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26.02.2009, 20:47
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Er stellt klar, daß wir uns jederzeit eine neue Verfassung geben können - nicht mehr und nicht weniger.
Was ist nun mit Deinen Einwänden gegen die formale Gültigkeit unserer aktuellen Verfassung? Du konntest weder nachweisen, daß sie zwingend einen Gültigkeitsbereich benötigt, noch daß sie nur gültig ist, wenn sie auch "Verfassung" heißt. Mithin sind Deine Argumente in dieser Beziehung hinfällig - oder?
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26.02.2009, 21:02
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Viola, da steht :...an dem eine Verfassung in Kraft tritt...
nicht: ... an dem eine neue Verfassung in Kraft tritt...
Also ich bin kein Jurist, aber dafür denke ich reicht mein Sachverstand aus.
Zum Geltungsbereich des GG: Ich habe da eine witzige Antwort gefunden.
Präambel praeambulum (Einleitung) des Grundgesetzes:
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Der Geltungsbereich gilt als Rechtsnorm. Wenn die Präambel diese Rechtsnorm enthalten würde, würde Gott zu einem Rechtssubjekt. (Irre was )
Ich denke entgültig kann diese Frage nur vom einem Juristen/Gericht, oder anderen Gelehrten dieses Fachgebietes mit eindeutiger Sicherheit geklärt werden. Bist du einer ?!?! Also stehe ich bei meinem Standpunkt und du bei deinem.
Oder was meinst du dazu?
Dr.Schnackels
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26.02.2009, 21:14
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Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Viola, da steht:...an dem eine Verfassung in Kraft tritt...
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... die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Daß das dann eine neue Verfassung ist versteht sich von selbst. Wenn man es denn verstehen will.
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Also ich bin kein Jurist, aber dafür denke ich reicht mein Sachverstand aus.
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Offenbar nicht.
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Zum Geltungsbereich des GG: Ich habe da eine witzige Antwort gefunden.
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Eine ähnlich witzige Antwort auf die Frage, warum denn nun eine Verfassung zwingend den Namen "Verfassung" tragen und ebenso zwingend einen Geltungsbereich definieren muß, hast Du nicht gefunden?
Dann wäre es langsam an der Zeit, von diesen Deinen Behauptungen abzurücken, statt ständig mit neuen ablenken zu wollen.
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26.02.2009, 21:44
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Ok, ich habe nun meine Argumente, im Bezug auf das Grundgesetz, so gut es mir möglich war dargebracht (von dem ich überzeugt bin, daß es keine Gültigkeit mehr besitzt bzw. nie besaß).
Auf die Frage des Geltungsbereiches, der sich nach deiner Auffassung aus
der Präambel ergeben soll, habe ich geantwortet. Siehe Rechtssubjekt. Daraufhin will ich deine Antwort.
Die Souveränität wird ja in einem anderen Threat behandelt. (betrifft was einen souveränen Staat ausmacht)
Und wenn ich sowas lese könnte ich abgehen: http://www.bundesregierung.de/Webs/B...undgesetz.html
Auszug:
Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Allierten gewünscht, fand nicht statt. Denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen. Trotz dieses ursprünglich vorläufigen Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt und bewährt
GG als Verfassung gefestig und bewährt? Besser wäre gewesen vom Volke in freier Entscheidung beschlossen/anerkannt. Stillschweigend anerkannt gibt es bei solch wichtigen Dingen nicht.
Also kommen wir doch mal zu der Staatsangehörigkeit im Personalausweis: DEUTSCH
Was hat es deiner Meinung damit auf sich ?
Dr.Schnackels
Geändert von Dr.Schnackels (26.02.2009 um 21:50 Uhr)
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26.02.2009, 21:51
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Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Ok, ich habe nun meine Argumente, im Bezug auf das Grundgesetz, so gut es mir möglich war dargebracht
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... und hast alle Gegenargumente tapfer ignoriert. Soll das zu den anderen Punkten ebenso ablaufen?
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26.02.2009, 22:07
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Zitat Viola:
Eine ähnlich witzige Antwort auf die Frage, warum denn nun eine Verfassung zwingend den Namen "Verfassung" tragen und ebenso zwingend einen Geltungsbereich definieren muß, hast Du nicht gefunden?
Dann wäre es langsam an der Zeit, von diesen Deinen Behauptungen abzurücken, statt ständig mit neuen ablenken zu wollen.
Geltungsbereich, siehe Rechtsnorm.
Das es zwingend Verfassung heißen muss hab ich doch nie behauptet, oder ?
Ich gebe Antworten nur du ignorierst sie.
Dr.Schnackels
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26.02.2009, 22:28
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Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Geltungsbereich, siehe Rechtsnorm.
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Welche Rechtsnorm legt fest, daß eine Verfassung einen Geltungsbereich definieren muß, um völkerrechtlich wirksam zu sein?
Ohne Antwort auf diese Frage sind Zeitpunkt und Modalitäten der Streichung von Art. 23 irrelevant.
Ohne Antwort auf diese Frage bleibt Dein Einwand mit "Gott" (der übrigens ebenfalls in etlichen Verfassungen erwähnt wird) irrelevant.
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26.02.2009, 22:47
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Wie gesagt ich bin kein Jurist. Daher kann ich nur mit einer vernünftigen Erklärung darauf hinweisen daß ein Gesetz einen Geltungsbereich benötigt, dies stellt anscheinend eine Rechtsnorm in Deutschland dar.
Beispiel: StVG (Straßenverkehrsgesetz) gilt nur auf öffenlichen Straßen und nicht auf Privatgrund. Hier ist der Geltungsbereich vorhanden und geregelt.
Du vertrittst die Meinung ein Gesetz/Verfassung benötigt keinen Geltungsbereich um angewandt werden zu können. Bist aber anscheinend auch kein Jurist.
Also haben wir hier ein Patt bis jemand rechtlich verbindlich die Antwort bringt.
Gruss Dr.Schnackels
PS.: Moment, du schreibst was von Völkerrecht, hier gilt aber deutsches Recht. Da ja das Grundgesetz nur für Deutschland gelten soll. Oder liege ich da jetzt falsch ?!?!
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26.02.2009, 22:49
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Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Das es zwingend Verfassung heißen muss hab ich doch nie behauptet, oder ?
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Nicht so explizit wie manch anderer hier, aber Du hast eine Schrift, in der das behauptet wird ("Die Wahrheit ist, dass das „Grundgesetz“ keine Verfassung ist"), als "sehr aufschlussreich" bezeichnet und auch versichert, "Man kann die Quellen auch sehr gut prüfen da sie angegeben sind."
http://217.150.244.72/forum/showpost...8&postcount=97
Ich nehme Dich also beim Wort und bitte Dich um die nachprüfbare Quelle dafür, warum unser Grundgesetz keine Verfassung sein soll.
ps: so recht?
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26.02.2009, 23:24
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Damit meinte ich daß das Grundgesetz keine Gültigkeit besitzt aufgrund diverser Ereignisse unserer Geschichte oder fehlender Eigenschaften desselbigen. Meine Argumentation beruht nicht aufgrund der Namensgebung "Grundgesetz" statt "Verfassung".
Und Quellen kann ich keine bieten wo z.B. ein Deutsches Gericht gesteht daß das GG nicht gültig ist. Das erwartest du doch hoffentlich auch nicht ?!?!
Du wirst ganz bestimmt keine öffentliche/staatliche Quelle finden in der das GG angezweifelt wird. Deswegen spricht man ja auch zu Anfangs von einer Theorie (=Verschwörungstheorie), dann gibts Beweise die einen Verdacht erwecken und damit eine Möglichkeit schaffen. Und wenn diese Beweise sich weiter erhärten und immer mehr Anklang finden dann sprechen wir von der Wahrheit. (Ja ich wiederhole mich)
Dr.Schnackels
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