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  #101  
Alt 13.07.2009, 06:17
Rebel Rebel ist offline
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Du scheinst nicht richtig lesen, verstehen und interpretieren zu können.

"Synonyme für originär:
Bedeutung: echt | Art: Adjektiv
durch und durch, schier, selbstständig, pur, genuin, herrlich, gestanden, ganz und gar, virtuos, golden, ursprünglich, rein, angeboren, originell, zünftig, mit Haut und Haaren, treu, waschecht.
Bedeutung: ursprünglich | Art: Adjektiv
primär, ursächlich, vorab, original, natürlich, zuerst, urschriftlich, anfänglich, echt, eigentlich, zentral, live, von Haus aus.
http://synonyme.woxikon.de/synonyme/origin%C3%A4r.php

Art.23 a.F:
“Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden,Bayern,Bremen,Groß-Berlin, Hamburg, Hessen,Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Da stand nichts über die EU!


„Das Anwendungsgebiet des Grundgesetzes ist nicht ‚geschlossen’. Jeder Teil Deutschlands kann ihm beitreten.
Aber auch der Beitritt aller deutschen Gebiete wird dieses Grundgesetz nicht zu einer gesamtdeutschen Verfassung machen können. Diese wird es erst dann geben, wenn das deutsche Volk die Inhalte und Formen seines politischen
Lebens in freier Entschließung bestimmt haben wird“

C.Schmid

d. h. mit den Mehrheiten nach Art.79 Abs. 2 entschieden werden kann und auch nur so
entschieden werden kann, daß es also einen anderen Weg, zu einer Volksabstimmung
nach Art. 146 zu kommen nicht gibt . . . Das wird im Vertrag klargestellt. Darüber herrscht
Einigkeit. Dies ist auch für künftige verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Diskussionen wichtig und ausdrücklich festzuhalten.

W.Schäuble

Da das GG nur ein Verwaltungsprovisorium darstellt, dessen territoriale
Gültigkeit (Art. 23 vor 1990) abgeschafft wurde und Deutschland immer
noch besetzt ist, ist Deutschland außerhalb des Besatzungsrechts
(SHAEF-Gesetz: Supreme Headquarter Allied Expeditionary Force) ein rechtsfreier
Raum! Würde mit den Besatzungsmächten ein Friedensvertrag geschlossen,
so wäre nach SHAEF-Gesetzgebung zunächst die Verfassung vom
11.08.1919 geltendes Recht – bis sich das deutsche Volk in freier Entscheidung
eine Verfassung gibt!


Nun beweise mir daß das GG durch das Volk Ratifiziert wurde und das wirst du nicht können! Bedenke bei deiner Antwort: Alle Macht geht von Volke aus und nicht durch irgendwelche Polit Marionetten!

1 - Friedensvertrag + Rechtslage
Das Deutsche Reich wurde formell nie aufgelöst. Es lief darauf hinaus, dass die Wehrmacht am 8. Mai 1945 kapitulierte, die letzte Reichsregierung unter Dönitz in Flensburg am 23.Mai 1945 festgenommen ("Hände hoch und Hosen runter!") und hierdurch an der Amtsausübung gehindert wurde.
Im Klartext heißt dies, dass durch die Inhaftierung der rechtmäßigen Regierung eventuelle Friedensverhandlungen oder dergleichen unmöglich waren und das Deutsche Reich ab diesem Moment ein Protektorat der Alliierten geworden ist. - De facto besteht das Deutsche Reich nach wie vor, nur ist es zur Zeit handlungsunfähig !

- Es fanden _niemals_ Verhandlungen mit der Reichsregierung statt, welche über einige Jahre in Gefängnissen saß.

Die Alliierten erklärten stattdessen am 5. Juni:
"Die Machtübernahme ist notwendig, weil es in Deutschland keine zentrale Behörde mehr gibt". ("Berliner Erklärung") - Wie denn auch, wenn die Regierung von den Alliierten inhaftiert und an der Amtsausübung gehindert wird ???!!!
Vergleiche Ende des Postings: Bad Mondorfer Erklärung

Urteil des BVG, 31. Juli 1973:
"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist ... Das Deutsche Reich existiert fort ..."

Hieraus schlußfolgernd ist sich klarzumachen, dass die BRD, ebenso wie die DDR _niemals_ über Deutsche Belange bestimmen dürften, da diese Staaten / Regierungen _niemals_ die Vollmacht der Reichsregierung bekommen haben. Die BRD und die DDR wurden von den Siegermächten diktiert, haben aber jedoch niemals den Rechtsstatus des Deutschen Reiches in Frage stellen können.

Am 8. Mai 1948 wurde vom sog. "Parlamentarischen Rat", der rechtlich _nichts_ mit dem Deuteschen Reich zu tun hat, das Grundgesetz beschlossen. Aufmerken: Die Siegermächte beschließen das Grundgesetz - Die rechtmäßige Regierung ist inhaftiert !!
Und zudem: Das Grundgesetz wurde _nie_ dem deutschen Volke zur Entscheidung vorgelegt. Es wurde beschlossen und jeder hatte sich damit abzufinden. Am 23. Mai 1949 trat es dann in Kraft.


Die BRD ist Mitglied der UNO. Die UNO wurde am 25.April - 26 Juni 1946 gegründet und zwar von den sich gegen das Deutsche Reich und Japan im Krieg befindlichen Staaten. Die UNO, ebenso wie der "Völkerbund" im 1. WK wurde, ausschließlich zu dem Zweck gegründet, "gegen Deutschland und Japan gewaltsam vorzugehen ... wenn von dort Feindseligkeiten ausgehen (würden)..".
Dieser Passus ist auch heute noch in der Charta der UNO zu finden (Artikel 53 und 107).

Somit ist sich klarzumachen, dass sich jedes UNO-Mitglied - formell - noch im Kriegszustand mit dem Deutschen Reich befindet. (Somit letztendlich auch die BRD !)
Die Feindstaatenklausel mußte nebenbei von der DDR und der BRD am 18. Sep. 1973 verbindlich anerkannt werden !!


2. 2+4 Verträge
Somit ist klar, dass die BRD niemals berechtigt war, die 2+4 Verträge abzuschließen.
Eine "Wiedervereinigung" in diesem Sinne, hat es auch nie gegeben. 1. Ist die Teilung des Deutschen Reiches (völker)rechtswidrig und 2. hat niemals die BRD darüber bestimmen dürfen !

3. BRD = Konstrukt Alliierter Siegermächte
Vergleiche Punkt 1. Die BRD ist und bleibt ein Konstrukt der Alliierten und _kann_ keine Deutschen Interessen vertreten bzw. in irgendeiner Weise ein souveräner Staat sein !!!!


Jetzt wird die Frage aufkommen, was diese Erkenntnis letztendlich nutzt.. Sicher, nichts. Aber es erklärt so manches und man sollte sich über diese Dinge im Klaren werden !!

1 - Friedensvertrag + Rechtslage
Das Deutsche Reich wurde formell nie aufgelöst. Es lief darauf hinaus, dass die Wehrmacht am 8. Mai 1945 kapitulierte, die letzte Reichsregierung unter Dönitz in Flensburg am 23.Mai 1945 festgenommen ("Hände hoch und Hosen runter!") und hierdurch an der Amtsausübung gehindert wurde.
Im Klartext heißt dies, dass durch die Inhaftierung der rechtmäßigen Regierung eventuelle Friedensverhandlungen oder dergleichen unmöglich waren und das Deutsche Reich ab diesem Moment ein Protektorat der Alliierten geworden ist. - De facto besteht das Deutsche Reich nach wie vor, nur ist es zur Zeit handlungsunfähig !

- Es fanden _niemals_ Verhandlungen mit der Reichsregierung statt, welche über einige Jahre in Gefängnissen saß.

Die Alliierten erklärten stattdessen am 5. Juni:
"Die Machtübernahme ist notwendig, weil es in Deutschland keine zentrale Behörde mehr gibt". ("Berliner Erklärung") - Wie denn auch, wenn die Regierung von den Alliierten inhaftiert und an der Amtsausübung gehindert wird ???!!!
Vergleiche Ende des Postings: Bad Mondorfer Erklärung

Urteil des BVG, 31. Juli 1973:
"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist ... Das Deutsche Reich existiert fort ..."

Hieraus schlußfolgernd ist sich klarzumachen, dass die BRD, ebenso wie die DDR _niemals_ über Deutsche Belange bestimmen dürften, da diese Staaten / Regierungen _niemals_ die Vollmacht der Reichsregierung bekommen haben. Die BRD und die DDR wurden von den Siegermächten diktiert, haben aber jedoch niemals den Rechtsstatus des Deutschen Reiches in Frage stellen können.

Am 8. Mai 1948 wurde vom sog. "Parlamentarischen Rat", der rechtlich _nichts_ mit dem Deuteschen Reich zu tun hat, das Grundgesetz beschlossen. Aufmerken: Die Siegermächte beschließen das Grundgesetz - Die rechtmäßige Regierung ist inhaftiert !!
Und zudem: Das Grundgesetz wurde _nie_ dem deutschen Volke zur Entscheidung vorgelegt. Es wurde beschlossen und jeder hatte sich damit abzufinden. Am 23. Mai 1949 trat es dann in Kraft.


Die BRD ist Mitglied der UNO. Die UNO wurde am 25.April - 26 Juni 1946 gegründet und zwar von den sich gegen das Deutsche Reich und Japan im Krieg befindlichen Staaten. Die UNO, ebenso wie der "Völkerbund" im 1. WK wurde, ausschließlich zu dem Zweck gegründet, "gegen Deutschland und Japan gewaltsam vorzugehen ... wenn von dort Feindseligkeiten ausgehen (würden)..".
Dieser Passus ist auch heute noch in der Charta der UNO zu finden (Artikel 53 und 107).

Somit ist sich klarzumachen, dass sich jedes UNO-Mitglied - formell - noch im Kriegszustand mit dem Deutschen Reich befindet. (Somit letztendlich auch die BRD !)
Die Feindstaatenklausel mußte nebenbei von der DDR und der BRD am 18. Sep. 1973 verbindlich anerkannt werden !!


2. 2+4 Verträge
Somit ist klar, dass die BRD niemals berechtigt war, die 2+4 Verträge abzuschließen.
Eine "Wiedervereinigung" in diesem Sinne, hat es auch nie gegeben. 1. Ist die Teilung des Deutschen Reiches (völker)rechtswidrig und 2. hat niemals die BRD darüber bestimmen dürfen !

3. BRD = Konstrukt Alliierter Siegermächte
Vergleiche Punkt 1. Die BRD ist und bleibt ein Konstrukt der Alliierten und _kann_ keine Deutschen Interessen vertreten bzw. in irgendeiner Weise ein souveräner Staat sein !!!!
__________________
Glücklich, wem es gelang, den Grund der Dinge zu erkennen.
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  #102  
Alt 13.07.2009, 09:13
Dr.Schnackels Dr.Schnackels ist offline
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Gute Zusammenfassung Rebel.
Damit wäre doch so ziemlich alles gesagt.

Der Artikel 120 betrifft die Besatzungskosten und ist ebenso ein Beweis für die nicht Souveränität der BRD: "(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen."

So etwas lässt keiner einfach so im GG ungeändert stehen wenn es nicht zutreffend und immernoch geltendes (Un)recht wäre. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Vor allem wenn der Kläger nicht gehört wird oder gleich als "Reichsspinner", ewig Gestriger oder Nazi beschimpft und deffamiert wird.

Manche Spinner wollen das Deutsche Reich wieder ausgraben und ziehen damit dieses Thema duch den Dreck (Stichwort: KRRs). Von solchen Spinnern will ich persönlich nichts wissen.
Die Idee ist es möglich viele über dieses Thema zu informieren und zu hoffen das nach den Wahlen eine Partei gewählt wird die bereit ist sich dieser Situation anzunehmen.
Dies ist Grundlegend wichtig da man daß Grundgesetz ja nicht als Verfassung greift und wir kein souveräner Staat sind. Das bedeutet die Siegermächte können sich jederzeit in unsere inneren- und äusseren Angelegenheiten einmischen und diese diktieren.
Wobei ich mich Frage was passieren würde wenn eine andere Partei, außer den Etablierten, einmal die Regierung stellen würde ? Ob die Siegermächte dies einfach so hinnehmen würden ? Schliesslich haben die USA bisher sehr gut von der BRD gelebt und auch Israel. Wir haben die Kriegsschuld mehrfach zurückgezahlt und unsere eigenen Schäden selbst getragen.

Ich meinte es gäbe da irgendwo eine verbindliche Regelung für militärische Auseinandersetzungen, die besagt daß nach Ende der kampfhandlungen beide Seiten die Kriegsschäden des jeweils anderen Tragen müssen. Dies sollte verhindern daß sich beide Seiten so hineinsteigern und die Infrastruktur und Städte des Kontrahenten zu Klump schiesse und plündern.

Immerhin wurde denn Deutschen nichts erspaart und Japan wurde sogar mit zwei Atombomben angegriffen.
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  #103  
Alt 13.07.2009, 10:22
derLeser derLeser ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Du scheinst nicht richtig lesen, verstehen und interpretieren zu können.
Schmid gebraucht im Zusammenhang mit "originär" leider aber auch den Konjunktiv.
http://de.wikipedia.org/wiki/Konjunktiv

Anstelle "muss entstehen können" hätte er "muss entstehen" formulieren sollen. Und noch viel wichtiger: dieses "MUSS" hätte auch eindeutig in das GG müssen.

Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Da stand nichts über die EU!
Toll, oder?

Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
„Das Anwendungsgebiet des Grundgesetzes ist nicht ‚geschlossen’. Jeder Teil Deutschlands kann ihm beitreten.
Aber auch der Beitritt aller deutschen Gebiete wird dieses Grundgesetz nicht zu einer gesamtdeutschen Verfassung machen können. Diese wird es erst dann geben, wenn das deutsche Volk die Inhalte und Formen seines politischen
Lebens in freier Entschließung bestimmt haben wird“

C.Schmid
Du kannst Schmid zitieren solange du willst, aber was er sagt, stimmt nicht ganz mit dem überein, was im Grundgesetz steht.
Du musst schon aufzeigen, dass der Einigungsprozess nicht GG-konform war. Aber wären da stichhaltige Punkte, hätte man schon längst das BVerfG mit einer Klage beauftragen können.

Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
d. h. mit den Mehrheiten nach Art.79 Abs. 2 entschieden werden kann und auch nur so
entschieden werden kann,[....]
W.Schäuble
Dass man versucht sich an Schmid festzukrallen, kann man ja noch ein bisschen verstehen, aber jetzt auch noch an "Stasi-Schäuble"? (Wo auch immer der das gesagt haben soll...)
Und weißt du, wieso er vielleicht eine neue Verfassung haben wollen würde? Bundeswehreinsatz im Inneren.

Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Da das GG nur ein Verwaltungsprovisorium darstellt, dessen territoriale
Gültigkeit (Art. 23 vor 1990) abgeschafft wurde und Deutschland immer
noch besetzt ist, ...
Knapp daneben. Nicht die territoriale Gültigkeit, sondern die beschränkte Gültigkeit auf nur einen Teil Deutschlands wurde abgeschafft. Das GG ist auch (nach 1954) kein Verwaltungsprovisorium , sondern eine Neuorganisation des Deutschlands bzw. des Dt. Reiches. Siehe weiter unten.

Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Nun beweise mir daß das GG durch das Volk Ratifiziert wurde und das wirst du nicht können! Bedenke bei deiner Antwort: Alle Macht geht von Volke aus und nicht durch irgendwelche Polit Marionetten!
Du hast dich bisher auf "Polit-Marionetten" berufen (Schmid, Schäuble). Liefere lieber eine völkerrechtlich relevante Quelle, die vorschreibt wie Verfassungen zu ratifizieren sind. Achja du hast ja schon in einem früheren Posting erwähnt, dass es das nicht gibt und trotzdem wieder beschlossen dich im Kreis zu drehen.

Zudem wurde die Weimarer Verfassung ebenfalls nicht direkt vom Volk ratifiziert. Nur die Nationalversammlung wurde gewählt. Eine direkte Volksabstimmung über die Verfassung gab es nicht. War dann der "Reichspräsident Dönitz" auch nur eine "Scheinregierung"?
(War Dönitz überhaupt Reichspräsident? Er wurde lediglich in Hitlers Testament als solcher "ernannt"? )


Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Urteil des BVG, 31. Juli 1973:
"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist ... Das Deutsche Reich existiert fort ..."
Lies doch mal das gesamte Urteil und nicht nur die Stellen die auf gewissen Internetseiten zitiert werden.
Dann würdest du auch folgendes lesen:
"Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert [...] Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht."
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html

Also Deutsches Reich besteht weiter. BRD identisch mit dem Deutschen Reich, da das GG die Neuorganisation Deutschlands bedeutet. Wurde hier alles schon genannt.


Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Die rechtmäßige Regierung ist inhaftiert !!
Derjenige, der in Hitlers Testament erwähnt wurde?

Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Somit ist sich klarzumachen, dass sich jedes UNO-Mitglied - formell - noch im Kriegszustand mit dem Deutschen Reich befindet. (Somit letztendlich auch die BRD !)
Dann halten wir uns alle eine Pistole an den Kopf und drücken ab. Dann haben wir den Krieg gewonnen.
Das mit der UN-Charta hatten wir auch schon durch. Stichpunkt: obsolet.


Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Eine "Wiedervereinigung" in diesem Sinne, hat es auch nie gegeben.
BVerfG sagt:
"Es muß jedoch den zu politischem Handeln berufenen Organen der Bundesrepublik überlassen bleiben zu entscheiden, welche Wege sie zur Herbeiführung der Wiedervereinigung als politisch richtig und zweckmäßig ansehen"
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html

Der Einigungsprozess liegt also im Ermessen der politischen Organe der BRD.

Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Jetzt wird die Frage aufkommen, was diese Erkenntnis letztendlich nutzt.. Sicher, nichts.
Wenn eine Frage aufkommen wird, dann die, von welcher Erkenntnis eigentlich die Rede ist.
Und wenn du schon Textstellen von anderen Internetseiten hierein kopierst, hättest du es doch mit einem einfachen Link auch tun können.
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Anonyme Kinder des Teufels - Mach mit!

"Gott ist tot! Gott bleibt tot!"
Friedrich Nietzsche

"You're not your job. You're not how much money you have in the bank. You're not the car you drive. You're not the contents of your wallet. You're not your fucking khakis. You're the all-singing, all-dancing crap of the world."
Tyler Durden

Geändert von derLeser (13.07.2009 um 10:32 Uhr)
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  #104  
Alt 13.07.2009, 10:56
derLeser derLeser ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels Beitrag anzeigen
Die Idee ist es möglich viele über dieses Thema zu informieren und zu hoffen das nach den Wahlen eine Partei gewählt wird die bereit ist sich dieser Situation anzunehmen.
Was sollte so eine Partei dann machen? GG Art. 146 umsetzen? Dagegen ist an sich nichts zu sagen, jedoch ändert eine neue Verfassung nichts an "eurem" Besatzungsstatus, den ihr immer noch als bestehend sehen wollt.
Denn es ist euer Standpunkt, dass die Gebietsabtrennungen und Teilung des Dt. Reiches ungültig sind. Das heißt ihr müsst um euer "souveränes Deutschland" zu erhalten, mit Polen und Russland in Verhandlungen treten, um die fehlenden Gebiete wieder zu erlangen. Darin sehen aber die Siegermächte eine Verletzung des 2+4-Vertrages und werden aufgrund dessen die Gewalt über Deutschland als Ganzes wieder für sich beanspruchen wollen.
Und erst dann haben wir wieder Besatzungsmächte in Deutschland.
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  #105  
Alt 13.07.2009, 15:14
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Wie ich sehe, wurden in den letzten Tagen erhebliche Fortschritte erzielt.
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  #106  
Alt 14.07.2009, 11:07
Rebel Rebel ist offline
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Zitat:
Zitat von Rebel
Du scheinst nicht richtig lesen, verstehen und interpretieren zu können.
Schmid gebraucht im Zusammenhang mit "originär" leider aber auch den Konjunktiv.
http://de.wikipedia.org/wiki/Konjunktiv

Anstelle "muss entstehen können" hätte er "muss entstehen" formulieren sollen. Und noch viel wichtiger: dieses "MUSS" hätte auch eindeutig in das GG müssen.

Nun,es kommt immer auf den ganzen Satz und nicht auf teile eines Satzes an.

Den letzten Artikel des Grundgesetzes muß man mit Bedacht lesen, und durchdenken. Dann offenbaren sich zwei Umstände, die in der täglichen Diskussion normalerweise nicht zu finden sind: Zunächst schließen wir nämlich, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, denn Art. 146 GG sagt ja, daß das Grundgesetz außer Kraft tritt, wenn eine vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft tritt. Da das Grundgesetz aber noch gilt, kann es keine Verfassung sein.

Quelle:http://www.bwl-bote.de/20031030.htm
(Stimmt nicht ganz,da der Art.23 a.F gestrichen wurde)
Auch noch lesenswert:
http://gedankenfrei.wordpress.com/20...s-provisorium/


Zitat:
Zitat von Rebel
Da stand nichts über die EU!
Toll, oder?
Wie jetzt? Kommst du hier nicht weiter?
Zitat:
Zitat von Rebel
„Das Anwendungsgebiet des Grundgesetzes ist nicht ‚geschlossen’. Jeder Teil Deutschlands kann ihm beitreten.
Aber auch der Beitritt aller deutschen Gebiete wird dieses Grundgesetz nicht zu einer gesamtdeutschen Verfassung machen können. Diese wird es erst dann geben, wenn das deutsche Volk die Inhalte und Formen seines politischen
Lebens in freier Entschließung bestimmt haben wird“

C.Schmid
Du kannst Schmid zitieren solange du willst, aber was er sagt, stimmt nicht ganz mit dem überein, was im Grundgesetz steht.
Du musst schon aufzeigen, dass der Einigungsprozess nicht GG-konform war. Aber wären da stichhaltige Punkte, hätte man schon längst das BVerfG mit einer Klage beauftragen können.

Wie ich es schon mal hier geschrieben habe,siehst es mit der Gewaltenteilung hier ganz düster aus:
http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm
Das hat mit Demokratie nichts zu tun.
Hier ist einer,der gegen die BRD klagen will:
http://www.xinos.net/2009/03/24/verf...age-gegen-brd/

Zitat:
Zitat von Rebel
d. h. mit den Mehrheiten nach Art.79 Abs. 2 entschieden werden kann und auch nur so
entschieden werden kann,[....]
W.Schäuble
Dass man versucht sich an Schmid festzukrallen, kann man ja noch ein bisschen verstehen, aber jetzt auch noch an "Stasi-Schäuble"? (Wo auch immer der das gesagt haben soll...)
Und weißt du, wieso er vielleicht eine neue Verfassung haben wollen würde? Bundeswehreinsatz im Inneren.
Na,das ist nicht neu mit den Einsatz der Bundeswehr.
Und warum krallst du dich an die BRD fest? Für 30 Silberlinge oder für was?

http://www.rsv.daten-web.de/Germanie...uadro_Zone.pdf

http://www.focus.de/politik/deutschl...id_141197.html



Zitat:
Zitat von Rebel
Da das GG nur ein Verwaltungsprovisorium darstellt, dessen territoriale
Gültigkeit (Art. 23 vor 1990) abgeschafft wurde und Deutschland immer
noch besetzt ist, ...
Knapp daneben. Nicht die territoriale Gültigkeit, sondern die beschränkte Gültigkeit auf nur einen Teil Deutschlands wurde abgeschafft. Das GG ist auch (nach 1954) kein Verwaltungsprovisorium , sondern eine Neuorganisation des Deutschlands bzw. des Dt. Reiches. Siehe weiter unten.

Nun das GG bleibt ein Provisorium,siehe hier:
http://www.sein.de/archiv/2009/mai-2...erfassung.html

Fremde Basen in Deutschland:
http://www.nema-online.de/FremdeBaseniD.pdf


Zitat:
Zitat von Rebel
Nun beweise mir daß das GG durch das Volk Ratifiziert wurde und das wirst du nicht können! Bedenke bei deiner Antwort: Alle Macht geht von Volke aus und nicht durch irgendwelche Polit Marionetten!
Du hast dich bisher auf "Polit-Marionetten" berufen (Schmid, Schäuble). Liefere lieber eine völkerrechtlich relevante Quelle, die vorschreibt wie Verfassungen zu ratifizieren sind. Achja du hast ja schon in einem früheren Posting erwähnt, dass es das nicht gibt und trotzdem wieder beschlossen dich im Kreis zu drehen.

Du drehst dich hier im Kreise. Den was soll oder will die BRD sein?

Zudem wurde die Weimarer Verfassung ebenfalls nicht direkt vom Volk ratifiziert. Nur die Nationalversammlung wurde gewählt. Eine direkte Volksabstimmung über die Verfassung gab es nicht. War dann der "Reichspräsident Dönitz" auch nur eine "Scheinregierung"?
(War Dönitz überhaupt Reichspräsident? Er wurde lediglich in Hitlers Testament als solcher "ernannt"? )

Zitat:
Zitat von Rebel
Urteil des BVG, 31. Juli 1973:
"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist ... Das Deutsche Reich existiert fort ..."
Lies doch mal das gesamte Urteil und nicht nur die Stellen die auf gewissen Internetseiten zitiert werden.
Dann würdest du auch folgendes lesen:
"Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert [...] Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht."
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html

Also Deutsches Reich besteht weiter. BRD identisch mit dem Deutschen Reich, da das GG die Neuorganisation Deutschlands bedeutet. Wurde hier alles schon genannt.

Eben es wurde nur ein Teil neu organisiert und mehr.Die BRD ist nur „teilidentisch“.

Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die Deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. .... Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das Deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der Deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.
C.Schmid

Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muss also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muß das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, dass kein Deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, dass das Deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, dass Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.

Zitat:
Zitat von Rebel
Die rechtmäßige Regierung ist inhaftiert !!
Derjenige, der in Hitlers Testament erwähnt wurde?
So ist es:
Hitler ernannte Karl Dönitz testamentarisch zu seinem Nachfolger. Nach Hitlers Selbstmord am 30. April 1945 trat Dönitz am 1. Mai sein Amt als (letzter) Reichspräsident an und bildete in Flensburg seine Regierung. Zunächst strengte er eine stufenweise Kapitulation der deutschen Streitkräfte an um Armee und Zivilbevölkerung die Flucht aus dem von der Roten Armee überrollten Osten zu ermöglichen. Nachdem die westlichen Alliierten dies ablehnten verkündete er am 8. Mai die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht .
http://www.uni-protokolle.de/Lexikon...%E4sident.html

Zitat:
Zitat von Rebel
Somit ist sich klarzumachen, dass sich jedes UNO-Mitglied - formell - noch im Kriegszustand mit dem Deutschen Reich befindet. (Somit letztendlich auch die BRD !)
Dann halten wir uns alle eine Pistole an den Kopf und drücken ab. Dann haben wir den Krieg gewonnen.
Das mit der UN-Charta hatten wir auch schon durch. Stichpunkt: obsolet.

Zwar hat die 50. Generalversammlung der UNO die Feindstaatenklauseln für
obsolet erklärt, gestrichen hat man sie indes nicht. Juristisch ist ein
solches Verfahren unhaltbar.Denn ein Gesetz erlischt erst mit seiner rechtsverbindlichen Streichung.




Zitat:
Zitat von Rebel
Eine "Wiedervereinigung" in diesem Sinne, hat es auch nie gegeben.
BVerfG sagt:
"Es muß jedoch den zu politischem Handeln berufenen Organen der Bundesrepublik überlassen bleiben zu entscheiden, welche Wege sie zur Herbeiführung der Wiedervereinigung als politisch richtig und zweckmäßig ansehen"
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html

Der Einigungsprozess liegt also im Ermessen der politischen Organe der BRD.

Nicht ganz,dazu hätte das Volk auch abstimmen müssen.Das BverfG vergißt gerne das Selbstbestimmungsrecht des Volkes.
Zitat:
Zitat von Rebel
Jetzt wird die Frage aufkommen, was diese Erkenntnis letztendlich nutzt.. Sicher, nichts.
Wenn eine Frage aufkommen wird, dann die, von welcher Erkenntnis eigentlich die Rede ist.
Und wenn du schon Textstellen von anderen Internetseiten hierein kopierst, hättest du es doch mit einem einfachen Link auch tun können.

Ist eine Kopie auf Festplatte und kein Link!

Hier ein anderer Vortrag von A.Schachtschneider:
http://deutschlandpolitik.wordpress....achtschneider/
__________________
Glücklich, wem es gelang, den Grund der Dinge zu erkennen.
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  #107  
Alt 14.07.2009, 13:21
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Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Da das Grundgesetz aber noch gilt, kann es keine Verfassung sein.
Genau das Gegenteil, weil es noch gilt, ist es noch die Verfassung.
Nur weil das GG Grundgesetz heißt und in Art.146 Grundgesetz steht, schließt das nicht aus und es verbietet auch nicht, dass das GG keine Verfassung ist bzw. sein darf.
Und noch einmal: Es ist nirgends verbindlich festgelegt, dass sich eine Verfassung nicht Grundgesetz nennen darf.


Zitat:
Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
Nicht ganz,dazu hätte das Volk auch abstimmen müssen.Das BverfG vergißt gerne das Selbstbestimmungsrecht des Volkes.
Das GG schreibt nun mal nur bei der Verwirklichung von Art.146 vor, dass das Volk direkt Entscheiden muss.
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"You're not your job. You're not how much money you have in the bank. You're not the car you drive. You're not the contents of your wallet. You're not your fucking khakis. You're the all-singing, all-dancing crap of the world."
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  #108  
Alt 14.07.2009, 22:49
d0dge d0dge ist offline
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Zitat:
Zitat von derLeser
Und erst dann haben wir wieder Besatzungsmächte in Deutschland.
Dir sind die US Basen in Süd-Südwest Deutschland entgangen oder kommst du so
selten in der Rhein-Neckar Ecke vorbei ?

Die wenigsten wollen die Wiedereingliederung Ostdeutschlands - das sind dann meistens die KRRs.
Was des Puddels Kern ist, ist die Wiederherstellung einer voll souveränen deutschen Regierung, die z.B. dann ein für alle Mal mit Polen und - genauer noch - mit Russland einen tatsächlich völkerrechtlich wasserfesten Vertrag schließen kann.

Wird wohl nicht so einfach sein, weil eine solche Regierung dann auch souverän genug wäre, die besagten US Basen loszuwerden.
Egal was, es wird eine geopolitische Kettenreaktion verursachen, die - wenn die falschen Gruppen das Ruder übernehmen - übel enden kann.

Daher muß die Öffentlichkeit darüber objektiv unterrichtet werden, um einfach die
politische Sensibilität zu steigern.
Wenn man nämlich mal alle Punkte zusammenfügt, merkt man mal, was für ein Zünglein an der Waage, dieses Land hier wirklich ist.
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  #109  
Alt 14.07.2009, 23:00
Barbarossa Barbarossa ist offline
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Zitat:
Zitat von d0dge Beitrag anzeigen
Dir sind die US Basen in Süd-Südwest Deutschland entgangen oder kommst du so
selten in der Rhein-Neckar Ecke vorbei ?
Das ist in Abkommen geregelt.
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  #110  
Alt 14.07.2009, 23:23
d0dge d0dge ist offline
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Genau, nämlich, daß sich die Bundesregierung mit ca. 27% an dem jährlichen Unterhalt der Basen beteiligt (ca. USD 1,9 Mrd). Und das betrifft auch die reinen US Basen, die nicht der Nato unterstehen.

Niemand hat aber darüber den Volkssouverän befragt !
Was das impliziert brauche ich nicht weiter auszuführen.
Außerdem habe ich dir das jetzt im 3. Thread erklärt (und mgl.weise noch weiteren).
Aber ich werde das auch im 10. machen, wenn es sein muß.
Denn die Sachlage wird sich durch "das wurde abgemacht" Gefasel nicht ändern.
Ich kann dir ja zum xten Male die einwandfreie Abhandlung von Hans-Peter Richter vom Deutschen Friedensrat verlinken, damit du sie mal ziehst und auch durchliest.

Fremde Truppen sind auf deutschem Staatsgebiet stationiert - außerhalb des aufgezwungenen Militärbündnisses NATO.
Das kann man ohne weiteres als fortgeführte Besatzung bezeichnen.
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Geändert von d0dge (14.07.2009 um 23:26 Uhr)
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