Zitat:
Zitat von Viola
Wo bleiben die Belege für die Behauptung, eine Verfassung sei ohne Volksabstimmung ungültig?
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Das du ein "U-Boot" bist - wie sich Milan so gerne ausdrückt, wissen jetzt die meisten.
Und mit jedem Male, wenn ihr wieder versucht eine solche Diskussion totzuschlagen und
nach einer mittlerweile so berechenbaren Liste an "Debunker" Kriterien zu zerreden,
wird das Thema wieder für 10 Leute mehr interessant, und diese fangen an,
die Verträge zu studieren.
D.h. das Thema gewinnt ! Und ihr verliert.
Eine Verfassung als solche kann freilich von "Oben" erlassen werden.
So lief und läuft das in Monarchien bzw. in autokratischen Staatsformen.
Dies entspricht aber nicht den demokratischen Grundsätzen.
Auf diese Art ist die "Verfassung" der DDR zustande gekommen.
Bei der hat auch kein Bürger mitgeredet.
Da aber im Falle der BRD (im GG) das Volk als "Chef" bestimmt wird
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus..." - also das demokratische Prinzip
gilt, zudem der berühmte 146er ja noch die Art und Weise der Verfassungsgebung
vorgibt, gilt hier - und sollte für jede wahrhaftige Demokratie gelten:
- Nationalversammlung von frei und geheim gewählten Deligierten
- Außarbeitung des Verfassungstextes ohne äußere Einwirkung dritter Kräfte
- Volksentscheid über das Dokument
- Wenn der Entscheid negativ ausfällt, geht's von vorne los
Niemand hat gesagt, daß Demokratie eine "schnelle" Staatsform wäre