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  #1461  
Alt 06.05.2009, 22:04
Grübel Grübel ist gerade online
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Ich habe den leisen Verdacht, dass man (Presse, Ermittlungsbehörden, ...) immer neue Gerüchte in die Welt setzt, damit vielleicht einer von beiden das Schweigen bricht, so a ala: das stimmt ja gar nicht, was ihr so schreibt und vermutet, es war so und so. Ich hoffe, darauf können sie lange warten.

Gruss Grübel
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Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!
Antoine de Saint-Exupéry

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  #1462  
Alt 06.05.2009, 22:06
Wahrheitssucherin Wahrheitssucherin ist offline
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Standard Das hat aber gedauert...

Wundert mich nur, dass das Getratsche erst jetzt so richtig losgeht...

Der Artikelschreiber scheint sich aber nicht gewundert zu haben, dass die beiden Schwestern FERNSEHEND erschossen wurden und Andi angeblich nicht fernsehen durfte?

Interessant finde ich folgende Behauptung: "...schossen mit Luftdruckgewehren auf Schnecken".
Falls dies wahr sein sollte, könnten die von der Polizei gefundenen Schmauchspuren an den Händen der beiden Jungs auch daher kommen?

Zitat:
Zitat von Galaxy Beitrag anzeigen
Die Schlammschlacht beginnt.
Offenbar schweigt jetzt auch F. Eigentlich hat er immer geschwiegen. Das Geständnis war anscheinend schriftlich über seinen Anwalt.
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  #1463  
Alt 06.05.2009, 22:11
Galaxy Galaxy ist offline
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Zitat:
Zitat von Grübel Beitrag anzeigen
Ich habe den leisen Verdacht, dass man (Presse, Ermittlungsbehörden, ...) immer neue Gerüchte in die Welt setzt, damit vielleicht einer von beiden das Schweigen bricht, so a ala: das stimmt ja gar nicht, was ihr so schreibt und vermutet, es war so und so...
Kann sein. Vielleicht einfach PR Strategie, denn heute wurde auch über Tim wieder mal berichtet, um sein schlechtes Image aufrecht zu erhalten. (Wovor haben die Angst?)


Neue Spur von Tim K.
Mordfantasie im Internet offenbart

Zitat:
Warum man die Erkenntnisse erst jetzt, zwei Monate nach der Tat und erst auf Nachfrage bekanntgibt, erklärt der Waiblinger Polizeisprecher Klaus Hinderer damit, dass nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne, dass die Textfragmente auch tatsächlich von Tim K. verfasst worden seien. Sicher sei, dass die Aussagen vor September 2008 von "JawsPredator1" ins Internet eingestellt worden seien.


Also keine neue Spur, überhaupt keine Spur, weil nicht beweisbar! Und es geht um einen Chat, der im Sept. 08 stattgefunden haben soll, wobei ein Thema vorgegeben wurde. Wenn man alles auf die Goldwaage legen würde, was hier so gepostet wird
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  #1464  
Alt 06.05.2009, 22:19
streamwave streamwave ist offline
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Das hier:

Zitat:
Warum man die Erkenntnisse erst jetzt, zwei Monate nach der Tat und erst auf Nachfrage bekanntgibt, erklärt der Waiblinger Polizeisprecher Klaus Hinderer damit, dass nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne, dass die Textfragmente auch tatsächlich von Tim K. verfasst worden seien. Sicher sei, dass die Aussagen vor September 2008 von "JawsPredator1" ins Internet eingestellt worden seien.

macht auch schon allein deswegen keinen Sinn, weil er seit diesem Zeitpunkt auch nur 1 mal offiziell Schießtraining mit einer großkalibrigen Waffe absolvierte (Okt. 200. Für jemanden, der die Absicht hatte Dutzende Frauen zu erschießen, bereitete er sich damit für sein zukünftiges Vorhaben ja nicht gerade sauber vor.
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  #1465  
Alt 06.05.2009, 22:19
Grübel Grübel ist gerade online
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Standard Vorratsdatenspeicherung

Zitat:
Das Gesetz zur Neuordnung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren enthält auch Regelungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung-Richtlinie. Es wurde am 9. November 2007 vom Bundestag verabschiedet und ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Verkehrsdatenspeicherung [Bearbeiten]

Nach dem Gesetz müssen die folgenden Daten sechs und dürfen maximal sieben Monate lang auf Vorrat gespeichert werden:
  1. Anbieter von Telefondiensten einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten speichern
    1. die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses
    2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
    3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst
    4. im Fall mobiler Telefondienste ferner:
      1. die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss
      2. die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes
      3. die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen
      4. im Fall im voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle
    5. im Fall von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses
  2. Das gilt entsprechend bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht; hierbei sind die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht zu speichern.
  3. Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail) speichern
    1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht,
    2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage,
    3. bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,
    4. die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.
  4. Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern
    1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse
    2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt
    3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
  5. Wer Telekommunikationsdienste erbringt und hierbei die nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichernden Angaben verändert, ist zur Speicherung der ursprünglichen und der neuen Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone verpflichtet.
  6. Anbieter von Mobilfunknetzen für die Öffentlichkeit speichern zu den Bezeichnungen der Funkzellen Daten, aus denen sich die geografische Lage der jeweiligen Funkzelle sowie die Hauptstrahlrichtung der Funkantenne ergibt.
Die Speicherpflicht betrifft nur "in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste" (§ 3 Nr. 24 TKG). Dienste, die nicht von ihren Nutzern oder von Werbekunden finanziert werden, fallen nicht unter die Speicherpflicht.[16] Dazu gehören etwa Privatpersonen, die aus eigenen Mitteln einen öffentlichen WLAN-Zugang oder einen E-Mail-Dienst kostenlos anbieten. Anbieter von Webseiten, Webspace (Hosting), Foren und Chat-Diensten sind ohnehin nicht betroffen, auch wenn sie kommerziell tätig sind. Anbieter von Internetzugängen, Internet-Telefonie und E-Mail sind erst seit dem 1. Januar 2009 zur Speicherung verpflichtet. Alle Anbieter können seit dem 1. Januar 2009 wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden, wenn sie der Speicherpflicht nicht nachkommen[17].
Wer Verkehrsdaten auf Vorrat speichert, ohne dazu verpflichtet zu sein, handelt ordnungswidrig und kann von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro belegt werden (§ 149 Abs. 1 Nr. 17 TKG).
Genutzt und übermittelt werden dürfen auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten nur
  1. zur Verfolgung von Straftaten,
  2. zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit
  3. zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an die zuständigen Stellen
  4. zur Erteilung von Auskünften über die Identität von Telekommunikationsnutzern nach § 113 TKG.
Die Datennutzung darf aufgrund einstweiliger Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts jedoch einstweilen nur unter engeren Voraussetzungen erfolgen als im Gesetz vorgesehen.
Private Rechteinhaber haben keinen direkten Zugriff auf die auf Vorrat gespeicherten Daten. Sie können aber Strafanzeige erstatten und dann die Ermittlungsakten einsehen. Auf dem Gebiet der Strafverfolgung ist der Zugriff zur Verfolgung „erheblicher“ oder „mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ zulässig (§ 100g StPO). Darunter fallen etwa in Internet-Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverletzungen.
Entweder gerade noch so vorbeigeschrammt (Daten waren schon gelöscht) oder grosser Quatsch.

Gruss Grübel
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  #1466  
Alt 06.05.2009, 22:45
Midi Midi ist offline
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Zitat:
Zitat von Galaxy Beitrag anzeigen
Die Schlammschlacht beginnt.
Offenbar schweigt jetzt auch F. Eigentlich hat er immer geschwiegen. Das Geständnis war anscheinend schriftlich über seinen Anwalt.
Letzte Woche war der Stern mit Kameramann 2 Tage hier im Ort und hat alle möglichen Leute befragt. Aber die Jugendlichen (von denen ich mitbekommen habe), die befragt wurden, haben nur gesagt: " Wir kennen Keinen der Beiden" Einer sagte sogar ganz cool: " gib uns Geld, dann sagen wir, was IHR hören wollt!" Daraufhin zogen die Journalisten direkt ab.

Von jungen Leuten haben die ihre Infos nicht.
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  #1467  
Alt 06.05.2009, 22:59
Midi Midi ist offline
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Registriert seit: 25.04.2009
Beiträge: 42
Standard Die Fantasie der Journalisten.

Das muss man können. Respekt!
Aus vielen Gerüchten solch eine Geschichte zu basteln.... eigentlich sind ja alle Schuld. Ausser Mama, wie immer.
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  #1468  
Alt 06.05.2009, 23:06
Midi Midi ist offline
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Beiträge: 42
Standard

"Ein Outing kam in dem 20 000-Einwohner-Ort nicht in Frage. "

Also bitte, wie wird denn hier Eislingen dargestellt?

Jetzt weiß ich es:

ALLE Eislinger sind Schuld. Wir sind alle indirekte Mörder. Und wir sind auch alle in der Doku: " Spuren im Spint."
Daher....
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  #1469  
Alt 06.05.2009, 23:16
Wahrheitssucherin Wahrheitssucherin ist offline
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Standard Eintrag am 15.03.09 von JawsPredator1

Sehr aufschlussreich: Eintrag von JawsPredator1 am 15.03.09

Schon wieder eine Panne?

Wer sich ein wenig auskennt im Internet weiß doch, dass jeder sich mit einem anderen Namen bzw. einer anderen Identität ein Profil anlegen kann. Siehe Ebay usw.

Zitat:
Zitat von Galaxy Beitrag anzeigen
Kann sein. Vielleicht einfach PR Strategie, denn heute wurde auch über Tim wieder mal berichtet, um sein schlechtes Image aufrecht zu erhalten. (Wovor haben die Angst?)


Neue Spur von Tim K.
Mordfantasie im Internet offenbart

Zitat:
Warum man die Erkenntnisse erst jetzt, zwei Monate nach der Tat und erst auf Nachfrage bekanntgibt, erklärt der Waiblinger Polizeisprecher Klaus Hinderer damit, dass nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne, dass die Textfragmente auch tatsächlich von Tim K. verfasst worden seien. Sicher sei, dass die Aussagen vor September 2008 von "JawsPredator1" ins Internet eingestellt worden seien.


Also keine neue Spur, überhaupt keine Spur, weil nicht beweisbar! Und es geht um einen Chat, der im Sept. 08 stattgefunden haben soll, wobei ein Thema vorgegeben wurde. Wenn man alles auf die Goldwaage legen würde, was hier so gepostet wird
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  #1470  
Alt 06.05.2009, 23:43
Wahrheitssucherin Wahrheitssucherin ist offline
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Standard Schwul oder nicht schwul - und selbst wenn, ist das ein Motiv für Mord?

In einem Guyforum haben direkt nach der Tat in Eislingen die User darüber diskutiert, ob und unter welchen Umständen Homosexualität, die nicht ausgelebt werden darf/kann, ein Motiv für Mord sein kann: Hier nachzulesen

Meine persönliche Meinung dazu: Andis Elternhaus galt als ziemlich liberal (auch in Bezug auf die kirchlichen/ökumenischen Aktivitäten). Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine eventuelle Homosexualität von der Familie nicht akzeptiert worden wäre.
Und selbst wenn diese nicht so wohlgelitten worden wäre, hätte A. ja nach dem Abitur ausziehen bzw. mit seinem Freund zusammenziehen können. 10 Jahre Knast oder mehr sind bzw. wären der Liebe eher abträglich, oder? Am Wirtschaftsgymnasium wird auch Kosten-Nutzen-Rechnung gelernt, und A. ist ja wohl ein guter Schüler.... 10 Jahre Knast im Vergleich zu 1-2 Jahren Wartezeit bis zum möglichen Auszug von zu Hause? Mhm...

A. und F. können glücklicherweise selbst eine Aussage zu dem Thema machen. Also heißt es abwarten...

Zitat:
Zitat von Midi Beitrag anzeigen
"Ein Outing kam in dem 20 000-Einwohner-Ort nicht in Frage. "

Also bitte, wie wird denn hier Eislingen dargestellt?

Jetzt weiß ich es:

ALLE Eislinger sind Schuld. Wir sind alle indirekte Mörder. Und wir sind auch alle in der Doku: " Spuren im Spint."
Daher....
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