New World Disorder schrieb....
Zitat:
.....und wann und wo die Dokumente/ Verkündungen der Vereinten Nationen und
der WHO zu finden sind, daß die Weltbevölkerung um 80 oder 90% reduziert werden müße?
|
Zu dieser Frage wirst Du kein offizielles Dokument finden, weil es keines gibt.
Wobei sich aus dieser Frage ein neuer Thread ergibt.
Welches Interesse könnte die "Elite" an Bevölkerungsreduktion haben?
Wo doch gerade eine steigende Zahl von Konsumenten die Gewinne, oder
besser, die Gewinnerwartung nach oben schraubt.
Codex Alimentarius, eine zum Großteil von VertreterInnen der Lebensmittel-
und Pharmaindustrie verfasste Definition internationaler Standards, Richtlinien
und Empfehlungen zu Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln auf der Ebene
der UN (Vereinten Nationen). Die Codex Alimentarius-Kommissionen der WHO
(Weltgesundheitsorganisation) und FAO (Welternährungsorganisation) überwachen
die Einhaltung des Codex und entwickeln ihn weiter.
Der Codex ist als Schutzvorschrift für die Verbraucher gedacht, er ist kein Gesetz und
wird auch nie eines werden, gleichwohl hat er, möglicherweise massive, Auswirkungen
auf den Verbraucher.
Alle Mitgliedsländer der WTO (Welthandelsorganisation) haben sich automatisch dem
Codex unterworfen.
Was hat die WTO mit dem Codex zu tun?
Aufgabe der WTO ist es, den freien Handel zwischen den Mitgliedsländern zu fördern.
Dazu gibt es das GATT, das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (/General Agreement on
Tariffs and Trade/; GATT) . Das GATT ist keine Organisation, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag.
Das GATT war der Grundstein für die Gründung der WTO 1995.
Nun kann es sein, das ein Mitgliedsland schärfere Lebensmittelrichtlinien hat, als es der
Codex vorsieht. Warum hat ein Land schärfere Richtlinien? Weil der Codex nur ein Minimum
an Schutz für den Verbraucher darstellt und damit eher der Lebensmittel- und der Pharmaindustrie dient.
Für Handelstreitigkeiten unter den Mitgliedsländern ist ebenfalls die WTO zuständig, genauer,
das Streitschlichtungs-Panel und das Berufungsorgan Appellate Body.
So hat die EU den Import von hormonbehandeltem Rindfleisch aus den USA verboten.
Daraufhin verklagten die USA die EU vor der WTO, weil sie WTO-Recht verletzt sah.
Hier kommt nun wieder das GATT ins Spiel, besonders Art. XX(b) , der den Mitgliedsländern
freie Hand bei Besteuerung und Kennzeichnung von importierten Waren läßt.
Damit Art. XX(b) GATT nicht zum Aufbau von Handelshemmnissen missbraucht wird,
entstand in der Uruguay-Runde (1986 - 1993) ein Zusatzabkommen, welches sowohl
in der Bevölkerung als auch unter Politikern weitestgehend völlig unbekannt ist,
das SPS-Abkommen, (Agreement on the Application of sanitary and phytosanitary Measures,
Abkommen über die Anwendung gesundheitspolitischer und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen).
Das SPS behandelt Fragen von nationalen Gesundheitsstandards und deren Verhältnis zum Freihandel.
Jede Handelsbeschränkung, die aufgrund von nationalen Gesundheitsstandards erfolgt, muss durch
eindeutige wissenschaftliche Beweise einer Gesundheitsgefährdung belegt sein.
Und welche Richtlinie zieht die WTO bei Streitigkeiten heran? Richtig, den Codex Alimentarius,
weil dieser im SPS-Abkommen, dem automatisch alle WTO-Mitglieder unterliegen, als verbindliche
Richtlinie festgeschrieben ist.
(In Artikel 3 des SPS-Abkommens wird explizit auf die /"Codex Alimentarius Commission"/,
das /"International Office of Epizootics" /und die /"International Plant Protection Convention"/
verwiesen.)
Wie ging nun der Streit zwischen der EU und den USA aus? Die EU unterlag und muß, da sie
das Importverbot nicht aufhebt, Strafzölle für von der EU in die USA exportierten Produkte
bezahlen. Die EU muss jährliche Strafzölle in einer Höhe von 117 Millionen durch die USA erdulden.
Ein Entwicklungsland kann sich so etwas nicht leisten.
Und das, obwohl eine Studie zum Hormon (Östradiol 17) feststellt, dass es Krebs verursacht
und begünstigt und die Gene schädigt; für dieses Hormon wurde ein unbefristetes Verbot verhängt.
Offensichtlich werden wissenschaftliche Beweise nicht anerkannt, um den Freihandel zu Lasten
der Verbraucher zu fördern.
Es wurde ein Überwachungs- und Disziplinierungssystem geschaffen, dessen Ausmaße auf
die nationale Souveränität einige diplomatische Vertreter erst jetzt langsam zu
begreifen und auch teilweise zu fürchten beginnen.
Doch der Rindfleischstreit mit den USA geht weiter:
„Brüssel, 15. Januar 2009
EU bereitet Beschwerde bei WTO gegen US-Gesetz über Handelssanktionen vor
In einem eindeutigen Versuch, den Hormonstreitfall zwischen der EU und den
USA zu verschärfen, hat die scheidende US-Regierung heute beschlossen, die
Bestimmungen über die sogenannten Karussell-Handelssanktionen in Kraft zu
setzen. Damit können die USA die Liste der von den Sanktionen betroffenen
Erzeugnisse nun alle sechs Monate revidieren. Ein solches Vorgehen wirkt
sich wesentlich negativer aus als die derzeitigen Maßnahmen, die Strafzölle
von 100 Prozent auf bestimmte Erzeugnisse vorsehen. Die Sanktionen belaufen
sich auf 116,8 Millionen $ und betreffen die Waren einer festen Liste. Für
die Ausführer ergibt sich aus der neuen Situation eine erhöhte Unsicherheit,
da auf ihre Erzeugnisse kurzfristig hohe Zölle erhoben werden könnten.
Diese Maßnahmen werden erhebliche Auswirkungen auf den Handel haben.
Aufgrund der Vorgehensweise der US-Regierung sieht die EU sich gezwungen,
eine Beschwerde bei der WTO vorzubereiten. Erhebliche Anstrengungen wurden
unternommen, um eine für beide Seiten annehmbare Lösung für diesen laufenden
Streit zu finden. Dies ist nun noch schwieriger geworden. Da die WTO sich
noch nicht zu den geltenden Hormon-Bestimmungen der EU aus dem Jahr 2003
geäußert hat, sind die Sanktionen der USA illegal.“
Quelle:
So, so, die WTO ist seit sechs Jahren nicht in der Lage sich zu äußern!
Obiges Beispiel belegt eindeutig, das der Codex Alimentarius durch das
SPS-Abkommen und damit durch die WTO, höhere nationale Standards
aushebeln kann.
Doch auch in Deutschland gibt es bedenkliche Regelungen..
Die Zusammensetzung und Aufmachung von Nahrungsergaenzungsmitteln regelt eine
Verordnung des Bundesverbraucherministeriums (BMVEL). Damit soll mehr Transparenz
in dem wachsenden Markt der Vitamin- und Mineralstoffpraeparate geschaffen werden.
Die neue Verordnung ist seit dem 28. Mai 2004 in Kraft.
Die neue Vorschrift legt fest, welche Vitamine und Mineralstoffe in
Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.
Ausserdem muss künftig auf den Präparaten die empfohlene tägliche Verzehrmenge
angegeben werden.
Ferner ist ein Hinweis vorgeschrieben, der vor dem Überschreiten dieser Dosis
warnt. Ein weiterer Hinweis soll darauf aufmerksam machen, dass Nahrungsergänzungsmittel
kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind.
Verboten sind für diese konzentrierten Nährstoffe ebenso wie auch für Lebensmittel
gesundheitsbezogene Werbeaussagen zur Beseitigung, Linderung oder Verhütung
von Krankheiten. Derartige Aussagen bleiben Arzneimitteln vorbehalten.
Quelle:
Mit dieser Verordnung wurde eine EU-Richtlinie (2002/46/EG) vom 10. Juni 2002
in nationales Recht umgesetzt.
Aber zurück zum Codex Alimentarius.
Die Bundesrepublik muss ihre Gesetze vor der WTO notifizieren und dabei
Abweichungen von internationalen Standards, das heißt, im Bereich der
Lebensmittelsicherheit vom Codex Alimentarius, begründen. Im Streitfall
kann die Abweichung von Standards und die WTO-Inkompatibilität teuer
werden – wie zum Beispiel beim Hormonstreit zwischen der EU und den
USA.
Dies bedeutet, das beispielsweise Deutschland bzw. die EU wissenschaftliche
Beweise vorlegen muß, (obwohl diese auch nicht anerkannt werden können, wie
obiges Beispiel im Rindfleischstreit zeigt) um die höheren nationalen Standards
verteidigen zu können. Das im Völkerrecht verankerte Vorsorgeprinzip gilt
nicht mehr.
Der Verbraucherschutz ist bei der WTO in schlechten Händen.
Der Jurist würde hier einen eindeutigen Interessenkonflikt feststellen.
Das Verbot von Monsantos Genmais in Deutschland ist nur ein Schattenboxen.
Die größten Produzenten von GVOs sind die USA, China, Brasilien, gefolgt
von Argentinien. Europa kann man noch zu recht gentechnikfreie Zone nennen.
Doch selbst wenn in der EU der Anbau von GVOs verboten wird, bedeutet das
nicht zwangsläufig, das Produkte die GVOs enthalten nicht importiert werden
dürfen.