@demarco, hier mal wissenswertes über die ausweißpflicht in deutschland.
vielleicht hilft das in zukunft bei der komunikation mit polizisten.
Frage:
Gibt es in Deutschland eine Ausweispflicht? MUSS ich IMMER
einen Ausweis dabei haben?
Falls ja, wo steht das?
Antwort:
Es gibt keine gestzliche Verpflichtung in D einen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
Aber wenn man den Ausweis o. Reisepass mitführt ist man gemäß § 1 des Gesetzes über Personalausweise verpflichtet diesen auch vorzuzeigen, unterläßt man dies, begeht man eine Owi gemäß § 5 dieses Gesetzes und das kann teuer werden.
Weiterhin muss man seine Personalien gemäß § 111 OwiG auf befragen richtig angeben - sonst kanns bis 2000.- DM kosten.
§ 111 OwiG: Falsche Namensangabe
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem
zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der
Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort
oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen
Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine
unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
Frage:
Und genügt da auch der Führerschein /
Bibliotheksausweis?
Antwort:
Das kommt auf den Sachverhalt an. Ein Führerschein beinhaltet nicht die Meldeanschrift, kann aber durchaus einmal zur Identitätsfeststellung herhalten, je nach Grund der Überprüfung.
Bei einfachen Ordnungswidrigkeiten, oder rein gefahrenabwehrrechtlichen Überprüfungen, reicht evtl. auch mal der Bücherreiausweis ohne Foto oder gar die reine Angabe eines komplett stimmigen Datensatzes.
ABER dies liegt im Ermessen, des einschreitenden Beamten.
Genügt ihm dies nicht, kann er eine Vielzahl von Maßnahmen ergreifen um die ID sicher festzustellen, angefangen, von Durchsuchung nach Ausweispapieren - schlecht wenn dann der Ausweis gefunden wird und vorher behauptet wurde "der liegt zu Hause" (siehe oben)- über die Mitnahme zur Dienststelle und Ausweis vorbeibringen lassen oder fahrt nach Hause um Ausweis vorzeigen zu lassen, bis zur Ed - Behandlung mit Fingerabdrücken etc.
Also, am besten den Ausweis mitführen. Kann man sich u.U. ärger ersparen.
Frage:
ist es denn richtig das man als ausländer eine "ausweiss- mitführpflicht" hat ?
mal angenommen ich im hochsommer auf'm inliner radlerhose und t-shirt / kontrolle / keine ausweiss = strafe ?
najagut ist ein extrem beispiel aber mann könnte ja dummerweise einen besonders eiffrigen und pflichtbewussten polizei neuling begegnen der es auch besonders eng mit einem nimmt
))
Antwort:
§ 40 AuslG Ausweisrechtliche Pflichten
(1) Ein Ausländer ist verpflichtet, seinen Paß, seinen Paßersatz
oder seinen Ausweisersatz und seine Aufenthaltsgenehmigung oder
Duldung auf Verlangen den mit der Ausführung dieses Gesetzes
betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und vorübergehend zu
überlassen, soweit dies zur Durchführung oder Sicherung von
Maßnahmen nach diesem Gesetz erforderlich ist.
D.h. er muss ihn aushändigen, jedoch nicht mitführen.
Im Grunde die gleiche Problematik wie oben.
Mitführen vereinfacht alles, wenn man mit der Polizei in Berührung kommt.
najagut ist ein extrem beispiel aber mann könnte ja
dummerweise einen besonders eiffrigen und pflichtbewussten
polizei neuling begegnen der es auch besonders eng mit einem
nimmt
))
Da gibts ja nix eng zu nehmen. Sollte ein Beamter einen Ausländer zur Identitätsfeststellung anhalten, tut er dies ja nicht, um festzustellen ob er einen Ausweis mitführt, da das nicht mitführen ja keinen Verstoss darstellt.
Sollte er aus unwissenheit dennoch eine Anzeige fertigen, was ich mir nicht vorstellen kann, fällt die eh hinten runter.