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04.04.2007, 02:32
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Schutz vor Handyortung - LocateProtect
LocateProtect
LocateProtect ist ein Tool für Symbian-Handys, das Sie vor unerwünschter Ortung des Mobiltelefons schützt.
Zwar gilt Handy-Ortung in vielerlei Hinsicht als sehr nutzvoll und bietet zudem eine günstige Alternative zu teuren GPS-Ortungssystemen, allerdings dient sie auch dem Missbrauch, wenn sie zur unwissentlichen Überwachung von Personen verwendet wird. LocateProtect schützt Sie vor derartigen Spionage-Gefahren.
Das Programm arbeitet nach der einfachen Installation völlig im Hintergrund Ihres Mobilgerätes und schreitet erst im Ernstfall ein. Wird nun versucht eine Freischaltungs-SMS von Ihrem Handy aus an einen Ortungsdienst zu senden, wie es bei allen Mobilfunkanbietern erforderlich ist, schlägt LocateProtect Alarm.
Vor der Installation sollten Sie sich auf der Hersteller-Webseite unbedingt darüber informieren, ob LocateProtect von Ihrem Handy unterstützt wird. Dort können Sie auch einen Lizenzcode erwerben, mit dem die zeitlich beschränkte Demo- zur Vollversion aufgerüstet wird.
- So von Chip.de übernommen Chip.de
Soweiz ich verstehe warnt das nur vor den SMS die einen auffordern per antwort die Ortung zu genehmigen
Was haltet ihr davon?
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04.04.2007, 03:18
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 07.11.2006
Beiträge: 385
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Hmmm, sicherer wäre es wohl das Handy nur dann einzuschalten wenn man es explizit braucht,
oder man könnte sich auch eine Handytasche aus Alu-Folie basteln.
Die erste Variante scheint mir die bessere Wahl zu sein.
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zeitgleich zum lancierten weltwirtschaftskollabs, werden zahlreiche regierungsgesponsorte terroranschläge durchgeführt. die geschockte und verängstigste bevölkerung die nun ums überleben kämpft, wird sich neuen kriegen nicht in den weg stellen können, einige werden den krieg begrüßen in der hoffnung auf besserung der wirtschaftlichen lage. die anti-terror gesetze werden auf alle bürger angewendet, sie wurden auch für diesen fall geschaffen, einigkeit und recht und freiheit werden abgeschafft sein. nach jahren von krieg und hunger wird die elite der menschheit eine weltregierung anbieten und wieder von frieden und wohlstand sprechen. das endziel der elite ist nun da, der gechippte mensch, das ende des bargelds - die vollständige kontrolle einer kleinen elite über die menschen der welt
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04.04.2007, 06:49
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Administrator und Foreneugeniker
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Re: Schutz vor Handyortung - LocateProtect
Zitat:
Zitat von THX1138
LocateProtect
Soweiz ich verstehe warnt das nur vor den SMS die einen auffordern per antwort die Ortung zu genehmigen
Was haltet ihr davon?
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Für jemanden der seine/n Partner/in und/oder Firmenleitung unbedingt über seinen Aufenthaltsort belügen muss und nicht dabei erwischt werden will, kann es sinnvoll sein. Einer behördlichen Überwachung entgeht man dadurch nicht. Ordnet ein Richter eine sogenannte Tü (Telefonüberwachung) an (oder tut es die Behörde ohne seine Zustimmung...) , nutzt er die Daten des Providers (dieser speichert sie ohnehin bis zu 6 Monaten, dazu ist er gesetzlich verpflichtet).
Zitat:
Hmmm, sicherer wäre es wohl das Handy nur dann einzuschalten wenn man es explizit braucht
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Am sichersten ist es, keins zu haben. Die Birne wird weit weniger bestrahlt und niemand weiß wo man steckt.
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„Die bewusste und intelligente Manipulation der organisierten Gewohnheiten und Meinungen der Massen ist ein wichtiges Element in der demokratischen Gesellschaft. Wer die ungesehenen Gesellschaftsmechanismen manipuliert, bildet eine unsichtbare Regierung, welche die wahre Herrschermacht unseres Landes ist. Wir werden regiert, unser Verstand geformt, unsere Geschmäcker gebildet, unsere Ideen größtenteils von Männern suggeriert, von denen wir nie gehört haben. Dies ist ein logisches Ergebnis der Art wie unsere demokratische Gesellschaft organisiert ist. Große Menschenzahlen müssen auf diese Weise kooperieren, wenn sie in einer ausgeglichen funktionierenden Gesellschaft zusammenleben sollen. In beinahe jeder Handlung unseres Lebens, ob in der Sphäre der Politik oder bei Geschäften, in unserem sozialen Verhalten und unserem ethischen Denken werden wir durch eine relativ geringe Zahl an Personen dominiert, welche die mentalen Prozesse und Verhaltensmuster der Massen verstehen. Sie sind es, die die Fäden ziehen, welche das öffentliche Denken kontrollieren.“
Edward L. Bernays (* 1891 † 1995) „Vater der Public Relations“, Auszug aus dem ersten Kapitel „Organising Chaos“ des Buches Propaganda.
"Es bedarf heutzutage eines mutigen Mannes,um furchtlos die Wahrheit zu sprechen, denn selbst das bedeutet persönliches Risiko und Kosten. Das Gesetz verbietet es nämlich, die Wahrheit zu sagen, außer unter Zwang, bei Gericht und unter Strafandrohung wegen Meineids. Wurden öffentlich und gedruckt Lügen über dich erzählt, bist du machtlos, um deinem Ehrabschneider den Mund zu stopfen, außer du bist wohlhabend; nenne Tatsachen, und du wirst ein Verleumder; hüte deine Zunge bei einer Ungerechtigkeit, die in deiner Gegenwart begangen wird und deine Freunde werden dich als ihresgleichen ansehen - als ihren Verbündeten. Seine ehrliche Meinung zu äußern ist unmöglich geworden in diesem, unseren Zyklus."
- Helena Blavatsky: Collected Writings, XI:188
Beste Grüße an unsere Freunde von der Antifa und vielen Dank für die zahlreiche, bundesweite Werbung für infokrieg.tv auf Euren lustigen Seiten, die, wenn sie auch in Ihren Aussagen und Behauptungen grenzdebil anmuten und unhaltbar sind, jeden Tag viele Leser zu uns bringen!!!
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04.04.2007, 08:45
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Neuer Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 29.03.2007
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Beiträge: 24
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Zitat:
Zitat von Anarcho
.....nutzt er die Daten des Providers (dieser speichert sie ohnehin bis zu 6 Monaten, dazu ist er gesetzlich verpflichtet).
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Naja, soweit sind wir NOCH! nicht. Bis jetzt muessen nur Daten, die fuer die Rechnung entscheidend sind, aufbewahrt werden (aber keine 6 Monate). Aber unser Rollstuhlfahrer draengt schon in die Richtung.
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04.04.2007, 10:37
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Administrator und Foreneugeniker
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Registriert seit: 19.06.2006
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Zitat:
Zitat von little-buddha
Naja, soweit sind wir NOCH! nicht. Bis jetzt muessen nur Daten, die fuer die Rechnung entscheidend sind, aufbewahrt werden (aber keine 6 Monate). Aber unser Rollstuhlfahrer draengt schon in die Richtung.
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Dass wär schön.
Zitat:
Der Betrieb von Telekommunikationsanlagen im Anwendungsbereich der Überwachungsvorschriften ist nach § 88 TKG erst erlaubt, wenn sie mit den zur Überwachung notwendigen Einrichtungen ausgestattet sind. Nach der Verabschiedung des Begleitgesetzes müssen nun auch die betroffenen Systembetreiber im Bereich der "nicht öffentlichen" Telekommunikation ihre Anlagen mit teilweise erheblichem Aufwand und hohen Kosten nachrüsten - oder ihre Systeme stillegen, wo das nicht möglich ist.
Die Begründung zum Begleitgesetz berücksichtigt aber, daß die aufwendigen Überwachungsschnittstellen nicht überall angemessen oder verhältnismäßig sind: "In bestimmten Fallkonstellationen ist es jedoch nicht angezeigt, von den Verpflichteten zu verlangen, zur Erfüllung der Verpflichtungen technische Vorkehrungen zu treffen (zum Beispiel in Fällen bestimmter Nebenstellenanlagen, ... für das Angebot einer Übertragungsdienstleistung, wenn an beiden Enden des Übertragungswegs Netzknoten angeschaltet sind, deren Betreiber ihrerseits der Verpflichtung unterliegen, die Überwachung zu ermöglichen)."
Nach § 90 TKG ist nur der Abruf von Bestandsdaten aus der Kundendatei der Anbieter möglich. Auch alle sonstigen Vertragsdaten können laut § 89 Abs. 6 TKG von der Regulierungsbehörde abgerufen und an die jeweils anfragende Stelle bei den Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden, ohne daß der Telekommunikationsanbieter davon Kenntnis nehmen darf.
Der weiterhin gültige umstrittene ("Gummiparagraph") § 12 FAG ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden aber, ohne eine spezielle Überwachungsanordnung "Auskunft über abgeschlossene Telekommunikation zu verlangen, wenn die Mitteilungen an den Beschuldigten gerichtet waren" und die Auskunft "für die Untersuchung Bedeutung hat". Darunter fallen alle Daten, die der Betreiber rechtmäßig erlangt und gespeichert hat.
Im Telefonnetz sind in aller Regel nur Verbindungsdaten ("wer hat wann mit wem wie lange kommuniziert") verfügbar, da die Anbieter hier grundsätzlich keine Speicherung des Kommunikationsinhalts vornehmen dürfen. Diese Verbindungsdaten ermöglichen es den Strafverfolgungsbehörden, Telefonverbindungen bis zu 80 Tage zurückzuverfolgen und Kommunikationsprofile zu erstellen. Anders als bei § 100a StPO genügt der reine Anfangsverdacht. Verschiedene Rechtsexperten stellten die Verfassungsmäßigkeit dieses Paragraphen in Frage.
Bei Mailboxen oder Internet Service Providern, wo regelmäßig Kommunikationsinhalte gespeichert vorliegen - z.B. abrufbereite e-Mails - kann nach dem Wortlaut von § 12 FAG bei weiter Auslegung sogar darauf zugegriffen werden.
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weiter heißt es...
Zitat:
Zum einen soll das Gesetz dahingehend geändert werden, daß zur Strafverfolgung vergleichsweise einfach Bewegungsprofile von Mobiltelefonen abgefragt werden können. Die Erstellung solcher Profile ist durch die Aufteilung der Mobilfunknetze in Funkzellen schon dann möglich, wenn ein Handy "aktiv gemeldet", also in ein Funknetz "eingebucht", ist - egal, ob telefoniert wird oder nicht. Hierzu soll die StPO um § 100c Abs. 1 Nr. 1b erweitert werden, der bereits bei einer "Straftat von erheblicher Bedeutung" bestimmte technische Maßnahmen erlaubt. Die hohen Eingriffschwellen der "normalen" strafprozessualen Überwachung nach § 100a StPO müssen dabei nicht beachtet werden.
Bei "traditionellen" Überwachungen sind die Netzbetreiber derzeit nach der FÜV nur zur Weitergabe der Funkzellenangabe während eines Gesprächs verpflichtet, nicht aber zur generellen Lieferung aller Bewegungsdaten von aktiv gemeldeten Mobiltelefonen.
Für die Strafverfolgungsbehörden ist die Forderung des Bundesrates eine ergänzende Ermittlungsmethode zur satellitenüberwachten Peilung. Im Fall eines Mordverdächtigen wurde das Bewegungsbild bereits zur Überprüfung seines Alibis verwandt.
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TKG=Telekommunikationsgesetz, Stand 1998(!). Wir schreiben das Jahr 2007 .
80 Tage ist bisher die gesetzliche Pflicht, aber gespeichert sind die Daten, die die Erstellung eines Bewegungsprofil ermöglichen zusammen mit den anderen
Verbindungsdaten (außer Inhalt des Gespräches) für 6 Monate. Verbindungsdaten sind eben alle Daten, die anfallen während eines Gesprächs und dazu zählen auch die Sender/Funkzellen, die die Aktivität des Telefons überhaupt erst ermöglichen. Also kann man auch in etwa nachvollziehen, wo derjenige sich befunden hat. Der Rollstuhlfahrer will jetzt nur, dass es eben für alle Bürger gesetzliche Pflicht wird und sie selbst es speichern dürfen, erstmal in der BRD, dann europaweit. Wenn Du jemanden in Deinem Bekanntenkreis hast, dessen Handy per richterlicher Anordnung überwacht wurde, mach Dir den Spaß und zieh Dir diesen Teil seiner Akte rein. Darüber hinaus wäre es mal interessant zu erfahren, wie lange die IMEI- Nummer (ein weiterer Code, der die Identifizierung und Ortung eines Handy´s ermöglicht und ständig gesendet wird) eines Handy´s und vor allem wo sie gespeichert wird. Durch diese weitere Verbindung ist es möglich mit GSM- Handies ohne SIM Card einen Notruf anzusetzen. Holzauge sei wachsam .
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„Die bewusste und intelligente Manipulation der organisierten Gewohnheiten und Meinungen der Massen ist ein wichtiges Element in der demokratischen Gesellschaft. Wer die ungesehenen Gesellschaftsmechanismen manipuliert, bildet eine unsichtbare Regierung, welche die wahre Herrschermacht unseres Landes ist. Wir werden regiert, unser Verstand geformt, unsere Geschmäcker gebildet, unsere Ideen größtenteils von Männern suggeriert, von denen wir nie gehört haben. Dies ist ein logisches Ergebnis der Art wie unsere demokratische Gesellschaft organisiert ist. Große Menschenzahlen müssen auf diese Weise kooperieren, wenn sie in einer ausgeglichen funktionierenden Gesellschaft zusammenleben sollen. In beinahe jeder Handlung unseres Lebens, ob in der Sphäre der Politik oder bei Geschäften, in unserem sozialen Verhalten und unserem ethischen Denken werden wir durch eine relativ geringe Zahl an Personen dominiert, welche die mentalen Prozesse und Verhaltensmuster der Massen verstehen. Sie sind es, die die Fäden ziehen, welche das öffentliche Denken kontrollieren.“
Edward L. Bernays (* 1891 † 1995) „Vater der Public Relations“, Auszug aus dem ersten Kapitel „Organising Chaos“ des Buches Propaganda.
"Es bedarf heutzutage eines mutigen Mannes,um furchtlos die Wahrheit zu sprechen, denn selbst das bedeutet persönliches Risiko und Kosten. Das Gesetz verbietet es nämlich, die Wahrheit zu sagen, außer unter Zwang, bei Gericht und unter Strafandrohung wegen Meineids. Wurden öffentlich und gedruckt Lügen über dich erzählt, bist du machtlos, um deinem Ehrabschneider den Mund zu stopfen, außer du bist wohlhabend; nenne Tatsachen, und du wirst ein Verleumder; hüte deine Zunge bei einer Ungerechtigkeit, die in deiner Gegenwart begangen wird und deine Freunde werden dich als ihresgleichen ansehen - als ihren Verbündeten. Seine ehrliche Meinung zu äußern ist unmöglich geworden in diesem, unseren Zyklus."
- Helena Blavatsky: Collected Writings, XI:188
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04.04.2007, 12:01
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Puh, also das es vor staatlichen Ortungen nicht schützt war mir klar.
Kann eh nicht verstehen warum der Trick bei den Leuten zieht. Umso mehr Leute wissen wo ich bin umso unsicherer lebe ich..
Denn wenn ich mich vor jemand gezielt verstecken wollen würde, könnte der sich die Bekannten/Freunde vornehmen die wissen wo ich bin...
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04.04.2007, 13:37
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Neuer Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 29.03.2007
Ort: Sachsen
Beiträge: 24
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@Anarcho
Also in den von Dir genannten Quellen steht nirgends etwas von einer Pflicht, Daten fuer 6 Monate zu speichern. Wenn man keinen Einzelverbindungsnachweis wuenscht, kann man seine Daten unverzueglich nach Rechnungsstellung loeschen lassen. Worauf Deine Quelleangabe eingeht, ist eine aktive Ueberwachung bei Verdacht, da geht es nicht um rueckwirkende Abfragen.
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04.04.2007, 18:16
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Administrator und Foreneugeniker
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Registriert seit: 19.06.2006
Ort: Mainhattan
Beiträge: 1.357
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Zitat:
Zitat von little-buddha
@Anarcho
Also in den von Dir genannten Quellen steht nirgends etwas von einer Pflicht, Daten fuer 6 Monate zu speichern. Wenn man keinen Einzelverbindungsnachweis wuenscht, kann man seine Daten unverzueglich nach Rechnungsstellung loeschen lassen. Worauf Deine Quelleangabe eingeht, ist eine aktive Ueberwachung bei Verdacht, da geht es nicht um rueckwirkende Abfragen.
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Ich hab mich auch oben schon korrigiert. Es sind 80 Tage, laut § 12 FAG. Bloß bleibt es mittlerweile bei den Providern für ein halbes Jahr gespeichert. Die tun dass freiwillig. Im Zweifelsfall kann also auch der behördliche Zugriff erfolgen, nämlich dann wenn sie die Daten, die sie ja rechtmäßig erworben haben, freiwillig rausrücken.
Zitat:
Diese Verbindungsdaten ermöglichen es den Strafverfolgungsbehörden, Telefonverbindungen bis zu 80 Tage zurückzuverfolgen und Kommunikationsprofile zu erstellen. Anders als bei § 100a StPO genügt der reine Anfangsverdacht. Bei Mailboxen oder Internet Service Providern, wo regelmäßig Kommunikationsinhalte gespeichert vorliegen - z.B. abrufbereite e-Mails - kann nach dem Wortlaut von bei weiter Auslegung sogar darauf zugegriffen werden.
Der weiterhin gültige umstrittene ("Gummiparagraph") § 12 FAG ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden aber, ohne eine spezielle Überwachungsanordnung "Auskunft über abgeschlossene Telekommunikation zu verlangen, wenn die Mitteilungen an den Beschuldigten gerichtet waren" und die Auskunft "für die Untersuchung Bedeutung hat". Darunter fallen alle Daten, die der Betreiber rechtmäßig erlangt
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Das Land Brandenburg hat eine Erweiterung des Polizeigesetzes durch den Landtag geboxt, welches Ortung des Handies, Abhören der Gespräche und eine präventive Wohnraumüberwachung ohne richterliche Anordnung ermöglicht.
Dass heißt auch den Zugriff auf die Daten der letzten 80 Tage. Das Land Sachsen will schnellstmöglich nachziehen und bald werden sie dass bundesweit problemlos tun dürfen.
Zitat:
Die geplante Ausweitung der polizeilichen Überwachungsmöglichkeiten war im Vorfeld auf große Proteste gestoßen. Der Anwaltsverein hatte bei einer Anhörung im November gewarnt, die geplanten Regelungen zum Lauschangriff und zur "vorbeugenden Telefonüberwachung" seien "schlicht verfassungswidrig". Brandenburg übernehme eine Regelung aus Niedersachsen, die das Bundesverfassungsgericht bereits 2005 kassiert habe. Der Innenexperte der Fraktion der Linken im Landtag, Hans-Jürgen Scharfenberg, gab vergangene Woche zu bedenken, dass Menschen bei der Verabschiedung des Gesetzes künftig Beobachtung und Abhörmaßnahmen ausgesetzt seien, "egal, ob sie durch ihr Handeln dazu irgendeinen Anlass gegeben haben oder nicht."
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Dass der Provider schreibt, er löscht auf Wunsch die Daten der Rechnungserstellung heißt nur, dass sie für Dich danach nicht mehr zu holen sind. Ich hatte schon eine TÜ in den Fingern in der ich selbst gelesen habe, dass sie 3 Monate zurück gehen konnten. Wie Du selbst siehst, sind dass also keine verlässlichen Aussagen mehr.
Zitat:
Denn wenn ich mich vor jemand gezielt verstecken wollen würde, könnte der sich die Bekannten/Freunde vornehmen die wissen wo ich bin...
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Wenn man sich gezielt versteckt, muss auf Freunde und Bekannte verzichten. Sonst wird man gezielt gefunden.
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Edward L. Bernays (* 1891 † 1995) „Vater der Public Relations“, Auszug aus dem ersten Kapitel „Organising Chaos“ des Buches Propaganda.
"Es bedarf heutzutage eines mutigen Mannes,um furchtlos die Wahrheit zu sprechen, denn selbst das bedeutet persönliches Risiko und Kosten. Das Gesetz verbietet es nämlich, die Wahrheit zu sagen, außer unter Zwang, bei Gericht und unter Strafandrohung wegen Meineids. Wurden öffentlich und gedruckt Lügen über dich erzählt, bist du machtlos, um deinem Ehrabschneider den Mund zu stopfen, außer du bist wohlhabend; nenne Tatsachen, und du wirst ein Verleumder; hüte deine Zunge bei einer Ungerechtigkeit, die in deiner Gegenwart begangen wird und deine Freunde werden dich als ihresgleichen ansehen - als ihren Verbündeten. Seine ehrliche Meinung zu äußern ist unmöglich geworden in diesem, unseren Zyklus."
- Helena Blavatsky: Collected Writings, XI:188
Beste Grüße an unsere Freunde von der Antifa und vielen Dank für die zahlreiche, bundesweite Werbung für infokrieg.tv auf Euren lustigen Seiten, die, wenn sie auch in Ihren Aussagen und Behauptungen grenzdebil anmuten und unhaltbar sind, jeden Tag viele Leser zu uns bringen!!!
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25.04.2008, 04:54
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Neuer Benutzer
Infokrieger
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Hey I-krieger....
da ich sowie so ein gespaltenes verhältnis zum thema handy´s habe gebe euch allen einen guten tip:
SCHALTET EUER HANDY IMMER AUS!!!!
wenn ihr telefonieren wollt dann schaltet es einfach an....
mensch freunde, das handy ist eine art "hundehalsband für menschen"....ihr seit immer erreichbar, euer standpunkt ist immer nachvollziehbar ( erst recht nach der verabschiedung des vorratsdatenspeicherunggesetztes ) und ihr müsst euch sogar noch rechtfertigen wenn euer handy ausgeschaltet ist ( ey, wozu hast du n handy wenn du sowieso nich ran gehst )....so ne scheiße!!!...als ich jünger war hat auch alles ganz gut ohne handy funktioniert!.....
ich persönlich WILL NICHT dass ich immer erreichbar bin!!!
denkt drüber nach.....
bis denne............................................. ..........
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25.04.2008, 12:24
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Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 11.09.2007
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Beiträge: 92
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Zitat:
Zitat von massaker
SCHALTET EUER HANDY IMMER AUS!!!!
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kleiner Tip am Rande, Handy alleine auszuschalten bringt nix, wenn, dann musst du auch den Akku raus nehmen...
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