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  #91  
Alt 08.07.2009, 13:31
derLeser derLeser ist offline
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Zitat:
Zitat von Barbarossa Beitrag anzeigen
Hast Du eine Ahnung, was er jetzt seit zehn Postings zu erklären versucht?
Nichts, was nicht schon entkräftet wurde.
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  #92  
Alt 08.07.2009, 19:25
Rebel Rebel ist offline
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Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! Immanuel Kant

Die BRD ist ein Vasalenstaat:Otto Grothewohl:
http://www.youtube.com/watch?v=vqhN9YBwW_A

Antrag auf Auflösung des Palamentarischen Rates:
http://www.youtube.com/watch?gl=DE&hl=de&v=PBhAJL69Ae0

Der Kanzler der Alliierten:
http://www.youtube.com/watch?v=P5K8s4Ibq8A

Dadurch das ich ein Kuhfladen ins Licht halte wird er auch nicht besser,es ist und bleibt ein Kuhfladen.Leider versteht ihr die Zusammenhänge des ganzen nicht,es wurde alles schon gepostet.Einige meiner links dienen zum besseren verständnis der Sachlage,die völlig ausser acht gelassen.Um überhaupt ein Staat de facto oder de jure zu schaffen, müssen einige Punkte übereinstimmen,dies ist in der BRD nicht der Fall.Die Staats.-und Völkerechtslehre lassen da keinen anderen schluss zu.Die ganzen Punkte wurden hier und in anderen Threads erörtert,wie die HLKO,UN-Charta u.s.w.
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Glücklich, wem es gelang, den Grund der Dinge zu erkennen.

Geändert von Rebel (08.07.2009 um 19:28 Uhr) Grund: Fehlte noch was.
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  #93  
Alt 08.07.2009, 19:31
derLeser derLeser ist offline
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Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Einige meiner links dienen zum besseren verständnis der Sachlage,die völlig ausser acht gelassen.
Dann sag doch einmal bitte, wo im Völkerrecht festgelegt wurde, wie eine Verfassung zu entstehen hat und welche Anforderungen sie erfüllen muss?

Gibt es einen Artikel dazu in der HLKO oder wo auch immer?

Geändert von derLeser (08.07.2009 um 19:36 Uhr)
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  #94  
Alt 08.07.2009, 19:51
Barbarossa Barbarossa ist offline
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Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Die Staats.-und Völkerechtslehre lassen da keinen anderen schluss zu.
Dann wäre es am einfachsten, die entsprechenden Verträge oder Gesetze zu zitieren, statt ständig nur rumzueiern.

Zitat:
Einige meiner links dienen zum besseren verständnis der Sachlage,die völlig ausser acht gelassen.
Dort werden auch keine Verträge oder Gesetze genannt, sondern nur Behauptunge aufgestellt.
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  #95  
Alt 10.07.2009, 06:43
Rebel Rebel ist offline
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Was ist eine Verfassung?

Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.
Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. Wenn wir in solchen Verhältnissen zu wirken hätten, dann brauchten wir die Frage: worum handelt es sich denn eigentlich? nicht zu stellen. Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar.

Carlo Schmid

Damit ist nicht gesagt das es nach der Völkerlehre geht aber das sind die immer noch geltenden Vorgaben für ein Deutschland als ganzes gedacht. Ich hatte hier auch nicht behauptet, das eine Verfassung zwingend nach dem Völkerrecht geht,du musst schon richtig lesen.

Hier noch ein link,der die Sachlage kurz beschreibt.

http://www.daslebenbefreien.de/start...0rechtlich.pdf
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  #96  
Alt 10.07.2009, 11:23
derLeser derLeser ist offline
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Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Damit ist nicht gesagt das es nach der Völkerlehre geht...
Gut, dass der Punkt jetzt geklärt ist.

Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
...aber das sind die immer noch geltenden Vorgaben für ein Deutschland als ganzes gedacht.
Geltende Vorgaben von wem? Carlo Schmid? Danach müssen wir uns richten?

Zitat:
Zitat von Carlo Schmid
Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, daß diese interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind aus dem einen Grunde, daß das deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor – drücken wir es doch aus, wie es ist – , eine Art von negativem Plebiszit, durch das das deutsche Volk zum Ausdruck bringt, daß es für Zeit auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist.
Wenn das deutsche Volk auch nach 1991 noch alle 4 Jahre wählen geht, ist das im Sinne Schmids ein Plebiszit für das Grundgesetz. Wenn nicht, hätte es sich schon längst GG, Art.146 zu Herzen genommen.
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  #97  
Alt 10.07.2009, 19:02
Rebel Rebel ist offline
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Wahlen ändern hier nix,es wird bei den Wahlen betrogen.

http://www.freitag.de/community/blog...r-europawahlen

http://deutschlandpolitik.wordpress....re-is-my-vote/

http://www.fdp-koeln.de/index.php?l1...&pid=475&kid=5


Die Argumente der deutschen Verfassungsväter und -mütter gegen die plebiszitäre Demokratie waren zum einen die Angst vor einer demagogischen Beeinflussung des Volkes und zum anderen Probleme bei der praktischen Durchführbarkeit. Diese Argumentation wird in heutiger Zeit politisch immer wieder in Frage gestellt.

http://wapedia.mobi/de/Plebiszit#3.
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  #98  
Alt 10.07.2009, 20:15
derLeser derLeser ist offline
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Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Wahlen ändern hier nix,es wird bei den Wahlen betrogen.
Es geht darum, dass gewählt wird. Und Europawahl ist was andere, als Bundestagswahl.

Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Die Argumente der deutschen Verfassungsväter und -mütter gegen die plebiszitäre Demokratie waren zum einen die Angst vor einer demagogischen Beeinflussung des Volkes und zum anderen Probleme bei der praktischen Durchführbarkeit. Diese Argumentation wird in heutiger Zeit politisch immer wieder in Frage gestellt.
Ja. Aber hat auch nicht wirklich was mit dem Verfassungsstatus des GG zu tun.
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Geändert von derLeser (10.07.2009 um 20:58 Uhr)
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  #99  
Alt 12.07.2009, 05:14
Rebel Rebel ist offline
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Es ging da nicht nur um die EU-Wahl,sondern auch um Täuschung und Unterschlagung von Stimmen der Briefwahl.


Art. 43 geregelt, dass, „nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die
Hände des Besetzenden übergegangen ist, dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen hat, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das
öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechterhalten, und zwar, soweit kein
zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze“.
Dies geschieht durch eine grundsätzliche Regelung – ein Grundgesetz.

http://books.google.com/books?id=jOh...esult&resnum=3



Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.

C.Schmid


Diese Bestimmtes Ereignis war 1990 und es wurde die Chance für eine Verfassung nicht genutzt. Eine Ratifizierung kann nur durch das Volk geschehen und nicht durch die Politgauner! Ganz zu schweigen davon das der Art. 23 a.F gestrichen wurde und
damit ist die BRD de facto und de jure erloschen .

de jure und de facto Staat:

http://de.wikipedia.org/wiki/De_jure/de_facto


http://books.google.com/books?id=co4...sult&resnum=10
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  #100  
Alt 12.07.2009, 11:33
derLeser derLeser ist offline
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Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Art. 43 geregelt,[....]
Dies geschieht durch eine grundsätzliche Regelung – ein Grundgesetz.
Und nirgends verbietet es das Völkerrecht, dass ein Staat ein Grundgesetz (in gleicher oder abgeänderter Form) als Verfassung haben darf, wenn die Besatzer ihre Hoheitsrechte aufgegeben haben.


Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können....

C.Schmid
Ganz genau lesen: Er sagt "darf nicht entstehen müssen" und "entstehen können".
Und so ergibt es sich auch aus dem Grundgesetz: Artikel 146 enthält eben kein "muss" bezüglich der deutschen Einheit.
Es hätte schon eindeutig aus dem Grundgesetz hervorgehen, müssen, dass die dt. Einheit ausschließlich über Art.146 geschehen darf.
An der Stelle sind mir auch keine Verfassungsklagen bekannt, was ein klares Zeichen dafür ist, dass hier niemand eine Verfassungswidrigkeit gesehen hat.



Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Ganz zu schweigen davon das der Art. 23 a.F gestrichen wurde und
damit ist die BRD de facto und de jure erloschen .
Da muss den deutschen Staatsbürgern, dem BVerfG, Parlament, der EU, der Nato und der UN wohl etwas entgangen sein.
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