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Umfrageergebnis anzeigen: Haben die Medien ausgewogen/kritisch genug über den EU-Reformvertrag berichtet?
Ja 4 2,35%
Nein 166 97,65%
Teilnehmer: 170. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #51  
Alt 01.07.2008, 04:28
Norton Norton ist offline
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Leider denke ich, dass Herr Köhler den Vertrag letzten Endes doch unterzeichnen wird.

Ich vermute dies, weil unser Bundespräsident, wahrscheinlich der Form halber, lediglich die Verhandlung der eingereichten Klagen abwarten will. Bloß habe ich nicht ( mehr ) das nötige Vertrauen in unsere Gerichtbarkeit, als dass ich tatsächlich daran zu glauben wage, dass sie dieses neoliberale Machwerk tasächlich kippen werden.
Und ebenso verhält es sich auch mit meinem Glauben an ranghohe Politiker; wie beispielsweise an den Bundespräsidenten.

Möge Gott ( oder wer auch immer ) geben, dass ich mich in mindestens einer dieser Instanzen täusche...
__________________
"Ich kenne keinen sichereren Treuhänder der ultimaten Macht der Gesellschaft als das Volk an sich; und wenn wir sie nicht für erleuchtet genug halten, diese Kontrolle mit wohlwollender Umsicht durchzuführen, dann ist die Abhilfe nicht, sie ihnen wegzunehmen, sondern ihre Umsicht zu prägen."
( Thomas Jefferson )

"Dogmen; die religiösen, wie die wissenschftlichen; sind die großen Feinde wahrer Erkenntnis. Denn wer glaubt, braucht nicht zu wissen;und wer weiß, braucht nicht zu denken."
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  #52  
Alt 01.07.2008, 09:44
M@k@veli M@k@veli ist offline
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Newword war schneller xD habs auch grad gelesen und wollt schon Thread aufmachen. Bemerkenswert das Köhler überhaupt so lange abgewartet hat. Ein Zeichen das er sehr unschlüssig ist/war. Naja aber so wies aussieht wird man den Vertrag am ende uns trotzdem irgendwie unter die Nase pfuschen.
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  #53  
Alt 01.07.2008, 10:14
morph morph ist offline
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Zitat:
Zitat von M@k@veli
Newword war schneller xD habs auch grad gelesen und wollt schon Thread aufmachen. Bemerkenswert das Köhler überhaupt so lange abgewartet hat. Ein Zeichen das er sehr unschlüssig ist/war. Naja aber so wies aussieht wird man den Vertrag am ende uns trotzdem irgendwie unter die Nase pfuschen.
Er wartet doch nur die Urteile des Verfassungsgericht ab...
Augenwischerei für Durchschnittsbürger.
Der gute Bulle mit dem rauchenden Colt (IWF)...
__________________
Wenn wir einen Menschen glücklicher und heiterer machen können,
so sollten wir es in jedem Fall tun, mag er uns darum bitten oder nicht.
- Hermann Hesse

Kein Volk (Mensch) kann auf Dauer unterjocht werden, wenn es nicht irgendwie an seiner Unterjochung mitwirkt.
- Mahatma Gandhi
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  #54  
Alt 01.07.2008, 13:45
Norton Norton ist offline
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Unverhofft kommt oft... oder wie war das noch gleich?

Nun meldet sich auch der polnische Präsident, Lech Kaczynsky zu Worte und sagt zum Reformvertrag:
Zitat:
Der Lissabon-Vertrag ist sinnlos.
Dabei verweist er auf die bis heute unlesbare Vollmacht für Brüssel mit bis heute nicht vollständig bekanntem rechtswirksamen Inhalt.

So sagte er:
Zitat:
Die Union war handlungsfähig, ist handlungsfähig und wird es auch weiter sein. Natürlich ist nicht alles perfekt, aber eine Struktur dieser Komplexität kann nicht perfekt sein.
(...)
Der Vertrag ist tot, aber die EU lebt.
( Quelle: Polens Präsident: "Vertrag ist tot, aber die EU lebt."; Radio Utopie )
__________________
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( Thomas Jefferson )

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  #55  
Alt 01.07.2008, 22:21
Illuminat Illuminat ist offline
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Registriert seit: 23.06.2006
Beiträge: 62
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Zitat:
Dabei verweist er auf die bis heute unlesbare Vollmacht für Brüssel mit bis heute nicht vollständig bekanntem rechtswirksamen Inhalt.
Naja, den Vertrag kann man jetzt schon lesen wenn man will, nur liest der sich wie ein Versionsunterschied bei Wikipedia.Die konsolidierte Fassung der Verträge findet man hier.

Da kann sich jeder mal ein Bild machen, was da auf uns zu kommt. Das Köhler den Vertrag am Ende unterschreiben wird, halte ich für sicher. Er tut jetzt nur so weil der Vertrag eh erst 2009 gültig werden würde und er bis dahin viel Zeit hat, so zu tun als ob er irgendeinen Einfluss darauf hätte.
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  #56  
Alt 20.11.2008, 13:04
persiana persiana ist offline
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Registriert seit: 11.10.2008
Beiträge: 177
Standard Der Vertrag von Lissabon und die Gefahren

Ich habe mich da noch nicht so ganz schlau gemacht, und da es erst mal vom Tisch zu sein schien...

Da die Geschichte nun doch wieder aktuell zu werden droht, möchte ich dazu anregen, die Gefahren noch einmal aufzulisten.


Stichpunktartig:

Die Militarisierung der EU
Einsatz von ausländischem Militär in den einzelnen Nationalstaaten

Privatisierung öffentlicher Bereiche

Ökonomisierung der Bürger (aus Patienten, Studenten werden "Kunden")

Artikel 48
Entmachtung der souveränen Staaten

Vorrangstellung von Unternehmerinteressen vor Arbeitnehmerinteressen

Mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe

Der Europäische Haftbefehl ermöglicht Auslieferung der Bürger an andere europäische Staaten (wie im Interview mit Ralf Hill beschrieben könnten dann beispielsweise im Heimatland demonstrierende Bürger nach Polen und an andere Länder ausgeliefert werden, in denen das Demonstrieren verboten ist)

Fällt euch noch was ein, könnt ihr das eine oder andere noch genauer erklären, für diejenigen, die (wie ich) noch nicht so ganz auf dem Laufenden sind)

Hier eine Quelle
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  #57  
Alt 21.11.2008, 00:38
Mars Mars ist offline
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Standard

Zitat:
Ich habe mich da noch nicht so ganz schlau gemacht, und da es erst mal vom Tisch zu sein schien...
Das ist deren Taktik: Warten, bis es in Vergessenheit gerät, und dann neu abstimmen lassen.

Zitat:
Fällt euch noch was ein, könnt ihr das eine oder andere noch genauer erklären, für diejenigen, die (wie ich) noch nicht so ganz auf dem Laufenden sind)
Es bedeutet faktisch die Außerkraftsetzung des Grundgesetzes und die Übertragung der Gesetzgebungsgewalt auf die Exekutive. Genau dasselbe wie damals im Ermächtigungsgesetz.

Hier findest Du mehr.
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  #58  
Alt 22.01.2009, 21:33
Skywatcher Skywatcher ist offline
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Standard Verhandlung in Sachen "Lissabon-Vertrag" vom 16.Ja

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 2/2009 vom 16. Januar 2009
2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvE 2/08 und 2 BvE 5/08

Mündliche Verhandlung in Sachen "Lissabon-Vertrag"

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

Dienstag, den 10. Februar 2009 und am
Mittwoch, den 11. Februar 2009,
jeweils um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

über Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Zustimmungsgesetz zum
Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007, das Gesetz zur Änderung des
Grundgesetzes sowie das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der
Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der
Europäischen Union und über Anträge im Organstreitverfahren gegen diese
Gesetze. Die Beschwerdeführer und die Antragsteller im
Organstreitverfahren wenden sich gegen die Ratifikation des Vertrags
von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und
des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

Der Vertrag von Lissabon erweitert - wie seine Vorgänger die
Einheitliche Europäische Akte, die Verträge von Maastricht, Amsterdam
und Nizza - u.a. die Zuständigkeiten der Europäischen Union, dehnt die
Möglichkeiten aus, im Rat mit qualifizierter Mehrheit abzustimmen,
verstärkt die Beteiligung des Europäischen Parlaments im
Rechtsetzungsverfahren und löst die bisherige Säulenstruktur auf.
Gleichzeitig wird der Europäischen Union eine eigene
Rechtspersönlichkeit verliehen. Außerdem übernimmt das Vertragswerk
Regelungen des gescheiterten Vertrags über eine Verfassung für Europa,
wobei er allerdings ausdrücklich auf das Verfassungskonzept und eine
entsprechende Bezeichnung verzichtet. Daneben sieht er eine Reihe von
Reformen der Institutionen und Verfahren der Europäischen Union vor.

Das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon und die entsprechenden
Begleitgesetze durchliefen im Oktober 2008 erfolgreich das deutsche
Gesetzgebungsverfahren. Völkerrechtlich ist der Vertrag bisher noch
nicht wirksam, weil dies neben der Ratifikation durch alle
Mitgliedstaaten der EU im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen
Vorschriften, die Hinterlegung aller 27 Ratifikationsurkunden der
Mitgliedstaaten in Rom/Italien voraussetzt. Der Bundespräsident hat,
nachdem die Antragsteller und Beschwerdeführer den Erlass einer
einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragt hatten,
die deutsche Ratifikationsurkunde bisher nicht ausgefertigt. Zur Zeit
haben 23 der 27 Mitgliedstaaten ihre Ratifikationsurkunden in Rom
hinterlegt. Es fehlen die Urkunden von Irland, Polen, der Tschechischen
Republik und die der Bundesrepublik Deutschland.

Der Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 1010/08 (Gauweiler), der
gleichzeitig Antragsteller im Organstreitverfahren 2 BvE 2/08 ist,
macht mit seiner Verfassungsbeschwerde geltend, dass das
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon das Demokratieprinzip, den
Grundsatz der souveränen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland
und das Prinzip der Gewaltenteilung verletze. Insbesondere rügt er,
dass die Ausweitung der Zuständigkeiten der EU und die Möglichkeit,
verbleibende Kompetenzlücken entweder durch eine expansive
Rechtsprechung des EuGH oder durch die Anwendung der sog.
Flexibilitätsklausel selbst zu schließen, zu einer Kompetenz-Kompetenz
der EU führen. Außerdem fehle dem Europäischen Rat die demokratische
Legitimität, weil mangelnde Transparenz des Entscheidungsverfahrens und
eine zu lange Kette von Vermittlungsschritten der Ableitung der
Legitimität von den Mitgliedsstaaten entgegenstünden. Mit der
Erweiterung der Kompetenzen für innere Sicherheit und Strafverfolgung
dringe die EU verfassungswidrig in Kerngebiete der Staatlichkeit vor.
Auch sei nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, dass die EU zu einem
Völkerrechtssubjekt werde und über einen außenpolitischen Apparat sowie
über weitreichende außenpolitische Kompetenzen verfüge. Damit werde sie
zu einem eigenen Staat, was mit dem gleichzeitigen Verlust der
souveränen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sei.
Ebenso sei durch den Vertrag das Gewaltenteilungsprinzip verletzt, weil
die Bundesregierung über die europäische Ebene vor allem im Rat
schwerpunktmäßig Rechtssetzungsfunktion übernehmen könne und damit als
Teil des Rates höherrangiges Recht setze, dass das vom Bundestag
erlassene Recht verdränge. Der Beschwerdeführer meint, dass die
Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtscharta im Vertrag von Lissabon
auch sein aus dem Grundgesetz resultierendes Freiheits-, Gleichheits-
und Justizgrundrecht beeinträchtige, weil insbesondere die
Menschenwürde im Rahmen der EU nicht strikt zu beachten sei, sondern
der Abwägung mit anderen Rechtsgütern unterworfen werde. Die
Bestimmungen der Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon seien
ebenfalls nicht mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes vereinbar.

Mit seinem Antrag im Organstreitverfahren (2 BvE 2/08) als Mitglied des
Deutschen Bundestages macht er ebenfalls eine Verletzung des
Demokratieprinzips, sowie darüber hinaus eine Verkürzung der
Mitwirkungsrechte als Abgeordneter des Deutschen Bundestages geltend.
Gleichzeitig rügt er, dass die Kompetenzen des Bundestages durch die
Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU ausgehöhlt werden.

Der Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 1022/08 (Buchner) macht
insbesondere geltend, dass die Übertragung von zahlreichen
Zuständigkeiten auf die EU, einem "Ausverkauf ureigenster staatlicher
Befugnisse" gleichkomme. Dies manifestiere sich insbesondere in der
Auflösung der Säulenstruktur und der Schaffung einer einheitlichen
Rechtspersönlichkeit der EU, wodurch sämtliches europäisches Recht
supranationalen Charakter erhalte. Außerdem sei das Rechtsstaatsprinzip
verletzt, da der Vertrag von Lissabon keine Grundsrechtsklage vor dem
EuGH vorsehe.

Die von 53 Mitgliedern des Deutschen Bundestages ausdrücklich - ebenso
wie vom Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 1010/08 - als Bürger der
Bundesrepublik Deutschland erhobene Verfassungsbeschwerde (2 BvR
1259/08), begründen sie u.a. damit, dass die Menschenwürde nach dem
Vertrag von Lissabon zu einem abwägbaren Rechtsgut werde.

Die Bundestagsfraktion "Die Linke" beantragt im Organstreitverfahren
2 BvE 5/08, die Feststellung, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag
von Lissabon den Deutschen Bundestag in seinen grundrechtlich
geschützten Rechten als gesetzgebendes Organ verletze. Durch
Übertragung von Kompetenzen verliere der Deutsche Bundestag u.a. die
Entscheidungsbefugnisse über den Einsatz der deutschen Streitkräfte für
den Bereich europäischer Krisenintervention. Außerdem sei es mit dem
Grundgesetz nicht vereinbar, dass der Vertrag militärische
Kampfeinsätze außerhalb der Union zur "Konfliktverhütung" und zur
"Bekämpfung des Terrorismus" zulasse.

Hinweis

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung
teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich an

Herrn Oberamtsrat Kambeitz
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon: 0721/9101-400
Fax: 0721 9101-461

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefon-
oder Faxnummer anzugeben.


Akkreditierungshinweise für die Verhandlung am 10. und 11. Februar 2009

Akkreditierung

Alle Medienvertreter haben sich schriftlich bis zum Donnerstag, den 5.
Februar 2009, 12:00 Uhr zu akkreditieren (Fax Nr. 0721 9101-461). Die
Akkreditierungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
berücksichtigt. Nach Ablauf der Frist eingegangene oder per E-Mail
gesendete Akkreditierungen können nicht berücksichtigt werden.

Auch die Pool-Mitglieder für die Fernseh- und Fotoaufnahmen (siehe
unten) sind innerhalb der genannten Frist schriftlich mitzuteilen. Die
Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.


Allgemeines

Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore insgesamt 43 Sitzplätze
zur Verfügung. Davon sind 11 Plätze für die Mitglieder der
Justizpressekonferenz reserviert. Soweit Medienvertreter auf der
Presseempore keinen Platz haben, müssen sie sich nach der Feststellung
der Anwesenheit der Beteiligten in den 1. Stock begeben. Der weitere
Aufenthalt vor dem Sitzungssaal ist nicht gestattet.

Im Presseraum stehen weitere 50 Sitzplätze zur Verfügung - davon sind
30 Plätze mit einem 230 V-Anschluss für Laptops ausgestattet. Außerdem
steht ein Analog-Modem (mit TAE-Stecker) zur Verfügung. Es findet eine
Tonübertragung aus dem Sitzungssaal statt.

Handys sind wegen der störenden Geräusche auszuschalten. Laptops dürfen
im Sitzungssaal ebenfalls nicht benutzt werden.


Foto- und Fernsehaufnahmen

1. Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind zulässig, bis der Vorsitzende des
Senats die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten festgestellt hat.
Danach haben Fotografen und Kamerateams die Ebene des Sitzungssaals
(auch äußeren Flurraum und Pressetribüne) zu verlassen. Zum
Aufenthalt steht der Presseempfangsraum (1. OG) zur Verfügung.

Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams
(ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit
jeweils maximal drei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier
Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen.

Die Bestimmung der "Pool-Mitglieder" bleibt den vorgenannten
Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen überlassen.
Die "Pool-Mitglieder" verpflichten sich, auf entsprechende
Anforderung die Aufnahmen anderen Rundfunkanstalten und
Fotografen-Konkurrenzunternehmen zur Verfügung zu stellen.

2. Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf durch Fotografen,
Kameraleute und sonstige Medienvertreter das freie Blickfeld des
Senats nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt
hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden
Anweisungen der Sitzungsamtsmeister ist Folge zu leisten.

Standorte für die Fernsehkameras (je zwei) sind der Mittelgang und
(von der Richterbank aus gesehen) die rechte Seite im Sitzungssaal
sowie die Pressetribüne.

3. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung sowie in der Mittagspause
sind Interviews, Fernseh- und Fotoaufnahmen mit
Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen im Sitzungssaal
lediglich für den Zeitraum von 20 Minuten zugelassen. Für
weitere Aufnahmen stehen der Presseempfangsraum (1. OG) oder das
Foyer (EG) zur Verfügung.


Fahrzeuge der Fernsehteams

Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte
Anzahl von Standplätzen zur Verfügung.

Falls ein Standplatz benötigt wird, ist dies bereits bei der
Akkreditierung anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des
Antrags vergeben.

Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt:
Größe, Gewicht, Kennzeichen und evtl. Strombedarf.

Anfahrt und Aufbau sind am Vortag der mündlichen Verhandlung von 9:00
bis 18:00 sowie am Tag der mündlichen Verhandlung zwischen 7:00 und
9:00 Uhr möglich.

Falls Strom über das Bundesverfassungsgericht bezogen werden soll, ist
dies bis spätestens 15:00 Uhr am Vortag der mündlichen Verhandlung
mitzuteilen.


Aufbau von Studios

Der Aufbau von Studios ist in Absprache mit der Pressestelle
ausschließlich im Presseempfangsraum (1. OG) sowie im Foyer (EG)
möglich.

Die Namen und Kfz-Kennzeichen der Teams sind bis spätestens 15:00 Uhr
am Vortag der mündlichen Verhandlung mitzuteilen.

Diese Hinweise finden ihre Grundlage in § 17 a BVerfGG in Verbindung mit
den ergänzenden Regelungen des Ersten und Zweiten Senats.
__________________
Grüße von Skywatcher
www.german-skywatch.org
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  #59  
Alt 23.01.2009, 18:12
aequitas aequitas ist offline
Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 27.06.2008
Ort: Hannover
Beiträge: 38
Standard

Danke für die Info!

Denk Link haste vergessen
http://www.bundesverfassungsgericht....bvg09-002.html
__________________
Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt.
-Mahatma Gandhi
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  #60  
Alt 02.02.2009, 21:02
guerrero guerrero ist offline
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Infokrieger
 
Registriert seit: 17.03.2008
Beiträge: 23
Standard Karlsruhe mündliche Verhandlung in Sachen "Lissabon-Ver

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, den 10. Februar 2009 und am Mittwoch, den 11. Februar 2009, jeweils um 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, Karlsruhe.
__________________
"Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch"
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