Hallo,
Ausweispflicht
 Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen    Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung    berechtigten Person vorzulegen. 
 Die Ausweispflicht ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über    Personalausweise (PersAuswG) gesetzlich verankert.
 Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen    Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig.
  Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
 Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht    die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen.
  Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei-    und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person    festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise    nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. 
 Wer die Staatsgrenze aus oder nach Deutschland überqueren will, muss dagegen    einen Pass mitführen (§ 1 Absatz 1 Passgesetz, PassG). Für    immer mehr Länder wurde die Passpflicht jedoch abgeschafft oder der Personalausweis    als Passersatz zugelassen.
Siehe 
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