkunft, dass man nicht stehlen darf.

«Fringsen» - Stehlen, von höchster Kanzel gebilligt
Von geistlicher Seite gebilligstes Stehlen hat einen Namen: Fringsen. Das Wort stammt von Josef Kardinal Frings, Erzbischof von Köln. Frings hatte während einer Silvestermesse 1944 gepredigt: «Wir leben in Zeiten, da in der Not auch der Einzelne das wird nehmen dürfen, was er zur Erhaltung seines Lebens und seiner Gesundheit notwendig hat, wenn er es auf andere Weise, durch seine Arbeit oder durch Bitten, nicht erlangen kann.» Wer sich in der existentiellen Not der Nachkriegszeit um das achte Gebot («du sollst nicht stehlen») foutierte und Brennholz oder Esswaren klaute, nannte seine Tätigkeit fortan «fringsen» (kbr).
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