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20.12.2009, 18:04
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Infokrieger
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Zitat:
Zitat von wahn
aber es ist doch folgendes vorher passiert:
Zuvor sind bereits am 17.07.1990 in Paris von den Außenministern der Vereinigten Staaten von Amerika und der Sowjetunion die beiden besatzungsrechtlichen Provisorien rechtlich aufgelöst worden: Der sowjetische Außenminister Eduard Schewardnadse teilte dem damaligen DDR-Außenminister Hans-Joachim Meyer mit, dass die Verfassung der DDR mit Wirkung zum 18.07.1990; 0:00 Uhr ungültig geworden und die Staatsangehörigkeit der DDR von diesem Zeitpunkt an ungültig ist. An demselben Tage teilte der amerikanische Außenminister James Baker dem BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher mit, dass er von den ihm obliegenden Vorbehaltsrecht der USA zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Gebrauch macht und die Präambel (Wiedervereinigungsgebot) und den Artikel 23 (Geltungsbereich) des Grundgesetzes ebenfalls mit Rechtswirkung zum 18.07.1990; 0:00 Uhr ersatzlos aufhebt.
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Interessant finde ich, dass dieser Blödsinn immer wieder in die Runde geworfen wird. Wenn man dann mal nachhakt und das ganze amtlich in Dokumenten nachgewiesen bekommen möchte, folgt außer heißer Luft gar nichts.
Zum Geltungsbereich des GG:
Der Geltungsbereich des Grundgesetzes ergibt sich nicht nur aus diesem selber sondern direkt bestimmend über die Gesetze der einzelnen Bundesländer, die das GG ratifiziert und damit dessen Geltungsbereich beigetreten sind. Dies konnte jedes Bundesland selber entscheiden. Berlin hat das Grundgesetz auch 1949 ratifiziert. Diese Ratifizierung wurde aber durch das alliierte Besatzungsstatut nicht anerkannt. Berlin wurde erst 1990 ohne erneute Ratifizierung Teil der Bundesrepublik. Nur Bayern hat das Grundgesetz nie ratifiziert und betrachtet es nur als gültig, weil es mehr als 2/3 der anderen Länder ratifiziert haben. Auch das Saarland hat das Grundgesetz ratifiziert und ist damit dessen Geltungsbereich und damit der Bundesrepublik beigetreten.
Edit: Die Gültigkeit in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt folgt aus Artikel 3 des Einigungsvertrages.
Das ist dasselbe Verfahren, wie es auch die einzelnen Bundesstaaten der USA durchführten, als sie der USA beigetreten sind. In der amerikanischen Verfassung finden sich auch keinerlei Informationen über den Gültigkeitsbereich. Also viel Spass beim Beweis, dass die USA nicht existieren und die amerikanische Verfassung nicht gilt.
Edit:
Zur heutigen Gültigkeit des GG an sich ist Art146GG eindeutig:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Anders ausgedrückt: Solange es keine neue Verfassung gibt, gilt das Grundgesetz. Fertig!
Geändert von Blanovar (20.12.2009 um 19:40 Uhr)
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20.12.2009, 21:25
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ich les da grad was ....
Zitat:
Edit:
Zur heutigen Gültigkeit des GG an sich ist Art146GG eindeutig:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt.....
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müßte auch geklärt werden wie frei deutschland ist ?
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20.12.2009, 21:48
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Zitat:
Zitat von Blanovar
Das ist dasselbe Verfahren, wie es auch die einzelnen Bundesstaaten der USA durchführten, als sie der USA beigetreten sind. In der amerikanischen Verfassung finden sich auch keinerlei Informationen über den Gültigkeitsbereich. Also viel Spass beim Beweis, dass die USA nicht existieren und die amerikanische Verfassung nicht gilt.
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Der Unterschied zum Grundgesetz f.d. BRD ist hier aber der Fakt, daß die Verfassung der USA
von deren Bürgern ( wenn man es in der Zeit von damals betrachtet! ) ohne Anweisung "von Oben" ausgearbeitet und deklariert worden ist.
Darüber hinaus gibt der Verfassungszusatz #10 der Bill Of Rights den Staaten gehörig mehr Rechte, zu entscheiden, ob ein föderales (-also Bundesgesetz) in den Staaten nun durchgesetzt wird oder nicht.
Diese können sich dann nämlich einfach auf Staatsparlamentsbeschluß + Abstimmung souverän über die Bundesgesetzgebung erklären, wenn diese, nach Ansicht des Bundesstaates, Gesetze verabschiedet, die entgegen der US Verfassung arbeiten.
So geschehen z.B. durch Oklahoma im Juni 2008.
Das Grundgesetz f.d. BRD (sprich Trizone) wurde von den 3 westlichen Siegermächten in Auftrag gegeben.
Erst nach Genehmigung ( Schreiben an Adenauer ) durch die westlichen Alliierten wurde das
Gesetz zur Zustimmung vorgelegt.
Deswegen ist es keine demokratisch-freiheitliche Verfassung, ausgearbeitet durch eine Nationalversammlung und angenommen durch Volksentscheid, und darum gibt es den
Artikel 146 GG immer noch.
Genau deswegen weigern sich die im Bundestag vertretenen Parteien, den Volksentscheid auf Bundesebene einzuführen.
Zitat:
Zitat von Blanovar
Die Gültigkeit in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt folgt aus Artikel 3 des Einigungsvertrages.
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Genau an dieser Stelle scheinen sich die Geister zu spalten.
Rein aus der chronologischen Sicht der Vertragsschließungen und deren Wirksamwerden,
gab es zum Zeitpunkt des festgelegten Beitritts der SBZ-Länder rein technischer Art keinen Art. 23 mehr.
Nun könnte man debattieren, ob nun die Zustimmung z.Zt. der Ausarbeitung der Verträge gilt oder das Inkrafttreten der Verträge.
Interessant ist auch die Kompetenzanmaßung der Vertragspartner des Einigungsvertrages (BRD + DDR), über Dinge zu entscheiden, die zu diesem Zeitpunkt zweifelsfrei die Rechte und
Verantwortlichkeiten der jeweiligen Siegermächte berührten (Hauptstadt-Artikel z.B.).
Am Ende ist es aber "Nitpicking", weil wir es mit einer korrupten Junta zu tun haben, die einen guten Furz auf das Inkrafttreten irgendwelcher Verträge gibt.
Zitat:
Zitat von Blanovar
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
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Siehe letzter Satz aus vorangegangenem Abschnitt.
Da es keine Volksentscheide über Änderungen am GG f.d.BRD gibt, kann der MdB-Club
mit einer 2/3 Mehrheit ändern, was er will, ohne ihren Volkssouverän fragen zu müssen.
Zitat:
Zitat von Blanovar
Berlin wurde erst 1990 ohne erneute Ratifizierung Teil der Bundesrepublik.
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Leider gibt es da noch das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990, das am 3.10.1990 in Kraft trat und damit der deutschen Gerichtsbarkeit gehörige Fesseln in Bezug auf die potentielle Aufarbeitung alliierter Straftaten wärend der direkten Besatzungszeit anlegte.
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21.12.2009, 00:22
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Zitat:
Zitat von d0dge
Das Grundgesetz f.d. BRD (sprich Trizone) wurde von den 3 westlichen Siegermächten in Auftrag gegeben.
Erst nach Genehmigung ( Schreiben an Adenauer ) durch die westlichen Alliierten wurde das
Gesetz zur Zustimmung vorgelegt.
Deswegen ist es keine demokratisch-freiheitliche Verfassung, ausgearbeitet durch eine Nationalversammlung und angenommen durch Volksentscheid, und darum gibt es den
Artikel 146 GG immer noch.
Genau deswegen weigern sich die im Bundestag vertretenen Parteien, den Volksentscheid auf Bundesebene einzuführen.
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Ein Volksentscheid ist wünschenswert, aber letztendlich nicht notwendig! In der USA gab es auch keinen Volksentscheid, sondern es haben nur die Volksvertreter der einzelnen Bundesstaaten die Verfassung akzeptiert. Ist die Verfassung der USA deswegen nicht freiheitlich demokratisch?
Es stimmt aber, dass auch Art146 nicht festlegt, dass eine neue Verfassung per Volksentscheid angenommen wird oder ob ein Entscheid der Volksvertreter reicht.
Zitat:
Zitat von d0dge
Genau an dieser Stelle scheinen sich die Geister zu spalten.
Rein aus der chronologischen Sicht der Vertragsschließungen und deren Wirksamwerden,
gab es zum Zeitpunkt des festgelegten Beitritts der SBZ-Länder rein technischer Art keinen Art. 23 mehr.
Nun könnte man debattieren, ob nun die Zustimmung z.Zt. der Ausarbeitung der Verträge gilt oder das Inkrafttreten der Verträge.
Interessant ist auch die Kompetenzanmaßung der Vertragspartner des Einigungsvertrages (BRD + DDR), über Dinge zu entscheiden, die zu diesem Zeitpunkt zweifelsfrei die Rechte und
Verantwortlichkeiten der jeweiligen Siegermächte berührten (Hauptstadt-Artikel z.B.)
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Art23 GG wurde erst durch das Inkrafttreten des Vertrages selber geändert. Dadurch ist es egal wie rum man es betrachtet. Die Sache ist eindeutig.
Die Verhandlungsweise der beiden deutschen Staaten wurde durch die Alliierten akzeptiert. Das ist das einzige was zählt. Ansonsten hätten sie die Ratifizierung des 2+4 Vertrages verweigern können. Mit der Ratifizierung haben sie endgültig jeglichen Rechtsanspruch auf die Souveränität Berlins oder Deutschlands verloren.
Zitat:
Zitat von d0dge
Siehe letzter Satz aus vorangegangenem Abschnitt.
Da es keine Volksentscheide über Änderungen am GG f.d.BRD gibt, kann der MdB-Club
mit einer 2/3 Mehrheit ändern, was er will, ohne ihren Volkssouverän fragen zu müssen.
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Wenn das Volk wirklich drängen würde, dann könnte kein Politiker eine neue Verfassung stoppen. Letztendlich scheint sich die Mehrheit an unserem Dauerprovisorium nicht zu stören. Und ich persönlich habe mehr Angst vor einer neuen Verfassung an der unsere heutigen Politiker mitarbeiten.
Zitat:
Zitat von d0dge
Leider gibt es da noch das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990, das am 3.10.1990 in Kraft trat und damit der deutschen Gerichtsbarkeit gehörige Fesseln in Bezug auf die potentielle Aufarbeitung alliierter Straftaten wärend der direkten Besatzungszeit anlegte.
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Deutschland hat ja auch nicht rückwirkend seit 1945 sondern erst ab dem 2+4 Vertrag die Souveränität über Berlin erhalten. Das die ehemaligen Souveräne sich Amtsimmunität verschafft haben ist vielleicht nicht richtig aber Recht. Das entscheidende ist, dass sich diese Immunität auf die Vergangenheit bezieht und keinerlei Immunität für aktuelle Vergehen besteht. Wie immer gilt die Rechtslage zum Tatzeitpunkt.
Anspielungen auf das Übereinkommen zeigen also nur das Deutschland zwischen 1945 und 1990 keine Souveränität über Berlin hatte. Das bestreitet niemand.
Du bestreitest aber eine Souveränität Deutschlands über Berlin heute. Wo sind die Dokumente, die dies zeigen?
PS: Der 10. Verfassungszusatz bestimmt nur, das der Bund in der USA nur über die Dinge entscheiden darf, die im von den Bundesstaaten in der Verfassung explizit übertragen wurden.
So ist es auch im Grundgesetz geregelt. Siehe Artikel 30 und folgende und Artikel 70 und folgende.
Artikel 37 regelt so wie es aussieht auch den Fall, wenn ein Land das GG für ungültig erklärt und damit die Bundesrepublik verlassen möchte.
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21.12.2009, 15:24
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Die entscheidende Frage war, ob die BRD eine Kapitalgesellschaft ist.
Die Souveränitätsfrage wurde schon zu Hauf diskutiert - bitte Suchfunktion benutzen.
Ich fang die ganze Scheiße nicht noch mal von vorne an.
Fazit:
Das Konglomerat, was "Überleitungsvertrag"(rev. Fassung), "2+4 - Vertrag" und das Abkommen über die Fragen in bezug auf Berlin bilden, dazu die offensichtlichen
Ereignisse in bezug auf EU-/NATO- Mitgliedschaft und Truppenstützpunkte der Hauptsiegermacht auf deren Besatzungszone, lassen für den logisch denkenden Menschen
nur den Schluß zu, daß die Regierung der BRD keine souveränen Handlungen vor und nach der Verwaltungserweiterung vornehmen konnte und kann.
Sie hat sich der Möglichkeit, eine Solche zu erlangen, selbst beraubt (sprich verkauft).
Zitat:
Ein Volksentscheid ist wünschenswert, aber letztendlich nicht notwendig! In der USA gab es auch keinen Volksentscheid, sondern es haben nur die Volksvertreter der einzelnen Bundesstaaten die Verfassung akzeptiert.
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Ein Volksentscheid gehört zu den freiheitlich demokratischen Grundprinzipien !
Die USA sind nicht Maß aller Dinge.
Deren System funktioniert auch nicht, aufgrund von ausufernder Korruption.
Allein darin besteht die eigentliche Wesensgleichheit der BRD mit der USA.
Zitat:
Letztendlich scheint sich die Mehrheit an unserem Dauerprovisorium nicht zu stören. Und ich persönlich habe mehr Angst vor einer neuen Verfassung an der unsere heutigen Politiker mitarbeiten.
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Die Mehrheit sind traurigerweise gehirngewaschene und über 60 Jahre indoktrinierte Lemminge, die sich allzugerne hinter ein Fähnlein mittels der ewig aktuellen Hegelschen Dialektik locken lassen.
Wenn du Angst vor einer ehrlichen Freiheitsbewegung für diesen Staat hast, gehörst du zu diesen armen bedauernswerten Lemmingen.
Wer sich selbst den Maulkorb anlegt, hat schon verloren.
"Political Correctness" ist die Zensur des 21. Jahrhunderts - ZUR HÖLLE DAMIT!
Zitat:
Du bestreitest aber eine Souveränität Deutschlands über Berlin heute. Wo sind die Dokumente, die dies zeigen?
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Ich bestreite nicht die Souveränität Deutschlands - dieser Staat ist zerschlagen und hat keine amtierende Regierung ( dürftest du wissen, das BVerfG. hat dies bestätigt).
Ich bezweifle die Souveränität der Verwaltungseinheit "BRD".
Seit der Unterzeichnung des Begleitgesetzes z. Vertrag v. Lissabon durch ex. IWF Bankster Köhler ist diese Debatte beendet. Damit hat das Parlament sich selbst entmachtet - Punkt!
Deshalb ist eine Diskussion, ob Art. 23 nun zum Beitritt der SBZ-Länder nun galt oder nicht nur noch Aufgabe der zeigeschichtlichen Revision. Das Kind ist dieses Jahr nicht in den Brunnen gefallen, sondern es wird gerade darin ersäuft.
Zurück zur Eingangsfrage.
Fakt ist, daß durch das BMF eine Kapitalgesellschaft gegründet wurde, die im Namen der
"BRD" am Markt auftritt und in deren Namen Rechtsgeschäfte tätigt.
Sie entzieht sich damit der demokratischen Kontrolle durch den Volkssouverän.
Man kann also sagen, daß eine der markantesten Hoheitsgewalten - nämlich die der
Kapitalbeschaffung und ~Organisation - an eine privatrechtliche Gesellschaft abgegeben worden ist.
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21.12.2009, 16:43
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Zitat:
Zitat von Blanovar
Anspielungen auf das Übereinkommen zeigen also nur das Deutschland zwischen 1945 und 1990 keine Souveränität über Berlin hatte. Das bestreitet niemand.
Du bestreitest aber eine Souveränität Deutschlands über Berlin heute. Wo sind die Dokumente, die dies zeigen?
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Kein Land ist souverän, auf dem fremde Truppen stationiert sind. Erst wenn der letzte Besatzer Deutschland verlassen hat, ist Deutschland (vielleicht) wieder frei. Es ist doch völlig egal, was wo in einem Vertrag steht oder nicht, wenn der US-Präsident jederzeit auf den roten Knopf drücken kann, um amerikanische, in Deutschland stationierte Atombomben in die Luft gehen zu lassen, solange sind die juristischen Haarspaltereien rund um irgendwelche Verträge oder Dokumente rein akademischer Natur.
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21.12.2009, 17:14
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21.12.2009, 18:52
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Die Präambel hat keinen juristischen oder staatsrechtlichen Charakter, sonst würde Gott zum Rechtssubjekt erklärt werden.GG-Präambel:...Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...
Solange jemand von der BRD GmbH profitiert, wird derjenige weniger Grund haben diese für unrechtsmässig anzuerkennen.
Zitat Blanovar: ...Ein Volksentscheid ist wünschenswert, aber letztendlich nicht notwendig!..
Den Satz habe ich hier schonmal von jemandem gelesen, der dann später gesperrt wurde.
Die Verfassung oder, von mir aus, das Grundgesetz sind der Souverän einer demokratischen Nation. Also wenn diese Grundlage unseres rechtlichen zusammenlebens nicht vom Volke anerkannt wurde, in Form einer Abstimmung, wie kann dann diese zur Verfassung erhoben werden ? Eine parlamänterische Demokratie ist die mieseste aller Staatsformen neben den Diktaturen.
Geändert von Dr.Schnackels (21.12.2009 um 18:58 Uhr)
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21.12.2009, 19:32
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Quelle: Programmschrift von Horst Mahler.
Was ist nicht der Wille des Deutschen Volkes?
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, auf Knien zu rutschen und den Staub von den Stiefeln fremder Herren zu lecken.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, sich ..., dem Völkervernichter, zu unterwerfen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, xxx Medien zu gestatten, eine xxx Herrschaft über das Deutsche Volk auszuüben.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, seine Reichtümer dem Auserwählten Volk ... zu übergeben.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, auf seine eigene Staatlichkeit zu verzichten.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, auf den Schutz seiner Grenzen zu verzichten, denn es kann nur im Schutz seiner Grenzen überleben.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, auf seine Wehrhaftigkeit zu verzichten, denn die Hintergrundmacht bietet mächtige Feinde gegen sein Reich auf.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, seine Männer den Plutokraten für deren Raubzüge gegen andere Völker als Kanonenfutter und Deutsches Land für Militärstützpunkte zu überlassen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, im Mutterschoß der Deutschen Frau seine künftigen Generationen zu morden.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, seinen Heimatboden fremden Völkern preiszugeben und Zivilokkupanten als „Mitbürger" willkommen zu heißen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, sein Wesen und seine Erscheinung ... vernichten zu lassen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, seine Seele mit den Lügen der Feinde vergiften zu lassen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, die von seinen Feinden ausgehenden Verleumdungen friedfertig hinzunehmen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, im Interesse privaten Gewinnstrebens millionenfache Arbeitslosigkeit als Schicksal hinzunehmen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, den Plutokraten zu gestatten, vermittels der Verschuldung der öffentlichen Hand das Deutsche Volk in die Zinsknechtschaft abzuführen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, sich dem vernichtenden Strudel des plutokratisch manipulierten Weltwährungssystems zu übergeben.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, den Verrätern, die sich „Deutsche Politiker" nennen, freie Hand bei der Zerstörung der Deutschen Kultur, des Deutschen Bildungs- und Erziehungswesens zu lassen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, den Plutokraten die Ruinierung des Deutschen Lebensraumes und die Vernichtung der Volksgesundheit zu gestatten.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, Tiere seine Mitgeschöpfe - tausendfältigen Martern auszusetzen.
Es ist vielmehr der Wille des Deutschen Volkes, von keinem fremden Willen abzuhängen, sich frei zu erhalten und seine schöpferischen Kräfte zu entfalten.
Es ist der Wille des Deutschen Volkes, ...
Es ist der Wille des Deutschen Volkes, durch sein Handeln der Überzeugung Ausdruck zu geben, daß es selbst nur dann frei ist, wenn es andere Völker als Freie anerkennt und nach seinen Kräften uneigennützig jenen Völkern beisteht, die selbst nicht die Kraft haben, sich gegenüber Feinden zu behaupten und frei zu sein (...).
Es ist der Wille des Deutschen Volkes, als wiedererstandenes Deutsches Reich mit den anderen europäischen Mächten zum Schutz und Trutz gegen Übergriffe raumfremder Mächte brüderlich zusammenzustehen und Mammon die Tür zu weisen.
Es ist der Wille des Deutschen Volkes, sein Reich auf eine untrennbare Lebensgemeinschaft mit dem Russischen Reich zu gründen, weil anders Europa, der Kontinent des Weißen Mannes und der Freiheit, an der Rivalität dieser beiden Reiche zugrunde ginge.
Es ist der heilige Wille des Deutschen Volkes, daß keinem Juden, nur weil er Jude ist, auch nur ein Haar gekrümmt wird. Übergriffe auf Juden und ihr Eigentum, wenn sie auf Judenfeindschaft beruhen, sind als schwere Verbrechen zu ahnden. ...
Es ist aber auch der Wille des Deutschen Volkes, vernünftige Folgerungen aus der Tatsache zu ziehen, daß ...
Es ist deshalb der Wille des Deutschen Volkes, auf dem Gebiet des Deutschen Reiches aufenthältige ... auszuweisen. Kein Volk kann für verpflichtet gehalten werden, ein Räubervolk als seinesgleichen in seinen Grenzen zu dulden.
Es ist der Wille des Deutschen Volkes, Deutschland in seinen historisch angestammten Grenzen als Heimat der Deutschen zurückzugewinnen. Die Überfremdung ist durch Rückführung der Zivilokkupanten in ihre oder ihrer Vorfahren Heimatländer zu beseitigen. Härten sind dabei unvermeidlich. Es ist aber der Wille des Deutschen Volkes, diese eher den Zivilokkupanten als den eigenen Volksgenossen zuzumuten.
Es ist der Wille des Deutschen Volkes, die innere Ordnung des Reiches nach folgenden Grundsätzen zu gestalten:
1. Der Reichsnährstand ist in zeitgemäßer Form als Lebensquell des Volkes und seiner Sittlichkeit wiederzubeleben. Das Reich garantiert die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
2. Der ländliche Raum ist für alle Schichten des Volkes und für alle Gewerke als kultureller Lebens-, Siedlungs- und Werkraum zu kultivieren. Die Großstadt als Ausblühung der kapitalistischen Produktionsweise gehört der Vergangenheit an.
3. Der genossenschaftlich verfaßte Mittelstand (Betriebseinheiten bis zu 100 Beschäftigten) ist als Bildungs- und Bewährungsraum für den Führungsnachwuchs der Volkswirtschaft besonders zu fördern.
4. ...
5. u.s.w.
Ich distanziere mich!
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24.12.2009, 16:49
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Ort: Penthouse i.d. Vorhölle
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Zitat:
Zitat von freischütz
Kein Land ist souverän, auf dem fremde Truppen stationiert sind. Erst wenn der letzte Besatzer Deutschland verlassen hat, ist Deutschland (vielleicht) wieder frei. Es ist doch völlig egal, was wo in einem Vertrag steht oder nicht, wenn der US-Präsident jederzeit auf den roten Knopf drücken kann, um amerikanische, in Deutschland stationierte Atombomben in die Luft gehen zu lassen, solange sind die juristischen Haarspaltereien rund um irgendwelche Verträge oder Dokumente rein akademischer Natur.
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Wenn der US-Präsident in Deutschland Atombomben hochgehen lassen will, geht das auch ohne dortige Stationierung. Er verfügt nämlich u.a. über U-Boote, die mit A-Waffen ausgerüstet sind.
Er muss sie nur vor einem bestimmten Land auftauchen lassen und schon hat das seine Souveränität verloren. Dagegen sind die Besatzungstruppen ein Witz, wodurch dieses Argument nicht wirklich überzeugt. "Geostrategische Haarspaltereien"
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