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18.11.2008, 02:36
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Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 03.11.2008
Beiträge: 89
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schlecklich
H&O @ Oha,
Köstlicher Pauker,
UND geistreich
vor allem.
Immer auf der Suche nach
Korrekt~urigem
so wie es unten (nicht?)
reinkommt,
kommt es oben raus
So ist richtig,
nur ran an die Korrekt
turmasch
marschine
13 x auch noch.
Meine Güte
Ist das
schlecklich!
Echt , Pauker sind
doch wirklich das
laller_ätzte
Freerk
__________________
Ich will nicht nur reden sondern leben
was ich denke und empfinde.
Nur wo finde ich die Menschen dafür?
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18.11.2008, 02:48
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Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 03.11.2008
Beiträge: 89
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Kaumaterial unbedingt mitbringen
@ Entfernter,
ja genau,
Kakau unbedingt mitbringen
wenn Du kommst.
Er ist alle.
Und schicke bitte Kohle
(Kohlen gehen auch)
Sagen wir 1 Euro?
Oder musst DU die zum
Deutschen Kinderschutzbund
oder UNIZOFF schicken?
Oder ich cholere hier weiter
Also Geld her oder...
bis ich 1 Euro habe
für ne Sache
die sich lohnt
Ps kannst gleich hierbleiben
und Holz hacken
ok?
Freerk
Ps:wann kommst DU denn?*
-----------------------------
auf der anderen Seite muss aber unbedingt
auch gesagt werden, dass Skepsis immer angesagt ist,
sowie es heute läuft. Deshalb muss ich es aushalten
auch wenn ich so bedroht werden sollte wie hier.
Die Frau wird ihre Gründe haben sich so zu verhalten
aberdamit ist sie auch nur ein Glied in einer Kette,das
Kettenreaktionen weiter trägt
Insofern will ich weiter
Ich will eine progressive Diskussion,
was konkret zu machen wäre
und dann das Projekt aufbauen
Wer Lust hat dazu wird
auf ein paar Ähnlichgesinnte treffen
aber solte auch die Courage haben
sich auf so einen Versuch einzulassen
Ich hab hier angeboten, dass sich
meine Kritiker anschauen
können, was ich mache.
Nur ich finde es halt scheisse, dass
die, die ihr Maul am grössten aufreissen,
bezüglich gerade dem Thema Sexualität & Gewalt,
zum Thema institutionelle Gewalt, erzieherische
Gewalt und Erziehungsgewaltverhältnisse,
die diese Strukturen und Taten erst möglich machen
voll den Mund halten und sich in ihrer
anonymen Mittäterschaft als Miterziehende
oder Weggucker voll zu verstecken versuchen.
Und das schlimme ist, dass IHRE Formen von
Gewalt, von denen Du hier nur eine kleine Kostprobe
schlecken durftest, stets vorher da sind,
bevor sie Kinder in diese Strukturen
rein setzen und sich dann auch noch
wundern, dass viele so werden,
wie sie dann werden.
Und die übelste Masche von diesen
Nichtsvorweisen- Könnern ist es dann,
die eindeutigen Wurzeln ihrer Denke
zu verleugnen und zu verharmlosen.
Denn ohne krasse Erziehungsgewaltverhältnisse,
die auf totalitäre fast 2 jahrzehntelange
Entmündigung vieler junger Menschen hinaus laufen,
hätte es diese historischen Auswüchse wohl
niemals gegeben. Das lässt ahnen, was erst noch
auf uns zukommen würde
wenn wir uns diesem Thema nicht stellen
F.
__________________
Ich will nicht nur reden sondern leben
was ich denke und empfinde.
Nur wo finde ich die Menschen dafür?
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18.11.2008, 12:46
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 27.07.2007
Ort: Dannstadt-Schauernheim
Beiträge: 113
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Das Thema Sexualität im allgemeinen ist ein sehr empfindliches Thema, ganz einfach weil hier Moral und teilweise Unrechtsbewusstsein direkt aufeinandertreffen. Was aber nun die Verschärfung des Sexualstrafrechts betrifft, bleibt mir nur zu sagen, da wollen Teile der Elite ausgerechnt die die perversesten Orgien feiern, dem Rest der Menschheit etwas über Moral erzählen. siehe Hier
Und das schlimmste ist, dass war schon immer so.
Jedenfalls für die Elite gilt immer "Wenn das Geld im Kasten klingt die Seele in den Himmel springt".
Ich möchte nur mal auf ein Beispiel verweissen:
Da gab es Ende der 60er bis fast Mitte der 80er Pornofirmen in Europa, deren Haupteinkommen Kinder- und Jugendpornografie war und das Tollste ist, man glaubt es kaum, die Firmen sind auch heute noch existent.
Ich möchte hier natürlich keine Namen dieser Firmen nennen.
Und zur fast gleichen Zeit war sogar Homosexualität beispielsweise teilweise gesetzlich verboten.
Nun gut die entschärfte Version die da nun auf den Weg gebracht wurde ist zwar noch OK, man muss sich allerdings unbedingt die Urspungsversion wie sie im ersten Beitrag schon gepostet wurde anschauen.
Es ist ungeheuer wichtig unsere Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu schützen. Aber das erreichen wir nicht in dem wir irgendwelche Gesetze auf den Weg bringen die so gut wie jeden auf irgend eine Weise kriminalisieren. Es kann sogar zu einer Förderung der Gewalt beitragen.
@Freerk
Ich glaube Du bist hier im falschen Forum.
Du versuchst die bei Pedos beliebte Hintertür zu nutzen und Probagandierst die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen wenn ich Deine Postings richtig verstanden habe.
Gruß
Fuchs68
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18.11.2008, 18:17
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Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 03.11.2008
Beiträge: 89
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Leben ohne Türen und ohne Angeln
@Fuchs,
DU hast geschriebn
Es ist ungeheuer wichtig unsere Kinder und Jugendlichen
vor sexueller Gewalt zu schützen. Aber das erreichen
wir nicht in dem wir irgend welche Gesetze auf den
Weg bringen die so gut wie jeden auf irgend eine
Weise kriminalisieren. Es kann sogar zu einer
Förderung der Gewalt beitragen.
Letzteres sehe ich auch so. Nur
wie erreichen wir es denn?
Das sagst Du nicht
Es ist zwar gut aber auch schon typisch,
wenn Du Dir diesen einen Punkt heraus
greifst und meinst, Du könntest ihn lösen, indem Du die
Entmündigung in allen Lebensbereichen
unangetastet lässt
Scheinbar gibt es für Dich da keine UNGEHEUER
Da findest Du doch gerade die Kriminalisierer
und Beschnippler
Und wer soll sie stoppen?
Und wie deiner Meinung nach?
Du versuchst die bei Pedos beliebte
Hintertür zu
nutzen und Probagandierst die
sexuelle Selbstbestimmung
von Kindern und Jugendlichen
wenn ich Deine Postings
richtig verstanden habe.
Du hast mich falsch verstanden.
Ich bin dafür, den Begriff
Menschenrechte sind unteilbar,
wörtlich zu nehmen
Thema hier sind die (neuen)
Sexualstrafgesetze.
Ich bin wohl der einzige hier
der dieses Thema von seinen
Ursachen angeht
und auch den Zusammenhang
zu allen Lebensbereichen
herstellt, in denen Kinder und Jugendliche
entmündigt- (angeblich
"selbstbestimmt?) leben
müssen
Insodern ist Deine Einschätzung,
ich propagiere sexuelle Selbstbestimmung
von Kindern und Jugendlichen irreführend
weil verkürzend, genauso wie das jemand ganz
anderes macht, nämlich das Gesetz.
Das Gesetz propagiert
eine verlogene-nicht existente Selbstbestimmung,
von Kindern die es angeblich schütze.
Das Gegenteil ist der Fall. Das Gesetz ist eine
äusserst brutale Fremdbestimmung noch und nöcher.
Das SELBST der Kinder hat Dank dieses Gesetzes,
das ja Ausdruck eines "gesunden Volksempfindens"
zur Fremdbestimmung von Kindern ist,
keine Chancen
Ich hingegen versuche die gesellschaftlichen
Bedingungen zu diskutieren und zu schaffen,
unter denen eine weit gehende Selbstbestiimmung
für alle Menschen, also auch für Kinder also
auch für ihre sexuelle Selbstbestimmung u.a.
möglich wird
Ich kritisiere beispielsweise unvermindert stark wie
die Pädagogenfront und die Psychologenfront wie die Pedos
(meist eh identisch) als Teil des Entmündigungs-
Macht - Abhängigkeitsvollstrecker-wesens
und allein schon damit der Gewaltausübung
gegen Kinder. Sie verwenden den Begriff "
sexuelle Selbstbestimung"von Kindern ebenfalls irreführend.
Aber ich kritisiere Pedos und Kinder-Führer ( verniedlichend
Pädagogen sich nenned) deswegen, weil es ihnen
mainstreammässig um ihre eigene Selbstbestimmung geht.
Diese Kritik ist heftig. Sie hassen mich dafür mehr als / wie
manche/r mich hier hasst.
Auch von Pedos, nicht nur von Pädagoxen
werde ich fast nur verhöhnt und verspottet.
Im Gegenzug zu dem was die Pedos verzwpfen,
ist die gesamte UN Kinderrechtecharta
ein gigantisches Machwerk von Pädagogen auf ihre
eigenen Interessen zugeschnittenes Programm
das die PFLICHTEN UND NÖTIGUNGEN
von Kindern zu ihrem "Recht" machen
Siehe Schulpflicht und Aufenthaltsbestimmungsgewalt
als Fremdbestimmung. Das heisst:
Ohne Aufgabe ihrer erwachsenenzentrierten
Positionen im gleichen Schritt analog zu den
ebenfalls verheerend bevormundenden Pädagogen-
Demagogenpositionen, wird die menschenrechtliche
Selbstbestimmungsbewegung niemals
vorwärts kommen
Also muss man die Selbstbestimmungsdiskussion
in der Öffentlichkeit und überall auch führen
Mann kann sie so führen
1. Kindheits- und Erwachsenen
Altersrassismus
und Status
lassen, wie er ist
(Katastrophe)
2.Kindheitsstatus aufheben
Erwachsenenstatus lassen
(Katastrophe)
3 Erwachsene werden wieder
(wie sie alssie ?) Kinder
(waren, falls das gut war,
zumindest)
Ich bin 3
Ich bin der Meinung, dass es gerade "die" Pedos" sind, die
durch ihre erwachsenzentrierten Forderungen,
klar machen, dass es ihnen um ihre
Sexualität geht und nicht um die Selbstbestimmung
von Kindern und Jugendlichen, innerhalb
derer ihnen die Möglichkeit gegeben werden
muss, ohne Bevormundung, Angst und
Repressionen frei und öffentlich
darüber zu sprechen wie sie leben möchten.
Das ist für mich ein Riesenunterschied:
ob irgend welche Chauvinisten oder ~innen der
Meinung sind, Kinder wollten, was sie wollten oder was
sie meinen, was sie wollen, und dass sie- die
Grossen- legitimiert seien, aus ihrer
Sicht alle Initiativen starten zu dürfen,
dass sie sich -mit welchen
Trix auch immer - ihrem Willen zu fügen hätten, -
- oder ob ein Begehren, ein Verlangen, ein Bedürfnis, ein
Interesse eine
Initiative von ihnen selbst
ausgeht,
die nur zweierlei kann:
brutal nieder geschlagen oder
ernst genommen werden
und unter bestimmten Unausnutzbarkeits-
Bedingungen, die von der Erwachsenenwelt
zu schaffen und zu
garantieren sind, auch realisiert
werden dürfen.
Ein Weg dahin wäre auch die möglichst weit gehende
Auflösung der Privatheit, sodass rechtzeitig ein- sichtbar
würde, wenn wo es schief läuft, das heisst hier durch
letzenendes mehr Schutz gegen Gewalt garantiert
sein könnte, als durch jedes Gesetz, das, wenn es,
so, wie es jetzt läuft einen weg sperrt, im selben
Moment schon wieder 100 neue gewaltbereite
Menschen neu produziert
Sexuelle Selbstbestimmung gibt es fast nirgendwo.
Schliesslich ist es ja auch keine "Selbstbestimmung",
zu entscheiden, wie viel Menschen man auf welche
Weise umbringt. Wird aber. Und genau das ist es doch:
UMBRINGEN. "Selbstbestimmte" Zweierbeziehungen
beispielsweise sind MORD, weil sie indirekt
Menschen umbringen durch Ausschluss und
NICHTVERSORUNG mit Liebe und Brot.
in dem man andere aus den eigenen
Beziehungen ausgrenzt, und mit zigtausend
verschiedenen antiaufklärerischen Brandzeichen
versehen abschiebt und
elendig emotional und real
verrecken lässt,
darum gehts doch.
Und da sind die "Sexuellen" bei weitem nicht die einzigen
Denk mal nur an "Alte",Behinderte" usw da läufts genauso ab
Bei Kindern kommt noch mal dazu, dass es
beinahe schon an SEXUALZENTRISMUS grenzt,
wenn man meint, dass man ausgerechnet diesen
einen Punkt inder Gewaltdebatte heraus greifen könne
und die anderen Bereiche, als Grundvoraussetzungen
für die katastrophae Schieflage, weiterhin aussen vorlässt
und wo man hinschaut , gerade diese Sichtweise
professionell und politisch auch fördert
Also, was machst DU konkret gegen
Gewalt gegen Kinder?
Gruß
Freerk[/color]
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Nur wo finde ich die Menschen dafür?
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18.11.2008, 21:18
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Benutzer
Infokrieger
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Beiträge: 89
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UNKINDERRECHTECHARTA?
NEE ECHT NICH
Die Hälfte der Menschheit ist auf Grund ihres Alters von den angeblich universal geltenden Menschen- und Selbstbestimmungsrechten ausgeschlossen. Die Aussagen von "Wissenschaft" und Medien über Kinder, beides Machtinstrumente der Erwachsenenwelt, erscheinen als unumstößliche, fast "göttliche" Wahrheit.
Sie sorgen dafür, dass unbequeme Fragen zum Thema authentische (nicht übergestülpte) Bedürfnisse, Bevormundung, Verantwortlichkeit für sich selbst und andere, Lernselbstbestimmung, Pädagogennixdanke, sowie das Thema "Sexualität und Freiheit von Kindern und Jugendlichen" gar nicht erst aufkommen!
PÄdagogik ist keine Wissenschaft. Aussagen der so genannten "Erziehungswissenschaft" sind autoritäre Glaubensbekenntnisse (Religion) "Wir glauben, Kinder können noch nicht dies und das", müsste es eigentlich heißen. Stattdessen sagen sie: „Kinder können noch nicht...“
Statt eigene Unsicherheiten in ihren Definitionen über Kinder sich einzugestehen, was den betroffenen Chancen einräumen würde, die als "Wissenschaft" verkauften Glaubensgrundsätze ihrer "Erziehungsbefohlenen" zu hinterfragen, werden Kinder und Jugendliche 18 Jahre lang einer fürsorglichen Belagerung und oft sogar einer folterähnlichen Umklammerung unterworfen und grundsätzlich unter das Wahrheitsmonopol (Wahrheitsvorrecht) der Erwachsenen gestellt.
Sie sind ihnen mehr oder weniger ausgeliefert. Sie gelten als "minderjährig" und "minderwertig" (noch nicht "reif"). Statt dieses Ausgeliefertsein durch eine nachdrückliche Kinderrechte-Durchsetzung abzuschaffen, wird das "KINDERRECHT" sogar dazu benutzt, Kindern entscheidende Freiheiten vorzuenthalten und zu verbieten. „Du bist abhängig von den Erwachsenen und deshalb hast Du keine Möglichkeit, frei zu entscheiden...“ Da das so ist, muss es aber nicht so bleiben
Erziehungsgewalt wird gerechtfertigt, egal, wie viel neues Leid dadurch im Namen angeblich "edelster" Motive für die Zukunft der Kinder und für ihr angebliches "Wohl" ausgelöst wird - Zur Rechtfertigung jeder Gewaltanwendung wird immer wieder angeführt:" Ich muss Dich schützen", "ich habe Verantwortung für Dich", "ich habe für Dich zu sorgen" , "es geschieht alles zu Deinem Besten" ...
Aber Scheisse zum Besten. Wir wissen es. Alle wissen es.
Die amtliche deutsche Fassung des angeblichen Hauptanliegens der Kinderrechte - Konvention mit "Wohl des Kindes" zu übersetzen, ist eindeutig falsch - um nicht zu sagen, absichtlich gefälscht !!! In den gleichermassen für verbindlich erklärten Textfassungen des Englischen, Französischen, Spanischen und Russischen ist jeweils die Rede von "the best interests of the child", was bedeutet, dass es den Begründer-Innen der Charta um die "bestmögliche Wahrung der Interessen des Kindes" gegangen ist.
Der Begriff "Kindeswohl" aber rechtfertigt jeden beliebigen Eingriff in das Leben von Kindern auch gegen deren Willen. Der Begriff "Interesse" liegt viel näher an den echten Anliegen und Bedürfnissen der Kinder selbst. Das "Wohl" des Kindes aber erlaubt uneingeschränkte Eingriffsmöglichkeiten Erwachsener. Die "Interessen" und "Bedürfnisse" der Kinder aber können viel leichter und klarer nur von ihnen selbst formuliert werden.
Im deutschen Gerichtsalltag ist die Berufung auf das "Kindeswohl" oft zu einer leeren Worthülse verkommen und wird als Alibi für jedes Urteil auch eindeutig gegen die Interessen, Würde und Unversehrtheit der Kinder verwendet. Sollen Familiengerichte im Interesse der Kinder oder im Interesse der Jugendämter entscheiden? Dies ist oft ein krasser Unterschied!
Dabei wird nicht selten im Namen der „Rechte des Kindes“ und „ihres Wohls“ entschieden, und die tatsächlichen Rechte der Kinder vollkommen auf den Kopf gestellt und missbraucht. Ähnlich verhält es sich mit den Alibifunktionen der Begriffe "Schutz", "Bildung" usw., mit denen jetzt sogar ohne Rücksicht auf ohnehin schon stundenlang an Schulbänke gefesselte Kinder Schritt für Schritt eine Kindergartenpflicht sowie eine Ganztags-Schulpflicht für möglichst alle Kinder durchgesetzt werden soll.
Dies alles soll natürlich wiederum im Sinne ihrer "Rechte" geschehen...
Spätestens bei der Verweigerung vieler Kinder, diese angeblichen angeblichen „Rechte“ wahrzunehmen, weil sie sie als Zwang und Pflicht erleben, merkt man, was das für „Rechte“ sind, und wer sie erfunden hat. Wer sich weigert, diese „Rechte“ wahrzunehmen, wird mit Schulschwänzerpolizei, Bussgeld, Arrestzelle und psychiatrische Einweisung, zu seinem „Recht“ und "Glück"gezwungen.
Schon heute in Amerika und immer mehr auch in Deutschland werden "Verhaltensauffälligkeiten", sprich: Abwehrreaktionen der Kinder gegen ihre rigorose Verplanung durch Erziehende als „Aufmerksamkeitsmangel“ und "Überaktivität" wahrgenommen und daraufhin mit millionenfacher Verabreichung z.B. von "Ritalin" (Kokain vorbereitende Droge) bekämpft. Auch hier handelt es sich in den meisten Fällen darum, dass die Kinder immer mehr natürlichen Lebensraum verlieren, indem sie sich austoben können.
Ein Beispiel dafür, wie zynisch die UN- Kinderrechte-Charta formuliert ist,, wenn hier namentlich von den "Rechten des Kindes auf gesundheitliche Versorgung" gesprochen wird!
Die durch Chemo- Vergiftung bewirkten Persönlichkeitsveränderungen von Kindern und anderen Menschen, die nicht "funktionieren", wie sie "funktionieren" sollen, werden offensichtlich deshalb als "Kinderrechte" und als "Heilung von Krankheit" herausgegeben, damit die schweren Beschädigungen der Betroffenen durch Psychopharmaka-Verabreichung in den Bildungs- und Erziehungsstätten nicht auffallen, die zunehmend ganztags stattfinden, die Freiräume für Kinder und andere Menschen dadurch noch weiter vorgeschrieben und beschnitten werden und die Eltern ohne Alternative „ungestört“ an der globalen Zerstörung der Umwelt durch Arbeit und Streben nach "Wohlstand" teilnehmen sollen.
Auch Ganztagesschulen werden nach den Interessen und Rechten der Erwachsenen, nicht nach denen der Kinder geplant. Auf die Idee, dass Schulverweigerung nicht Ausdruck einer "Krankheit" von Kindern ist, sondern Aufschluss über die Verfassung von Schulen und ihren Verteidiger- Innen selbst gibt, will kaum jemand wahr haben.
Die Wirklichkeit sieht für eine wachsende Zahl selbstbewusster und mündiger Kinder und Jugendlicher in Deutschland so aus: gerechtfertigt wird ihr als "Recht" ausgegebener "Schutz" auch da, wo dieser aus ihrer Sicht nichts anderes bewirkt, als eine tagtägliche, oft jahrelange seelische und auch körperliche Unterdrückung (Gewaltanwendung).
Besser ist deshalb, dass Bedingungen dafür geschaffen werden, dass auch als "Kinderrechte" ausgegebene Ideologien nicht länger in Gewalt umschlagen können, also auch im Namen des "Rechts" auf "Schutz", auf das "Wohl" oder auf "Bildung" nie wieder Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ausgeübt werden darf.
Statt des widersprüchlichen Begriffes "Kinderschutz" und seiner zwar gut klingenden, aber manchmal äußerst gewalttätigen Verwendung müsste ein wesentlich genauer gefassten Begriff der Kinderrechte eingeführt werden, so dass inhaltlich wirklich e c h t e, von Kindern und Jugendlichen selbst formulierten Forderungen und nicht pädagogisch beschnittene und vorreglementierte Bedürfnisse ausgedrückt werden.
Nur wenn diese in ihrer Gesamtheit formuliert, anerkannt und wahr genommen werden, können die Bedingungen für einen echten und eindeutigen (Selbst-) Schutz gegen Ausbeutung und Gewalt j e d e r
A r t geschaffen werden.
Dazu gehört in erster Linie die Aufenthalts - Selbstbestimmung. Sie schafft das echte Recht, Misshandlungen jeder Art nicht jahrelang ertragen zu müssen, sondern vor ihnen flüchten zu "dürfen", ohne dabei neue Schädigungen zum Beispiel durch Verfolgung von Eltern, Jugendamt und Polizei zu erleiden. Meinungen und Willensäußerungen von Kindern und Jugendlichen wie: "kein Festklammern im Elternhaus, "ich will mal mit anderen Menschen zusammen sein, nicht immer nur mit meinen Eltern", aber auch "keine Herausnahme aus unserem Elternhaus", keine Freunde, die auch meinen Eltern gefallen müssen, "keinen Schutz, keine " Hilfe" keine "Therapie", "wenn wir es nicht wollen" muss wörtlich genommen werden, wenn man sich für echteKinderrechte engagieren möchte.
Auch bei Altersgleichheit sollten alle Unterschiede in der Entwicklung, in der Lebenseinstellung und in den Bedürfnissen junger Menschen respektiert und anerkannt werden. Betroffene unterschiedlichen Grades von Selbständigkeit in gleichem Lebensalter brauchen echte Rechte, die ihre individuellen (persönlichen) Entwicklungen und Bedürfnisse zulassen und die Befriedigung dieser Bedürfnisse unterstützen. Verallgemeinernde Festlegungen von "Freiheiten" (Zwängen!) in festgelegten Altersstufen leisten Unterdrückung, Ausbeutung, Ausgrenzung, Unterforderungen oder Überforderungen vieler Betroffener Vorschub, da kaum ein Mensch wirklich in irgend ein fest gelegtes Alterschema passt. Diesem Faktum entgegen wirken durch pauschalisierende Definitionen ist eine weitgehend verschwiegene Wurzel von Frustration und Gewalt.
(siehe z.B. die sicherlich noch aktuelle erschreckende Zahl von geschätzten angeblich 20000- 30000 Selbstmordversuchen von Schüler- Innen pro Jahr, siehe z.B. "Jahrbuch für Lehrer, 1977, S. 20)"
Auch die offiziellen Kinderrechte - Programme, die bekannt sind, einschließlich der UN Kinderrechte - Charta legen die Bedürfnisse von Kindern, nach ihrem Alter sortiert, vorher genau fest, ohne die unterschiedlichen Bedürfnisse Gleichaltriger überhaupt zu erwähnen, geschweige denn anzuerkennen. Damit fördert die Kinderrechte - Charta international eine willkürliche Gleichschaltung und Verneinung jeglicher Individualität gleichaltriger Kinder und Jugendlicher sowie eine langfristige gesetzliche Festschreibung ihrer pädagogischen, seelischen, materiellen und im Endeffekt auch körperlichen Abhängigkeit und Ausbeutung.
Wenn der Gesetzgeber Ausbeutbarkeit und Strafbarkeit ausnahmslos weiterhin buchstäblich an ( Geburts- )Tagen festmacht, dass Lebenspartner- Innen und Liebespartner- Innen sozusagen "über Nacht" „geschäftsfähig“ werden, sich nicht mehr "geschändet" fühlen müssen, sich kriminalisieren oder "therapieren" lassen müssen für Handlungen, die sie "begangen" haben, läuft er Gefahr, das wichtigste zu übersehen:
Menschen sind zum Glück noch immer nicht "geklont". Sie befinden sich noch immer- bei gleichem Alter- in unterschiedlichster körperlicher, geistiger und seelischer Verfassung. Deshalb führt es nicht zu ihrem Schutz, sondern mitten hinein in die Diskriminierung und in die Auslieferung an die bestehenden Gewaltverhältnisse, wenn versucht wird, die unterschiedlichsten Gefühlslagen und Bedürfnisse auf eine "alters- rassistische" Weise (in altersmäßige Schablonen zu pressen und) gleichzuschalten. (vergleiche auch den Begriff "ageism" im englischen.
Bezeichnend ist dass es in Deutschland nicht mal einen gleichwertigen Begriff für "ageism"gibt). Altersdiskriminierungsforschung ist ein "KolLateralschadensbegriff" für wildgewordene Altersrassisten-Zu- schläger!
Nach Meinung der Gesetzgeber soll, wenn eine Partnerin oder ein Partner plötzlich - oder noch nicht - eine sozusagen "unerlaubte" Altersstufe erreicht hat, d e s h a l b diese Beziehung als eines der "furchtbarsten Verbrechen" verstanden werden, das es gibt. Wie ist das vereinbar mit Grundsätzen wie: die sexuelle Selbstbestimmung darf nicht gestört und manipuliert werden, die "Würde" der Kinder ist unantastbar, entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig, Menschenrechte sind unteilbar?
Seit 1989 gibt es die UN- Charta, aber so gut wie nichts hat sich am rechtlosen Status "Minderjähriger" und damit an ihrer Ausbeutbarkeit und Ausbeutung geändert. Bestenfalls ist in einigen Gebieten der Erde lediglich an die Stelle ihrer materiellen Ausbeutung eine Perfektionierung der pädagogischen Überwachung und Abhängigkeit von Kindern und Jugendlichen getreten.
Auch die sexuelle Ausnutzung von Kindern und Jugendlichen (ihre Schwächung) durch Erwachsene wird durch Liebesentzug und die Festlegung und Ausnutzung ihrer angeblichen ( Nicht- ) Bedürfnisse geradezu gefördert. Kindern und Jugendlichen werden wesentliche Möglichkeiten genommen, frühzeitige Erfahrungen mit ihrem Körper zu machen, so dass sie für eine Verteidigung gegen körperliche Zudringlichkeiten und Angriffe völlig unvorbereitet sind.
Die Unterwerfung und Unterdrückung von Kindern und Jugendlichen in allen Lebensbereichen ruft Gewalt bei ihnen und auch später bei Erwachsenen hervor. Kinder- und Jugendgewalt muss endlich als Ausdruck eines oft aus Ohnmacht entspringenden Versuchs gesehen werden, sich gegen ihre Entmündigung, ihr nicht ernst genommen werden, ihre Entrechtung und ihr staatlich verordnetes Verhaltenskorsett zur Wehr zu setzen.
Die Kinderrechte - Charta sollte ein Zeichen setzen gegen die weltweite Entrechtung von Kindern und Jugendlichen, aber was bewirkt sie in Wirklichkeit? Sie festigt die Ursachen der Gewalt gegen Kinder und appelliert lediglich an die Beseitigung der Symptome bzw. der Folgen ihrer Unterdrückung.
Die Kinderrechte - Charta trägt nicht dazu bei, Gewalt gegen Kinder abzuschaffen, sondern sie fördert den Kreislauf der Gewalt gegen Kinder immer aufs neue.
Es gibt bisher keine Kinderrechte nach der Darstellung von Kindern und Jugendlichen, sondern nur aus der Sicht derer, die über sie verfügen. Was sind das für "Rechte", wenn die Erwachsenen angeblich ganz allgemein wissen, was "gut" für Kinder ist und was sie (nicht) brauchen? Wenn Erwachsene behaupten, besser als die Kinder zu wissen, mit wem sie zusammen sein wollen und mit wem nicht? Was sind das für "Rechte", die aus der Sicht von potentiellen (möglichen) Unterdrückern für Unterdrückte und "Leibeigene" ausgetüftelt und vorformuliert werden?
Kinder lassen sich nicht gleichschalten und vorab definieren, auch nicht ihre Bedürfnisse und Interessen!
Und erst recht nicht mit Verallgemeinerungsbegriffen wie "seelische Entwicklung", Lebensalter oder so genannte geistige oder "Geschlechtsreife"! "Kein Kind darf benachteiligt werden"? Im Schatten dieser Normen und Slogans und im Namen ihres "Wohls" geschieht oft eine grausame und verbrecherische Behandlung und Benachteiligung unzähliger einzelner Betroffener!
Was sagen Frauen dazu, wenn Männer bestimmen, was sie können und tun sollen, welche Interessen sie haben, was sie wollen und was ihnen gut tut ? Wenn Männer UND Frauen aber im TEAM durch eine stellvertretende Ausübung von Menschenrechten durch Definition (festlegen, was sie sind und können und was nicht) wer erkennt dann die Schädigungen, die sie dadurch Kindern zufügen und wer hält Fluchtstätten und Asyl für die davor flüchtenden Kinder und Jugendlichen bereit?
Die Menschenwürde ist nicht teilbar und darf auch nicht von denen ausgelegt werden, die sie verletzen.
Es gibt bisher keine echten Kinderrechte. Es sind "Rechte" innerhalb eines Zwangs- oder Gewaltsystems von Erwachsenen, das heißt, es sind weit gehend Pflichten, die einfach als "Rechte" umformuliert werden, damit die ins Wanken gekommene Macht und Verfügungsgewalt von "Erziehenden" über Kinder nicht noch mehr auffällt oder (durch die Kinder selbst) entlarvt wird.
Wer die Verfügungsgewalt über sich selbst ablehnt, hat keine Rechte, wird behandelt als "gestörter", "kranker", oder gar "krimineller" Mensch. Angeblich sichert die UN Charta Kindern und Jugendlichen eine Meinungs,- Gewissens-, Informations-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu. Das sind hohle Worte.
Die Wirklichkeit ist anders. Es ist nur die Meinung und die "Freiheit" erlaubt, die die Grundlagen der Erwachsenenmacht nicht in Frage stellt. Freiheit für Kinder kann nur dadurch erreicht werden, dass Erwachsene aufhören, z.B. mit Hilfe des "Kinderschutz-", auch des "Kinderrechte"- und "Kindeswohl"- Begriffs ganz andere Ziele zu verfolgen, nämlich ihre eigenen.
Herkömmlich "überholte" Verfügungsgewalt über Kinder (z.B. körperliche Züchtigung) sind "zu auffällig", deshalb werden sie mit Hilfe gut klingender Begriffe in ein modernes, "zeitgemäßes" Gewand gekleidet und durch versteckte (z.B. sprach- psychologische und manipulative ) Methoden der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ersetzt.
In wahrscheinlich dieser Absicht wurden auch folgende Formulierungsmanöver in der UN-Kinderrechte - Charta durchgeführt:
"Du hast Schul-p f l i c h t" , notfalls mit Zwang und Gewalt durchgesetzt, wird in der UN Charta zu "Du hast ein Recht auf Bildung". Aber kein Recht darauf, die Bildungsfahrpläne und - Inhalte zu verweigern, die durch Schulpflicht brutal durchgesetzt werden (bis hin zur Unterstellung und Behandlung wie bei einer "psychischen Erkrankung", wenn man die Schule verweigert ).
Genauso hast Du eine P f l i c h t, zu Hause zu wohnen (oder im Heim).
Die Pflicht, Dich der Erziehungsgewalt der Eltern zu unterwerfen wird zu "Du hast ein Recht auf ein zu Hause, auf Mutter und Vater und auf "Erziehung". Aber nur auf "Eltern", die Dich auf die Welt gebracht haben, auf die, die "genug" Geld haben, und auf die, welche die Ämter Dir vorschreiben.
Du hast ein Recht, leichte Arbeiten gegen Lohn durchzuführen, wird zu deinem „Schutz“ vor ökonomischer Ausbeutung, sprich: totales Arbeitsverbot für Kinder.
Du hast ein Recht, Deine Sexualität zu bestimmen wird zu deinem ausschließlichen "Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung", wenn Du z.B. selbst unter 14 bist und Dein Partner auch nur einen einzigen Tag älter als 14! Dann hast Du eine Pflicht, stets NEIN zu sagen, aber nie ein RECHT, JA zu sagen. NEIN heisst also bis mindestens zu dieser Altersstufe zum Glück NEIN. Aber auch wenn Du JA sagst dann heisst das auch NEIN, capito? "Auch dies nennt man dann: "Du hast ein Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung".
Es gibt also gerade im Bereich der Sexualität massive VERBOTE, die allesamt "positiv" als SCHUTZ ausgegeben werden.
Wo aber bleiben die echten Selbstbestimmungsrechte auch in dieser Frage? Auf der Strecke!!
Man könnte meinen, der Gesetzgeber hat Angst davor, jemand wollte seine Verbote zum angeblichen Schütz vor Gefahren gar nicht annehmen, sondern gerade diejenigen R E C H T E, genau das zu tun, was den Gesetzgeber offenbar selbst in seiner selbstgerechten schutzideologischen Existenz gefährdet.
Ein Recht, zum Beispiel auf eine Beziehung, ist erst dann ein Recht, wenn man dazu JA sagen kann u n d NEIN !
Ein e c h t e s Recht auf Schutz vor institutioneller Gewalt ( Schutz vor willkürlichen Einschätzungen und Definitionen der Kinder durch "Jugendexperten" innerhalb so genannter Jugendhilfemaßnahmen) ist nicht vorhanden.
Gerichte und Gutachter- Innen ignorieren oft die versteckte Gewalt in der Erziehung, sehen kaum die Macht der Jugendämter, die den Gerichten zum Teil einseitige und voreingenommene Beschreibungen von Kindern und deren Familien vorlegen, die von Gerichten als Grundlagen für ihre Entscheidungen benutzt werden. Richter- Innen brauchen sich nicht mit der Gewaltwirkung zu befassen, welche so genannte "Jugendhilfegesetze" und andere institutionelle Gewaltstrukturen auf Kinder haben.
Gerichte verharmlosen die Unterdrückung von Kindern von klein auf in allen Lebensbereichen, würdigen zu wenig, wer oder was ihre vielleicht vernachlässigte oder gewalttätige Entwicklung einleitet oder verschweigen das ganz.
So kann nicht heraus gefunden werden, wann welche Menschen warum und wie gewalttätig oder psychisch verletzt werden, und vor allem, was man dagegen tun könnte, ohne den Kindern immer neue Gewalt "zu ihrem Wohle" zuzufügen. Dadurch werden alle Chancen vertan, entscheidende Erkenntnisse für das Verhindern von Gewalt in der Zukunft zu gewinnen und den Kindern optimale Zukunftschancen zu bieten.
Solange jede e c h t e Selbstbestimmung verwehrt wird und in Wirklichkeit Fremdbestimmung ist, solange Liebesentzug und sexuelle Unterdrückung, sowie ("Vorbilder" der) Macht und Gewalt in der Erziehung herrschen und die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nicht ernst genommen werden, ist ein Schutz auch vor Sexerzwingungsgewalt (vor sexueller Ausbeutung) nicht in Aussicht. (Gewaltursache)
Der Wille und die Rechte der Erwachsenen, Kindern ihren Willen zu nehmen und ihnen ihren eigenen Willen aufzuzwingen, entleert und zerstört die Kultur der Kinder von jeder Sinnlichkeit und macht jede intime Nähe, zu "Ausnutzung", "Gewalt" oder sogar zu einem Verbrechen.
Die pädagogische und psychologische Selbsterhebung und Sprache der Erwachsenen ü b e r Kinder raubt den Kindern die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und macht sie zum Gegenstand einer MACHT- bezogenen, sich selbst als "aufgeklärt" und "wertvoll" empfindenden Erwachsenenkultur.
So entsteht unsere rassistische, alters- und fremdenfeindliche Erwachsenenwelt, die auf kindliche Erotik häufig genauso hysterisch reagiert, wie sie die verschiedenen Pflanzen- und Tiere - Lebensarten nach einander ausrottet im Grunde mit denselben Waffen von Pädagogik und Psychologie die alle echten Bestrebungen nach Selbstbestimmung für Kinder und teils voll beabsichtigt, teils unwissend mit Füssen tritt , ermordet und erstickt.
das meiste stammt von mir
Freerk
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Nur wo finde ich die Menschen dafür?
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20.11.2008, 00:38
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Infokrieger
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Registriert seit: 18.10.2008
Beiträge: 40
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Zitat:
@Freerk
Ich glaube Du bist hier im falschen Forum.
Du versuchst die bei Pedos beliebte Hintertür zu nutzen und Probagandierst die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen wenn ich Deine Postings richtig verstanden habe.
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Er ist nur ein Forentroll. Sonst nichts. Also: Don't feed...
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20.11.2008, 01:03
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Neuer Benutzer
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5
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nabend allerseits,
mich würde grade mal interessieren, wie denn der aktuelle stand der dinge ist bzw. wie die heutige gesetzeslage tatsächlich aussieht. wenn das tatsächlich wahr ist, fall ich echt vom glauben ab xD
B ananen R epublik D eutschland !!!
weiss jemand bescheid?
cheers
basshole
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20.11.2008, 02:18
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Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 03.11.2008
Beiträge: 89
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Drolliges Entfernungsinferno
Diese Gesellschaft ist bereit, ohne mit
der Wimper zu zucken,Kinder, die nicht nach der Reihe
tanzen, was Verwaxene aller Art von ihnen wollen,
mit dem Tode durch Nichtbeachtung oder Verfolgung
zu bestrafen
@ weit Entfernter, D-rolliger und friends
wenn DU unbedingt weiter diskutieren möchtest,
kannst Du mir
das auch so sagen
es ist schon sehr eigenartig, dass ich länger
genau über ausgerechnet
Satz nachgedacht habe
Du versuchst, die bei Pedos beliebte Hintertür
zu nutzen und Probagandierst die sexuelle
Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen
wenn ich Deine Postings richtig verstanden habe.
Ich denke mal, DU hast schon kapiert, unter welchen
Bedingungen ich dafür bin, dass eine Selbstbestimmung
für möglichst alle Menschen angestrebt werden sollte.
Ich hab mich nämlich gefragt , welche "Hintertürchen"
eigentlich in Pädagoxenkreisen genutzt werden,
den Anschein zu erwecken, als sei man auf der Seite der
Kinder. Und habe dazu folgende Begriffe gefunden,
in deren Namen offenbar alles, wirklich alles durchgeht
1.zu klein, zu "dumm", zu "gestört" zu "unreif", zu arm,
zu abhängig, "asozial", "verwahrlost", "verhaltensauffällig,
"potentiell", "präventiv" , "erziehungsschwierig"usw.
Es wird die Begrifflichkeit immer weiter ausgebaut.
2 Man sei nur zu ihrem Schutz so brutal
(auch gegen sie )
3. Man wolle mit eigenen Eingriffen ihre ungestörte
(!) Entwicklung nicht stören
4. Es sei zu ihrem Wohle
5 Es sei gut für sie, wenn sie das Herrschaftswissen
der herkömmlichen "Bildung genössen", dann könnten
sie mal später auch Herrschaft ausüben
6. Es geht um Problemkinder.
Sobald das Jugendamt so spricht, weiss man,
schon es hat ein Problem, und damit im Grunde
einen Freifahrtschein, nämlich wie es
propagandistisch am unauffälligsten
sich die nächsten Kinder
greifen kann Tendenz: stark steigend
Keiner merkt es
jeder mag es
jeder mobbt es
sollt es
doch zur Sprache kommen
Fazit: die Problemkinder, von denen Freerk
spricht, gibt es nicht (es sind tausende)
wir bringen sie alle unter
(die Erde, wenn es sein muss)
Je grausamer, desto besser? jeder Tod von Kindern
, den sie oft selbst inszenieren bringt ihnen
ein vielfaches an Personal und Geld, denn sie
haben gemerkt, sie können jeden Tod auf
die Eltern und auf zu wenig Personal zurück führen
http://nachrichten.t-online.de/c/16/.../16888330.html
diese Liste der Hintertürchen für die meisten Pädagogen
ist nicht vollständig. Die voraus gehende Bemerkung
es Hintertürchens ist ebenfalls für die meisten Pedos
zutreffend. Ich hab noch kaum erlebt, dass auch nur
einer von ihnen diese oder andere
kritische Auseinandersetzungen mit dem
Selbstbestimmungsbegriff öffentlichkeitsvermittelnd
geleistet hat. Im Gegenteil, er wird
aller orten unkritisch und fahrlässig verwendet.
Es scheint so, dass beide, Pädagogen und Pedofile
(was sehr oft identisch ist) sich in ihrem
allgemeinen Fremdbestimmungsanspruch Kindern
gegenüber weit gehend einig sind. Nur die Art ,
wie sie ihre Hegemonie und Herrschaftsansprüche
ausleben, ist anders
Ps: die Liste der "Hintertürchen, über Kinder zu verfügen
und einen schwunghaften HANDEL mit ihnen zu betreiben,
meist aus nicht offen sexuellen Motiven heraus,
sondern aus wirtschaflichen Motiven, nämlich die jährlich zu
tausenden aus Unis und andern Hochschulen strömenden
fertigen"Sozialarbeiter" zu befrieden
erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
Freerk
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Ich will nicht nur reden sondern leben
was ich denke und empfinde.
Nur wo finde ich die Menschen dafür?
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20.11.2008, 02:27
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20.11.2008, 11:41
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Benutzer
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Registriert seit: 07.09.2008
Ort: München
Beiträge: 76
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Gesetzeslage nach dem 05.11.2008
Servus Basshole,
anbei meine Statements von Seite 3 und 4 zur Gesetzeslage:
Zitat:
Zitat von David
Bitte Gesetze inhaltlich so betrachten, was sie real beinhalten und welche Intention dahintersteht.
Die NWO-Elitegangster suchen stets nach neuen Methoden, um potentielle Gegner rechtlich möglichst sauber abservieren zu können.
Jemanden Drogen unterzujubeln war bisher eine gängige und bewährte Praxis, um zumindest U-Haft anzuordnen, wodurch die Person und deren Familie schon arg in ihrem Ruf angegriffen worden ist.
In dem neuen Paragraphen § 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugenpornographischer Schriften steht u.a. folgendes:
• (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften),
o 1. verbreitet,
o 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
o 3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
• (2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
Also reicht es aus jemandem ein fremdes (ein wenig aufreizendes)Nacktbild auf den PC zu schieben (vorrätig halten), das eine Person zeigt, die unter 18 ist und wenn die Nacktbildperson zwar 18 ist, aber so ausschaut als wäre sie es nicht, dann reicht es für ein Ermittlungsverfahren mit Prozess und möglicher Verurteilung trotzdem aus, da sie wirklichkeitsnah halt so ausschaut wie unter 18.
Eine üble Blankovollmacht, um unliebsame Personen jeden Alters aus dem Verkehr zu ziehen.
Diese Rechtslage und dieser Paragraph ist neu und keinesfalls sinnvoll, sondern ein NWO Machtmittel sondergleichen!
Schauen wir weiter den ersten Teil des § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen an
Rot = alte Rechtsprechung, jetzt ungültig
• (1) Eine Person über achtzehn Jahre, die Wer eine Person unter sechzehn achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie er unter Ausnutzung einer Zwangslage
o 1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
o 2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
• (2)Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
Hier ergeben sich maßgebliche Änderungen. Nach alter Rechtsprechung war sexueller Missbrauch von Jugendlichen nur für den Täterkreis über 18 und Opfer unter 16 gegeben.
Da war kein Raum Jugendliche als potentielle Täter wegzusperren, da der Täter 18 sein musste!!!
Nun aber steht den Wegsperrwilligen Tür und Tor offen.
Als Täter kommen Personen von 14 aufwärts an zur Anwendung und das Opfer darf zwischen 14 und 18 sein.
Also ist jetzt Vorsicht geboten bei allen sexuellen Handlungen (das kann sehr weit gehen z.B. Zungenkuss, Hand auf Oberschenkel legen etc.) zwischen Personen, die 14 und 18 sind!
Nun werdet Ihr einwenden, dass ist doch kein Problem, weil doch eine Zwangslage gegeben sein muss.
Falsch gedacht liebe Infokrieger. Ich habe Jura studiert und muss Euch ungern mitteilen, dass eine Zwangslage schon dann vorliegt, wenn eine Person keine Lehrstelle hat.
Ferner impliziert - nach gängiger Rechtsprechung - Drogenkonsum eine Zwangslage.
Zwangslagen zu kreieren ist so einfach, wie ein Kaugummi lang zu ziehen.
Geht mal in die Klassenräume und fragt nach, wer eine Lehrstelle hat und wer alles kifft.
Im Klartext heißt dies, man kann unliebsamen Jugendlichen, die in der Öffentlichkeit Gefühle füreinander zeigen durch den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen mächtig Ärger bescheren und andere Denunzianten haben ein genüssliches Erpressungsmittel zur Hand.
Ganz davon zu schweigen, das der Ruf der Eltern gleich mitruiniert ist.
(Auf den Paragraphen § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern brauche ich hier nicht einzugehen, da die Rechtslage sich zumindest bezüglich des Täter /Opferalters nicht geändert hat).
Wer sich fragt, wie eine Anklage zustande kommt, dem sei gesagt, dass jede Person eine andere Person anzeigen kann und durch das Legalitätsprinzip wird mittels Staatsanwalt Anklage erheben – der Staatsanwalt ist dazu verpflichtet.
Wenn also eine 17 jährige Person und eine weitere 17 jährige Person „sexuelle Handlungen“, wie innige Umarmung oder Petting (ja, ihr lest richtig - nach der heute betriebenen neuen und alten Rechtsprechung ist auch ein "Zungenkuss" eine sexuelle Handlung!) einvernehmlich betreiben, bleibt stets die zu prüfende Frage offen, liegt eine Zwangslage vor.
Diese ist zu bejahen, wenn Drogen im Spiel sind oder eine Person keine Lehrstelle hat sowie bei vielen weiteren denkbaren Szenarien.
Das wird vermutlich die Sexualdelikte in ihrer Anzahl stark erhöhen, wodurch weitere und schärfere Gesetze durchgebracht werden können. Getreu des Musters Problem schaffen Reaktion – Lösung.
Also willkommen in der neuen Weltordnung!!!
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Zitat:
Zitat von David
@ Freerk
Ich gehe davon aus, dass Deine Fragen:
„Was eigentlich ist noch an einvernehmlicher Sexualität mit unter 18 Jährigen überhaupt noch erlaubt?
Und was genau dürfen überhaupt noch Jugendliche und und Kinder machen, die unter 18 sind, ohne dafür denunzierbar zu sein und je nach Auslegung sonstwo sanktioniert und hospitalisiert werden?“
nicht rethorisch gemeint sind.
Kurze Antwort:
Sind beide Personen unter 14 Jahre ist keine Sanktionierung der beteiligten Personen möglich, da die Strafmündigkeit - bis dato - erst mit 14 in Deutschland anfängt.
Wenn Eltern von sexuellen Handlungen unter 14 Jahren wissen, dann kann dies u.a. zu Fürsorgepflichtverletzungen mit einigen Sanktionen führen.
Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren ist die neue Gesetzgebung in der Tat katastrophal.
Der Begriff „sexuelle Handlung“ ist bedauerlicherweise von der Rechtsprechung bis ins Uferlose ausgedehnt worden. Das „Zungenkussbeispiel“ nannte ich bereits.
De facto verhält es sich trauriger Weise in der Art und Weise, dass die Jugend dem Diktat des Begriffs „Zwangslage“ völlig hilflos ausgesetzt ist.
Jede Intimität lässt sich unter „sexuelle Handlung“ subsumieren und mit einem Stempel einer Zwangslage versehen.
Ganz abgesehen davon, dass die 17-jährige Freundin von heute, die momentan einvernehmlich ja zu Zungenküssen und Petting Zustimmung geäußert hat, für den 17- jährigen Freund keine Sicherheit bedeutet. Selbst wenn nirgends eine Zwangslage erkennbar sein sollte, so kann eine Person ihr Einverständnis doch bestreiten und bei der Beweislage sieht die beschuldigte Person alt aus.
Bilanz:
Die globale NWO-Gängsterelite hat sich ein neues Machtinstrument zurechtgezimmert, mit dem sie wirkungsvoll Familien zerstören und Jugendliche in Angst und Schrecken versetzen kann und nicht zuletzt einsperren wird.
Siehe dazu auch mein vorheriges Posting auf der Seite 3 dieses Threads…
Wer das nicht wahr haben möchte, der hat seine Hausaufgaben nicht gemacht und sollte demnächst mehr lesen als schreiben.
Den Blick in die USA zu richten ist erkenntnisreich.
Deine Beispiele in den ersten Postings hier sprechen für sich.
Da ist es nicht angebracht zu meinen: „Die spinnen die Amis“.
Die spinnen nämlich keineswegs, sondern verfolgen zielbewusst und eiskalt ihre NWO Überwachungs- und Wegsperrpolitik.
Die Knäste in den USA sind megavoll, jedoch leere Internierungslager stehen schon bereit.
Infokrieg und andere Alternative Medien berichteten davon.
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