Da wir alle keine Hellseher oder Erfinder von Unfallabläufen und Verschwörungstheorien sind – das überlassen wir gerne anderen Persönlichkeiten, wollen wir uns darauf beschränken festzustellen, welche Art von Beschädigungsablauf an dem Crash-Phaeton NICHT logisch erscheint, bzw. nach den uns zur Verfügung stehenden Beweismitteln, den Bildern des KFZ, auszuschließen ist.
Das KFZ ist erkennbar stark beschädigt an der Frontseite in dem Bereich links vom Nummernschild bis hin zur Radaufhängung des linken Vorderreifens. Hier scheint es einen Anstoß auf ein feststehendes Hindernis gegeben zu haben, der so stark war, dass die Frontschürze/Spoiler weggebrochen ist und die gesamten innenliegenden Aggregate bis hin zur Radaufhängung deformiert wurden was angesichts des entfernten Kotflügels deutlich zu erkennen ist.
Der Rest der Frontschürze ab Nummernschildträger bis zum rechten Radkasten scheint keinen Kontakt mit einem Hindernis gehabt zu haben, da er sich nahezu ursprünglich darstellt.
Das beschriebene Schadenbild könnte einem Unfallereignis zuzuordnen sein.
Der rechte Kotflügel ist an den Besfestigungspunkten von Hand abgetrennt worden. Der rechte Vorderreifen befindet sich ohne Luft aber komplett auf der Felge, die auf dem Felgenhorn einen leichten Anstoß erfahren hat. Der rechte Außenspiegel wurde samt Befestigung abgerissen und unterhalb dessen sind großflächige oberflächliche weiche Kratzspuren mit senkrechtem Abrieb zu sehen.
Ansonsten weist die gesamte Beifahrerseite keine oberflächlichen Beschädigungen auf. Lack und Zierleiste scheinen nicht in Kontakt mit beweglichen oder feststehenden Hindernissen gekommen zu sein. Insbesondere sind keine waagerechten Schleif- und Kratzspuren festzustellen.
Die rechte Heckschürze weist unterhalb der Zierleiste eine geringfügige Eindellung auf wobei senkrechte, fast quadratische Spuren im Lack erkennbar sind. Der Rückleuchtenträger ist teilweise abgelöst und hängt senkrecht am Kabelstrang herunter. Diese Beschädigungen sind aber nicht mit dem vorgetragenen Unfallablauf in Einklang zu bringen, da waagerechte Schramm-Spuren nicht zu erkennen sind.
Der Bereich unterhalb des Kofferraumdeckels scheint unbeschädigt zu sein. Auf der Kante des Kofferraumdeckels befindet sich eine Eindellung rechts vom VW-Logo, die auf einen heckseitigen stumpfen Anstoß zurückzuführen sein könnte.
Der linke hintere Kotflügel weist ebenfalls, wie auch die Felge ,keinen Lackabrieb auf.
Die linke Fondtüre befindet sich ausgebaut auf der Straße liegend. Sie ist nicht deformiert und weist auch keine erkennbaren Lackbeschädigungen mit waagerechtem Abrieb auf. Am unteren Ende der Türe, in Höhe des Türschwellers befindet sich ein Abrieb, der darauf hindeutet, dass das KFZ über ein feststehendes niedriges Bodenhindernis hinweggefahren wurde. Der Schweller unterhalb der Fahrertüre weist ebenfalls eine Eindellung auf, die darauf hindeuten könnte, dass das KFZ mit der linken Frontseite auf ein niedriges feststehendes Hindernis aufgefahren ist. Das Hindernis hat die Frontschürze gebrochen, ist gegen die Radaufhängung geprallt und könnte diese Verzogen haben. Sodann ist das KFZ über das Hindernis gerutscht und über den Türschweller seitlich über das Hindernis weggedriftet.
Dies dürfte die ursprüngliche Beschädigung darstellen.
Bei diesem Anstoß könnte die 6-Speichen Alufelge derart massiv aufgefahren sein, dass das Felgenhorn mit 2 Speichen weggebrochen ist.
Das Dach des KFZ weist keine Kratz und Schrammspuren auf, die auf einen Bodenkontakt oder Überschlag hindeuten.
Die vorstehenden Beschädigungen lassen NICHT den Rückschluss zu, dass das KFZ in Fahrt an feststehenden oder beweglichen Hindernissen entlanggescheuert ist oder sich in seitlicher Neigung befunden hat. Der vorgetragene Unfallablauf scheint nicht mit den sichtbaren Beschädigungen des KFZ vereinbar zu sein.
Das KFZ zeigt aber darüber hinaus Beschädigungen auf, die nicht während der Fahrt des KFZ stattgefunden haben können. Der Türschweller unterhalb der Fahrertüre weist einen von unten nach oben führenden sauberen senkrechten Trennschnitt auf wie er durch eine Trennscheibe hervorgerufen worden sein könnte. Die Zierleisten des Schwellers sind nach oben gebogen. In der Verlängerung dieses Einschnittes findet sich im Dachholm über der Fahrertüre ebenfalls ein Einschnitt wobei das vordere Reststück zur A-Säule glatt durchtrennt ist. Das hintere Reststück zur B-Säule ist in sich verdreht, was auf mechanische Verursachung zurückzuführen ist. Das Dach des KFZ ist etwa über der Sitzposition des Fahrers fast bis zur lichten Hälfte herabgedrückt. Die A-Säule scheint abgetrennt. Das Dach weist an dieser Stelle eine runde Eindellung ohne Kratzspuren auf in deren Mitte ein Loch zu sein scheint. Diese Beschädigung könnte mittels eines Hydraulikhammers mit Meißelkopf (ausgeschaltet) durch mechanische Druck von oben hervorgerufen worden sein. Das Loch stellt sich als Einstich dar. Abrissspuren sind nicht erkennbar. Hieraus resultiert, dass das KFZ nicht in Bewegung war bei Eintritt dieser Beschädigung, da es sich sonst über das Hindernis hinweg bewegt hätte und dabei eben diese Abrisse entstanden wären an der Einstichstelle.
Durch den Druck von oben scheint die B-Säule nach außen hin gestaucht worden zu sein. Der Druck setzt sich sichtbar bis zu einer leichten Einstauchung der C-Säule fort.
Die Türen des KFZ scheinen von Hand ausgebaut worden zu sein.
Die Fahrertüre wurde durch Entfernen der Bolzen aus den Scharnierhülsen, welche noch intakt am Rahmen angebracht und nicht verzogen sind, abgebaut. Die Fondtüre wurde mit Scharnieren vom Rahmen/B-Säule abgeschraubt. Dort sind 3 leere Gewinde zu sehen. Im vierten Gewinde befindet sich ein abgebrochener Bolzen. Die Türen sind erkennbar NICHT durch ein von außen einwirkendes Ereignis aus ihrer Position entfernt worden..
Ohne das KFZ in Augenschein genommen zu haben lässt sich sehr wahrscheinlich alleine an Hand der Fotos rückschließen, dass das KFZ eine ursprüngliche Unfallbeschädigung gehabt haben kann welche aber nicht zu dem hier vorgetragenen Sachverhalt passen dürfte. Ein Überschlag des KFZ oder gar entlangschrammen an festen Hindernissen scheint ebenfalls nicht mit den Beschädigungen des KFZ vereinbar zu sein.
Dies soll nur eine kleine Zusammenfassung unserer bisherigen Ergebnisse darstellen.
Jeder der will kann kann darin Ergänzungen anbringen oder zweifelhafte Passagen kenntlich machen
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Ich bin kein Sachverständiger und habe einfach mal frei Schnauze einen virtuellen Rundgang um das KFZ gemacht wobei ich versucht habe, die hier bis heute erabeiteten Erkenntnisse einfliessen zu lassen.
Aus diesem Grunde erhebe ich auch keinen Anspruch darauf, daß diese Feststellungen aus meinem Kopf geboren sind. Was ich versucht habe nieder zu schreiben ist das Ergebnis unser aller Bemühungen etwas Klarheit in diese Angelegenheit zu bringen.
Und nun kann jeder noch seinen 'Senf' hinzufügen
Vermutlich ist es sinnvoll die endgültige Fassung des offiziellen Gutachtens abzuwarten und dann zu schauen, was für neue Erkenntnisse von offizieller Seite vorgelegt werden.