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16.09.2009, 22:35
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Neue Infos auf der Seite des Landgerichts Ulm
Neue Infos zur Eröffnung des Verfahren und ausführliche Begründung, warum die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird: http://www.lgulm.de/servlet/PB/menu/1245160/index.html?ROOT=1169472
Auf Antrag können bis zu 9 Journalisten zugelassen werden. Die Verhandlung wird sich über mehrere Termine voraussichtlich bis ins neue Jahr hinein ziehen, weil viele Zeugen gehört werden sollen -> das hört sich nach einem Indizienprozess an.
Fotos und Filmaufnahmen der Angeklagten sind streng verboten (Schutz des Persönlichkeitsrechts). Daher vermutlich auch keine Funde mehr bei Google.
Im Stern vom 7.5.09 waren übrigens zahlreiche Fotos von A.und F. drin. Eingescannt in der "Interessengemeinschaft Eislingen" (nur für registrierte Forenmitglieder) zugänglich.
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"Wenn Du das Unmögliche ausgeschlossen hast, dann ist das, was übrig bleibt, die Wahrheit wie unwahrscheinlich sie auch ist." - The Adventure of the Beryl Coronet / Sherlock Holmes
(Original engl.: "When you have excluded the impossible, whatever remains, however improbable, must be the truth.")
http://falleislingen.blogspot.com/
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16.09.2009, 23:17
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Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Familienrecht in einem Strafverfahren
Jetzt bin ich aber doch sehr irritiert. Die beiden Anwälte, die F.B. vor Gericht vertreten, sind nach meinen Recherchen beide keine erfahrenen Strafverteidiger.
RA Klaus Schulz aus Ravensburg ist FA für Familienrecht.
RA Georg Gracza aus Göppingen ist FA für Verkehrsrecht.
Na so was! Ob das Sinn macht?
Zitat:
Zitat von Wahrheitssucherin
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"Wenn Du das Unmögliche ausgeschlossen hast, dann ist das, was übrig bleibt, die Wahrheit wie unwahrscheinlich sie auch ist." - The Adventure of the Beryl Coronet / Sherlock Holmes
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17.09.2009, 00:31
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Interessant wie der Ausschluß der Öffentlichkeit begründet wird. Mit der Berufung auf diese Urteilsbegründung:
Einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Person des Täters,
welches sich auf die Schwere der Tat und die Verwerflichkeit deren besonderer Umstände stützt, kann entgegenstehen, dass der Angeklagte, für
den die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Unschuldsvermutung streitet, im Falle einer Fernsehberichterstattung, die sein
nicht anonymisiertes Bildnis zeigt, Gefahr läuft, eine erhebliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts zu erleiden, die im Einzelfall trotz späteren Freispruches schwerwiegende und nachhaltige Folgen haben kann
http://www.lgulm.de/servlet/PB/show/...2048%20JGG.pdf
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19.09.2009, 16:24
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Ich freu mich - die Mörder werden endlich vor Gericht gestellt. Hoffentlich kommt nach der Haft auch noch eine Sicherheitsverwahrung bei raus. Dreckige Mörder haben nix besseres verdien!
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19.09.2009, 16:47
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Zitat:
Zitat von andré3003
Ich freu mich - die Mörder werden endlich vor Gericht gestellt. Hoffentlich kommt nach der Haft auch noch eine Sicherheitsverwahrung bei raus. Dreckige Mörder haben nix besseres verdien!
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"Dreckige Beschuldiger" aber auch nicht !
Kannst Du wenigstens das Wort "Grundgesetz oder Rechtstaat" buchstabieren ?
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19.09.2009, 16:55
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Ich verstehe ehrlichgesagt auch nicht, wie man zu dieser Auswahl an Rechtsanwälten kommt.
Werden die Anwälte gestellt, sind es gar Pflichtverteidiger?
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19.09.2009, 19:54
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Das sind keine Pflichtverteidiger. Dann hätte der F.B. nur einen Verteidiger. Der Staat wird nicht so großzügig sein und gleich 2 Pflichtverteidiger sponsern.
Die Qualität eines RA ist nicht unbedingt von seiner Spezialisierung abhängig. Da zählt mehr der Wille und das Engagement.
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19.09.2009, 20:50
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Freude?
Zitat:
Zitat von andré3003
Ich freu mich - die Mörder werden endlich vor Gericht gestellt. Hoffentlich kommt nach der Haft auch noch eine Sicherheitsverwahrung bei raus. Dreckige Mörder haben nix besseres verdien!
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@André: Freude als Emotion zu verspüren finde ich in diesem Zusammenhang doch recht seltsam. Freude hat auch etwas mit "froh sein" zu tun. Bist Du etwa "froh", dass die Jungs vor Gericht kommen? Warum bist Du nicht "erleichtert" (falls Du etwa Angst vor freilaufenden Mördern haben solltest)? Aber "froh" oder "freudig" zu sein hört sich für mich ein wenig danach an, dass Du "froh" bist, dass nicht weitergesucht wird (nach den wahren Tätern?)
Also: Wer bist Du, dass Du Dich darüber freuen kannst? Kennst Du die beiden Jungs denn? Oder hast Du die Ermordeten gekannt?
Wie kannst Du Dir in Anbetracht der Faktenlage so sicher sein, dass die Richtigen vor Gericht gestellt werden?
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20.09.2009, 00:07
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Zitat:
Zitat von Denkender
Das sind keine Pflichtverteidiger. Dann hätte der F.B. nur einen Verteidiger. Der Staat wird nicht so großzügig sein und gleich 2 Pflichtverteidiger sponsern.
Die Qualität eines RA ist nicht unbedingt von seiner Spezialisierung abhängig. Da zählt mehr der Wille und das Engagement.
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Ich habe mich auch gewundert, wieso 2 Verteidiger, aber man kann hier wohl davon ausgehen, dass es sich um eine "notwendige Verteidigung" handelt, siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger, so dass es vermutlich ein Pflichtverteidiger ist, sowie ein Wahlverteidiger (den F.B. oder seine Eltern bestellt haben) der dem Pflichtverteidiger beigestellt ist.
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Glaubt nicht bedingungslos den alten Manuskripten, glaubt überhaupt nicht an etwas, nur weil die Leute daran glauben - oder weil man es Euch seit Eurer Kindheit hat glauben lassen.
Buddha
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20.09.2009, 00:12
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Zitat:
Zitat von Denkender
Interessant wie der Ausschluß der Öffentlichkeit begründet wird. Mit der Berufung auf diese Urteilsbegründung:
Einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Person des Täters,
welches sich auf die Schwere der Tat und die Verwerflichkeit deren besonderer Umstände stützt, kann entgegenstehen, dass der Angeklagte, für
den die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Unschuldsvermutung streitet, im Falle einer Fernsehberichterstattung, die sein
nicht anonymisiertes Bildnis zeigt, Gefahr läuft, eine erhebliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts zu erleiden, die im Einzelfall trotz späteren Freispruches schwerwiegende und nachhaltige Folgen haben kann
http://www.lgulm.de/servlet/PB/show/...2048%20JGG.pdf
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Zitat aus Deinem Link: "Andererseits ist dem Grundgedanken der gesetzliche Regelung des § 48 JGG Rechnung
zu tragen, wie auch dem Persönlichkeitsschutz der Angeklagten. Hierzu führt
das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung (einen erwachsene Angeklagten
betreffend) vom 03.04.2009 (1 BvR 654/09) aus:"
Ich finde das Datum dieser Entscheidung bemerkenswert: 03.04.2009. Ist das wohl Zufall, dass so etwas gerade eine Woche vor der Tat beschlossen wurde und dann hier Anwendung findet?
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