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30.06.2009, 14:51
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Zitat:
Zitat von kleriker
es ist nicht zulässig, dass man unsere souveränität einfach abgibt.
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Welche souveränität? Innerhalb Europas ist nur die Schweiz noch souverän, aber wie lange?
Zu der staatlichen Souveränität der Schweiz: *
Zitat:
Völkerrechtliche Ausgangslage ist klar
Damit ist die völkerrechtliche Ausgangslage klar: Es hat kein Staat das Recht, von einem anderen Staat zu verlangen, dass dieser sein Recht in einem bestimmten Sinne ändert. Die staatliche Souveränität ist gegenseitig zu achten. Oder wie es vor ein paar Tagen ein Kollege formuliert hat: Unter zivilisierten Nachbarn betreibt man keine Kanonenbootdiplomatie.
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Geändert von Aus Ruinen (30.06.2009 um 16:04 Uhr)
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30.06.2009, 14:53
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Infokrieger
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Das BverfG. hat den Lissabon Vertrag (a.k.a "Rektal-EU-Verfassung") für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt bitte sehr.
Bei dem neuen Art 23 kein Wunder o_O
Die geforderten Anpassungen für "größere Befugnisse von Bundestag und ~rat"
sollen bis zur Bundestagswahl Ende Sept. durchgepeitscht werden.
Kurz: We're screwed!
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30.06.2009, 15:13
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Moderator
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
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30.06.2009, 15:13
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Zitat:
Zitat von kleriker
doch das wichtigste ist drin. nämlich unsere grundrechte. es ist nicht zulässig, dass man unsere souveränität einfach abgibt.
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Ich fürchte fast, Du irsst Dich. nein, Du irrst wahrscheinlich nicht aber Du sprichst unseren Staats-Hämmorhoiden mehr Itegrität zu als sie verdienen.
Nach meiner Einschätzung sieht es nämlich so aus, daß diese Parteipolitiker aus Bundesrat und Bundestag dazu ermächtigt werden sollen, unsere Grundrechte außer Kraft zu setzen, ohne dazu den langen Weg über die EU gehen zu müssen. Das nennt man dann auch Mitbestimmungsrecht.
Dabei ist mir ein Feind außerhalb der Staatsgrenzen wesentlich lieber als diese Volksverräter innerhalb unseres Landes.
Eines ist klar, nämlich daß die EU-Verfassung mit einer Ratifizierung anerkannt wird, und zwar inklusive der Charta der MenschenUNrechte um die es hier letztendlich geht.
Es geht nun lediglich darum, wer diese Unrechte letztendlich umsetzt. Bisher sollte die mehrheitliche Entscheidungsgewalt bei der EU liegen. Nun soll eine Änderung dafür sorgen, daß sie bei Bundestag und Bundesrat liegt.
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Wenn einer weiß daß er nichts weiß und einer nicht weiß, daß er nichts weiß, dann weiß derjenige, der weiß, daß er nichts weiß immer noch mehr, als der, der nicht weiß, daß er nichts weiß.
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30.06.2009, 17:24
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- Beim Verlesen des Urteils hat der Richter ausdrücklich gesagt, dass ein europäischer Bundesstaat mit dem GG nicht vereinbar ist.
- Es müssen neue Ratifizierungsgesetze beschlossen werden. Falls diese nicht ausreichen, könnte das BVerfG wieder eingeschalten werden. (Wird das überhaupt Brüssel in den Kram passen, wenn sie bei Entscheidungen auf das deutsch Parlament angewiesen sind? Und werden andere Staaten das auch einfordern?)
- Die Richter haben nochmal klar gemacht, dass EU-Recht nur gültig ist solange es mit dem GG vereinbar ist. Z.B. haben sie deutlich gemacht, dass die Bundeswehr weiterhin auf Zustimmung des Bundestages angewiesen ist.
Und auch wenn der EU-Vertrag ratifiziert ist, bleibt das BVerfG weiterhin der Rettungsanker des Bürgers
Als Niederlage würde ich das nicht bezeichnen. Jedenfalls nicht für die Demokratie.
"Über Krieg und Frieden, über Strafrecht und Polizei, über Einnahmen und Ausgaben, über Bildung, Medien und Religion muss im wesentlichen weiterhin in Deutschland entschieden werden. Dieser Kernbestand an Grundrechten und kultureller Identität bleibt unveräußerlicher Teil der Souveränität.
Wer mehr will, wer also einen europäischen Bundesstaat gründen will, der muss das deutsche Volk direkt befragen. Die ausführliche und erstmalige Beschreibung von wesentlichen Staatsaufgaben ist ebenso neu in dieser gleichsam finalen Karlsruher Entscheidung wie der Hinweis auf eine mögliche neue Verfassung, in der dann Deutschland nur noch ein Glied eines europäischen Staates wäre. Einen solchen Verzicht auf die eigene staatliche Souveränität könnte nur unmittelbar das deutsche Volk leisten. Der Vertrag von Lissabon begründet gerade keinen europäischen Bundesstaat. Im übrigen gäbe es dafür wohl in kaum einem EU-Staat eine Mehrheit."
Quelle: http://www.faz.net/s/RubF3CE08B362D2...~Scontent.html
Geändert von derLeser (30.06.2009 um 17:39 Uhr)
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30.06.2009, 18:05
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1. dem EUROPÄISCHEN lissaboner vertrag wurde die komplette vereinbarkeit mit dem grundgesetz bescheinigt
2. die nachbesserung und die grundgesetzverletzung bezieht sich nur auf das DEUTSCHE begleitgesetz und das ist noch bis zu den wahlen durch deutsche institutionen verändert und der vertrag ratifiziert.
3. für die bundesrichter ist der lissaboner vertrag nicht gleichzusetzen mit einem europäischen bundesstaat. sie machten nur klar, dass es bei weitergehenden hoheitsübertragungen, die über den lissaboner vertrag hinaus gehen, einer grundgesetzänderung bzw. der schaffung einer deutschen verfassung bedarf.
4. das bedeutet, dass die nwo nur ein lächerliches formalitätsproblem mit dem DEUTSCHEN begleitgesetz hat. der lissaboner vertrag wurde komplett durchgewunken vom BVerfG.
wie man das jetzt als sieg für uns reformgegner ansehen kann, ist mir scheierhaft
http://www.bundesverfassungsgericht....bvg09-072.html
edit: nein, ich bin kein jurist und bitte korrigiert mich und sagt mir, dass wir das ermächtigungsgesetz (lissaboner vertrag) hier und jetzt gestoppt haben.
Geändert von Bauschke (30.06.2009 um 18:12 Uhr)
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30.06.2009, 18:11
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Zitat:
Zitat von Bauschke
3. für die bundesrichter ist der lissaboner vertrag nicht gleichzusetzen mit einem europäischen bundesstaat. sie machten nur klar, dass es bei weitergehenden hoheitsübertragungen, die über den lissaboner vertrag hinaus gehen, einer grundgesetzänderung bzw. der schaffung einer deutschen verfassung bedarf.
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Und das geht eben nicht, ohne dabei den Bürger zu befragen. (GG, Art.146)
Der EU-Vertrag ist auch nicht mit einem Bundesstaat gleichzusetzen. Die Richter haben ja extra betont, dass z.B. die Bundeswehr ohne Zustimmung des deutschen Parlament nicht eingesetzt werden darf.
Edit:
Es ist allein deshalb kein Ermächtigungsgesetz weil:
"Die verfassungsrechtlich gebotene Kontrollkompetenz des
Bundesverfassungsgerichts ist durch die der Schlussakte zum Vertrag von
Lissabon beigefügte Erklärung Nr. 17 zum Vorrang nicht berührt."
Das BVerfG bleibt uns erhalten Es wird also nicht unbedingt schlimmer als zuvor
Geändert von derLeser (30.06.2009 um 18:23 Uhr)
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30.06.2009, 18:32
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Es ist schon traurig mit was für einer jämmerlichen Begründung Karlsruhe die ratizifierung aufschiebt. Das der Vertrag durch und durch Demokratiefeindlich und eine implentierung einer Wirtschaftsdiktatur vorsieht wird von Karlsruhe außer acht gelassen.
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30.06.2009, 19:00
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Zitat:
Zitat von wow
Es ist schon traurig mit was für einer jämmerlichen Begründung Karlsruhe die ratizifierung aufschiebt. Das der Vertrag durch und durch Demokratiefeindlich und eine implentierung einer Wirtschaftsdiktatur vorsieht wird von Karlsruhe außer acht gelassen.
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Dafür das der politische Druck gewaltig war gegenüber dem Gericht, halte ich es nicht gerade für jämmerlich. Klar hätte man mehr erwarten können, aber das Urteil macht klar, dass es nicht unbedingt "schlimmerer" wird als zuvor.
Natürlich muss man jetzt erstmal die neuen bzw. überarbeiten Ratifizierungsgesetze abwarten. Und mal schauen wie Brüssel und die anderen Staaten reagieren.
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