Neutral stammt aus dem Lateinischen: «ne uter» – keiner von beiden. Eine Macht ist neu-
tral, wenn sie in einem Krieg nicht Partei ergreift. Die Neutralität der Schweiz ist selbst-
gewählt, dauernd und bewaffnet.
Aktive Neutralität
Innerer Zusammenhalt
Die Geschichte lehrte die Schweiz nicht nur, sich aus
ausländischen Konflikten herauszuhalten. Sie lehrte
sie auch die Bedeutung des aktiven und solidarischen
Handelns.
Hier reicht der Einsatz der Schweiz von humanitären
Internierungen (Beispiel Bourbaki-Armee) bis zum
weltweit ausgreifenden Internationalen Komitee vom
Roten Kreuz (IKRK). Und von den Guten Diensten der
Diplomatie bis hin zu den Waffenstillstandsbeobach-
tern in Korea und der Schweizer Kompanie (SWISS-
COY) im Kosovo.
In einer Schweiz mit mehreren Kulturen, Sprachen
und Religionen diente die Neutralität stets auch dazu,
den inneren Zusammenhalt zu garantieren. So ist in
der Geschichte der Grundsatz der Neutralität auch auf
innereidgenössische Konflikte angewandt worden.
Eine Abkehr von der Neutralität zur aktiven Aussen-
politik hätte beispielsweise im 16. Jahrhundert (kon-
fessionelle Streitigkeiten) zu unerträglichen Zerreiss-
proben geführt.
Im 19. und 20. Jahrhundert hätte die Parteinahme für
Deutschland oder Frankreich die Eidgenossenschaft
in eine Staatskrise gestürzt.
Ohne Neutralität gegen aussen wäre der Zusammen-
halt im Innern undenkbar gewesen.
Das Neutralitätsrecht ist Teil des Völkerrechts. In den Haager Abkommen von 1907 wer-
den wesentliche Rechte und Pflichten der neutralen Staaten festgehalten.
Auf nationaler Ebene ist die Neutralität als Instrument zur Wahrung der Unabhängigkeit
in der Bundesverfassung erwähnt.
Neutrale und bündnisfreie Staaten in Europa
Neben der Schweiz gelten Irland, Schweden, Finnland und Österreich als neutrale bzw.
bündnisfreie Staaten.
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Die Guten Dienste der Schweiz:
Schutzmachtmandate
Die Wahrung fremder Interessen ist Teil der "Guten Dienste" der schweizerischen Aussenpolitik. Als Schutzmacht trat die Schweiz erstmals im 19. Jahrhundert auf: Sie nahm im deutsch-französischen Krieg 1870/71 die Interessen des Königreichs Bayern und des Grossherzogtums Baden in Frankreich wahr.
Stellvertretung im Konfliktfall
Eine Schutzmacht tritt in Funktion, wenn 2 Staaten im Konfliktfall die diplomatischen und/oder konsularischen Beziehungen abbrechen. Sie übernimmt einen Teil der Aufgaben der bisherigen ordentlichen Vertretung. Die Schutzmacht vertritt, sofern alle betroffenen Parteien einverstanden sind, die Interessen eines Staates (Entsendestaat) in einem Drittstaat (Empfangsstaat). Sie gewährt den Angehörigen des Entsendestaates vor Ort Schutz. Ihre Dienstleistung erlaubt den betroffenen Staaten, minimale Beziehungen aufrecht zu erhalten.
Nachdem die Schweiz bereits im Ersten Weltkrieg Schutzmachtmandate ausgeübt hatte, wurde sie im Zweiten Weltkrieg dank ihrer Neutralität zur Schutzmacht "par excellence". Sie vertrat die Interessen von 35 Staaten - darunter Krieg führende Grossmächte - mit über 200 Einzelmandaten. Im Kalten Krieg schwankten die Zahlen zwischen 4 Mandaten (194
und 24 (1973).
Schutzmachtmandate heute
Heute gibt es weniger Schutzmachtmandate zur Vertretung fremder Interessen, aber sie sind politisch immer noch von Bedeutung. Die Schweiz nimmt zurzeit sechs diplomatische Mandate wahr:
* USA in Kuba
* Kuba in den USA
* Iran in Ägypten
* USA in Iran
* Russland in Georgien
* Georgien in Russland
Fazilitation und Vermittlung
Seit dem Ende des Kalten Krieges wurden die meisten bewaffneten Konflikte durch Friedensverhandlungen – vermittelt durch eine Drittpartei – beendet. Die Rolle des unparteilichen Vermittlers, früher meist als Gute Dienste bezeichnet, wird heute Fazilitation und Mediation genannt.
Fazilitation(siehe dazu:Arnold Mindell/glossar)
http://www.aamindell.net/
Bei der Fazilitation unterstützt, erleichtert und fördert der Fazilitator den Kontakt zwischen den Konfliktparteien, ohne sich inhaltlich in die Verhandlungen einzubringen. Er wird von den Konfliktparteien freiwillig gewählt und ermöglicht es ihnen,
* sich an einem neutralen Ort zu treffen,
* sich über mögliche Konfliktlösungen auszutauschen,
* Verhandlungen durchzuführen
* oder ein Abkommen zu unterzeichnen.
Mediation
Bei der Mediation erhält der Mediator von den Konfliktparteien ein Mandat. Er ermöglicht nicht nur die Zusammenkunft der Konfliktparteien, sondern unterstützt sie auch inhaltlich bei der Suche nach Lösungen. So kann der Mediator beispielsweise
* die von einer Partei vorgeschlagene Lösung der anderen Partei überbringen,
* zwischen den beiden Parteien inhaltlich vermitteln
* oder eigene Vorschläge einbringen.
Friedensverhandlungen sind heute in der Regel hochkomplexe Prozesse, die von einem erfahrenen Mediator geleitet werden. Er wird von Experten unterstützt, die Erfahrungen in Bereichen wie Staatsaufbau, Verfassungsrecht, Wahlen, Reform von Sicherheitssystemen, Entwaffnung und Wiedereingliederung von Kämpfern und Vergangenheitsarbeit einbringen.
http://www.prozessarbeit.ch/index.ph...d=79&Itemid=26