Du scheinst nicht richtig lesen, verstehen und interpretieren zu können.
"Synonyme für originär:
Bedeutung: echt | Art: Adjektiv
durch und durch, schier, selbstständig, pur, genuin, herrlich, gestanden, ganz und gar, virtuos, golden, ursprünglich, rein, angeboren, originell, zünftig, mit Haut und Haaren, treu, waschecht.
Bedeutung: ursprünglich | Art: Adjektiv
primär, ursächlich, vorab, original, natürlich, zuerst, urschriftlich, anfänglich, echt, eigentlich, zentral, live, von Haus aus.
http://synonyme.woxikon.de/synonyme/origin%C3%A4r.php
Art.23 a.F:
“Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden,Bayern,Bremen,Groß-Berlin, Hamburg, Hessen,Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Da stand nichts über die EU!
„Das Anwendungsgebiet des Grundgesetzes ist nicht ‚geschlossen’. Jeder Teil Deutschlands kann ihm beitreten.
Aber auch der Beitritt aller deutschen Gebiete wird dieses Grundgesetz nicht zu einer gesamtdeutschen Verfassung machen können. Diese wird es erst dann geben, wenn das deutsche Volk die Inhalte und Formen seines politischen
Lebens in freier Entschließung bestimmt haben wird“
C.Schmid
d. h. mit den Mehrheiten nach Art.79 Abs. 2 entschieden werden kann und auch nur so
entschieden werden kann, daß es also einen anderen Weg, zu einer Volksabstimmung
nach Art. 146 zu kommen nicht gibt . . . Das wird im Vertrag klargestellt. Darüber herrscht
Einigkeit. Dies ist auch für künftige verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Diskussionen wichtig und ausdrücklich festzuhalten.
W.Schäuble
Da das GG nur ein Verwaltungsprovisorium darstellt, dessen territoriale
Gültigkeit (Art. 23 vor 1990) abgeschafft wurde und Deutschland immer
noch besetzt ist, ist Deutschland außerhalb des Besatzungsrechts
(SHAEF-Gesetz: Supreme Headquarter Allied Expeditionary Force) ein rechtsfreier
Raum! Würde mit den Besatzungsmächten ein Friedensvertrag geschlossen,
so wäre nach SHAEF-Gesetzgebung zunächst die Verfassung vom
11.08.1919 geltendes Recht – bis sich das deutsche Volk in freier Entscheidung
eine Verfassung gibt!
Nun beweise mir daß das GG durch das Volk Ratifiziert wurde und das wirst du nicht können! Bedenke bei deiner Antwort: Alle Macht geht von Volke aus und nicht durch irgendwelche Polit Marionetten!
1 - Friedensvertrag + Rechtslage
Das Deutsche Reich wurde formell nie aufgelöst. Es lief darauf hinaus, dass die Wehrmacht am 8. Mai 1945 kapitulierte, die letzte Reichsregierung unter Dönitz in Flensburg am 23.Mai 1945 festgenommen ("Hände hoch und Hosen runter!") und hierdurch an der Amtsausübung gehindert wurde.
Im Klartext heißt dies, dass durch die Inhaftierung der rechtmäßigen Regierung eventuelle Friedensverhandlungen oder dergleichen unmöglich waren und das Deutsche Reich ab diesem Moment ein Protektorat der Alliierten geworden ist. - De facto besteht das Deutsche Reich nach wie vor, nur ist es zur Zeit handlungsunfähig !
- Es fanden _niemals_ Verhandlungen mit der Reichsregierung statt, welche über einige Jahre in Gefängnissen saß.
Die Alliierten erklärten stattdessen am 5. Juni:
"Die Machtübernahme ist notwendig, weil es in Deutschland keine zentrale Behörde mehr gibt". ("Berliner Erklärung") - Wie denn auch, wenn die Regierung von den Alliierten inhaftiert und an der Amtsausübung gehindert wird ???!!!
Vergleiche Ende des Postings: Bad Mondorfer Erklärung
Urteil des BVG, 31. Juli 1973:
"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist ... Das Deutsche Reich existiert fort ..."
Hieraus schlußfolgernd ist sich klarzumachen, dass die BRD, ebenso wie die DDR _niemals_ über Deutsche Belange bestimmen dürften, da diese Staaten / Regierungen _niemals_ die Vollmacht der Reichsregierung bekommen haben. Die BRD und die DDR wurden von den Siegermächten diktiert, haben aber jedoch niemals den Rechtsstatus des Deutschen Reiches in Frage stellen können.
Am 8. Mai 1948 wurde vom sog. "Parlamentarischen Rat", der rechtlich _nichts_ mit dem Deuteschen Reich zu tun hat, das Grundgesetz beschlossen. Aufmerken: Die Siegermächte beschließen das Grundgesetz - Die rechtmäßige Regierung ist inhaftiert !!
Und zudem: Das Grundgesetz wurde _nie_ dem deutschen Volke zur Entscheidung vorgelegt. Es wurde beschlossen und jeder hatte sich damit abzufinden. Am 23. Mai 1949 trat es dann in Kraft.
Die BRD ist Mitglied der UNO. Die UNO wurde am 25.April - 26 Juni 1946 gegründet und zwar von den sich gegen das Deutsche Reich und Japan im Krieg befindlichen Staaten. Die UNO, ebenso wie der "Völkerbund" im 1. WK wurde, ausschließlich zu dem Zweck gegründet, "gegen Deutschland und Japan gewaltsam vorzugehen ... wenn von dort Feindseligkeiten ausgehen (würden)..".
Dieser Passus ist auch heute noch in der Charta der UNO zu finden (Artikel 53 und 107).
Somit ist sich klarzumachen, dass sich jedes UNO-Mitglied - formell - noch im Kriegszustand mit dem Deutschen Reich befindet. (Somit letztendlich auch die BRD !)
Die Feindstaatenklausel mußte nebenbei von der DDR und der BRD am 18. Sep. 1973 verbindlich anerkannt werden !!
2. 2+4 Verträge
Somit ist klar, dass die BRD niemals berechtigt war, die 2+4 Verträge abzuschließen.
Eine "Wiedervereinigung" in diesem Sinne, hat es auch nie gegeben. 1. Ist die Teilung des Deutschen Reiches (völker)rechtswidrig und 2. hat niemals die BRD darüber bestimmen dürfen !
3. BRD = Konstrukt Alliierter Siegermächte
Vergleiche Punkt 1. Die BRD ist und bleibt ein Konstrukt der Alliierten und _kann_ keine Deutschen Interessen vertreten bzw. in irgendeiner Weise ein souveräner Staat sein !!!!
Jetzt wird die Frage aufkommen, was diese Erkenntnis letztendlich nutzt.. Sicher, nichts. Aber es erklärt so manches und man sollte sich über diese Dinge im Klaren werden !!
1 - Friedensvertrag + Rechtslage
Das Deutsche Reich wurde formell nie aufgelöst. Es lief darauf hinaus, dass die Wehrmacht am 8. Mai 1945 kapitulierte, die letzte Reichsregierung unter Dönitz in Flensburg am 23.Mai 1945 festgenommen ("Hände hoch und Hosen runter!") und hierdurch an der Amtsausübung gehindert wurde.
Im Klartext heißt dies, dass durch die Inhaftierung der rechtmäßigen Regierung eventuelle Friedensverhandlungen oder dergleichen unmöglich waren und das Deutsche Reich ab diesem Moment ein Protektorat der Alliierten geworden ist. - De facto besteht das Deutsche Reich nach wie vor, nur ist es zur Zeit handlungsunfähig !
- Es fanden _niemals_ Verhandlungen mit der Reichsregierung statt, welche über einige Jahre in Gefängnissen saß.
Die Alliierten erklärten stattdessen am 5. Juni:
"Die Machtübernahme ist notwendig, weil es in Deutschland keine zentrale Behörde mehr gibt". ("Berliner Erklärung") - Wie denn auch, wenn die Regierung von den Alliierten inhaftiert und an der Amtsausübung gehindert wird ???!!!
Vergleiche Ende des Postings: Bad Mondorfer Erklärung
Urteil des BVG, 31. Juli 1973:
"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist ... Das Deutsche Reich existiert fort ..."
Hieraus schlußfolgernd ist sich klarzumachen, dass die BRD, ebenso wie die DDR _niemals_ über Deutsche Belange bestimmen dürften, da diese Staaten / Regierungen _niemals_ die Vollmacht der Reichsregierung bekommen haben. Die BRD und die DDR wurden von den Siegermächten diktiert, haben aber jedoch niemals den Rechtsstatus des Deutschen Reiches in Frage stellen können.
Am 8. Mai 1948 wurde vom sog. "Parlamentarischen Rat", der rechtlich _nichts_ mit dem Deuteschen Reich zu tun hat, das Grundgesetz beschlossen. Aufmerken: Die Siegermächte beschließen das Grundgesetz - Die rechtmäßige Regierung ist inhaftiert !!
Und zudem: Das Grundgesetz wurde _nie_ dem deutschen Volke zur Entscheidung vorgelegt. Es wurde beschlossen und jeder hatte sich damit abzufinden. Am 23. Mai 1949 trat es dann in Kraft.
Die BRD ist Mitglied der UNO. Die UNO wurde am 25.April - 26 Juni 1946 gegründet und zwar von den sich gegen das Deutsche Reich und Japan im Krieg befindlichen Staaten. Die UNO, ebenso wie der "Völkerbund" im 1. WK wurde, ausschließlich zu dem Zweck gegründet, "gegen Deutschland und Japan gewaltsam vorzugehen ... wenn von dort Feindseligkeiten ausgehen (würden)..".
Dieser Passus ist auch heute noch in der Charta der UNO zu finden (Artikel 53 und 107).
Somit ist sich klarzumachen, dass sich jedes UNO-Mitglied - formell - noch im Kriegszustand mit dem Deutschen Reich befindet. (Somit letztendlich auch die BRD !)
Die Feindstaatenklausel mußte nebenbei von der DDR und der BRD am 18. Sep. 1973 verbindlich anerkannt werden !!
2. 2+4 Verträge
Somit ist klar, dass die BRD niemals berechtigt war, die 2+4 Verträge abzuschließen.
Eine "Wiedervereinigung" in diesem Sinne, hat es auch nie gegeben. 1. Ist die Teilung des Deutschen Reiches (völker)rechtswidrig und 2. hat niemals die BRD darüber bestimmen dürfen !
3. BRD = Konstrukt Alliierter Siegermächte
Vergleiche Punkt 1. Die BRD ist und bleibt ein Konstrukt der Alliierten und _kann_ keine Deutschen Interessen vertreten bzw. in irgendeiner Weise ein souveräner Staat sein !!!!