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03.07.2009, 15:20
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Infokrieger
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§ 130 Volksverhetzung
§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 130 Volksverhetzung Absatz 2 trifft auf den Kultusminister Rau zu durch seine Behauptung Jugendliche haben eine zweite Identität.
http://www.stimme.de/suedwesten/amok...t19315,1481683
bei 1:52
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03.07.2009, 15:28
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 10.01.2009
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 848
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Zitat:
Zitat von Capricorn2009
[...]
Jetzt bruacht man nur noch einen Anwalt, der Strafantrag stellt und den dann auch durchfechtet, wenn er ertsmal abgewiesen (Beschwerde Oberstaatsanwalt, Anzeigenverfahren beim Gericht etc.)
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Das wäre doch ein Job für unseren HeidelCement, oder nicht?
Wer Schlangen fangen will muß auf's Gras schlagen, sagt man doch.
@Denkender:
Das fällt dann unter die Rubrik 'sie mit eigenen Waffen schlagen'.
INP
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Zitat:
Zitat von The_End
"Paranoia - das heißt doch nur, die Wirklichkeit realistischer zu sehen als andere."
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Geändert von INP (03.07.2009 um 15:31 Uhr)
Grund: Zusatz.
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03.07.2009, 15:55
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Infokrieger
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Also habe auch ich mir diese Aufnahmen von der Pressekonferenz noch einmal angeschaut.
Was hatte dort Erwin Hetger gesagt: dass sie "frühzeitig" festgestellt hätten, dass eine Waffe des Vaters von Tim gefehlt habe.
Dies lässt für mich die Frage stellen: wann ist der Vater Kretschmer in seinem Haus eingetroffen? Denn er dürfte der einzige sein, der dies überhaupt feststellen kann. Oder?
Gibt es darüber irgendwo eine Angabe?
Und: Während ich die sonstigen Statements des Hetger als seinen Beruf entsprechend ansehe und auch ansehen muss, wird es mit der obigen Ansage etwas haarig. Mit dem "frühen Zeitpunkt" der Feststellung einer "fehlenden" Waffe, ist ja die noch frühere Indentifizierung des Täters verbunden. Seinen eigenen Worten nach!
Frage, warum wurde dies bei allen anderen von seinen Beamten nicht ersichtlich? Wie soll man das denn auffassen, wenn man es gut meint: eine lange, flächendeckende Informationspanne?
Wieviele Paragrafen kommen denn hier in Betracht?
Roi
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03.07.2009, 16:19
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Infokrieger
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Registriert seit: 24.10.2008
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Zitat:
Wieviele Paragrafen kommen denn hier in Betracht?
Die ganze StGB-Bibel
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03.07.2009, 16:24
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Ohne Aussage von Vater Kretschmer können sie nicht sagen, dass eine Waffe gefehlt hat, den er hätte diese ja auch sonstwo haben können.
Beim Waffenschmied oder auch dabei um auf einem Schießstand zu praktizieren.
Auch hätten die Cops die Unterlagen der genehmigenden Behörde benötigt um überhaupt zu wissen das Daddy Kretschmer eine 9mm Beretta sein eigen nennt. Oder sie haben die WBK im Haus gefunden und festgestellt das die Knarre fehlt. Aber dann sind wir wieder bei Punkt eins!
INP
__________________
Zitat:
Zitat von The_End
"Paranoia - das heißt doch nur, die Wirklichkeit realistischer zu sehen als andere."
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03.07.2009, 16:28
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Registriert seit: 07.04.2009
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Oder aber sie hatten sich vorher bereits in aller Ruhe informiert.
Zitat:
Zitat von INP
Ohne Aussage von Vater Kretschmer können sie nicht sagen, dass eine Waffe gefehlt hat, den er hätte diese ja auch sonstwo haben können.
Beim Waffenschmied oder auch dabei um auf einem Schießstand zu praktizieren.
Auch hätten die Cops die Unterlagen der genehmigenden Behörde benötigt um überhaupt zu wissen das Daddy Kretschmer eine 9mm Beretta sein eigen nennt. Oder sie haben die WBK im Haus gefunden und festgestellt das die Knarre fehlt. Aber dann sind wir wieder bei Punkt eins!
INP
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03.07.2009, 17:08
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Weiß jemand, wie weit genau die Firma vom Wohnsitz der Kretschmers entfernt ist?
Es hatte mal geheißen, dass er sofort von seiner Firma aufgebrochen wäre. Aber natürlich ist auch "sofort" relativ, obwohl man einen schnellen Aufbruch voraussetzen könnte. Auch wäre es denkbar, dass es schnell nach der polizeilichen Ankunft angerufen worden sein dürfte.
Von welcher Zeitspanne können wir ausgehen?
Roi.
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03.07.2009, 17:19
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Mit dem auto 5-6 Minuten...... Die Firma ist im Nachbarort
Zitat:
Zitat von Roi
Weiß jemand, wie weit genau die Firma vom Wohnsitz der Kretschmers entfernt ist?
Es hatte mal geheißen, dass er sofort von seiner Firma aufgebrochen wäre. Aber natürlich ist auch "sofort" relativ, obwohl man einen schnellen Aufbruch voraussetzen könnte. Auch wäre es denkbar, dass es schnell nach der polizeilichen Ankunft angerufen worden sein dürfte.
Von welcher Zeitspanne können wir ausgehen?
Roi.
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03.07.2009, 18:01
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++ 13.48 Uhr: "Kannte der Täter die Schüler?" Nach Angaben des Polizeipräsidenten kannte Tim K. seine Opfer vermutlich nicht.
Wie konnten dann die Schüler den Täter (er)kennen?
http://www.bbv-net.de/public/article...ed-nehmen.html
++ 12.53 Uhr: Der Täter war laut Rech geübt im Umgang mit Schusswaffen.
++ 13.36 Uhr: Nun hat die Polizei bestätigt, dass Tim K. nicht Mitglied im Schützenverein SSV Leutenbach war. Nur sein Vater war dort Mitglied.
Der Heribert erzählt Scheiße
Geändert von Denkender (03.07.2009 um 18:08 Uhr)
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03.07.2009, 18:20
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@ Capri
Danke!
@ Denkender
Rech ist natürlich ein Politiker in Reinkultur. Lügen ist berufsbedingt.
Der Umkehrschluß "Tim kannte sie nicht, aber alle kannten Tim" ist bei gleichzeitiger Unauffälligkeit natürlich erklärungsbedürftig.
Ich tippe da auf ein großes Namensschild, natürlich in rot, auf dem Kampfanzug. Vorne und hinten natürlich...
Roi.
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