|
|
| |
|
|
|
01.08.2009, 20:08
|
Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 26.10.2008
Beiträge: 74
|
|
Zitat:
Zitat von Denkender
Den StA Gottfried Kranz hätte ich beinahe vergessen. Da gibt es schon schwerlich einen deutschen Begriff um diese Ausgeburt einer menschlichen Kreatur zu definieren.
Verlogenes Stück Schei...e oder da hätte der Papa lieber auf die Wiese spritzen sollen, fällt mir da gerade ein.
|
Mir fällt dazu nur der § 185 StGB ein. Und wenn der Admin hier nicht eingreift, kann der Betreiber des Forums rechtlich belangt werden.
|
01.08.2009, 20:15
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 28.10.2008
Ort: Marchfeld
Beiträge: 105
|
|
Zitat:
Zitat von bingo
Mir fällt dazu nur der § 185 StGB ein. Und wenn der Admin hier nicht eingreift, kann der Betreiber des Forums rechtlich belangt werden.
|
solche auslassungen wie von 'denkender' sind ein gefundenes fressen für alle, die uns sowieso für spinner halten.
|
01.08.2009, 21:00
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 24.10.2008
Ort: Europa
Beiträge: 1.378
|
|
Zu einer Jauchengrube kann man nicht Parfümerie sagen. Das wäre unredlich.
Gerne kann mich jeder hier anzeigen. Dann gibt es endlich die Möglichkeit vor einem Gericht Beweisanträge zu stellen.
Für den Gottfried Kranz habe diesen:
§ 258a Strafvereitelung im Amt
(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.
@Bingo
21.11.2008, 05:31
bingo bingo ist offline
Benutzer
Infokrieger
Registriert seit: 26.10.2008
Beiträge: 63
Standard
Das Loch im Dach ist das Schloß.
Der Hydrant ist der Schlüssel.
Das ist Fakt seit dem 11.10.10 Uhr (erste Photos).
Man hätte nur genau hinschauen müssen.
Durch den Dreher riß dann die A-Säule usw.
Er ruhe in Frieden. Amen.
Was machte deine neue Unfalltheorie?? Man hört gar nichts mehr von deinen Hydranten-Dreifachsaltos-Theorien und Parabelflügen von Geistertüren.
Geändert von Denkender (01.08.2009 um 21:14 Uhr)
|
01.08.2009, 21:57
|
Neuer Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 18
|
|
Zitat:
Zitat von Bogle
Die Dame wurde nicht als Zeugin sondern als Beschuldigte vernommen, wie ja bekannt. Erstere müssen unterliegen in vollem Umfang der Wahrheitspflicht, Beschuldigten wird ein Aussagenverweigerungsrecht zugebilligt. Im Extremfall lassen sie durch den Anwalt ausrichten, dass sie nicht sagen. Klares Falschspiel des Staatsanwaltes. Kann man angreifen. Verfahrensfehler.
Dann die Aussage des Polizeisprechers Frießnegger, der von einem "Hydranten" erzählte, der dem Landeshauptmann ein Leid angetan haben soll. Der nicht existent war. Die Erklärung für die mehrfach tödlichen Verletzungen des Verstorbenen stehen aus.
|
Da sich aber eine Mitschuld der Zeugin als vollkommen unsinnig herausgestellt hat - denn von behördlicher Seite wurde ja eine selbst verschuldeten Unfall von JH letztlich bestätigt - müsste bei einem Wiederaufnahmeverfahren die Zeugin als Zeugin behandelt werden, und würde somit der Wahrheitspflicht und der Aussagepflicht unterstehen. Sehe ich das so richtig?
__________________
Gedanken sind Deine wahre Macht - wenn Du Gedanken verstehst, bist Du wahrhaft mächtig !
|
02.08.2009, 00:11
|
Benutzer
|
|
Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 70
|
|
Zitat:
Zitat von Denkender
Was machte deine neue Unfalltheorie?? Man hört gar nichts mehr von deinen Hydranten-Dreifachsaltos-Theorien und Parabelflügen von Geistertüren.
|
Einfach mal LACHEN. Tut gut. Ach, der bingo.
|
02.08.2009, 03:21
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 11.03.2009
Beiträge: 219
|
|
Zitat:
Zitat von ost_ösi
solche auslassungen wie von 'denkender' sind ein gefundenes fressen für alle, die uns sowieso für spinner halten.
|
Ich kann und muss das bestätigen
|
02.08.2009, 04:02
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 23.10.2008
Beiträge: 457
|
|
Phaeton reloaded
Denken wir uns einmal in ein mögliches Strafverfahren hinein, dann hätten wir folgende Möglichkeiten:
1. Haider hatte Erfolg auf politischer Ebene und eventuell Kenntnis von brisanten Vorgängen = mögliches Mordmotiv
2. Haider sollte nicht nur getötet, sondern auch öffentlich unmöglich gemacht werden um ihn zum Schweigen zu bringen und um dem Erfolg des BZÖ Einhalt zu gebieten = Ausführung der Tat und Rufmord
3. Die Abläufe waren professionell durchgeführt wenngleich das Ergebnis sehr viele offensichtliche Fehler offenbart = möglicher Täterkreis
4.Top-Down Effekt, der sowohl den Medien als auch den Ermittlungsorganen die Musterlösung vorgibt und weitere Möglichkeiten unterbindet = mögliche Absprache zur Verschleierung oder zur Vermeidung öffentlicher Panik
Wir geraten also über Motiv, Ausführung, Täterkreis und Ermittlungsorgane in ein sehr dichtes Geflecht von Verschwiegenheit und Möglichkeiten das wirklich alles offen lässt.
Eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Mordes an Haider könnte immerzu mit der Begründung abgewiesen werden, dass die Ermittlungen zum Unfall keine Fremdeinwirkung ergeben hätten. Eine Strafanzeige hätte also nur dann Sinn, wenn Beweismittel vorgelegt werden könnten, die den Unfall in Frage stellen. Dieses Beweismittel kann der Phaeton sein in Verbindung mit den hochauflösenden Bilder von der ‚Unfallstelle’.
Erst dann erscheint meiner Ansicht nach der Weg offen für Fragen nach Beteiligten und Zeugen. In diesem neuen Strafverfahren wäre ja dann die nächtliche Überholte-Dame nicht Beschuldigte, sondern Zeugin und würde der Wahrheitspflicht unterliegen.
Vermutlich ist bis heute keiner der in den Medien erwähnten ‚Zeugen’ als Zeuge belehrt und vernommen worden, weil es ja keinen strafrechtlich relevanten Sachverhalt gibt, sondern nur Befragungen zu einer Verkehrsunfallsache.
Das bloße Bestreiten des Unfallhergangs und Vermutungen zu Abläufen wird die StA nicht aus der Reserve locken. Es bedarf eines handfesten Beweises, dass kein Unfall stattgefunden hat.
Zu dem ‚Unfall’ ist viel geschrieben und gedichtet worden. Nur gehen alle Diskussionen immer von der Unfallstelle und dem möglichen Hergang aus. Der erfolgversprechende Ansatz ist aber ein anderer.
Ein Gutachter, der eine objektive Analyse zu einer Beschädigung erstellen will, geht immer erst nur von der beschädigten Sache aus und versucht dann mögliche Erklärungen zum Grund der Beschädigung zu erarbeiten. Erst wenn feststeht wie die Sache beschädigt wurde wird der angegebene Unfallort hierauf untersucht.
Im Fall Haider wurde der Phaeton auf die ‚Unfallstelle’ abgestimmt und das entspricht nicht einer gutachterlichen Tätigkeit sondern deutet auf einen vorgegebenen zielgerichteten Erklärungsversuch hin. Der Phaeton ist nach wie vor der Schlüssel zur Lösung, er muss nur richtig befragt werden......
|
02.08.2009, 04:22
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 11.03.2009
Beiträge: 219
|
|
Zitat:
Zitat von curax
Denken wir uns einmal in ein mögliches Strafverfahren hinein, dann hätten wir folgende Möglichkeiten:
1. Haider hatte Erfolg auf politischer Ebene und eventuell Kenntnis von brisanten Vorgängen = mögliches Mordmotiv
2. Haider sollte nicht nur getötet, sondern auch öffentlich unmöglich gemacht werden um ihn zum Schweigen zu bringen und um dem Erfolg des BZÖ Einhalt zu gebieten = Ausführung der Tat und Rufmord
3. Die Abläufe waren professionell durchgeführt wenngleich das Ergebnis sehr viele offensichtliche Fehler offenbart = möglicher Täterkreis
4.Top-Down Effekt, der sowohl den Medien als auch den Ermittlungsorganen die Musterlösung vorgibt und weitere Möglichkeiten unterbindet = mögliche Absprache zur Verschleierung oder zur Vermeidung öffentlicher Panik
Wir geraten also über Motiv, Ausführung, Täterkreis und Ermittlungsorgane in ein sehr dichtes Geflecht von Verschwiegenheit und Möglichkeiten das wirklich alles offen lässt.
Eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Mordes an Haider könnte immerzu mit der Begründung abgewiesen werden, dass die Ermittlungen zum Unfall keine Fremdeinwirkung ergeben hätten. Eine Strafanzeige hätte also nur dann Sinn, wenn Beweismittel vorgelegt werden könnten, die den Unfall in Frage stellen. Dieses Beweismittel kann der Phaeton sein in Verbindung mit den hochauflösenden Bilder von der ‚Unfallstelle’.
Erst dann erscheint meiner Ansicht nach der Weg offen für Fragen nach Beteiligten und Zeugen. In diesem neuen Strafverfahren wäre ja dann die nächtliche Überholte-Dame nicht Beschuldigte, sondern Zeugin und würde der Wahrheitspflicht unterliegen.
Vermutlich ist bis heute keiner der in den Medien erwähnten ‚Zeugen’ als Zeuge belehrt und vernommen worden, weil es ja keinen strafrechtlich relevanten Sachverhalt gibt, sondern nur Befragungen zu einer Verkehrsunfallsache.
Das bloße Bestreiten des Unfallhergangs und Vermutungen zu Abläufen wird die StA nicht aus der Reserve locken. Es bedarf eines handfesten Beweises, dass kein Unfall stattgefunden hat.
Zu dem ‚Unfall’ ist viel geschrieben und gedichtet worden. Nur gehen alle Diskussionen immer von der Unfallstelle und dem möglichen Hergang aus. Der erfolgversprechende Ansatz ist aber ein anderer.
Ein Gutachter, der eine objektive Analyse zu einer Beschädigung erstellen will, geht immer erst nur von der beschädigten Sache aus und versucht dann mögliche Erklärungen zum Grund der Beschädigung zu erarbeiten. Erst wenn feststeht wie die Sache beschädigt wurde wird der angegebene Unfallort hierauf untersucht.
Im Fall Haider wurde der Phaeton auf die ‚Unfallstelle’ abgestimmt und das entspricht nicht einer gutachterlichen Tätigkeit sondern deutet auf einen vorgegebenen zielgerichteten Erklärungsversuch hin. Der Phaeton ist nach wie vor der Schlüssel zur Lösung, er muss nur richtig befragt werden......
|
Sehr gut curax, toller Beitrag.
Zitat:
Zitat von curax
In diesem neuen Strafverfahren wäre ja dann die nächtliche Überholte-Dame nicht Beschuldigte, sondern Zeugin und würde der Wahrheitspflicht unterliegen.
|
Und trotzdem würd sie lügen, je nachdem wieviel auf dem Spiel steht. Siehe Fall Kampusch
Zitat:
Zitat von curax
Das bloße Bestreiten des Unfallhergangs und Vermutungen zu Abläufen wird die StA nicht aus der Reserve locken.
|
Das Problem: Ein StA der von Anfang an nicht ermitteln WILL wird immer Mittel und Wege finden, Ermittlungen zu verhindern. Siehe Fall Kampusch.
Vielleicht sollte man sich wirklich an das Ausland wenden wenn wir neue Ermittlunen möchten.
|
02.08.2009, 20:59
|
Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 26.10.2008
Beiträge: 74
|
|
Zitat:
Zitat von Denkender
Gerne kann mich jeder hier anzeigen. Dann gibt es endlich die Möglichkeit vor einem Gericht Beweisanträge zu stellen.
|
Du Depperl. Beweisanträge für eine Beleidigung? Du kannst Dich entschuldigen, sonst nix.
Anzeigen kann Dich übrigens nur Herr Gottfried Kranz selbst oder sein Dienstvorgesetzter.
|
02.08.2009, 21:28
|
Neuer Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 18
|
|
Zitat:
Zitat von kapalke
Das Problem: Ein StA der von Anfang an nicht ermitteln WILL wird immer Mittel und Wege finden, Ermittlungen zu verhindern. Siehe Fall Kampusch.
|
Und genauso umgekehrt, wenn wir dies jedoch kaum bei der oberen Elite beobachten können, sondern nur beim kleinen Mann aus dem Volk.
Ist dies vielleicht ein Mitgrund, warum Innenministerin Fekter (Stottermitzi) zukünftig die Staatsanwaltschaft vom Parlament kontrollieren lassen möchte? Damit nur noch zur Anklage gebracht wird, was zur Anklage gebracht werden soll!
__________________
Gedanken sind Deine wahre Macht - wenn Du Gedanken verstehst, bist Du wahrhaft mächtig !
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:45 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.1 (Deutsch) Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
|