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Umfrageergebnis anzeigen: Anzeige wegen Hochverrat gegen Merkel und Co.
Ich mache mit 10 71,43%
Habe Schiss, mache nicht mit 1 7,14%
So ein Blödsinn, mache nicht mit 3 21,43%
Teilnehmer: 14. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #31  
Alt 03.04.2008, 15:33
D-Style D-Style ist offline
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Zitat:
Zitat von ANTIsamIT
@d-style,--das anklagen der bestehenden regierung wegen hochverrat ist in den augen der regierung sicher ein "widerstand gegen die staatsgewalt!" könnte man auch revolte,unruhe,protest,aufruhr oder aufstand nennen -denen wird schon was einfallen...und --was soll daran nicht "wasserdicht" sein, ganz im gegenteil,alle fakten schreien ja förmlich danach diesen volksvertretern ENDLICH paroli zu bieten ! !--wenn du ES besser formulieren kannst,--bitteschön,mach es besser ! hier nochmal der link für alle die etwas ändern wollen...: http://www.flegel-g.de/Strafanzeige-hochverrat.html
*gäähhn*
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerst...e_Staatsgewalt

Mit Polemik kommen wir übrigens auch nicht weiter.
Der Punkt wurde von Iks schon angesprochen. §81 redet von Gewaltanwendung. Die ist nicht gegeben. Somit reisst er sich schon selber den Boden unter den Füßen weg. Und wenn ich es selber besser machen müsste, würde ich garantiert keine Anzeige machen. Aber naja, abwarten. Ich wette, es wird abgewiesen, wer wettet dagegen? :P
  #32  
Alt 03.04.2008, 15:50
ANTIsamIT ANTIsamIT ist offline
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tia,gott sei dank sehen das nicht alle so....zitat aus der klageschrift........: § 81, Abs. 1 StGB besagt, wer es unternimmt, mit Gewalt oder der Drohung von Gewalt ....
Zu definieren wäre, wo Gewalt beginnt. Die Definition des Begriffes "Gewalt" erlaubt weitgehende Interpretationen. Ich als Bürger dieses Staates empfinde die der Mehrheit der Bevölkerung mit der Agenda 2010 auferlegten Einschränkungen und Eingriffe in die Privatsphäre eines großen Teils der Bevölkerung als Gewalt. Ich als deutscher Staatsbürger empfinde die Bestrebungen des Innenministers und des Verteidigungsministers, die Bundeswehr im Innern einzusetzen, als Androhung von Gewalt. Ich als deutscher Staatsbürger verstehe die Erläuterungen zu EU-Charta der Art. 2 und 52 Abs. 3 als Wiedereinführung der Todesstrafe und damit als besonders schlimme Drohung der Gewalt, weil die Definition der Begriffsbedeutung unterbleibt. Dort ist zu lesen:



3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:

a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“.
(Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union v. 14.12.2007 (2007/C 303/02))

Was unter Aufruhr und Aufstand zu verstehen ist, verschweigt der EU-Vertrag. Die Tatsache, dass in der Charta diese Artikel ausdrücklich aufgenommen wurden und nur in den Erklärungen in ihrer Funktionsweise beschrieben wurden, legt den Schluss nahe, dass die EU nach der Ratifizierung des Vertrages durch alle Länder Massendemonstrationen befürchtet, wenn die weitgehend desinformierten Bevölkerungen zu erkennen beginnen, dass man sie ihrer Identität beraubte und ihnen weitere Opfer in Form von finanziellen Mitteln und der Bereitstellung ihrer Kinder und Ehegatten für militärische Aktivitäten der EU abverlangt. Demonstrationen dann als Aufruhr zu deklarieren und gezielt mit Waffengewalt gegen die Demonstranten vorzugehen, ist ein aus der Geschichte bekannter und üblicher Vorgang. Welches Verständnis die deutsche Regierung über das grundgesetzlich geschützte Demonstrationsrecht hat, wurde beim G8-Gipfel in Heiligendamm deutlich demonstriert, incl. der Einsätze der Bundeswehr (ohne Mandat) im Inneren......wer müde ist("gäähhn")sollte sich schlafenlegen-wer wetten will ist bei "wetten daß" besser aufgehoben
__________________
Die Guten müssen den Mut zu genügend Schlechtem finden, um gut genug gut sein zu können.
Mit zu vielen Skrupeln, wenn und abern, können die Bastarde und das Böse in der Welt nicht nachhaltig besiegt werden.
http://www.sgipt.org/politpsy/recht/tyrannm0.htm
  #33  
Alt 07.04.2008, 14:17
ANTIsamIT ANTIsamIT ist offline
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Infokrieger
 
Registriert seit: 24.11.2007
Beiträge: 667
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...es geht los,wahrscheinlich die letzte möglichkeit,zeitnah noch etwas gegen den mutwillen unserer politiker zu unternehmen...: http://www.flegel-g.de/Strafanzeige-hochverrat.html
__________________
Die Guten müssen den Mut zu genügend Schlechtem finden, um gut genug gut sein zu können.
Mit zu vielen Skrupeln, wenn und abern, können die Bastarde und das Böse in der Welt nicht nachhaltig besiegt werden.
http://www.sgipt.org/politpsy/recht/tyrannm0.htm
  #34  
Alt 08.04.2008, 14:35
for_real for_real ist offline
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Infokrieger
 
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Mannahattan
Beiträge: 30
Standard Anzeige wegen Hochverrat - Mitmachen oder nicht

Würde mich mal interessieren, wie sehr diese Anzeige auf Widerhall stößt. Morgen 9.4. soll sie rausgehen:

http://www.flegel-g.de/Strafanzeige-hochverrat.html
__________________
----------------------------------------
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Für eine Wende zum Besseren.
Anzeigen
  #35  
Alt 08.04.2008, 15:13
Karl R. Karl R. ist offline
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macht sowieso keinen sinn sich daran zu beteiligen denn:

1. Strafanzeige ist falsch ,
warum ?
Es muss heißen Strafantrag und Strafanzeige! (in diesem Fall nur Anzeige)
Warum ?
Die Strafanzeige ist eine Empfehlung zur Ermittlung und somit braucht dieser niemand zu folgen, schon garnicht gegen sich selbst.

2. Der Generalstaatsanwalt des Bundes ist hier nicht zuständig Der ist nur für die Terroristen zuständig, Verstoß gegen das Waffenkontrollgesetz der Besatzer und sonstige.

3. Der Strafantrag zzgl. Strafanzeige hat bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erfolgen, nämlich am Tatort und der ist Berlin .
__________________
Bertolt Brecht:
„Bankraub ist eine Unternehmung von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank.“
  #36  
Alt 08.04.2008, 16:22
ichregmichauf ichregmichauf ist offline
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Zitat:
Zitat von Karl R.
macht sowieso keinen sinn sich daran zu beteiligen denn:

1. Strafanzeige ist falsch ,
warum ?
Es muss heißen Strafantrag und Strafanzeige! (in diesem Fall nur Anzeige)
Warum ?
Die Strafanzeige ist eine Empfehlung zur Ermittlung und somit braucht dieser niemand zu folgen, schon garnicht gegen sich selbst.

2. Der Generalstaatsanwalt des Bundes ist hier nicht zuständig Der ist nur für die Terroristen zuständig, Verstoß gegen das Waffenkontrollgesetz der Besatzer und sonstige.

3. Der Strafantrag zzgl. Strafanzeige hat bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erfolgen, nämlich am Tatort und der ist Berlin .
Wenn du dich gut auskennst und Schwachstellen feststellst, warum tust du dich nicht mit Flegel zusammen und ihr macht das Ding wasserdicht?
  #37  
Alt 08.04.2008, 16:50
Karl R. Karl R. ist offline
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habe ihn schon gemailt, aber da die aktion schon morgen starten soll, ist wohl zu spät.

Ich kenn mich aber leider nicht so gut aus, habe aber an der richtigen stelle nachgefragt.
__________________
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  #38  
Alt 08.04.2008, 17:14
Karl R. Karl R. ist offline
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Herr Flegelskamp hat auf meine Mail geantwortet, hier einiege Auszüge in dem er auf die Thematik eingeht.

"Ich kann berichtigen: Anzeigen gegen Regierungsmitglieder werden NICHT beim einfachen Staatsanwalt, sondern bei der Bundesanwaltschaft gestellt, die eben nicht nur für Terrorismus und militärische Fragen zuständig ist."

"Wir gehen den Weg des Normalbürgers, der stellt Strafanzeige. Eine Anzeige zeigt einer Ermittlungsbehörde ein Verbrechen oder eine Straftat an, erwartet also von der dazu befugten Behörde, Ermittlungen einzuleiten. Grundsätzlich ist es nicht maßgeblich, ob der Antragsberechtigte explizit das Wort "Strafantrag" benutzt, so lange sich aus seinem Vorbringen zweifelsfrei erkennen lässt, dass er die strafrechtliche Verfolgung einer bestimmten Tat verlangt. Das ist aus der Anzeige zweifelsfrei zu ersehen."

"Es gibt inzwischen über 40 Leute, die sich aktiv beteiligen."

"Öffentlichkeit ist der Hauptgrund dieser Anzeige, denn noch viel zu viele Menschen sehen die EU als etwas Erstrebenswertes an."

greet Karl
__________________
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  #39  
Alt 08.04.2008, 18:24
D-Style D-Style ist offline
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Zitat:
Zitat von Karl R.
Die Strafanzeige ist eine Empfehlung zur Ermittlung und somit braucht dieser niemand zu folgen
Nein.

Zitat:
Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft und Polizei), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt hat
http://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4tsprinzip

Und:
Zitat:
Sofern auf Grund der in der Strafanzeige mitgeteilten Tatsachen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Straftatbestand verwirklicht sein könnte (so genannter Anfangsverdacht), sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, der Anzeige nachzugehen
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige

Die Verpflichtung ist zweifelsfrei da. Der springende Punkt ist die Anerkennung der "Anhaltspunkte".
  #40  
Alt 08.04.2008, 21:40
voltaire voltaire ist offline
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Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Rostock
Beiträge: 267
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Warum nicht ?

Es geht doch hier nicht wieder um juristisches klein,klein. Wehrt Euch einfach und diskutiert nicht über den Erfolg dieser Aktion. In meinem Geschäftsleben gibts die Regel, wer eine Garantie für Erfolg erwartet, wird ihn nicht erhalten.

Es ist einzig und allein im Leben die stete Ausdauer etwas zu tun. Nur wenn man es tut ,erlernt man wie es nicht geht und daraus erkennt man wie es geht, also beteiligt Euch an derartigen Aktionen. Zeigt , daß Ihr nicht einverstanden seid , Euch wehrt. Ihr habt das Recht dazu .

Recht machen müsst Ihr es nicht diesen "Juristen" sondern Eurem Gewissen und Eurer Geschichte. Also diskutiert nicht dauernd über Kleckerkram. In der zeit dieses thread hättet Ihr schon lange das Dokument ausdrucken , unterschreiben und absenden könnenn so wie ich.

Also los jetzt . Das einzige was Euch passiert ist: Ihr bekommt keine Antwort von denen (so wie derzeit bei mir) oder eine lapidare Ablehnung.

Allerdings merken die, daß wir uns nicht mehr an der Nase rumführen lassen. Solange ihr nur hier rumtextet sind die zufrieden-textet aber ihr die zu-haben jene zu tun und kommen nicht auf andere Gedanken...
__________________
"Physik misbraucht man für Dumme, Intelligente gebrauchen Sie" (T.G.)
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