Zitat:
Zitat von Blanovar
Mit dem 2+4 Vertrag verzichteten die Alliierten auf alle Souveränitätsrechte über Deutschland.
....[direkte Anmerkung: die Alliierten verzichten nicht auf deren Souveränität - sie beendeten ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in
Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzem.]
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Was der Artikel 7 Abs.2 des "2+4" Vertrages besagt ist, daß das
vereinte Deutschland seine Souveränität erhält.
Bitte ließ die Begriffsbestimmung zu Beginn des Vertrages, was das "vereinte Deutschland" sein soll.
Und dann stelle dir dir Frage, warum unser Land heute immer noch BRD abgekürzt wird
und nicht "Vereintes Deutschland" heißt.
Bürokratieaufwand gilt nicht, denn es sind schon Umbenennungen mit heftigerem Aufwand erfolgt.
Die Staatsgründung des "vereinten Deutschland" ist nie erfolgt, denn das hätte einen
verfassungsgebenden Prozess erfordert, der in besagtem Art. 146 GG für die westdeutsche Seite geregelt war, welche sich ja richtig als vollidentisch mit dem
ganzen deutschen Volke sah - also auch mit denen jenseits der Elbe
und der Oder.
Man kann sich im Nachhinein nur fragen, was in der Volkskammer 1990 abgelaufen ist,
daß die Entscheidung für den Anschluß unter Art. 23 GG
an Westdeutschland gefällt wurde.
Meine Vermutung ist, daß zu dieser Zeit Kohl und seine Entourage bereits heftigst
finanzielle Lobbyarbeit betrieben haben, um ein solches Ergebnis zu fördern.
Alles andere hätte nämlich NATO und UN Sicherheitsrat bröckeln lassen.
Was in der revisionierten Fassung des "Überleitungsvertrages" als
"Souveränität" betitelt wird, ist eigentlich nur eine Autonomie-Überlassung.
Die Artikel lesen sich in saloppe etwa so:
"Ihr seid jetzt souverän.... müßt aber in unserer NATO sein und euch in die EU integrieren". Das galt 1954 für die Trizonen-BRD.
Da die DDR (SBZ-Verwaltung) nun dem Verwaltungsbereich (Art. 23 GG) der BRD
beitrat,
fand keine Staatsgründung als solche statt.
Es war schlicht nur die Erweiterung des Verwaltungsbereiches "BRD".
Somit gilt dieser "Überleitungsvertrag" auch für Mitteldeutschland mit den Einschränkungen,
die der "2+4" in Bezug auf die NATO Streitkräfte und Stationierung atomarer Waffen in
Mitteldeutschland regelt.
Diese Integrationen sind also kein
freiwilliger Bestandteil, sondern
Voraussetzung
für die Garantierung der "nationalen Souveränität" ... ein Paradoxon im besten Falle.
Zudem kann die "BRD" als Verwaltung von 2 Teilen Deutschlands
keine souveränen
Entscheidungen das Territorium der 2 verbleibenden Teile treffen.
Das betrifft insbesondere Gebietsabtretungen des Staates Deutschlands and irgendeine
andere Nation.
All das hat sich aber dieses Jahr, dank unseren grandiosen ParlamentAriern, erledigt.
Das Problem ist jetzt weitaus größer und eine Lösung ohne die Ausübung des Art 20 Abs.4 GG durch uns als
Staatssouverän rückt in immer weitere Ferne.
Ich habe das Gefühl, daß es wohl ohne das in diesem Absatz garantierte Recht auf
zivilen Ungehorsam nicht mehr gehen wird.
Edit Kanada - souveränder Staat ???:
Zitat:
Zitat von New York Times
[...]On Sunday, Harper visited Governor General Michaelle Jean and asked her to dissolve Parliament. The governor general is the representative of Queen Elizabeth II of Britain, who is Canada's head of state, but the position is purely ceremonial and obeys the wishes of the prime minister.[...]
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Ganzer Artikel
Diese Governor - Head Of State - Regelung dürfte fü alle Mitglieder des Commonwealth of Nations gelten -> Lizzy is Chefin über ihre "Governors".
Dieser Satz, daß der Governor nur "zeremoniell" ist, ist ganz offensichtlich ein Spin, denn die Governors sind direkt von
der Queen bestellt und handeln
nach ihrem Willen.