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Zitat von wahn
und ich find in unserm grundgesetz noch nich mal den territorialen geltungsbereich dieses gesetzblattes, DAS GEHT DOCH NICHT!
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Richtig. Unter normalen Umständen reicht es nicht, den Geltungsbereich für eine
verfassungsrechtliche Grundlage einer Verwaltung eines Teilgebietes eines Staates
einfach bloß in die Präambel des Gesetzes zu verlagern.
Eine Präambel ist eine
reine Absichtserklärung und kann bestenfalls de facto
angewandt werden - wird sie ja auch.
De jure, vom rein staats- und völkerrechtlichen Aspekt hat sie keine Wirkung.
Bis Oktober 1990 stand dieser Geltungsbereich im Art 23 GG und regelte den potentiellen
Beitritt aller
nicht von der BRD verwalteten Teie Deutschlands ( also auch die
Gebiete jenseits der Elbe).
Im Zuge der Anschlußentscheidung der SBZ-Verwaltung (DDR) wurde seltsamer Weise
dieser Artikel
aufgehoben und verblieb mit dieser Bemerkung ( "
[aufgehoben]")
im Grundgesetz stehen.
Interessant ist hier die "Wiederbelebung" des Art 23 durch die jüngsten Änderungen am GG,
mit denen dieser Artikel einen vollständig anderen Inhalt bekam.
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Zitat von wahn
warum wurden die neuen länder nicht darin aufgenommen(heißt das adektiert?)
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Diese "Aufnahme" steht nun in der Präambel, und es wird von den Bundesbehörden so argumentiert, als würde dies nun alles "zementieren".
Es heißt "Annexion" und betrifft den Kriegsfall ( die Einverleibung von feindlichem Territorium ). De facto wurde z.B. der Osten Polens von der UdSSR annektiert - wider den Bestimmungen der HKLO.
Es fand demnach 1990 keinerlei Annexion statt, sondern nur die Ausweitung der Verwaltungsmacht der BRD auf die SBZ (DDR).
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Zitat von wahn
warum gelten wir als deutsch auf grund unserer grenzen von 1936?
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Du meinst sicher die Gebietsdefinition "Deutschland als Ganzes" festgelegt vom
Supreme Headquater Allied Expeditionary Forces, die die Grenzen vom 31.12.1937 herannahmen.
Damit wurde das Gebiet des besiegten Staates festgeschrieben.
Da die Reichsregierung ( unter Dönitz) festgenommen wurde, kam es nie zu einer Kapitulation des Deutschen Reiches auf politischer ( also völkerrechtlicher Ebene).
Am 08.05. - das stellt ja auch der sehr autentische Film "Der Untergang" dar - kapitulierte die dt. Wehrmacht.
"Deutsch" bist du deshalb, weil du auf dem Territorium des Staates Deutschland geboren wurdest. Dabei spielt es keine Rolle, ob das im Verwaltungsbereich der BRD oder - wie bei mir - der Bereich der DDR war.
Das gilt auch für jene, die nach den Vertreibungen trotzdem in Ostdeutschland ( Pommern, Schlesien etc.) geblieben sind.
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Zitat von wahn
kann man daraus die russlanddeutschen"problematik" die anspruch auf leben in der heimat haben erklären??
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Das wird in Art. 116 GG geregelt und manifestiert die Vollidentität der BRD mit dem deutschen Volk ( NICHT dem Staat bzw. dem Territorium).
D.h. jeder "Volksdeutsche" hat das Anrecht auf den bundesdeutschen Pass.
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Zitat von wahn
sind dann "preußische-polen" meine,unsere landsmänner?
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Theoretisch ja. Sie sind zumindest auf deutschem (
nicht bundesdeutschem!) Staatsgebiet geboren, auch wenn dieser Teil Deutschlands, aufgrund der Zurückstellung der
entgültigen Festlegung der Westgrenze Polens bis zu "der Friedenskonferenz" - wie im
Potsdammer Abkommen v. 02.08.1945 Abschnitt IX-b beschrieben, z.Zt. immer noch unter
Protektorat von Polen ist.
Diese angesprochene "Friedenskonferenz" fand natürlich nie statt, wobei der beginnende Kalte Krieg einen erheblichen Anteil an der permanenten Teilung Deutschlands beitrug.