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15.11.2009, 19:43
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Gesperrt
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Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 537
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Zitat:
Zitat von INP
singular und plural... schon mal gehört Troll?!
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Ja, schon mal gehört. Aber falls du das Wort "Filmaufnahmen" meinst, da kann ich dich beruhigen, das war schon so gemeint.
Der Handy Film und das Überwachungsvideo. Macht bei mir dann Plural.
Zitat:
Es gibt keine verfluchte Aufnahme wo 'Tim' als Täter zu identifizieren wäre.
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Klar, das war natürlich ein großer Zufall, dass Tim um ca. 12:30 Uhr just mit der Tatwaffe auf dem Parkplatz herumballert wo eben gerade 2 Menschen im Autohaus erschossen wurden. (natürlich auch von den Zeugen im Autohaus gesehen)
Das sind schon tolle Überredungskünstler von der BRD GmbH, wie sie da einen 17 j. Tim dazu gebracht haben irgendwie mit scharfer Waffe in Wendlingen aufzukreuzen und um sich zu schießen.
War sicher MindControl. Obwohl, das weißt du sicher besser als ich.
Zitat:
Dein bla bla bezüglich 'Zeugen' und dann gar zahlreich ist eine Mär. Hatten wir auch schon alles in diesem Forum du bezahlter Troll.
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Genau, bei dem Abstreiten von Zeugen die Tim beim Morden gesehen haben, habt ihr euch ja schon bis auf die Knochen blamiert.
Nur noch zu erklären mit mentalem Paralleluniversum.
PS.
Kannst du auch noch ein anderes Wort außer Troll?!
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15.11.2009, 22:15
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Infokrieger
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Zitat:Kannst du auch noch ein anderes Wort außer Troll?!
Ich kenne noch Kirschtorte und Fuchseck
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16.11.2009, 11:53
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Benutzer
Infokrieger
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Zitat:
Zitat von Denkender
Zitat:Kannst du auch noch ein anderes Wort außer Troll?!
Ich kenne noch Kirschtorte und Fuchseck
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es ist schon wahnsinn wirklich. da schreib ich seit monaten nichts mehr hier rein und trotzdem taucht mein name wieder auf.
wir muessen ja schweren eindruck auf euch haben. waere besser ihr wuerdet euch mal das zu herzen nehmen was ich und micha geschrieben haben und ENDLICH mit der kacke hier drin aufhoeren!!!
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16.11.2009, 15:24
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Zitat:
Zitat von Denkender
Ohne Obduktionsbericht macht auch kein richtiger Sachverständiger ein ballistisches Gutachten. Das können dann nur die Jungs vom B-Kriminellenamt machen und die halten sich dann schon an die Vorgaben des Auftragsgebers.
@Heidel Kennst Du eine gesetzliche Grundlage auf die sich der zuständige Staatsanwalt berufen kann , weshalb keine gesetzlich vorgeschriebene Obduktion bei Mordopfern durchgeführt wurde??
Ich bin da nicht fündig geworden.
Als Vater von Tim K. würde ich schon alleine aus diesem Grunde jegliche strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortung ablehnen , da es aufgrund der fehlenden Obduktion keinerlei Beweis für eine Tatbeteiligung des T.K. an diesen Verbrechen von W&W gibt.
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Das ist die zentrale Bestimmung, die die Nachkriegsordnung in Deutschland zu einer faschistischen Justizordnung macht, anders kann man das nicht bezeichnen.
§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
Oberster Herr über Leben und Tod in Baden-Würtemberg ist demnach der Rechtsanwalt Ulrich Goll und über Goll schwebte der Justizvorbehalt der Allierten, also eine Militärische Besatzung, angeblich nur bis 1992, dem wahren Leben nach in der Anwaltskanzlei Wellesiek, Heidelberg.
Bevor der Beamte „Staatsanwalt“ auf den Plan tritt, gilt das:
Leichenschaupflicht
§ 20 Gesetz über das Leichen- und Friedhofswesen Baden - Würtemberg
Unverzügliche Vornahme durch einen Arzt ….. Feststellung des Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache
Leichenschau umfaßt ggf. auch die Öffnung der Leiche ( Obduktion)
Bei unnatürlichen Tod greift dann alleine die StPO
§ 159 StPO
(1) Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, oder wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, so sind die Polizei- und Gemeindebehörden zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an das Amtsgericht verpflichtet.
(2) Zur Bestattung ist die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft erforderlich.
§ 87 StPO
Vornahme der Leichenschau und Leichenöffnung
(1) Die Leichenschau wird von der Staatsanwaltschaft, auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch vom Richter, unter Zuziehung eines Arztes vorgenommen. Ein Arzt wird nicht zugezogen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts offensichtlich entbehrlich ist.
- Die Leichenöffnung wird von zwei Ärzten vorgenommen. Einer der Ärzte muss Gerichtsarzt oder Leiter eines öffentlichen gerichtsmedizinischen oder pathologischen Instituts oder ein von diesem beauftragter Arzt des Instituts mit gerichtsmedizinischen Fachkenntnissen sein.
Bei Verdacht einer Straftat gilt dann das:
§ 160 StPO
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
Aber alle Bewegung der Justiz verfolgen den Kreis, wo man vorher losgelaufen ist, kommt man später wieder an.
„ Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
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17.11.2009, 15:02
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Ein neuer Baustein....
Hi, habe gerade erfahren:
Ein neuer Baustein auf dem Ziel zum Verfahrensabschluß.
Rech ist Schobers Schirmherr
"Gemeinsamkeit verpflichtet!"
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17.11.2009, 15:27
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Den Bock zum Gärtner machen.
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17.11.2009, 15:58
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Scheckbuchdiplomatie. Dem Hardy geht es um seinen "Versogungsposten", dem Heribert um die Agenda, also öffnet der Heribert dem Hardy die Türchen zu den 'big spenders' dafür frißt der Hardy dem Heribert aus der Hand, macht sich zur Hure seiner eigenen Begehrlichkeiten. Win-Win Situation, nur Moral und Ethik sind sprichwörtlich verkauft. Business as usual.
INP
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Zitat:
Zitat von The_End
"Paranoia - das heißt doch nur, die Wirklichkeit realistischer zu sehen als andere."
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Geändert von INP (17.11.2009 um 15:59 Uhr)
Grund: typo
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17.11.2009, 16:56
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„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
Bananenrepublik Deutschland
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18.11.2009, 01:58
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Zitat:
Zitat von INP
Scheckbuchdiplomatie. Dem Hardy geht es um seinen "Versogungsposten", dem Heribert um die Agenda, also öffnet der Heribert dem Hardy die Türchen zu den 'big spenders' dafür frißt der Hardy dem Heribert aus der Hand, macht sich zur Hure seiner eigenen Begehrlichkeiten. Win-Win Situation, nur Moral und Ethik sind sprichwörtlich verkauft. Business as usual.
INP
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ganz einfach, dem schober fließen die felle davon, der braucht ganz einfach zaster, oder?
ond hauptsach, i ben em fernseh, nä?
ganz normal arbeiten und geld verdienen will der nicht mehr
just my 2 cents
grüßle h.
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18.11.2009, 10:35
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Registriert seit: 21.04.2009
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Mehr als kleinkariertes Ätzen gegen Opfer dieser Tat kommt hier wohl nicht mehr.
Aber dann groß von Moral und Ethik quatschen.
Einfach nur jämmerlich.
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